Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.2.11

taz druckt Holofernes-Brief als bezahlte Werbeanzeige der BILD

Die taz druckt heute eine ganzseitige Werbeanzeige der BILD-Zeitung, die inhaltlich aus einer 1:1 Wiedergabe eines Briefes der Sängerin Judith Holofernes (Wir sind Helden) besteht. Holofernes hatte es in diesem Brief an die Werbeagentur Jung von Matt abgelehnt, an einer Werbekampagne der BILD teilzunehmen.

Dass diese Werbeanzeige der BILD eine Verletzung der Urheber(persönlichkeits)rechte der Musikerin darstellt, an der die taz mitwirkt, ist die eine Sache. Ob die taz-Abonnenten und GenossInnen so begeistert davon sind, dass sich die taz vor den Karren ihres natürlichen Gegners spannen lässt, wird der Verlag vermutlich sehr bald an den Zahlen ablesen können. Mir scheinen hier gewissen Grenzen zu verschwimmen.

Dazu passt auch, dass die taz im heutigen redaktionellen Teil ein Interview mit Judith Holfernes abdruckt, das Josef Winkler geführt hat. Der Musikjournalist Josef Winkler gehört der Redaktion der Musikzeitschrift Musikexpress an, die von der Axel Springer Mediahouse Berlin GmbH verlegt wird.

Wenn also Springer-Journalisten nebenbei für die taz arbeiten, ist es sicherlich auch konsequent, wenn man ganzseitige Anzeigen der BILD druckt. Vielleicht ergeben sich hieraus aber auch keinerlei Abhängigkeiten und ich habe nur den subversiven Charakter dieser Aktion verkannt.

posted by Stadler at 10:32  

24 Comments

  1. Ob im Ergebnis tatsächlich eine Verletzung der „Urheber(persönlichkeits)rechte“ von Frau Holofernes vorliegt, halte ich nach dem Lafontaine-Urteil für nicht ganz so sicher. Der BGH hatte eine satirische Anzeige eines Autovermieters trotz Werbecharakters an der Meinungsfreiheit gemessen und dieser den Vorzug gegeben. BILD wird als Presseerzeugnis erst recht auf inhaltliche Auseinandersetzung rekurrieren und den unkommentierten Abdruck als Statement gewertet wissen wollen.
    Ferner stünde BILD das ungeschriebene „Recht zum Gegenschlag“ zur Seite, denn Frau Holofernes hatte je auch eigenmächtig die an sie gerichtete Mail der Agentur veröffentlicht. Ihre eigene Antwort hat sie ebenfalls veröffentlicht und damit zum Gegenstand öffentlicher Diskussion gemacht. Wenn BILD als Manipulator angegriffen wird, muss es ihr gestattet sein, diesen Vorwurf zu (nennen wir es mal) widerlegen.

    Ob die Aktion tatsächlich bei den (ohnehin für BILD verlorenen) TAZ-Lesern verfängt, steht auf einem anderen Blatt.

    Comment by RA Kompa — 28.02, 2011 @ 10:54

  2. Andererseits soll ebendieser Josef Winkler auch an der Band-Autobiografie mitgearbeitet haben, wie dem Wikipedia-Artikel zu entnehmen ist.

    Comment by bundesrainer — 28.02, 2011 @ 10:56

  3. och nö, jetzt muss ich auch schon hier dieses schreckliche Gendering mit Binnen-I lesen ;(

    Meine Augen!!!

    Comment by carloz — 28.02, 2011 @ 11:01

  4. Presenting Sponsor der Tour der Gruppe »Wir sind Helden«, die am 4. März beginnt, ist das Magazin Musikexpress, einem Produkt der Axel Springer Mediahouse Berlin GmbH. Musikjournalist Winkler schreibt für den Musikexpress wie auch für die taz. Für die erwähnte Konzerttournee sind noch jede Menge Tickets zu haben. Eine klassische Win-Win-Win-Situation. oni soit qui mal y pense.

    Comment by Jens Arne Männig — 28.02, 2011 @ 11:16

  5. Abhängigkeit ist, wenn man das Geld nehmen *muß*, und ich glaube nicht, daß die taz so bald wieder eine Gelegenheit bekommt, Werbung für die Bild zu schalten oder das gar als festen Posten zu etablieren. (Und ich hoffe mal sehr, daß sich das nicht vorhat.)

    Comment by Andreas Krey — 28.02, 2011 @ 11:33

  6. Im taz-Hausblog nimmt Sebastian Heiser für die taz Stellung: die taz ist zwar nicht mehr ganz so jung, aber sie brauchen das Geld (8. oder 9. Kommentar zum Artikel):

    http://blogs.taz.de/hausblog/2011/02/27/bild-zeitung_wirbt_mit_holofernes-absage/#comments

    Comment by Johannes — 28.02, 2011 @ 12:08

  7. @RA Kompa:

    Spielt es denn nicht eine Rolle, daß Frau Holofernes‘ Antwort der PR-Agentur Jung von Matt galt, und nicht der Bildzeitung?

    Comment by Tom — 28.02, 2011 @ 14:47

  8. @RA Kompa: In der Entscheidung des BGH ging es um die Verwendung eines Fotos von Lafontaine zum Zweck einer satirisch-spöttischen Auseinandersetzung. Wo ist denn da die Parallele? Dass Art. 5 GG es gestattet, einen offenen Brief zu nehmen und ihn kommentarlos und 1:1 zum Gegensatnd einer Werbeanzeige zu machen, müssten Sie mir zumindest plausibel erklären.

    Comment by Stadler — 28.02, 2011 @ 15:02

  9. Ich bin wirklich platt! Perfide und durchtrieben, so bezeichne ich das Verhalten der Werbeagentur und das der Bild-Zeitung. Und vor allem extrem aggressiv. Obwohl hier zugegebenermaßen auch ein bißchen Bewunderung mitschwingt, immerhin war die Ansage von Frau Holofernes doch durchaus gesalzen, mit einer Retourkutsche musste sie rechnen. Aber trotzdem: Wenn das durchgeht, dann falle ich vom Glauben ab. Frau Holofernes möchte ja ausdrücklich NICHT für die Bild werben. Meinungsfreiheit hin oder her, es bleibt ja eine Werbekampagne.

    Mich persönlich würde noch interessieren, wo Sie eine Verletzung des Urheberpersönlichkeits sehen. Denn der Text wurde von Frau Holofernes bereits veröffentlicht.Die §§ 12 ff UrhG dürften daher wohl nicht mehr eingschlägig sein, denn darin geht es ja um das Recht der ersten Veröffentlichung. Und eine Entstellung kann kann man in der Veröffentlichung als Werbeanzeige wohl nur schwer erkennen.

    Comment by Duke — 28.02, 2011 @ 15:28

  10. @8/Stadler: Im Lafontaine-Urteil entschied der BGH, dass der kommerzielle Charakter einer Anzeige die Meinungsfreiheit eines Unternehmens nicht ausschließt, diese sogar ohne größere Hindernisse überwiegen kann. (Satire ist ein Unterfall der Meinungsfreiheit.)

    Wenn sich die BILD bewusst gegen ihr Image positioniert und demonstrieren will, dass sie die Meinung von Frau Holofernes respektiert bzw. kommunizieren will, dass sie diese Meinung nicht unterdrückt, dann wird man das eine firmenpolitische Aussage werten können, also eine Meinungsäußerung.

    Zum Transport dieser Message wäre dann das Großzitat notwendig (Germania III-Urteil). Demgegenüber müssten Unterlassungsansprüche in den Hintergrund treten, denn der offene Brief ist veröffentlicht und definitiv zulässiges Berichts- und Diskussionsthema.

    Der Fall hat allerdings eine Nuancen. So ist es in der Tat ein bisschen sehr dreist, mit jemandem Werbung zu machen, der sich das explizit verbeten hat.

    Comment by RA Kompa — 28.02, 2011 @ 15:58

  11. @Duke, wieso würden Sie sich wundern, „wenn das durchgeht“, stellen aber eine Rechtsverletzung zumindest nach Urheberrecht in Abrede? Verstehe ich nicht. Wieso sollte das denn dann „nicht durchgehen“, wenn nicht wegen der Urheber-/Persönlichkeitsrechte von Frau Holofernes?

    Comment by fernetpunker — 28.02, 2011 @ 16:03

  12. @Duke, #9: §15, a.a.O. ausschließliches Vervielfältigungsrecht.

    Wo in §§12ff. steht eine Einschränkung auf die _erste_ Veröffentlichung? Ich hab’s nicht gefunden.

    Comment by Stefan W. — 28.02, 2011 @ 16:16

  13. Ein erstaunter Blick auf den Kalender ergibt:
    Nein, heute ist nicht der 1.April, sondern immer noch der 28.Februar. *ungläubigdieaugenreib*

    Wenn’s nicht so dreist wäre müsste man die BLÖD-Zeitung glatt für diesen gelungenen Konter bewundern.

    Mit meinem Rechtsverständnis ist eine derart offensichtlich verbotene Werbung aber nicht vereinbar.

    Irgendwo muss auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen haben.

    Comment by Spinnzessin — 28.02, 2011 @ 16:21

  14. @13/Spinnprinzessin:
    „Irgendwo muss auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen haben.“
    Aber ja: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Gro%C3%9F-Hamburg-Gesetz#Gebietsgewinne_Hamburgs

    Comment by RA Kompa — 28.02, 2011 @ 19:53

  15. Sie heißt übrigens Judith Holfelder und nicht Judith Holofernes ;)

    Comment by Heiner — 28.02, 2011 @ 23:06

  16. @RA Kompa:
    Hamburg ist doch eh meinungsbefreite Zone ;-).

    Comment by Spinnzessin — 28.02, 2011 @ 23:28

  17. Korrigiert mich bitte wenn ich mich täusche, aber ist diese Band in der Vergangenheit nicht eher als typisches Produkt der deutschen Musikindustrie aufgefallen? Die auf ihren CDs die ehrlichen Käufer mit Kopierschutz gängelten (siehe z.B. http://www.mp3radio.de/helden_reklamation.html ) und ihnen Raubkopieren vorwarfen? Ich habe mir die CD damals deswegen nicht gekauft und kann deswegen nicht nachschauen, aber vielleicht hat ja jemand der Leser die CD und kann hier den Umschlagtext posten?

    Im ersten Moment dachte ich mir jedenfalls schon beim offenen Brief dass das wohl eher eine abgesprochene Sache sein wird – mit gegenseitigem Werbenutzen.

    Comment by Ingo — 1.03, 2011 @ 10:29

  18. @Heiner: Auch der Name ist nicht richtig – nämlich unvollständig.

    Comment by Andreas Kuckartz — 1.03, 2011 @ 13:02

  19. @Heiner: Ich bin neugierig – inwiefern gängelt ein Kopierschutz ehrliche Kunden?
    Ohne etwas unterstellen zu wollen – mir als Musiker stossen die ständigen Versuche des deutschen Michels, Eigentumsdelikte als persönliche Freiheit zu deklarieren, häufiger mal übel auf…

    Comment by mik — 1.03, 2011 @ 21:39

  20. Uups – Entschuldigung, das ging natürlich an Ingo. Zu schnell gepostet, sorry Heiner.

    Comment by mik — 1.03, 2011 @ 21:41

  21. Hier eine schöne rechtliche Würdigung des Vorfalls:

    http://www.telemedicus.info/article/1955-Offener-Brief-als-Werbetraeger.html?p_campaign=twitter

    Comment by fernetpunker — 2.03, 2011 @ 10:52

  22. @mik: Die meiste gekaufte Musik wird seit Jahren nicht mehr per CD-Player sondern per Ipod oder MP3-Player gehört. Ein Kopierschutz auf der CD macht genau das unmöglich – sowohl technisch (falls er funktioniert) als auch rechtlich (Umgehung eines Zugangschutzes). Ein „unehrlicher“ Kunde der sich die Musik irgendwoher besorgt (sei es nun durch kauf einer Schwarzkopie oder sonstwie) hat dieses Problem nicht.

    Leidtragender ist am Schluss hauptsächlich der Musiker, der so nicht nur Einnahmen durch fehlende CD-Käufe verliert, sondern auch auf die Mundpropaganda durch seine zufriedene Kunden verzichten muss. Gewinner sind die Musikanbieter, die genügend Geld für Werbung haben um nicht auf Mundpropaganda angewiesen zu sein und durch die Anwesenheit in Rundfunk und Fernsehen auch noch dazu ein grosses Stück vom GEMA-Kuchen bekommen.

    Comment by Ingo — 2.03, 2011 @ 18:08

  23. Der Kompa hat doch keine Ahnung. Ob er durch seine auf seinem Blog zahlreiche eingebunde YouTube-Filmchen Urheberrechte verletzt, müsste noch zu klären sein.

    Comment by Dieter — 2.03, 2011 @ 21:13

  24. Jedenfalls scheint es Judith nicht nötig zu haben sich weiter mit dem juristischen Problem des Inserats auseinanderzusetzen, getreu dem Text „im Hintern vom Vordermann“ geht ihr das ganz offensichtlich am A… vorbei.
    Weitaus wichtiger ist ihr echtes politisches Engagement, mit dem sie Einige wachgerüttelt bzw. wachgerockt hat.
    Soeben hat die Motivation, (man kann alles schaffen, man muß es nur wollen) wieder mal einem eher durchschnittlichen Hauptschüler zum erfolgreichen Quali verholfen, und auch dafür möchte ich mich bei ihr und der Gruppe bedanken.
    Hoffentlich kommen sie mal wieder auf die Bühne. Besagter neuerdings hochmotiivierter Schüler wird dann sicher auch kommen.

    Comment by Familie — 22.06, 2015 @ 01:59

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.