Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.5.16

VG Berlin: Piratenpartei darf „Schmähkritik“ nicht öffentlich rezitieren

Das Land Berlin hat der Piratenpartei bzgl. einer angemeldeten Versammlung, die vor der türkischen Botschaft in Berlin stattfinden sollte, im Rahmen einer Auflage untersagt, das Gedicht „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann öffentlich zu zeigen oder zu rezitieren. Das Verbot umfasste auch Textausschnitte, ausdrücklich ausgenommen war nur die Nennung des Gedichttitels. Untersagt wurde die Versammlung außerdem vor der türkischen Botschaft und stattdessen genehmigt in der Tiergartenstraße gegenüber der Stauffenbergstraße, also vor der österreichischen Botschaft.

Die Untersagung der Versammlung vor der türkischen Botschaft hat das Verwaltungsgericht Berlin aufgehoben, während das Verbot, das Gedicht „Schmäkritik“ ganz oder in Ausschnitten zu rezitieren, bestätigt wurde (VG Berlin, Beschluss vom 06.05.2016, Az.: VG 1 L 291.16).

Das Gericht stützt sich maßgeblich darauf, dass der Landesvorsitzende der Piraten Bruno Kramm bereits auf einer Versammlung Ende April Ausschnitte aus „Schmähkritik“ vorgetragen hat und insoweit Wiederholungsgefahr bestünde. Das Gericht geht ferner davon aus, dass das Gedicht Böhmermanns den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, weil es aus einer Aneinanderreihung abwertender Verunglimpfungen des türkischen Staatspräsidenten Erdogan bestehe. Das Gericht meint außerdem, es sei nicht möglich, Passagen mit eigenständigem Sinn- und Aussagegehalt zu identifizieren, die keine beleidigenden Inhalte aufweisen. Soweit eine Auseinandersetzung mit dem Gedicht in Betracht kommt, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, hätten die Antragsteller gegenüber der Versammlungsbehörde nach Ansicht des Gerichts darlegen müssen, in welcher Weise in der Versammlung eine Bezugnahme auf das Gedicht erfolgen soll.

Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin halte ich zumindest eine Textpassage – auch außerhalb der von Böhmermann gewählten satirischen Einbettung – für zulässig. Wer über Erdogan (nur) sagt, er würde „Minderheiten unterdrücken“ und „Kurden treten, Christen hauen“ kritisiert damit seine Politik und Amtsführung. Die Diffamierung der Person steht nicht im Vordergrund, vielmehr geht es um eine Auseinandersetzung in der Sache, die vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Genau wegen dieses öffentlichen Zitats durch Bruno Kramm wurde allerdings die frühere Versammlung durch die Polizei unterbrochen und Kramm mündlich untersagt, das Gedicht in Gänze oder in Auszügen zu zitieren. Kramm hatte seinen Satz mit den Worten begonnen „Wenn Böhmermann sagt, dass Erdogan am liebsten Minderheiten unterdrückt, Kurden tritt und Christen haut, …“ bevor er von der Polizei unterbrochen wurde. (Das Video findet sich hier).

Als die Versammlung fortgesetzt wurde, kritisierte Kramm es als „schmierig“, „rassistisch“ und „sexistisch“, Türken zu unterstellen, dass sie am liebsten mit Ziegen ficken würden. Kramm referierte anschließend über die  Metapher sexueller Potenz als solche für politische Potenz und deren rhetorische Entlarvung durch Satire. Anschließend führte Kramm aus: „Wenn Böhmermann also sagt, sein Kopf so leer wie seine Eier, ein Star auf jeder Gangbang-Feier, dann ist das literarisch nicht großartig, aber entspricht genau dem Niveau dieser Form der Erniedrigung.“

Daraufhin brach die Polizei die Veranstaltung durch Einsatz unmittelbaren Zwangs ab.

Das Verwaltungsgericht hätte an dieser Stelle in Betracht ziehen müssen, dass diese vorangegangene polizeiliche Maßnahme, auf die das Gericht in seinem Beschluss die Wiederholungsgefahr stützt, bereits vollständig oder zumindest teilweise rechtswidrig war und deshalb keine tragfähige Grundlage für das nunmehr ausgesprochene Verbot darstellen konnte.

Da sich das vom Verwaltungsgericht gebilligte Verbot ausnahmeslos auch auf die isolierte Wiedergabe der Textpassage erstreckt, in der es um die Unterdrückung von Minderheiten geht, ist es rechtswidrig.

Darüber hinaus wäre aber eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gedicht von Böhmermann bzw. des Sendebeitrags denkbar, die von Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt ist. Das verkennt auch das VG Berlin nicht, meint aber insoweit, der Anmelder müsse dann bereits im Vorfeld mitteilen, in welcher Form und in welchem Kontext er gedenkt, das Gedicht zu zitieren. Das würde dann aber bedeuten, dass man der Behörde vorab ein Redemanuskript zur Prüfung vorlegt. Das erscheint in grundrechtlicher Hinsicht äußerst problematisch. Insoweit wäre vielmehr auch denkbar, die behördliche Auflage einfach enger zu fassen. Auch in diesem Punkt sind die Ausführungen des VG Berlin also nicht unproblematisch.

Markus Kompa, der die Piraten in diesem Verfahren anwaltlich vertritt, hat dazu ebenfalls gebloggt.

(Mir liegt sowohl die Entscheidung des VG Berlin, als auch die Antragsschrift der Piratenpartei vor)

posted by Stadler at 11:24  

23.3.16

Sind Medien Komplizen der Terroristen?

Medien sind Komplizen der Terroristen

schreibt Florian Rötzer auf Telepolis und ich habe mich spontan gefragt, ob man das wirklich so sehen kann und ob die Medienberichterstattung nach Anschlägen wie denen in Brüssel den Terroristen in die Hände spielt.

Richtig an der These Rötzers ist sicherlich, dass Terroranschläge in europäischen oder westlichen Metropolen ungleich mehr mediale Aufmerksamkeit erzeugen, als vergleichbare Anschläge im Irak, in Afghanistan oder einem afrikanischen Staat. Selbst die Terroranschläge von Ankara und Istanbul verursachen in der westlichen Welt nicht annähernd das mediale Echo, wie die Anschläge in Brüssel oder Paris.

An der geographischen Nähe alleine kann es nicht liegen, denn New York ist weiter entfernt von München oder Berlin als es Istanbul oder Ankara sind. Das Kriterium ist also die Zugehörigkeit des betroffenen Staates zur westlichen Welt, zu der man die Türkei wohl nur bedingt zählt. Die Medien interessieren sich umso mehr für Terroranschläge und die Öffentlichkeit fühlt sich umso mehr unmittelbar betroffen, als es sich um Anschläge innerhalb des eigenen Kulturkreises handelt, zu dem man primär die Staaten der EU und die USA zählt.

Und es gibt offensichtlich einen Zusammenhang zwischen intensiver und alarmistischer Berichterstattung, die zwangsläufig auch die Angst der Menschen steigert, einerseits und dem Anreiz für Islamisten andererseits,Terroranschläge gerade in westlichen Großstädten zu verüben.

Es ist auf der anderen Seite natürlich die Aufgabe der Medien zu berichten. Dennoch brauchen wir vielleicht eine intensivere Diskussion darüber, dass die mediale Berichterstattung auch Teil des Treibstoffs der Islamisten sein kann. Journalisten und Medien müssen sich mit der Frage auseinandersetzen ob und inwieweit ihre Berichterstattung geeignet ist, den Terrorismus noch zu befeuern.

Darüber hinaus besteht die journalistische Verantwortung auch darin, einzuorndnen und nicht nur Ängste zu schüren. Benedikt Meyer schrieb auf Twitter, was fehlt, sei ein Journalismus, der den Schrecken der Anschläge von Brüssel und Paris in Relation setzt zu anderen Gefahren und damit Ängste nimmt. Diesen Journalismus gibt es zweifellos, aber er geht unter im großen Meer der hysterischen und alarmistischen Berichterstattung, gerade auch von an sich seriösen Medien. Und das führt dazu, dass die Berichterstattung Ängste noch verstärkt. Das ist aber letztlich genau das, was die Terroristen erreichen wollen.

posted by Stadler at 17:44  

16.3.16

Was die AfD tatsächlich will

Ich habe mir den vor ein paar Tagen geleakten Entwurf eines Parteiprogramms der Alternative für Deutschland (AfD) angeschaut und möchte zentrale Punkte hervorheben, die mir aufgefallen sind. Das Programm beinhaltet in nicht unerheblichen Teilen eine ideologische Mischung aus neoliberalen, völkisch-nationalen und diskriminierenden Politikansätzen, die auf einem reaktionären Gesellschafts- und Weltbild fußen.

Law And Order

Die AfD steht für eine strikte Law- And Order-Mentalität, die sich mit ihrem liberalen Anstrich und der Forderung nach weniger Staat schwer vereinbaren lässt. Im Parteiprogramm heißt es hierzu:

Es ist nur so viel Freiheit möglich, wie die Sicherheitslage es zulässt. Die Innere Sicherheit in Deutschland nimmt immer mehr ab.

Weshalb die innere Sicherheit immer mehr abnimmt, wird allerdings nicht erläutert. Auch bei dem von der AfD behaupteten deutlichen Anstieg der Kriminalität, die natürlich auf Flüchtlinge zurückzuführen ist, handelt es sich um einen Mythos, der durch Fakten nicht belegbar ist.

Kompetenzen der EU sollen deutlich eingeschränkt werden

Stattdessen treten wir dafür ein, die EU zurückzuführen zu einer Wirtschafts- und Interessengemeinschaft souveräner, lose verbundener Einzelstaaten in ihrem ursprünglichen Sinne. (…) Dafür sind vor allem Kompetenzen an die Nationalstaaten zurückzugeben.

Rettungspolitik beenden. Über den Euro abstimmen

Die AfD fordert eine Volksabstimmung über den Verbleib in der Währungsunion und ein Ende der Eurorettungspolitik.

Neoliberale Wirtschafts- und Sozialpolitik

Die Politikansätze der AfD sind in diesem Bereich von einem marktradikalen Ansatz geprägt, der Hand in Hand geht mit der Forderung nach einem spürbaren Sozialabbau.

Wir glauben an die Kraft des Wettbewerbs und dass der letztlich für alle am besten ist. (…)

Die staatliche Sicherung ist für Notlage gedacht, darf nicht überfordert werden und soll und kann die Familie als Keimzelle gesellschaftlicher Solidarität nicht ersetzen. Wir erkennen dabei, dass das Umlagesystem Halt in schwierigen Zeiten geben kann, gleichzeitig aber auch die Selbständigkeit des Bürgers untergräbt und bewährte familiäre Strukturen unterlaufen kann. Wir wollen daher eine Reform der sozialen Sicherungssysteme. (…)

Wir wollen das Arbeitslosengeld I privatisieren. Arbeitnehmern steht dann der Weg offen, mit eigenen und individuell maßgeschneiderten Lösungen für den Fall der Arbeitslosigkeit vorzusorgen. Dabei können private Versicherungsangebote ebenso eine Rolle spielen wie die Familie oder der Verzicht auf Absicherung zugunsten des schnelleren Aufbaus von Ersparnissen.

Abschaffung der Erbschafts-, Grunderwerbs- und Gewerbesteuer

Steuererleichterungen fordert die AfD vor allem für Wohlhabende und Gewerbetreibende.

Die AfD will die Gewerbesteuer abschaffen. Um die kommunale Selbstverwaltung zu stützen, sollen die Kommunen eine andere Besteuerungsquelle bestimmen dürfen.

Die Alternative für Deutschland will die Erbschaftsteuer ersatzlos abschaffen. Die Erbschaftsteuer ist mittelstandsfeindlich und setzt Fehlanreize im Hinblick auf den nachhaltigen Umgang mit erwirtschaftetem Vermögen beim Übergang zur nächsten Generation. (…)

Die Grunderwerbsteuer ist daher abzuschaffen.

Reaktionäre und ideologische Familienpolitik

Familienpolitisch strebt die AfD zurück in die 50er Jahre, auch die Wiedereinführung des Verschuldensprinzips bei Ehescheidungen wird propagiert.

Die Alternative für Deutschland will die volkswirtschaftlich nicht tragfähige und konfliktträchtige Massenzuwanderung durch eine familien- und kinderfreundliche Politik ersetzen. (…)

Die aktuelle Familienpolitik in Deutschland wird bestimmt durch das politische Leitbild der voll erwerbstätigen Frau, so dass die Anzahl außerfamiliär betreuter Kleinkinder stetig ansteigt. Die sichere Bindung an eine verlässliche Bezugsperson ist aber die Voraussetzung für eine gesunde psychische Entwicklung kleiner Kinder und bildet die Grundlage für spätere Bildung und Beziehungsfähigkeit. Die AfD fordert daher, dass bei unter Dreijährigen eine Betreuung, die Bindung ermöglicht, im Vordergrund steht. (…)

Gleichzeitig wenden wir uns gegen eine Glorifizierung individualisierter Lebensformen. (…)

Eine staatliche Finanzierung des selbstgewählten Lebensmodells „Alleinerziehend“ lehnen wir jedoch ab. Wir wenden uns entschieden gegen Versuche von Organisationen, Medien und Politik, Alleinerziehende als normalen, fortschrittlichen oder gar erstrebenswerten Lebensentwurf zu propagieren. Der Staat sollte stattdessen das Zusammenleben von Vater, Mutter und Kindern durch finanzielle Hilfen und Beratung in Krisensituationen stärken.

Schwerwiegendes Fehlverhalten, welches sich gegen die eheliche Solidarität richtet, muss bei den Scheidungsfolgen berücksichtigt werden.

Verschärfung des Strafrechts, Ausweitung der Sicherungsverwahrung

Die AfD fordert u.a. eine Herabsetzung des Alters für die Strafmündigkeit und lehnt die Anwendung von Jugendstrafrecht auf  Heranwachsende ab. Außerdem will man offenbar Untersuchungshaft nicht mehr vom Vorliegen von Haftgründen abhängig machen, sondern generell beim Tatverdacht eines Verbrechens anordnen. Psychisch kranke Täter sollen nicht therapiert, sondern weggesperrt werden. Eine Forderung, die mit unserer Verfassung, wie so einiges bei der AfD, schwerlich vereinbar ist.

Auf volljährige Täter ist das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken. Wir sind dafür, das Anordnen der Untersuchungshaft schon dann möglich zu machen, wen der dringende Tatverdacht eines Verbrechens im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB besteht.

Nicht therapierbare Alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit auszugehen, sind nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.

Grundrecht auf Asyl abschaffen und Genfer Flüchtlingskonvention einschränken

Als evident verfassungswidrig muss man die Forderung der AfD nach einer vollständigen Abschaffung des Grundrechts auf politisches Asyl betrachten.

Die AfD will das individuelle Asylgrundrecht abschaffen und an seine Stelle die grundgesetzliche Gewährleistung eines Asylgesetzes (institutionelle Garantie) setzen. (…) Die Genfer Konvention von 1951 und andere Abkommen sind durch eine Absenkung der Schutzstandards an die globalisierte Neuzeit anzupassen.

Die AfD fordert die schrankenlosen Möglichkeiten des Familiennachzugs für anerkannte Asylbewerber zu beenden, weil dies sonst einen direkten und dauerhaften Nachzug in das soziale Netz ermöglicht.

Leugnung des Klimawandels, Ende der Klimaschutzpolitik

Wie ideologisch und demagogisch das Politikverständnis der AfD ist, zeigt sich sehr schön im Bereich der Klimapolitik. Obwohl der Klimawandel und die menschengemachte Erderwärmung in der Wissenschaft nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden, behauptet die AfD das Gegenteil.

Das Klima wandelt sich, solange die Erde existiert. Die Klimaschutzpolitik beruht auf untauglichen Computer-Modellen des IPCC („Weltklimarat“). Kohlendioxid (CO2) ist kein Schadstoff, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil allen Lebens. Der IPCC hat den Auftrag nachzuweisen, dass die menschgemachten CO2-Emissionen zu einer globalen Erwärmung mit schwerwiegenden Folgen für die Menschheit führen.

Rückkehr zur Atomkraft, Erneuerbare-Energien-Gesetz abschaffen

Die AfD will das Erneuerbare-Energiengesetz ersatzlos streichen, zur Atomkraft zurückkehren und zumindest mittelfristig die Laufzeiten für Kernkraftwerke verlängern.

Erhöhung der Militärausgaben, Wiedereinführung der Wehrpflicht 

Die AfD möchte die Wehrpflicht wieder einführen und den Wehr- bzw. Militäretat im Bundeshaushalt erhöhen.

Sicherheit und Freiheit Deutschlands und seiner Verbündeten sind im Finanzhaushalt mehr als heute angemessen zu berücksichtigen. (…)

Wir erkennen den Ausnahmefall des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen an, sehen aber den Wehrdienst junger Männer aus allen gesellschaftlichen Schichten in den Streitkräften als Regelfall an.

Liberales Waffenrecht

Die AfD fordert ein liberales Waffenrecht, obwohl gerade das Beispiel der USA zeigt, dass dies wider jegliche Vernunft ist.

Ein liberaler Rechtsstaat muss seinen Bürgern vertrauen. Er muss es nicht nur ertragen können, dass Bürger legal Waffen erwerben und besitzen, sondern muss die Handlungsfreiheit seiner Bürger bewahren und freiheitsbeschränkende Eingriffe minimieren. Die AfD widersetzt sich jeder Einschränkung von Bürgerrechten durch ein Verschärfen des Waffenrechts. Die Kriminalisierung von Waffenbesitz schreckt Täter nicht ab, sondern macht Opfer wehrloser.

Für deutsche Leitkultur, gegen Multikulti, gegen Gender Mainstreaming und Anti-Diskriminierung

Auch wenn sie ihren Gegnern Ideologie unterstellt, strotzen die Thesen der AfD zu Kultur und Gesellschaft vor ideologischer Aufladung.

Die Ideologie des Multikulturalismus, die importierte kulturelle Strömungen auf geschichtsblinde Weise der einheimischen Kultur gleichstellt und deren Werte damit zutiefst relativiert, betrachtet die AfD als ernste Bedrohung für den sozialen Frieden und für den Fortbestand der Nation als kulturelle Einheit. Ihr gegenüber müssen der Staat und die Zivilgesellschaft die deutsche kulturelle Identität als Leitkultur selbstbewusst verteidigen.

Den aus dem angelsächsischen Raum importierten, von der EU in Richtlinien gegossenen und in Deutschland willfährig umgesetzten ideologischen Komplex, der mit den Schlagworten „Gender Mainstreaming“,„Diversity“, „Anti-Diskriminierung“ usw. bezeichnet ist, lehnt die AfD ab.

Die Gender-Ideologie erfüllt nicht den Anspruch, der an seriöse Forschung gestellt werden muss. Ihre Methoden sind fragwürdig und ihre Zielsetzung ist nicht wissenschaftlich motiviert, sondern politisch vorgegeben. Sie darf deshalb nicht weiter gefördert werden, und ist abzuschaffen.

Selektives Schulsystem

Die AfD steht für ein leistungsorientiertes, selektives Schulsystem. Hier darf natürlich die These, dass integrative und gesamtheitliche Ansätze den Leistungsstärkeren schaden, nicht fehlen. Auch in diesem Bereich macht die AfD das, was sie denen vorwirft, die sie kritisiert.

Eine Politik, die eine nach unten nivellierende Einheitsschule anstrebt und dabei einen Qualitätsverlust in Kauf nimmt, bedroht die Zukunftsfähigkeit junger Menschen und die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft. Die AfD bekennt sich zu christlicher Tradition, Humanismus und Aufklärung als tragende Säulen deutscher und europäischer Kultur und zum christlich-humanistischen Wertekanon. Wir befürworten uneingeschränkt das Leistungsprinzip.

Das Klassenzimmer darf kein Ort der politischen Indoktrination sein. An deutschen Schulen wird oft nicht die Bildung einer eigenen Meinung gefördert, sondern die unkritische Übernahme ideologischer Vorgaben. Ziel der schulischen Bildung muss jedoch der eigenverantwortlich denkende Bürger sein.

Die Propagierung der Homo- und Transsexualität im Unterricht lehnen wir ebenso entschieden ab wie die ideologische Beeinflussung durch das „Gender Mainstreaming“. Das traditionelle Familienbild darf dadurch nicht zerstört werden. Unsere Kinder dürfen in der Schule nicht zum Spielball der sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit werden. (…)

Die ideologisch motivierte Inklusion „um jeden Preis“ verursacht erhebliche Kosten und behindert Schüler in ihrem Lernerfolg. Die AfD setzt sich deshalb für den Erhalt der Förder- und Sonderschulen ein. Die Eltern sollen auch weiterhin das Recht haben, ihre Kinder in diese Einrichtungen zu schicken. (…)

Die Gender-Ideologie marginalisiert naturgegebene Unterschiede zwischen den Geschlechtern und wirkt damit traditionellen Wertvorstellungen und spezifischen Geschlechterrollen in den Familien entgegen. Das klassische Rollenverständnis von Mann und Frau soll durch staatlich geförderte Umerziehungsprogramme in Kindergärten und Schulen systematisch „korrigiert“ werden. Die AfD lehnt diese Geschlechterpädagogik als Eingriff in die natürliche Entwicklung unserer Kinder und in das Elternrecht auf Erziehung ab.

posted by Stadler at 13:54  

1.3.16

Warum ich das NPD-Verbotsverfahren weiterhin kritisch sehe

Heute und die nächsten beiden Tage verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Antrag der Bundesländer die NPD verbieten zu lassen. Warum ich ein NPD-Verbotsverfahren kritisch sehe, habe ich schon vor fast fünf Jahren gebloggt.

Meine Bedenken sind nicht geringer geworden, zumal ich den Eindruck habe, dass die NPD vielleicht schon ein Phänomen der Vergangenheit darstellt. Wir sehen heute offene rechte Tendenzen in Politik und Gesellschaft in Form der AfD, der Pegida und den Übergriffen „besorgter Bürger“ gegen Flüchtlinge, die teilweise terroristische Qualität aufweisen. Nicht so offen und auf den ersten Blick sichtbar, sind zahlreiche Netzwerke von Nazis und Rechtsradikalen, die in den letzten Jahren sicher noch mehr geworden sind und deren Vernetzung zugenommen hat. Die NPD spielt nicht mehr die Rolle wie vor zehn oder zwanzig Jahren, auch wenn bei ihr nach wie vor sicherlich einige Fäden zusammenlaufen, was sie aber vermutlich auch nach einem Verbot, dann eben im Untergrund, weiterhin tun werden.

Für die Ausbreitung aktueller rechter Tendenzen, die gerade vor dem Hintergrund der Flüchtlingsthematik wieder erkennbar werden, spielt die NPD keine tragende Rolle mehr. Wir müssen vielmehr erkennen, dass wir es – in ganz Europa – mit einer neuen Rechten zu tun haben, die sich zumindest einen anderen Anstrich gibt, während die NPD und ihre Anhänger immer noch eher wie Nazis alter Prägung daherkommen. An dieser Stelle kommt mir das Adorno zugeschriebene Zitat in den Sinn, wonach man keine Angst vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten haben müsse, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten. Das ist auch der Grund dafür, dass unsere Sorge stärker der AfD und den „besorgten Bürgern“ gelten muss als der NPD.

Die Bundesländer fechten in Karlsruhe gerade einen Kampf aus, der womöglich bereits der Vergangenheit angehört. Sie sollten sich besser auf die aktuelle Entwicklung konzentrieren, bei deren Bewältigung uns das Bundesverfassungsgericht ausnahmsweise nicht wird helfen können. Wir brauchen jetzt politische und gesellschaftliche Reaktionen und keine juristischen.

posted by Stadler at 11:27  

25.2.16

Asylrechtsverschärfung und das Erbe der Weißen Rose

Dieser mit Dr. Birte Förster gemeinsam verfasste Text erscheint parallel auf gefluechtet.de

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formuliert bereits in seiner Präambel die Aufgabe Deutschlands, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt zu dienen. Die Verfassung stellt in ihrem Art. 1 den Menschen und seine Würde in den Vordergrund und gewährt – gerade als Konsequenz aus dem nationalsozialistischen Unrechtsregime – ein Grundrecht auf politisches Asyl. Dieses Asylrecht wurde bereits in den 1990er Jahren erheblich beschnitten, eine weitere, einfachgesetzliche Beschränkung (Asylpaket 2) wurde gerade vom Bundestag beschlossen. Diese neuen Regelungen zielen vor allem auf eine Beschleunigung der Asylverfahren und eine Einschränkung des Familiennachzugs ab. Ein Teil der Asylsuchenden soll künftig in sogenannten „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ untergebracht werden, in denen ihre Asylanträge in einem beschleunigten Verfahren abgearbeitet werden. Das betrifft insbesondere Asylbewerber aus angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“. Außerdem sollen Flüchtlinge, die keine individuelle politische Verfolgung nachweisen können, aber einen „subsidiären“ Schutz genießen, weil sie beispielsweise aus einem Kriegsgebiet stammen, ihre Familien zunächst nicht nachziehen lassen dürfen. Außerdem sollen durch das Asylpaket 2 Abschiebungen nicht anerkannter Flüchtlinge / Asylbewerberinnen erleichtert werden – selbst dann, wenn sie krank sind oder gesundheitliche Probleme haben. Nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen sollen künftig noch ein Abschiebungshindernis begründen.

Damals wie heute hat sich die Politik dem Druck jener Teile der Bevölkerung gebeugt, die Angst haben vor dem angeblich unkontrollierten und überhandnehmenden Zustrom von Asylsuchenden und denen es gelang, damit politischen Druck aufzubauen. Die hehren Ziele des Grundgesetzes wurden heute erneut von der Realpolitik zurechtgestutzt.

In der aktuellen Debatte um die als ‚Flüchtlingskrise‘ beschriebene globale forced migration, in der nur noch von ‚Flüchtlingsströmen‘ die Rede ist, scheinen viele schon verdrängt zu haben, dass es immer noch und immer nur um Menschen und ihre Schicksale geht. Menschen, die bei uns Schutz vor politischer Verfolgung, vor Krieg und Chancenlosigkeit suchen. Das Grundgesetz erinnert uns daran, dass stets der Mensch im Mittelpunkt steht und es gute Gründe gibt, sich gerade in diesem Land besonders intensiv und sensibel mit politischer Verfolgung durch Unrechtsregime und mit der Flucht vor (Bürger-)Krieg und Verfolgung auseinanderzusetzen.

Vor wenigen Tagen, am 22. Februar, jährte sich der Jahrestag der Hinrichtung der Geschwister Scholl und ihres Mitstreiters Christoph Probst. Wie die ebenfalls im Laufe des Jahres 1943 ermordeten Alexander Schmorell, Willi Graf und Kurt Huber waren sie Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“. Als politisch Verfolgte des NS-Regimes hatten sie nach ihrer Verhaftung keine Aussicht auf Fluchtmöglichkeit. Zum Tode verurteilt vom sogenannten ‚Volksgerichtshof’, der heute zurecht nicht mehr als Gericht, sondern als politisches Instrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft gilt.

In Flugblättern artikulierte die Gruppe ihre Kritik am NS-Regime und versuchte so, eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen – Am Ende der Flugblätter 1–5 forderten die Verfasser jeweils zum Weiterverbreiten und Vervielfältigen auf –  in der das, was Hans Scholl und Alexander Schmorell im ersten Flugblatt als „das Höchste, das ein Mensch besitzt […]nämlich den freien Willen“ eine Bedeutung hätte. Die Aufgabe des freien Willens, der Freiheit und der Vernunft prangert das erste Flugblatt an. Das aufklärerische sapere aude klingt mit, wenn die Autoren für sich reklamieren „selbst mit einzugreifen in das Rad der Geschichte und es seiner vernünftigen Entscheidung unterzuordnen“ und auch ihre Leser_innen dazu auffordern. Die ‚christliche und abendländische Kultur’, Goethe und Schiller (sowie vielleicht auch Tucholsky) waren die Bezugspunkte eines Denkens, das „Verantwortung“ verlangte für die Geschehnisse in Deutschland und den besetzen Gebieten.

Daher muß jeder einzelne seiner Verantwortung als Mitglied der christlichen und abendländischen Kultur bewußt in dieser letzten Stunde sich wehren, soviel er kann, arbeiten wider die Geißel der Menschheit, wider den Faschismus und jedes ihm ähnliche System des absoluten Staates. Leistet passiven Widerstand – Widerstand –, wo immer Ihr auch seid […]. Vergeßt nicht, daß ein jedes Volk diejenige Regierung verdient, die es erträgt!

In den ersten vier Flugblättern – Wolfgang Benz nennt sie „schöngeistig und literarisch“ –  fordern Scholl und Schmorell dazu auf, in Verantwortung vor der eigenen kulturellen Tradition zu handeln. Ihre Berufung auf eine humanistische und liberale Tradition und Kultur zeigt eine Alternative auf, die wir auch in der gegenwärtigen Debatte brauchen. Ihr Bezug zum auch heute wieder vielfach beschworenen „Abendland“ berief sich auf das Kantische „Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Kant, Immanuel: Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? In: Berlinische Monatsschrift, 1784, H. 12, S. 481-494, hier S. 481) – und eben nicht darauf, den eigenen, nationalistisch definierten Besitzstand zu wahren.

Wenn wir den Mut haben, mit Verstand auf die aktuellen Fluchtbewegungen zu blicken, dann werden wir erkennen: Sie werden sich nicht durch Obergrenzen aufhalten lassen, nicht durch Zäune und nicht durch Marinepatrouillen. Und wir müssten uns auch die Frage stellen, ob es überhaupt legitim ist, sie aufzuhalten.

Wenn wir diesen Mut haben, dann sprechen wir nicht darüber , wie wir die Ankunft von Geflüchteten verhindern, sondern darüber, wie wir ihnen ein Zuhause bieten können. Wir würden Kommunen auffordern, die besten Konzepte für die sogenannte Integration vorzulegen und diese dafür fördern. Wir würden das Asylrecht nicht verschärfen, sondern das Recht auf Asyl und das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erklärte Recht auf ein Leben in Würde betonen und so das Erbe der Weißen Rose und aller anderen Verfolgten des NS-Regimes verteidigen.

Denn das Denken und die Haltung der Weißen Rose liefert gerade in der aufgeheizten gegenwärtigen Debatte, die von einer Atmosphäre der Angst, Ausgrenzung und Stigmatisierung dominiert wird, wertvolle Orientierungspunkte dafür, worauf die abendländische Kulturtradition, in deren „Verantwortung“ wir laut Scholl und Schmorell stehen, tatsächlich gründet. Der einleitende Satz „Wenn jeder wartet, bis der andere anfängt“ (Flugblatt 1) muss den freiheitlich-humanitär Denkenden unter uns als Appell und Mahnung dienen, ihre Stimme rechtzeitig und hörbar zu erheben.

posted by Stadler at 22:11  

21.1.16

Das Netz und die Dummheit – eine Antwort auf Sascha Lobo

Eigentlich lese ich die Kolumne von Sascha Lobo gerne. Vielleicht ärgere ich mich gerade deshalb darüber, wenn er zwischendurch etwas schreibt, dem ich nicht zustimmen kann. Lobo versucht aktuell die zunehmenden rechten Tendenzen in unserer Gesellschaft, die wir anhand der Phänomene AfD und Pegida diskutieren, auf den Aspekt der Dummheit zu reduzieren.

Diese Betrachtung empfinde ich, selbst wenn man sich wie Sascha Lobo auf den Bereich Social-Media bezieht, eher als unterkomplex und öffentlich geäußert auch als gefährlich. Dummheit und mangelnde Bildung mag bei einem Teil der Anhänger von Pegida und Co. eine Rolle spielen. Gerade bei Äußerungen in sozialen Netzwerken wie Facebook kommt aber ein weiterer Aspekt hinzu, nämlich, dass sich die Empörung über bestimmte Ereignisse – oftmals sind es auch Reaktionen auf Falsch- oder Tendenzmeldungen – in Filterblasen sehr viel schneller und intensiver hochschaukelt. Das Phänomen an sich kennt man auch aus seiner eigenen Filterbubble und vermutlich hat sich jeder schon mal dazu hinreißen lassen, bei welchem Thema auch immer, auf der anschwellenden Welle der Empörung mitzureiten. Das funktioniert bei der Verbreitung rechter und rassistischer Parolen besonders gut, denn dort geht es immer einerseits um Ausgrenzung und andererseits um Gruppenzugehörigkeit.

Durch die Verbindung mit Gleichgesinnten – Facebookfreunde oder Follower – wird man in seiner eigenen selektiven Wahrnehmung nur noch bestärkt, der Blick über den Tellerrand fällt zunehmend schwerer. Es entwickeln sich Teilöffentlichkeiten, die sich immer weiter aufsplittern. Menschen, die anfällig sind für rechte, nationalistische oder rassistische Parolen, haben vielleicht früher noch ab und zu die Tagesschau angeschaut und wurden dort halbwegs ausgewogen informiert. Mittlerweile nutzen sie im Netz nur noch ihre eigenen Gruppen und Kanäle und dort werden Informationen nur von Gleichgesinnten bereitgestellt, die Gegenauffassung hat dort keinen Platz und ist auch nicht erwünscht. Das verstärkt bereits vorhandene Haltungen, weil Zweifel oder Gegenspositionen gar nicht erst aufkommen können.

Wir hatten das Netz einst als grenzenlos wahrgenommen und das könnte es auch sein, wenn wir es anders nutzen würden. Aber wir denken in Schubladen und soziale Netzwerke fördern dieses Schubladendenken ungemein. Soziale Medien, nicht das Web als solches, wirken mittlerweile als Katalysator zur Verfestigung vorgefasster Positionen. Dieses Phänomen ist in manchen Teilöffentlichkeiten zwar stärker ausgeprägt als in anderen. Dennoch werden wir uns in Zukunft noch stärker damit befassen müssen, wie sich die zunehmende Entstehung von Teilöffentlichkeiten und Filterblasen gesamtgesellschaftlich auswirkt. Die Polarisierung, die wir gerade erleben, dürfte nicht zuletzt auf neue Teilöffentlichkeiten und Filterblasen zurückzuführen sein, die in sozialen Netzen entstehen.

Lobo richtet einen Hilferuf an die mindestens durchschnittlich Begabten, im Netz mitzudiskutieren, mitzureden und sich zu zeigen. Nach meiner Erfahrung ist es nicht sonderlich zielführend, mit Rechten und Rassisten zu diskutieren. Was bei manchen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung über Jahrzehnte hinweg schiefgelaufen ist, lässt sich durch eine einzelne, auf Argumente gestützte Diskussion selten gerade biegen.

Dass sich die (schweigende) Mehrheit allerdings artikulieren sollte, um einer rechten Minderheit deutlich zu machen, dass sie nicht das Volk sind, dass man ihre Ansichten und Forderungen nicht teilt und Hass, Rassismus und Ausgrenzung nicht die Werte sind, für die wir stehen, würde ich jederzeit unterschreiben.

Darüber hinaus wird kein Weg daran vorbeiführen, dass Facebook und Twitter jedenfalls strafbare Äußerungen künftig konsequent löschen muss und auch ansonsten juristisch, sei es strafrechtlich oder zivilrechtlich, gegen die äußernden Personen vorgegangen wird.

posted by Stadler at 12:20  

7.1.16

Die öffentliche Debatte über die Übergriffe in Köln ist verstörend

Die aktuelle öffentliche bzw. mediale Debatte über die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln, verstört mich in zunehmendem Maße. Es sind einmal mehr auch vermeintlich seriöse Medien, die ihrer Aufgabe einer neutralen und an Fakten orientierten Berichterstattung nicht gerecht werden. Hinzu kommt eine öffentliche Debatte, die einen direkten Zusammenhang zur Flüchtlingsthematik herstellen will und deren Subtext eindeutig rassistisch ist. Kaum weniger populistisch ist es allerdings, die Vorgänge am Kölner Bahnhofsvorplatz als Aufhänger für die Forderung nach einer Verschärfung des Sexualstrafrechts zu benutzen.

Nehmen wir beispielsweise einen aktuellen Bericht der Welt, den auf Twitter auch renommierte Journalisten für bare Münze nehmen. Dort heißt es, Kölner Polizisten hätten der Zeitung, entgegen der offiziellen Darstellung, mitgeteilt, man habe in der Silvesternacht 100 Personen kontrolliert und etliche von ihnen in Gewahrsam genommen. Wenn in Deutschland ein Ausländer wegen des Verdachts einer Sexualstraftat festgenommen wird, dann wird im Regelfall Antrag auf Haftbefehl gestellt, der dann regelmäßig auch ergeht, sofern ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dass das hier nicht so abgelaufen sein soll und die Tatverdächtigen anschließend erst mal wieder auf freien Fuß gesetzt wurden, erscheint mir wenig plausibel. In der aktuellen Berichterstattung dominiert insgesamt ein faktenarmer und diffuser Mix aus Gerüchten und Spekulationen. So kann sich keine zutreffende öffentliche Meinung bilden.

Aber selbst dann, wenn es sich, wie die Welt berichtet, bei den Tätern mehrheitlich um Syrer handeln sollte, ist die Stigmatisierung der großen Mehrheit der Flüchtlinge, die in diesem Land Schutz vor einem Terrorregime suchen, ein schändlicher Vorgang. Diese Art der Debattenführung, die die Vorfälle in Köln gezielt mit der Flüchtlingsthematik verknüpft, ist schlicht rassistisch.

Auch die Forderung nach einer Verschärfung des Sexualstrafrechts ist jedenfalls im konkreten Kontext vollständig sachwidrig. Die legitime und inhaltlich-sachlich eher diffizile Debatte darüber, ob das deutsche Sexualstrafrecht Schutzlücken aufweist, muss entlang anderer Sachverhalte geführt werden. Denn im Fall von sexuellen Übergriffen auf öffentlichen Plätzen weist das deutsche Sexualstrafrecht weder Schutzlücken auf, noch ist das Strafmaß des deutschen Rechts zu gering. Wenn wir im konkreten Fall erschrocken darüber sind, dass die Polizei nicht oder zu spät eingegriffen hat und viele Täter vielleicht nicht ermittelt werden können, dann kann das nur daran liegen, dass die personelle Ausstattung der Polizei nicht ausreichend ist oder die Polizei vor Ort nicht richtig agiert und reagiert hat. Im Falle derartiger Defizite hilft keine Verschärfung des Strafrechts. Danach zu rufen, ist nichts weiter als purer Populismus.

posted by Stadler at 21:27  

13.12.15

SPD-Innenpolitiker glaubt, die Bürokratie würde den Verfassungsschutz behindern

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka hat „Sieben Thesen zur effektiveren Bekämpfung der Bedrohung durch islamistische Gefährder“ formuliert, die mich in meiner Einschätzung bestätigen, dass wir vor Geheimdiensten und manchen Innenpolitikern mehr Angst haben müssen, als vor allem anderen. In dem Thesenpapier von Lischka findet man zahlreiche bemerkenswerte Stellen. Ein Highlight seiner Ausführungen ist sicherlich folgende Passage:

Die vor allem für die Polizeibehörden bereits bestehenden Möglichkeiten müssen hier erweitert und damit auch für den Verfassungsschutz in der Praxis handhabbar gemacht werden. Deswegen muss es beispielsweise dem Verfassungsschutz ohne unnötigen bürokratischen Aufwand und langwierigen Vorlauf möglich sein, zur Überwachung von Gefährdern im Einzelfall oder zur Beobachtung von Hotspots, wie einschlägige Treffpunkte oder etwa beim Aufeinandertreffen von Rechtsextremen mit Salafisten, Beobachtungsdrohnen einzusetzen.

Hier möchte jemand offenbar die Verfassungsschutzbehörden mit polizeilichen Befugnissen ausstatten. Die Überwachung von Personen im Einzelfall – sei es präventiv oder repressiv – ist nicht Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, sondern der Polizei. Die formal strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten in Deutschland ist gerade auch eine Folge der historischen Erfahrungen mit der Gestapo und der Stasi. Wer so wie Lischka argumentiert und offenbar die Grenzen zwischen Polizei und Verfassungsschutzbehörden aufweichen bzw. verwischen will, müsste konsequenterweise eigentlich gleich die Abschaffung der Inlandsgeheimdienste fordern.

Ungeachtet dessen, ist es ja nicht so, dass die Überwachung von Gefährdern auf präventiv-polizeilicher Grundlage gänzlich ausgeschlossen ist. Ihr sind allerdings rechtsstaatliche Grenzen gesetzt, denn ohne Vorliegen einer konkreten Gefahrensituation, kann man in einem demokratischen Rechtsstaat nicht beliebig Menschen überwachen.

Dass Lischka gleichzeitig fordert, schwerwiegende Grundrechtseingriffe „unbürokratisch“ zu ermöglichen, spricht für sich. Grundgesetz und Grundrechte stellen demnach nur eine lästige, bürokratische Hürde bei der Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten dar. Das ist leider zwar die wenig rechtsstaatliche Betrachtungsweise vieler Ermittler, ein gewählter Abgeordneter, der keiner rechten Partei angehört, sollte sich diese Haltung aber nicht zu eigen machen.

Über allem schwebt auch die weit verbreitete Haltung, dass Geheimdienste die Sicherheit der Bürger erhöhen. Was aber, wenn genau das Gegenteil der Fall sein sollte? Ein Verfassungsschutz, der V-Leute aus der rechten Szene immer wieder mit beträchtlichen finanziellen Mitteln unterstützt hat und damit die rechte Szene stärkt, während man den Mordserien des NSU gänzlich ahnungslos gegenüberstand, weil man vorwiegend mit der Überwachung von Journalisten, von gemeinnützigen Organisationen und kritischen Demokraten beschäftigt war, hat keinen Vertrauensvorschuss der Bürger verdient. Vielmehr stellt sich eher die Frage seiner Notwendigkeit und Berechtigung.

posted by Stadler at 14:21  

16.11.15

Welche Schlussfolgerungen nicht aus den Terroranschlägen von Paris zu ziehen sind

Die Anschläge von Paris führen auch in Deutschland zu den erwartbaren Forderungen nach mehr bürgerrechtseinschränkender Überwachung und nach stärkerer Begrenzung des Flüchtlingszustroms. Dabei haben gerade die Anschläge von Paris gezeigt, dass die Zusammenhänge andere sein müssen, als von innenpolitischen Hardlinern angenommen.

Frankreich verfügt sowohl über eine Vorratsdatenspeicherung, als auch über die vielleicht schärfsten Überwachungs- und Antiterrorgesetze in Europa. Dennoch war das Land binnen Jahresfrist zweimal das Ziel islamistischer Anschläge. Das sollte als ausreichender Beleg dafür dienen, dass die Verschärfung der Telekommunikationsüberwachung sowie die Einschränkung der Bürgerrechte durch neue Sicherheitsgesetze gerade kein probates Mittel zur Verhinderung von Terroranschlägen darstellt. Der Journalist Nils Minkmar beklagt ein Versagen französischer Sicherheitsbehörden und spricht auch von einer veränderten, sich radikalisierenden Stimmung in der französischen Gesellschaft, die den Nährboden für derartige Anschläge bildet. Vielleicht stellt tatsächlich die in Frankreich entstandene gesellschaftliche Polarisierung, die wir ansatzweise jetzt auch in Deutschland sehen, die größte Gefahr dar. Es könnte also sein, dass die Suche nach den Ursachen des Terrors tief in die eigene Gesellschaft hineinführen muss.

Die Forderung nach einer Begrenzung des Flüchtlingszustroms als Reaktion auf die Anschläge von Paris ist schon deshalb fragwürdig, weil diese Anschläge nicht in einem Land wie Deutschland stattgefunden haben, das aktuell eine vergleichsweise liberale Flüchtlingspolitik praktiziert, sondern in Frankreich mit einer äußerst restriktiven Haltung in der aktuellen, gerne als Flüchtlingskrise bezeichneten Situation. Wenn man eine Schlussfolgerung zieht, dann die, dass eine liberale Flüchtlingspolitik die Gefahr solcher Anschläge ganz offensichtlich nicht erhöht. Eine verschärfte Flüchtlingspolitik wäre auch deshalb die falsche Reaktion, weil speziell syrische Flüchtlinge gerade auch vor dem Terror des IS fliehen. In bemerkenswerter Klarheit hat Martin Schulz darauf hingewiesen, dass das was wir in Paris erlebt haben, in Aleppo und Damaskus Alltag darstellt und wir mit einer Abweisung dieser Flüchtlinge Opfer als Täter einstufen würden.

An dieser Stelle kommt mir die Aussage von Jens Stoltenberg in den Sinn, der unmittelbar nach dem Breivik-Attentat sagte: „Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit“ Es sieht allerdings gerade leider nicht danach aus, als würde François Hollande über die Größe eines Stoltenberg verfügen. Stattdessen setzt er auf Kriegsrhetorik, was man als Zeichen von Hilflosigkeit werten kann, aber auch als Indiz dafür, dass er glaubt, sich wegen des Rechtsrucks in der französischen Gesellschaft auf Hardlinerpositionen zurückziehen zu müssen. „Man darf der Kriegslogik nicht auf den Leim gehenschreibt Prantl in der SZ und trifft einmal mehr den Punkt.

posted by Stadler at 11:54  

11.11.15

Gedanken zu Helmut Schmidt

Fast alle Nachrufe die ich auf Helmut Schmidt gelesen oder gehört habe, waren positiv bis euphorisch gehalten und haben seine große politische Leistung betont. Nur ganz vereinzelt waren auch kritische oder differenzierende Stimmen zu vernehmen.

Für mich war Schmidt ebenfalls eine durchaus interessante politische Figur, redegewandt und charismatisch. Aber gerade unsere Mediengesellschaft neigt dazu, eloquenten und rhetorisch begabten Politikern auch inhaltlich die besten Ideen und Fähigkeiten zuzuschreiben.

Das Ende von Schmidts Kanzlerschaft fällt in den Zeitraum, in dem ich als junger Mensch begonnen habe, mich für Politik zu interessieren, während die jüngere Generation Schmidt ohnehin nur noch als ketterauchenden und meinungsstarken Expolitiker und Politikerklärer wahrgenommen haben dürfte.

Wenn ich mich an die Kanzlerschaft Schmidts erinnere, dann denke ich an den Natodoppelbeschluss, das Ende der sozialliberalen Ära und die Unfähigkeit Schmidts, die Bedeutung relevanter Zukunftsthemen wie den Umweltschutz zu erkennnen. Er war damit nebenbei, wenn auch höchst unfreiwillig, einer der zentralen Wegbereiter für die – dringend notwendige – Entstehung der Grünen.

Mir ist Schmidt auch in den letzten Jahren mit einzelnen Aussagen immer wieder unangenehm aufgefallen. Er hat sich noch jüngst gegen die antiautoritäre Erziehung gewandt, hat die multikulturelle Gesellschaft als eine Illusion von Intellektuellen bezeichnet, die mit der Demokratie nur schwer zu vereinbaren sei und hat schon auch mal Thilo Sarrazin den Rücken gestärkt. Ich glaube daher im Grunde nicht, dass sein Blick wirklich weltoffen und nach vorne gerichtet war. Schmidt war Anfang der 80’er bei Unionsanhängern beliebter als bei den Mitgliedern seiner eigenen Partei und das kommt nicht von ungefähr. Nach dem Ende seiner Kanzlerschaft hat dann allerdings eine Verklärung der politischen Person Schmidts eingesetzt, die durchaus Züge einer Geschichtsklitterung aufweist.

posted by Stadler at 11:23  
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