Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.2.11

OLG Köln: Zweifel an der Zuverlässigkeit der Ermittlung des Anschlussinhabers

Die Kanzlei Riegger berichtet über eine neue Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 10.02.2011, AZ: 6 W 5/11) aus dem Bereich des Filesharing, in der das Oberlandesgericht in einem Einzelfall erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Ermittlung des Anschlussinhabers über die IP-Adresse geäußert hat.

Antragstellender Rechteinhaber war die Gröger MV GmbH & Co. KG, vertreten durch C-S-R Rechtsanwälte. Hintergrund war der, dass eine Einsicht in die Verfahrensakte des Landgerichts Köln ergeben hatte, dass die  IP-Adresse über die der Beschwerdeführer ermittelt worden war in der Akte dreifach aufgetaucht ist, allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Der Senat hatte dies offenbar als Anhaltspunkt dafür bewertet, dass die Ermittlung des Beschwerdeführers als maßgeblicher Anschlussinhaber unrichtig sein könnte.

Anhaltspunkte für derartige Unregelmäßigkeiten lassen sich allerdings nur dann treffen, wenn man als Betroffener die Verfahrensakte des LG Köln anfordert.

Die Entscheidung steht in einer Linie neuerer Entscheidungen des OLG Köln, die den stereotypen Entscheidungen des LG Köln in Filesharing-Fällen zunehmend kritisch gegenüber stehen.

posted by Stadler at 14:27  

8 Comments

  1. Interessant zu der sicheren Bestimmung der IP ist ein mir bekannter Fall, wo ein Hacker mittels IP-Sperre von einem Forum ausgesperrt werden sollte. Er kam aber immer wieder mit einer anderen IP wieder, so dass es sinnlos wurde und am Ende einige IPs gesperrt waren.

    Später meldeten sich Forum-Benutzer, dass sie keinen Zugang mehr zum Forum hätten, ihre IP war gesperrt. Somit kam heraus, dass der Hacker scheinbar beliebig IPs benützen konnte, die anderen zugeordnet waren oder wurden.

    Vielleicht waren tatsächlich die PCs dieser Leute infiziert, oder aber die Server der Provider, und der Hacker konnte sich frei bedienen. wie auch immer, hätte man sich nur an der IP festgehalten, hätte man einige Leute fälschlicherweise beschuldigt.

    Comment by Frank — 25.02, 2011 @ 23:21

  2. Mittlerweile wurde der Beschluss des 6. Zivilsenats des OLG Köln v. 10.02.2011 im Volltext veröffentlicht unter
    http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-022.pdf
    Das von der Abmahn-Industrie inflationär und auf recht unsubstantiierter eigener Darlegungs- und Dokumentierungsbasis gebrauchte „Argument“ der sekundären Beweislast des abgemahnten Internetanschlussinhabers wird zunehmend löchriger, wenn die Rechteverwerter selbst in ihrer Sphäre derartig fehlerhaft und angreifbar aggieren – und die Gerichte dies zunehmend erkennen.

    Comment by Ralf Petring — 26.02, 2011 @ 01:53

  3. @ Frank
    Der Beschluss sollte doch ausreichen um aus dem Automatismus „die Internet-Hinterwäldler und ihre infizierten PCs…“ auszubrechen.

    @ Allgemein
    Der Beschluss des OLG Köln ist enorm begrüßenswert.

    Was mir nicht gefällt ist der „Freispruch“ der über den Internetprovider und die LG-Köln-Richter beschlossen wurde. Es wurde auch keine rückwirkende Überprüfung der gesamten „Anträge“ verfügt, es wurden gegenüber dem Beschwerdegegner keine Restriktionen verhängt, der Prozeßbevollmächtigte muß die Einkünfte aus den Abmahnungen nicht einfrieren lassen … andere Behörden werden nicht informiert.

    Dabei hätte eine einfache Überprüfung der nicht sehr umfangreichen Einzelanträge dieser Herrschaften ergeben, dass

    – die streitgegenständliche IP-Adresse bereits in früheren Auskunftsanträgen auftaucht
    – weitere IP-Adressen betroffen sind (im Sinne von quasi alle)
    – die Geschichte bereits Tradition hat (STA-Auskunftsermittlungsverfahren)

    Besonders brisant aber ist das es eine Strafanzeigenwelle betroffener Bürger im November 2010 gab die von der zuständigen STA abgeblockt wurde. Auch die Beschwerden wurden von der GSTA zurück gewiesen.

    Jetzt sind drei Monate unnütz verstrichen. Es müssen sich wieder Leute an die Arbeit machen, den ganzen Schrott durchrecherchieren, vortragen und wenn man sehr viel Glück hat gibts im Herbst einen Prozess deswegen.

    Bis dahin ist die ganze Kohle … weg und … 5 Trittbrettfahrer haben die selbe Nummer abgezogen.

    Comment by Shual — 26.02, 2011 @ 02:28

  4. Nebenbei: bei mir wird jeder Wechsel der IP des Routers in einer Logdatei erfasst. Eine kurze Analyse ergibt, dass es in den letzten 150 Tagen kein einziges Mal eine Dublette unter den vom ISP zugeteilten öffentlichen IP-Adressen gegeben hat.

    Comment by M. Boettcher — 26.02, 2011 @ 11:08

  5. Als Nicht-Jurist und selbst Abgemahnter habe ich zu diesem Urteil meine eigenen laienbhaften Ansichten. Wen es interessiert möge bitte diesem Link folgen: http://forum.sat1.de/showpost.php?p=494015&postcount=162

    Wie Sie sehen, mache ich sogar gelegentlich für sympathische Anwälte auch gerne kostenlose Werbung.

    MfG

    Constantin

    Comment by Constantin — 26.02, 2011 @ 18:55

  6. Ich sehe im Link nur den bereits bekannten Verschwörungsmüll.

    Zudem wurden „wichtige Vorarbeiten“ ausreichend gewürdigt und genauestens beschrieben: „Es kann nach unserer Auffassung und der Auffassung der von uns befragten Sachverständigen als so gut wie ausgeschlossen betrachtet werden, dass zufälligerweise in gleich mehreren Fällen nacheinander IP Adressen genau solchen Personen zugeordnet wurden, die genau diesen Film in Tauschbörsen angeboten haben.“

    Comment by Shual — 27.02, 2011 @ 07:42

  7. 1. „Tauschbörsen“ gibt es nicht. Es gibt Protokolle und clients…

    2. NICHT der ISP sollte im Fokus der Diskussion stehen, sondern die (Verkehrsdaten-)erhebende „anti-piracy“-Klitsche!

    3. Ich bin zudem -offen gesagt- etwas verwundert, wie „überrascht“ auf einmal so viele tun. Gerade und besonders beim konkreten Fall (C-S-R / iObserve) ist doch schon ewig lange bekannt, daß da etwas nicht mit rechten Dingen vor sich gehen MUSS! Siehe z.B. fogenden Beitrag aus dem Jahre 2009: http://tinyurl.com/gedast
    Die „Firma“ Gedast ist quasi der Vorläufer von der „Firma“ iObserve. Beide unter dem Zusatz „ip-logged“ bekannt.

    Evtl. Interessierte dürfen natürlich sehr gerne meinen Kommentar beim Herrn Udo Vetter lesen: http://tinyurl.com/6yobyzn

    Gruß, Baxter
    ____________________
    P.S., @Shual: Du darfst wegen mir gerne ‚mal etwas weniger „Müll“ schreiben. Bitte!
    Übrigens ist diese Entscheidung auch keineswegs das „vernichtendste“ was jemals über eine Loggerbude geurteilt wurde.“, wie du es werbewirksam verlautbarst! Denn erstens wurde bereits vor geraumer Zeit „Licence Keepers“ quasi „vernichtet“ und zweitens ist das Urteil des schweizer Bundesgericht m.E. das bisher „vernichtenste“. Denn diese heimliche Datenerhebung wurde für illegal erklärt!
    Das Problem ist, daß es einfach NIEMAND rafft worum es geht (siehe aktuell: es wird LEIDER ‚mal wieder ’ne völlig unnötige ISP-Diuskussion losgetreten…)

    Comment by Baxter — 27.02, 2011 @ 15:14

  8. Na, weil heute Sonntag ist….

    Mr. § 187 StGB persönlich… wie zu erwarten…

    Es war einmal ein „Terrormäuschen“ das sich am 01.10.2010 jemandem anvertraute.
    http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=73

    Und Mr. AchsoWichtig…. haste nicht bemerkt, da Du über Sabrina Setlurs Auftritt für die Digiprotect berichten mußtest.

    Pech gehabt würde ich sagen. Da helfen auch keine Schmutz- und Neidkampagnen.

    Comment by Shual — 27.02, 2011 @ 18:21

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