Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.10.10

Tatort Internet: Noch Luft nach unten

Wenn man gelegentlich in das Programm des Senders RTL 2 reinzappt, denkt man sich zumeist, dass der qualitative Boden bereits erreicht ist und keine Luft mehr nach unten besteht. Das ist freilich ein Irrtum, wie die gestern erstmals ausgestrahlte Sendung „Tatort Internet“ belegt. Auch die flankierende Berichterstattung früherer (Stern) und vermeintlich aktueller (FAZ) Qualitätsmedien lässt sich auf der nach unten offenen Niveauskala nicht lumpen. Denn schließlich geht dieses der Aufklärung verpflichtete neue Format auf die Jagd nach Kinderschändern und zwar im natürlich größten Tatort der Welt, nämlich dem Internet.

Dass dieses Format den Missbrauch von Kindern zu Quotenzwecken instrumentalisiert, haben andere bereits dargelegt. Deshalb möchte ich mich hier auf einige juristische Aspekte beschränken.

Der Beitrag suggeriert teilweise, dass der Versuch des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nicht strafbar sei. Dem ist nicht so.

Was in der Sendung letztlich gefordert wurde, ist die Einführung einer Strafbarkeit des sog. „Grooming“. Gemeint sind damit Vorbereitungshandlungen wie das bloße Ansprechen von Kindern oder Jugendlichen in Chats o.ä. mit sexuellem Hintergrund. Die Schaffung einer solchen Strafbarkeit hätte zumindest den Vorteil, dass damit auch Sendungen wie „Tatort Internet“ unzulässig werden. Denn was die Journalistin Beate Krafft-Schöning da vor laufender Kamera macht, ist letztlich natürlich auch nichts anderes als die Förderung von „Grooming“.

Gegen das Format wurden aber noch weitere rechtliche Bedenken geäußert. Denn das heimliche Mitschneiden der Gespräche der angelockten potentiellen Täter durch RTL 2 dürfte gegen § 201 StGB verstoßen. Das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Worts, wie auch das Gebrauchmachen von einer solchen Aufnahme, ist danach grundsätzlich strafbar. Die Hobbyermittler von RTL 2 haben eben keine polizeilichen Befugnisse. Bei diesem Format werden also möglicherweise auf beiden Seiten der Kamera Straftaten begangen.

Sollte aufgrund der Angaben, die zu der Person der gefilmten Täter gemacht werden, eine Identifizierbarkeit möglich sein, kommt außerdem eine Persönlichkeitsrechtsverletzung hinzu. Man sollte die Ermittlungsarbeit deshalb der Polizei überlassen.

Dass die Ehefrau des Verteidigungsministers, Stephanie zu Guttenberg bei einem derart fragwürdigen Format mitwirkt, ist eine andere Geschichte. Dem vielbeschworenen Schutz der Kinder, dient das jedenfalls nicht.

posted by Stadler at 17:34  

28.9.10

Neue Studie belegt, dass die Argumente von Sperrbefürwortern falsch sind

Die angebliche Notwendigkeit des deutschen Zugangserschwerungsgesetzes, das die Blockade von kinderpornografischen Websites durch Access-Provider vorsieht, wurde sowohl in der politischen Disksussion als auch im Gesetzgebungsverfahren stets damit begründet, dass Kinderpornografie über kommerzielle Websites verbreitet würde und es insoweit einen Massenmarkt gäbe, der ausgetrocknet werden müsse.

In der Begründung des ersten Gesetzesentwurfs vom 05.05.2009 hieß es hierzu:

Der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World-Wide-Web wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet, die in Drittländern außerhalb der Europäischen Union betrieben werden.

Schon damals war für jeden, der sich mit den Fakten beschäftigt hat, erkennbar, dass diese Begründung nicht tragfähig ist. Genau das wird nunmehr erneut durch eine neue Studie der European Financial Coalition against commercial sexual exploitation of children online (EFC) bestätigt. Heise berichtet über die Studie der von der EU geförderten Organisation, deren Fazit es ist, dass es nur eine Handvoll einschlägiger gewerblicher Websites gibt, die zudem keinen hohen Profit abwerfen. Für die Studie wurde eine Datenbank von angeblich ca. 14.500 verdächtigen Websites ausgewertet. Hierbei wurde von der EFC festgestellt, dass nur 46 dieser Websites tatsächlich aktuelle Darstellungen von Kindesmissbrauch enthielten, wovon wiederum 24 als kommerziell einzustufen waren. Es gibt also im WWW kaum Kinderpornografie. Die Verbreitungswege sind nämlich andere.

Diese Ergebnisse werfen freilich auch die Frage auf, welche hunderte oder gar tausende von Websites auf den geplanten Sperrlisten geführt werden sollen, die Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes sind.

Die Studie bestätigt außerdem, dass Pädophile regelmäßig kleinere abgesicherte Räume im Internet zum Tausch von einschlägigem Material bevorzugen und der Austausch nicht primär über das frei zugängliche Web stattfindet.

Damit erweisen sich praktisch alle zur Begründung von Netzsperren vorgebrachten Argumente als sachlich falsch. Man darf gespannt sein, wie sich diese Studie auf das Vorhaben von EU-Kommissarin Malmström auswirkt, das Access-Blocking per EU-Richtlinie vorzuschreiben.

Zu diesem Richtlinienentwurf finden heute und morgen Ausschuss-Anhörungen im EU-Parlament statt, wobei die Liste der Redner überwiegend aus Sperrbefürworten besteht. Das ist auch angesichts des Umstands, dass die Mehrzahl der technischen und juristischen Sachverständigen solchen Access-Sperren kritisch bis ablehnend gegenüber steht, durchaus bemerkenswert. Wenn man speziell bei den Rednern der „Civil Society“ nach Vertretern von Bürgerrechtsorganisationen sucht, dürfte Joe McNamee von EDRi der einzige Name sein, der einem auffällt.

Update: Der Verein MOGIS (Missbrauchsopfer gegen Internetsperren) hat einen offenen Brief an die Mitglieder des LIBE-Ausschusses des EU-Parlaments gerichtet, in dem u.a. dargestellt wird, weshalb Access-Blockaden auch aus Opfersicht nicht zu befürworten sind.

posted by Stadler at 11:30  

20.9.10

Gegen Kinderpornografie und lästige Details

Wer sich vertiefter mit der Frage befasst hat, ob sog. Access-Blockaden zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet sinnvoll und rechtmäßig sind, muss sich über ein Fernsehinterview wie es das ZDF gestern ausgestrahlt hat, zumindest wundern. Was (juristisch) gegen „Netzsperren“ spricht, habe ich im letzten Jahr für den AK Zensur in einem Brief an den Bundespräsidenten ausführlich erläutert.

Der Fernsehjournalist Peter Hahne hat in seiner Sendung Stephanie zu Guttenberg interviewt und mit der Frau des Verteidigungsministers über ihre Rolle als Präsidentin des Kinderschutzvereins „Innocence in Danger“ gesprochen. Einen Schwerpunkt bildete auch die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Leider wurde hierbei einmal mehr gezielt auf Emotionen gesetzt, unter Ausblendung der Fakten. Mit keinem Wort erwähnt Hahne, dass die Mehrzahl der Experten dem Konzept der Zugangserschwerung skeptisch bis ablehnend gegenüber steht, sondern beklagt lediglich, die Politik würde nicht entschlossen genug handeln.

Dass sich eine solche Technik für diejenigen anbietet, die Netzsperren befürworten, hat Ursula von der Leyen im letzten Wahlkampf schon demonstriert. Denn das Thema Kinderpornografie lässt sich wie kein zweites instrumentalisieren. Dass diese Technik aber auch in vermeintlich journalistischen Formaten zum Einsatz kommt, zeigt, wie tief das ZDF in dieser Hinsicht mittlerweile gesunken ist. Brillant analysiert hat das einmal mehr Stefan Niggemeier im Fernsehblog der FAZ.

posted by Stadler at 11:21  

16.9.10

Netzsperren vor dem EU-Parlament

Dass die Kommission in Person von Innenkommissarin Cecila Malmström – mit denselben unzureichenden Argumenten wie Ursula von der Leyen zuvor in Deutschland – die Einführungen von Access-Sperren zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet einführen möchte, ist seit einigen Monaten bekannt. Ein entsprechender Richtlinienentwurf ist bereits seit längerer Zeit online. Man muss in diesem Zusammenhang auch nochmals darauf hinweisen, dass dieser Entwurf inhaltlich deutlich weiter geht als der deutsche Entwurf und auch sog. Jugendpornografie umfassen soll. Es geht also offenbar nicht mehr nur um die Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern, sondern auch um die Durchsetzung fragwürdiger Moralvorstelungen im Bereich der Jugendsexualität.

Einen anderen Aspekt beleuchtet die „European Cybercriminals Society (ECS)“, also die Vereinigung der europäischen Cyberkriminellen (;-), in einem offenen Brief an Kommissarin Malmström. Die Satire bedankt sich im Namen der Straftäter dafür, dass damit ein Frühwarnsystem etabliert wird, das es Kriminellen frühzeitig ermöglicht, auf andere Server auszuweichen. In diesem Zusammenhang wird von der ECS dann beanstandet, dass es unfair sei, dasselbe Frühwarnsystem nicht auch denjenigen Cyberkriminellen anzubieten, die im Bereich der Verletzung des geistigen Eigentums oder des Betrugs aktiv sind. Denn damit würde eindeutig der Binnenmarkt für Kriminalität behindert.

Diese Satire lenkt die Diskussion auf den oft vernachlässigten Aspekt, dass Access-Sperren nicht geeignet sind, die Verbreitung von Kinderpornografie einzudämmen, sondern vielmehr die Gefahr beinhalten, dass deren Verbreitung eher noch gefördert wird.

Am 28. und 29. September findet im Rechtsausschuss des Europaparlaments eine Anhörung zu dem Richtlinienentwurf statt. Die geladenen Fachleute sollen allerdings weitgehend aus Sperrbefürwortern bestehen, obwohl die deutsche Diskussion eigentlich gezeigt hat, dass die Mehrheit der technischen und juristischen Experten dem Vorhaben kritisch bis ablehnend gegenüber steht. Es droht also eine tendenziöse Einflussnahme auf die Meinungsbildung der Abgeordneten durch eine selektive Auswahl von Fachleuten, die das Access-Blocking befürworten.

posted by Stadler at 09:33  

8.9.10

„Kampf gegen Kinderpornografie im Internet“

The European Circle veröffentlicht ein Interview mit der EU-Abgeordneten Birgit Sippel (SPD) zu dem Richtlinienvorschlag von Kommissarin Malmström.

Wer eingangs eines Interviews die Platitüde „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“ wiederholt, gibt eigentlich Anlass dazu, nicht weiter zu lesen. Wer es dennoch macht, stellt fest, dass Sippel zwar der „Sperrung“, also der Blockade durch Access-Provider, kritisch gegenüber steht, sich aber offenbar nicht endgültig festlegen will.

Auf EU-Ebene wird jetzt also eine Diskussion begonnen, die man in Deutschland schon vor über einem Jahr kontrovers geführt hat.

Deshalb hier nochmals der Hinweis auf einige meiner Blogpostings zum Thema Access-Sperren:

Netzsperren: Wo stehen die zu sperrenden Server eigentlich?

Kinderpornografie im Web kann effektiv bekämpft werden

Sperrung von Kinderpornografie im Netz: Die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung

Bundestagsgutachten zu Netzsperren

Internes “Rechtsgutachten” des BMI zu Access-Sperren

Sperrungsverfügung gegen Access-Provider (Ein älterer Beitrag von mir für die Zeitschrift Multimedia und Recht, der sich mit den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen juristisch auseinandersetzt)

posted by Stadler at 16:57  

27.8.10

Das BKA und die Netzsperren

Das BKA propagiert nach kurzer Atempause erneut ganz massiv die Einführung von Access-Sperren und damit die Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes.

Warum die zur Begründung angeführte Behauptung des BKA, das Löschen kinderpornografischer Websites würde international nicht funktionieren, falsch ist, erklärt Alvar Freude vom AK Zensur erneut in einer ausführlichen und lesenswerten Darstellung.

posted by Stadler at 21:04  

19.8.10

Löschen, sperren oder keines von beiden?

In einem Artikel bei CARTA kritisiert Christian Heller mit etwa einjähriger Verspätung die Forderung der Gegner des Zugangserschwerungsgesetzes, die in der Diskussion um die Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte mit dem Slogan „Löschen statt sperren“ operiert haben. Hauptargument von Heller ist, dass es sich bei beiden Varianten letztlich um Zensur handelt. Als Beleg dafür führt er lediglich eine Lexikondefinition des Begriffs der Zensur an.

Wer sich wie Heller in eine Diskussion um rechtliche Fragen begibt, sollte sich dann auch mit dem verfassungsrechtlichen Zensurbegriff des Art. 5 GG beschäftigen. Denn um den geht es, zumindest in der hier interessierenden Diskussion.

Diese notwendige rechtswissenschaftliche Diskussion hat Ansgar Koreng in seiner mutigen Dissertation „Zensur im Internet“ begonnen. Hierüber habe ich vor einigen Monaten berichtet.

Dass es außerdem Bestrebungen gibt, den Begriff der Kinderpornographie auszuweiten – z.B. auf Fälle von Jugendpornographie – und dass sich dahinter häufig nur fragwürdige Moralvorstellungen verbergen, merkt Heller in seinem Beitrag zu Recht an. Das ist aber weder neu, noch stellt es einen berechtigten Einwand gegen die Aktivitäten von Sperrgegnern wie dem AK Zensur dar.

posted by Stadler at 23:02  

15.8.10

Netzsperren: Funktioniert Inhope nicht?

In schöner Regelmäßigkeit schreibt ein gewisser Stefan Tomik für FAZ.NET tendenziöse Artikel zum Thema Access-Blocking. Die Aussage lautet diesmal, der Provider-Verband eco hätte eine interne Untersuchung verschwiegen, wonach das Löschen kinderpornographischer Inhalte über die Organisation Inhope sehr schlecht funktionieren würde.

Ob das so ist oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Dass die Kernaussagen Tomiks dennoch falsch sind, lässt sich allerdings unmittelbar aus seinem Text selbst ableiten.

Sperrgegner haben immer wieder darauf verwiesen, dass man kinderpornographische Inhalte durch einfache Absuse-Mails innerhalb kürzester Zeit aus dem Netz bekommt, was durch entsprechende Tests auch belegt worden ist. Das widerlegt auch der Beitrag der FAZ nicht. Vielmehr zeigt er, dass sich Inhope gar nicht unmittelbar an die ausländischen Provider wendet, sondern die Fälle an die Polizei abgibt. Wenn daraufhin längere Zeit nichts passiert, liegt dies daran, dass die Provider vor Ort von den Fällen überhaupt keine Kenntnis erlangen. Was also nötig ist, ist ein Mechanismus, durch den die Provider vor Ort unmittelbar und kurzfristig informiert werden. Was den Banken bei der Löschung von Phishing-Websites innerhalb von Stunden gelingt, sollte auch den Polizeibehörden und/oder Meldestellen möglich sein.

Der Artikel von Tomik besagt also lediglich, dass Inhope nicht effizient arbeitet und die Zusammenarbeit der Behörden selbst innerhalb der EU nicht ausreichend funktioniert. Dass die mangelhafte Organisation und Zusammenarbeit der Polizeibehörden die Hauptursache dafür ist, dass kinderpornographische Inhalte nicht effektiv bekämpft werden, ist auch keine neue Erkenntnis. Sie sollte aber nicht zu der Schlussfolgerung verleiten, dass das Löschen nicht funktioniert und deshalb das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft gesetzt werden müsste. Vielmehr ist das exakte Gegenteil zutreffend.

posted by Stadler at 20:27  

22.7.10

Merkbefreit: Beate Merk zu Netzsperren und Kindesmissbrauch

Manchmal ist man als Jurist geneigt, sich für bestimmte Justizminister(innen) fremd zu schämen. Ein solcher Fall ist heute wieder vorgekommen. Die bayerische Ressortchefin Beate Merk hat „die Laissez-faire-Politik der FDP bei Kinderpornos im Netz“ und die Fälle sexuellen Missbrauchs in einem Ferienlager in Zusammenhang gebracht. Hier schließt sich aber dann auch der Kreis zu Bischof Mixa, den Merk früher schon mal ausdrücklich gelobt hat, der glaubt, die 68’er seien für die Fälle von Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche verantwortlich.

Nicht ganz zufällig bläst Frau Merk zudem in daselbe Horn wie das BKA letzte Woche, wenn sie fordert:

„Wenn ich feststellen muss, dass ich eine bestimmte Seite nicht löschen kann, darf ich nicht einfach mit den Schultern zucken und zur Tagesordnung übergehen. Dann muss ich diese Seite wenigstens sperren.“

Diese Aussage ist schon so oft widerlegt worden, dass es eigentlich weh tut. Gerade bei diesem Thema tun sich vor allem Politiker der Union mit schändlichem Populismus hervor.

P.S. Deutsche Antwort auf Sarah Palin finde ich da auch sehr passend (via RA Kompa)

posted by Stadler at 16:00  

15.7.10

BKA fordert erneut Access-Sperren

Wenn Volksverdummung in Deutschland strafbäre wäre, dann müsste BKA-Präsident Ziercke erster Anwärter auf ein entsprechendes Ermittlungsverfahren sein, dicht gefolgt von Wolfgang Bosbach (CDU).

Nach einem Bericht der Berliner Morgenpost gibt es eine neue BKA-Studie, wonach das Löschen kinderpornografischer Seiten problematisch sei, weshalb, so die Forderung des Bundeskriminalamts, bis zur Löschung gesperrt werden müsse. In dem Artikel der Berliner Morgenpost vom 15.07.2010 heißt es wörtlich:

„Präsident Jörg Ziercke hatte mehrfach für Sperren im Internet plädiert, stößt mit dieser Ansicht aber auf den Widerstand bei der mitregierenden FDP, die Liberalität im Netz fordert. Das alleinige Löschen im Netz führt laut Ziercke nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet, weil die Produzenten stets über Kopien des Materials verfügen.“

Das was Ziercke als Sperren bezeichnet, ist mit dem Begriff der Access-Blockaden sicherlich zutreffender umschrieben, denn gesperrt wird bei dieser Vorgehensweise, mangels tatsächlicher Zugriffsmöglichkeit auf die Server, gar nichts. Die Inhalte bleiben bei dem Vorgehen das Ziercke fordert unverändert online. Wenn also im Hinblick auf die physikalische Löschung von Content beklagt wird, dass diese oft tagelang dauert, weil die Provider zu langsam reagieren oder Inhalte sich noch in Caches befinden, obwohl sie an der Quelle gelöscht wurden, dann sollte man betonen, dass die von Ziercke propagierten Access-Blockaden noch viel weniger leisten. Denn die Inhalte bleiben bei diesen „Sperren“ an ihrer Quelle unverändert und ununterbrochen online. Weil also die beste Lösung noch nicht zufriedenstellend funktioniert, kann das kein Grund sein, die deutlich schlechtere Lösung zu fordern. Vielmehr sollte man die Prioritäten richtig setzen und die erfolgversprechenden Konzepte optimieren. Ziercke geht es letztlich aber um etwas anderes, nämlich um eine Kompetenzerweiterung des BKA und die würde eine Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes gewährleisten.

Die in einem anderen Kontext getroffene Aussage von Michael Naumann, dass das grenzenlose Vertrauen ins BKA dem Menschenverstand widerspricht, beansprucht auch hier Gültigkeit.

posted by Stadler at 12:32  
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