Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.4.11

Der Datenschutz und das Netz

Im Netzpolitik-Blog der Grünen ist gerade ein Beitrag von Konstantin v. Notz und Nils Leopold zur Debatte um Datenschutz, Privatsphäre und Post-Privacy erschienen.

Auch wenn der Beitrag zutreffend erkennt, dass das geltende Datenschutzrecht den Anforderungen des Internets nicht gewachsen ist, verfängt er sich, was die Lösungsmöglichkeiten angeht, allzu sehr in dem Datenschutzgeblubber, das man von professionellen Datenschützern zu oft hört und vermeidet es,  die wirklichen Knackpunkte überhaupt anzusprechen.

Die These, wonach es keinen Anlass zu einer pauschalen Absenkung der Datenschutzstandards mit Blick auf das Internet gibt, wird leider nicht untermauert. Eine realistische Betrachtung müsste nämlich die Frage stellen, wie beispielsweise Phänomene wie Cloud Computing und streng genommen das gesamte Massenhosting , ohne Absenkung des gesetzlichen Datenschutzniveaus, mit dem geltenden Recht in Einklang zu bringen sind. Ähnliche Fragen stellen sich bei den Themen Tracking oder Geolocation. Auch gängige Werbeformen wie Partnerprogramme oder Affiliate-Marketing sind streng genommen nicht datenschutzkonform.

Meine These lautet daher, dass die Nutzung von Internet und Mobilfunk in der Art und Weise wie sie die meisten von uns praktizieren, mit dem geltenden Datenschutzrecht nicht in Einklang steht und ohne Absenkung bzw. Modifikation des Datenschutzniveaus auch nicht in Einklang zu bringen ist.

Die aktuelle Krise des Datenschutzes, die auch von Notz und Leopold ansprechen, hat seine Ursache gerade darin, dass das Netz nur deshalb funktioniert, weil deutsche und europäische Vorgaben des Datenschutzes nicht eingehalten werden. Das geltende Datenschutzrecht funktioniert im Netz nicht und das Netz funktioniert nur deshalb, weil es das europäische Datenschutzrecht vielfach ignoriert. The Net routes around it. Dieses Datenschutzdilemma gilt es endlich aufzuzeigen und offen zu diskutieren.

Der richtige Ansatz kann deshalb nur darin bestehen, alles auf den Prüfstand zu stellen. Das bedeutet, dass man auch eine Absenkung des Datenschutzniveaus und eine punktuelle Preisgabe bisheriger Positionen in Betracht ziehen muss. Nur mit einem solchen Ansatz kann es uns gelingen, auch in Zukunft einen gewissen Datenschutz zu gewährleisten, der dann auch tatsächlich umgesetzt wird. Das würde nämlich – zwar nicht in normativer, allerdings in faktischer Hinsicht – sogar zu einer Verbesserung Datenschutzniveaus führen.

Es wird außerdem auf Dauer auch im Datenschutz keinen europäischen Sonderweg geben, sofern wir auch in Zukunft das Internet so nutzen wollen, wie wir es bisher tun und wie es die Amerikaner sicherlich auch weiterhin tun werden.

posted by Stadler at 18:34  

28.4.11

Vorschlag für ein neues urheberrechtliches Vergütungsmodell

Der Chaos Computer Club (CCC) ist vor einigen Tagen mit einem neuen Vorschlag eines zeitgemäßen urheberrechtlichen Vergütungsmodells an die Öffentlichkeit gegangen.

Das „Kulturwertmark“ genannte Konzept greift die Idee der Kulturflatrate auf und kombiniert diese mit einem Micropaymentelement.

Jeder Nutzer – gemeint ist damit letztlich jeder (steuerzahlende) Bürger – soll einen monatlich festgelegten Betrag einzahlen. Diese Beiträge sollen von einer staatsfernen Stiftung verwaltet werden. Für diesen Beitrag erhält der Nutzer Einheiten einer Micropayment-Währung, der Kulturwertmark, die er selbst an beliebige Künstler/Kreative verteilen kann.

Im Gegenzug sollen Korrekturen am bestehenden Urheberrecht vorgenommen werden, u.a. die deutliche Verkürzung der Schutzfristen und die Beschränkung der straf- und zivilrechtlichen Verfolgung von Filesharing und privaten Kopien auf solche Verstöße, die zum Zwecke der profitorientierten Gewinnerzielung erfolgen.

Auch wenn dieser Vorschlag auf den ersten Blick nicht nach dem großen Wurf aussieht, sondern eher nach einer Erweiterung der Idee der Kulturflatrate um eine Flattr-Komponente, sollte man darin einen Diskussionsbeitrag sehen, den man aufgreifen und weiterentwickeln kann.

Wer diese Diskussion ernsthaft führen möchte, muss allerdings zu einem Paradigmenwechsel im geltenden Urheberrecht bereit sein. Die aktuelle Politik marschiert bislang allerdings eher in die entgegengesetzte Richtung, wie die diversen Körbe des Urheberrechts belegen. Die fortwährende Verschärfung des Urheberrechts zu Gunsten der Rechteinhaber und damit letztlich zu Lasten der Allgemeinheit, hat allerdings bislang nicht den von der Industrie erhofften wirtschaftlichen Effekt gezeigt. Speziell die Musikindustrie wird es deshalb früher oder später bereuen, dass man sich nicht offen auf eine Diskussion eingelassen hat, die auf ein Modell einer Kulturflatrate – mit welchen Modifikationen auch immer – setzt. Denn dieses Modell garantiert den Rechteinhabern zumindest ein gewisses Maß an Einnahmen und dürfte daher langfristig wirtschaftlich vielversprechender sein als der Versuch, ein sterbendes Modell mit Hilfe juristischer Mittel am Leben zu erhalten.

posted by Stadler at 18:19  

28.4.11

Eckpunktepapier zur Umsetzung des Grundsatzes „Löschen statt Sperren“

Das Eckpunktepapier der Bundesregierung vom 11.04.2011 für ein Gesetz zur Umsetzung des Grundsatzes „Löschen statt Sperren“ sieht vor, das Zugangserschwerungsgesetz (Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen) vollständig aufzuheben.

Wörtlich heißt es in dem mir vorliegenden Eckpunktepapier:

In das Gesetz werden ausschließlich folgende Regelungen aufgenommen:

1. Aufhebung des Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen. Stattdessen werden kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des geltenden Rechts gelöscht.

2. Artikel 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen regelt eine Erhebungsbefugnis von Daten zugunsten des Telekommunikationsanbieters nach § 96 TKG, soweit dies für die in § 2 oder § 4 ZugErschwG genannten Zwecke erforderlich ist. Diese auf das Sperren nach dem ZugErschwG bezogene Erhebungsbefugnis ist als Folgeänderung aus dem TKG zu streichen.

3. Artikel 3 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen regelt eine Evaluierungspflicht der Bundesregierung und die Pflicht, über die Ergebnisse der Evaluierung gegenüber dem Bundestag Bericht zu erstatten. Mit dem Verzicht auf das Sperren entfällt auch der Evaluierungsgegenstand. Die Evaluierungs- und Berichterstattungspflicht wird deshalb ebenfalls aufgehoben.

posted by Stadler at 16:09  

27.4.11

Virtuelle Schengen-Grenze

Die  Law Enforcement Working Party (LEWP) des Rats der EU schlägt die Schaffung einer virtuellen Schengen-Grenze für das Internet vor, an der Internet Service Provider unerlaubte Inhalte auf Basis einer „EU-Blacklist“ blockieren sollen. Klingt nach einer weiteren Eselei aus Brüssel und genau das ist es wohl auch.

Die mittlerweile mehreren Abkommen, die unter dem Schlagwort Schengen zusammengefasst sind, bewirken eine Abschaffung von Grenzkontrollen innerhalb der Gemeinschaft zugunsten einer vereinheitlichten Kontrolle an den EU-Außengrenzen. Gerade im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik sprechen manche insoweit nicht ganz un Unrecht von der „Festung Europa“.

Dieses Konzept der teritorialen Abschottung des EU-Raums will die LEWP offenbar um eine virtuelle Komponente erweitern. Der Ansatz macht deutlich, wozu das ständige Gerde vom virtuellen Raum und vom Cyberspace führt. Manche politischen Akteure scheinen in der Tat zu glauben, es würde eine Art physikalischer Raum existieren, den man ähnlich wie ein Staatsgebiet kontrollieren kann. Am Besten also gleich eine Visumspflicht für Daten schaffen, denn dem unkontrollierte Datenverkehr muss Einhalt geboten werden.

An diesem Punkt müsste zunächst das ständige Gerede vom Cyberspace bzw. dem Netz als Raum beendet werden. Das Netz ist kein Raum, auch kein virtueller. Man kann keine Visumspflicht für Daten einführen und auch keine Datenströme zurück in ihr Herkunftsland schicken, so wie man es mit den sog. Wirtschaftsflüchtlingen macht. Sobald das wirklich alle begriffen haben, wird sich auch die Erkenntnis durchsetzen, dass eine Regulierung des Netzes, wie sie der LEWP vorschwebt, nur dann möglich ist, wenn man sämtliche Anforderungen eines demokratischen Rechtsstaats über Bord wirft. Neben der bereits bestehenden (virtuellen) Great Wall Of China gäbe es dann zusätzlich die Great Wall Of Europe.

Ebenfalls zum Thema:
Europa auf dem Weg nach China? (AK Zensur)
Datenschmuggel ist ein Verbrechen (lawblog)

posted by Stadler at 14:50  

13.4.11

Der Kontrollverlust der Sicherheitspolitiker

Heise berichtet über eine Veranstaltung der Friedrich Naumann Stiftung, auf der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberg sehr zutreffend analysiert, warum Sicherheitspolitiker mit Blick auf das Internet derzeit so nervös und überambitioniert agieren. Es ist die Angst vor dem Kontrollverlust und der Versuch, alte Mechanismen, die schließlich stets funktioniert haben, immer und immer wieder anzuwenden.

Den Herren Friedrich, Schünemann, Bosbach oder Uhl – warum fallen mir eigentlich keine weiblichen sicherheitspolitischen Hardliner ein? – fällt es schwer einzusehen, dass neue und intelligente Antworten nötig sind, um auf die Herausforderungen des Netzes zu reagieren. Die Verlockung, alles, was technisch möglich ist oder zumindest erscheint, auch zu machen, war schon immer groß. Vielleicht könnte man ja noch eine Straftat mehr aufklären, wenn es nur Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und andere Instrumente gäbe. Man vergisst hierbei nur zu schnell, was den Rechtsstaat vom Unrechtsstaat unterscheidet. Nämlich, dass man gerade nicht alles macht, was technisch möglich ist.

posted by Stadler at 12:15  

12.4.11

Internet-Lobbyismus: „Digitale Gesellschaft“

Morgen soll also der Startschuss für den neuen Verein „Digitale Gesellschaft“ fallen, der schon im Vorfeld als „Greenpeace für Internetschützer“ oder als eine „Electronic Frontier Foundation für Deutschland“ bezeichnet worden ist.

Was steckt dahinter? Blogger Markus Beckedahl (netzpolitik.org) will einen Verein gründen, der sich für Bürgerrechte im Netz einsetzt und als Träger diverser Kampagnen fungieren soll. Klingt zunächst nach einer Art Dachverband für bestehende Gruppen.

Es gibt mindestens zwei Gründe skeptisch zu sein.

Die „Digitale Gesellschaft“ verfolgt offenbar einen Top-Down-Ansatz und will sich auf wenige ausgewählte Mitglieder beschränken. Das steht in Widerspruch zur Struktur des Netzes und der Art und Weise, wie sich Bürgerprotest bisher online organisiert hat. Der Versuch, das Modell Greenpeace auf das Netz zu übertragen, erscheint nicht wirklich innovativ und ist eher alter Wein in neuen Schläuchen.

Die Arbeit haben bisher außerdem andere gemacht. Die digitale Bürgerrechtsbewegung, die sich in den letzten Jahren etabliert hat, wird vor allen Dingen von Gruppen wie dem AK Vorrat oder dem AK Zensur getragen, die einiges bewegt haben. Daneben gibt es etablierte Player wie den CCC oder den FoeBud und auf europäischer Ebene zum Beispiel EDRI.

Der Versuch, auf diesen Zug aufzuspringen und eine Dachorganisation zu gründen, noch dazu als Closed-Shop, dürfte eher auf eine Zersplitterung als auf eine Bündelung der Kräfte hinauslaufen. Der deutsche Netz-Pionier Stefan Münz hat es auf Twitter anders formuliert:

Ein Internet-Lobby-Verband? Das ist doch wie ein Grillabend gegen Massentierhaltung!

Auch da ist was dran.

posted by Stadler at 22:16  

19.3.11

Funktioniert „Löschen statt Sperren“ jetzt endlich auch beim BKA?

Blogbeiträge der Grünen und der Linken sowie Medienberichte legen nahe, dass auch das BKA im Januar 2011 eine Löschquote von 99 % (vier Wochen nach Versand entsprechender Löschaufforderungen) im Zuge der Evaluierung des Zugangserschwerungsgesetzes erreicht hat.

Wenn man sich das Berichtsschreiben des Bundeskriminalamts an das BMI vom 22.02.2011 – das mir vorliegt – ansieht, so lässt sich dieser Schluss anhand der vom BKA gelieferten Zahlen und Daten allerdings nicht eindeutig ziehen. Das Grundproblem der Darstellung des BKA besteht darin, dass die tabellarische Statistik nur darstellt, wie viele der Webseiten eine Woche nach Versand einer Löschmitteilung noch online waren. Im Januar 2011 waren danach 68 % der kinderpornografischen Websites nach einer Woche gelöscht, im Dezember 2010 waren es 79% im November 2010 83 %. Im Januar 2011 hatte das BKA 143 kinderpornografische Websites ermittelt, im Dezember 2010 waren es 98 und im November 111.

Die Statistik des BKA macht leider keine Angaben darüber, wie viele dieser Webseiten nach zwei, drei und vier Wochen noch online bzw. gelöscht sind, obwohl das BKA immer dann, wenn eine Löschung nicht erfolgt ist, weitere Mahnschreiben versendet. Insoweit sollte man eigentlich auch diesbezüglich eine konkrete statistische Auswertung erwarten dürfen. Die unzureichende statistische Darstellung durch das BKA ist möglicherweise politisch gewollt, weil man ansonsten tatsächlich einräumen müsste, dass sich die Löschquote stark der 100% Marke annähert, womit jegliche Rechtfertigung für Netzsperren entfallen würde.

Das Bundeskriminalamt weist im Text seines Schreibens für den Berichtszeitraum Januar 2011 allerdings darauf hin, dass in zehn Fällen eine zweite, in drei Fällen eine dritte und in einem Fall eine vierte Mahnung versandt worden ist, wobei insoweit eine Rückmeldung noch aussteht. Hieraus haben die Grünen und die Linken dann die Schlussfolgerung gezogen, dass nur noch die zuletzt angemahnte Website am Netz verblieben ist, woraus sich die Annahme einer Löschquote von 99 % ergibt. Das kann zwar durchaus so sein, ergibt sich aber wie gesagt nicht eindeutig aus den Angaben des BKA und ist deshalb ein Stück weit spekulativ.

Es ist aber ersichtlich so, dass zumindest in den letzten Monaten bereits nach einer Woche 2/3 – 3/4 der beanstandeten Seiten gelöscht waren und, dass es in den Folgewochen dann, wegen des erneuten Nachfassens des BKA ,stets zur Löschung weiterer Seiten kommt, weshalb die Löschquote mittlerweile beträchtlich ist.

Man kann also nach einem Jahr der Evaluierung selbst anhand der Zahlen des BKA feststellen, dass es keinesfalls tausende kinderpornografischer Websites im Netz gibt, sondern – mit gewissen Schwankungen – immer nur etwas über 100 und, dass die Löschquote sehr hoch ist.

Dennoch gibt es Unionspolitiker, die dasselbe Zahlenmaterial für die Behauptung nutzen, der Löschansatz hätte sich als Flop erwiesen. Die Begründung hierfür lautet, dass die Jahresbilanz des BKA ergebe, dass 39 Prozent aller registrierten Kinderpornoseiten trotz Löschersuchens des BKA an die zuständigen Stellen nach einer Woche immer noch im Netz zu finden waren und, dass nach der Jahresbilanz des BKA die Löschversuche der Behörde im Vorjahr damit nur in sechs von zehn Fällen erfolgreich waren.

Der erste Teil dieser Aussage stellt eine Verzerrung der Statistik dar, während der zweite Teil der Aussage als gänzlich falsch bezeichnet werden muss.

Wenn man die Tabelle des BKA betrachtet, dann sind im Zeitraum vom Januar 2010 bis Januar 2011 tatsächlich im Durchschnitt nach einer Woche lediglich 58 % der beanstandeten Websites gelöscht gewesen. Mit dieser Durchschnittsangabe blendet man allerdings aus, dass sich diese Quote gerade in den letzten drei Monaten deutlich erhöht hat (siehe oben), was dafür spricht, dass die Löschbemühungen zunehmend besser greifen. Die weiterer Behauptung des CDU-Politikers Krings, die Löschbemühungen des BKA seien nur in sechs von zehn Fällen erfolgreich, ist allerdings gänzlich falsch, weil sie den Erfolg der weiteren Mahnungen des BKA, die nach Ablauf einer Woche verschickt werden, gänzlich unberücksichtigt lässt.

Wenn eco also angibt, nach ihren Erkenntnissen seien in 2010 84% nach einer Woche, 91% nach zwei Wochen und schlussendlich 99,4% der kinderpornografischen Websites gelöscht worden, dann steht das zumindest nicht in Widerspruch zu den Zahlen des BKA der letzten Monate.

Es gibt allerdings Datenjongleure, die aus politischen Gründen etwas anderes Glauben machen wollen.

posted by Stadler at 13:46  

11.3.11

Von der informationellen Selbstbestimmung zur informationellen Fremdbestimmung?

Während man vor einigen Jahrzehnten die sog. informationelle Selbstbestimmung in Deutschland und Europa als (neues) zentrales Bürgerrecht definiert hat, formieren sich in letzter Zeit auch hierzulande die Post-Privacy-Propheten, deren Postulat lautet, dass wir die Kontrolle über unsere persönlichen Daten ohnehin längst verloren haben und dies nun auch endlich einsehen müssten. Sie nennen sich selbst die „datenschutzkritische Spackeria“ und hängen den Ideen von Marshall McLuhan an. Man gibt sich progressiv und bezeichnet die Datenschützer als konservativ und ideologisch.

Wer den Datenschutz als Ideologie betrachtet und gleichzeitig eine „Utopie“ als neues Modell verkaufen will, muss zumindest bei mir zunächst mit Skepsis rechnen.

Die Post-Privacy-Utopie leidet bei näherer Betrachtung auch unter einem kaum auflösbaren inneren Widerspruch, der sich sehr anschaulich anhand eines Interviews von Julia Schramm – sie ist eine der Protagonstinnen der Datenschutz-Spackos – verdeutlichen lässt. Gegenüber SPON erklärt Schramm wörtlich:

„Im Internet ist es eben vorbei mit der Privatsphäre, darüber sollte man sich klar sein. Schon der Begriff Datenschutz gaukelt eine falsche Sicherheit vor, die es praktisch nicht mehr gibt. Die einzige Alternative ist, anonym zu surfen.“

Hierin zeigt sich das Dilemma der Post-Privacy-Apologeten. Denn sie betrachten die Möglichkeit sich im Netz anonym zu bewegen als Selbstverständlichkeit, ohne zu erkennen, dass gerade dies bereits einen unmittelbaren Ausfluss des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Wer für sich das Recht reklamiert, anonym zu surfen, hat damit bereits anerkannt, dass es ohne die informationelle Selbstbestimmung nicht geht. Wer sie nicht mehr will, der muss auch auf die Möglichkeit verzichten, anonym zu surfen. Der Vorbehalt von Anonymität und die Vorstellung von absoluter Transparenz aller Daten sind nicht miteinander in Einklang zu bringen. Die Vorstellung von einer Gesellschaft, die keine Privatssphäre mehr kennt, atmet den Geist des Totalitarismus. Transparenz bedeutet Kontrolle. Aus diesem Grund muss der freiheitlich-demokratische Staat, der vom Spannungsverhältnis Staat-Bürger geprägt ist, dafür sorgen, dass die öffentliche Gewalt transparent agiert, während dem Bürger die größtmögliche Intransparenz zuzubilligen ist. Wer den gläsernen und transparenten Bürger fordert, steht deshalb in der Tradition der Unfreiheit, wie sie den Überwachungsstaaten eigen ist.

In letzter Konsequenz geht es um die uralte Frage, was der Mensch ist und was ihn ausmacht. Eine Werteordnung, die sich zu unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, erkennt damit zugleich an, dass jeder Mensch das Recht haben muss, sich als Individiuum in Freiheit selbst zu verwirklichen. Unser Grundgesetz bezeichnet dies als Menschenwürde. Deren oberste Prämisse lautet, dass der Mensch keiner Behandlung ausgesetzt werden darf, die ihn zum bloßen Objekt degradiert. Aber genau darauf läuft die Forderung der datenschutzkritischen Spackeria hinaus. Wie viele andere zum Scheitern verurteilte Utopien davor, verkennt die Post-Privacy-Ideologie das Wesen des Menschen.

Man muss den Verfechtern von Post-Privacy allerdings eine in weiten Teilen zutreffende Zustandsbeschreibung zugute halten. Die derzeit geltenden Regeln des Datenschutzes werden im Netz fast zwangsläufig gebrochen, weil eine konsequente und enge Anwendung unseres jetzigen Datenschutzregimes mit der üblichen und allgemein praktizierten Nutzung des Internets nicht in Einklang zu bringen ist. Die berufsmäßigen Datenschützer haben in ihrem Elfenbeinturm weitgehend den Bezug zur Realität verloren. Ihre Ansätze, wie die unterschiedslose und unbedingte Qualifizierung von IP-Adressen als personenbezogende Daten oder die Vorstellung vom Hosting als eine den Anforderungen des § 11 BDSG unterliegende Auftragsdatenverarbeitung, sind nicht internetkonform. Würden sich diese Vorstellungen durchsetzen, dann würde dies das Ende des Netzes wie wir es kennen, bedeuten.

Man sollte sich allerdings davor hüten, aus einer zunächst (in Teilen) zutreffenden Zustandsbeschreibung vorschnell die falschen Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Lösung kann nicht in einer Preisgabe des Datenschutzes bestehen, sondern nur in seiner Neudefinition. Das Recht des Individuums sich frei entfalten zu können, muss dabei erhalten bleiben. Auch denjenigen, die das Internet überhaupt nicht nutzen wollen und denjenigen, die es nur absolut anonym nutzen wollen und es ablehnen, irgendwelche personenbezogenen Daten, sei es bei Facebook oder anderso, im Netz zu hinterlassen, darf man keine Ordnung aufzwingen, die keine Privatheit mehr kennt. Ihr Recht, in Ruhe gelassen zu werden und sich so zu entfalten, wie sie es sich selbt vorstellen, ist zu respektieren und muss um jeden Preis geschützt werden. Und zu diesem Schutz ist der Gesetzgeber berufen.

Die Forderung der Datenschutz-Spackeria würde demgegenüber den Weg hin zu einer informationellen Fremdbestimmung ebnen. Sie ist deshalb Ausfluss einer illiberalen Geisteshaltung, der es entgegen zu treten gilt.

posted by Stadler at 22:25  

7.3.11

Bedarf die Diskussion über Netzsperren und den JMStV einer Entideologisierung?

In einem Gastbeitrag für Telemedicus plädiert Murad Erdemir für eine Entideologisierung der Debatte um das Internet. Konkret bezieht er sich auf die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Erdemir ist Justiziar der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Mitglied der Juristenkommission der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

Wer sich sich mit den Themen Netzsperren und Novellierung des JMStV intensiv auseinandergesetzt hat, weiß, dass die (öffentlichen) Debatten in erheblichem Maße unsachlich geführt werden. Wenn man die von Erdemir beklagte Ideologisierung in dem Sinne versteht, dass damit eine Verschleierung der Fakten einhergeht, so muss dieser Vorwurf gerade beim Thema Netzsperren primär in Richtung der politischen Akteure erhoben werden. Für die Diskussion um den Jugendmedienschutz gilt im Grunde nichts anderes, denn die Befürworter des jetzigen Konzepts sind darauf angewiesen, die Schimäre von der Wirksamkeit ihrer Regulierungsansätze aufrecht zu erhalten.

Ich möchte zwei Aspekte aus dem Text Erdemirs herausgreifen um zu verdeutlichen, dass Erdemir Ansätze verfolgt, denen es zu widersprechen gilt. Zum Thema Netzsperren führt Erdemir – keineswegs frei von Ideologie – aus:

„Sollte es zukünftig technisch möglich sein, den Zugang zu kriminellen Inhalten ohne schädliche Nebenwirkungen punktgenau zu unterbinden, dann ist diese Möglichkeit auch zu ergreifen. Spekulationen hinsichtlich eines Missbrauchs unter Verweis zum Beispiel auf chinesische Verhältnisse gehören dagegen zum ideologischen Glutkern der Debatte um Internetsperren. Sie zeugen von unzuträglichem Misstrauen gegenüber unserem Staat und haben vor dem Hintergrund der schutzbedürftigen Rechtsgüter zurückzustehen. Ihnen nachzugeben wäre die Insolvenzeröffnung des Rechtsstaates.“

Was den Verweis auf chinesische Verhältnisse angeht, hat der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags – der wohl kaum im Verdacht steht, übermäßig ideologisch zu argumentieren – formuliert:

„Gerade am Beispiel China zeigt sich, dass Sperrungen durchaus wirksam durchgesetzt werden können, allerdings mit einem erheblichen Aufwand an Kosten, Zeit und Human Resources. Um Sperrungen effektiv handhaben zu können, müsste das Internet ganzheitlich umstrukturiert werden und insbesondere seine ursprüngliche Intention, nämliche die dezentrale Vernetzung von Computern, aufgegeben werden“

Damit ist der Kern des Problems exakt umrissen. Es gibt entweder die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, die praktisch wirkungslos sind, denen aber trotzdem die erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung anderer legaler Angebote innewohnt. Oder man verfolgt tatsächlich ein halbwegs effektives Sperr- und Filterkonzept, was allerdings eine Kontrolle und Umstrukturierung des Netzes nach chinesischem Vorbild voraussetzt. Wer vor diesem sachlichen Hintergrund behauptet, der Verweis auf chinesische Verhältnisse würde den ideologischen Glutkern der Debatte um Internetsperren darstellen, hat entweder die sachlich-technischen Zusammenhänge nicht verstanden oder agiert seinerseits ideologisch.

Die Vorstellung einer punktgenauen und effektiven Unterbindung von strafbaren Inhalten durch Access-Provider ist mit den dezentralen Strukturen, die das Wesensmerkmal des Internets darstellen, nicht in Einklang zu bringen und wird es auch künftig nicht sein. Nur wenn man bereit ist, sehr weitgehende technische Eingriffe zu akzeptieren, die allerdings nicht nur das Netz in seiner jetzigen Form, sondern auch den demokratischen Rechtsstaat in Frage stellen, kann man eine halbwegs effiziente Regulierung auf Access-Ebene erreichen.

Das grundlegende Missverständnis besteht in dem Glauben, man könne das Netz mit ähnlichen Mitteln regulieren und kontrollieren wie den Rundfunk. Diese Fehlvorstellung sitzt tief, weil die meisten (Medien-)Politiker einer Generation angehören, die mit Rundfunk und Presse aufgewachen ist. Weil Politiker außerdem immer den Eindruck erwecken wollen zu handeln, werden unsinnige Maßnahmen – auch gegen den Rat der überwiegenden Mehrheit der Experten – als wirksam dargestellt. Denn nichts ist offenbar schlimmer als den Eindruck der Untätigkeit zu erwecken.

Dieses Dilemma kennzeichnet in vielleicht noch stärkerem Maße die Diskussion um den Jugendmedienschutz. Das erkennt Erdemir letztlich zwar auch, gleichwohl wirft er der Netzcommunity folgendes vor:

„Mindestens ebenso unlauter war indes das munter verbreitete Schreckensszenario, ein jeder Blogger müsse auf der Grundlage der Novelle künftig eine Alterskennzeichnung auf seiner Webseite anbringen.“

Das mag man als unlauter, weil in jedem Fall übertrieben und zugespitzt, betrachten. Ebenso unlauter ist es aber, demgegenüber die angeblich uneingeschränkte Freiwilligkeit der geplanten Alterskennzeichnung zu betonen. Denn damit werden die komplexen Zusammenhänge, die zu einem faktischen Kennzeichnungszwang geführt hätten, ausgeblendet. Darüber hinaus sind renommierte Informatiker der Ansicht, dass der  JMStV auch aus technischer Sicht keine tragfähige Grundlage für den Jugendmedienschutz darstellt.

Auch wenn also, wie in allen kontroversen politischen Debatten, Übertreibungen oder ideologische Verengungen erkennbar sind, wird die Debatte um Netzsperren und den JMStV seitens der Netzcommunity nach meiner Beobachtung überwiegend auf sachlicher Ebene geführt. Der grundlegende Dissens hat seine Ursache vielmehr darin, dass die Befürworter des ZugErschwG und des JMStV beharrlich die Fakten ignorieren.

posted by Stadler at 14:47  

4.3.11

Ist das Grundgesetz fit für das Internetzeitalter?

Braucht das Grundgesetz ein Update, lautet der Titel eines Aufsatzes von Verfassungsrichterin Susanne Baer (Blätter für deutsche und internationale Politik 1/2011, S. 90). Baer geht in ihrem Beitrag der Frage nach, ob unsere Verfassung bereits fit ist für das Internetzeitalter, oder ob Ergänzungen geboten sind.

Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den Susanne Baer auf dem Netzpolitischen Kongress der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen  am 13.11.2010 gehalten hat. Ich hatte das große Vergnügen, den sehr spritzigen und vom netzpolitischen Publikum mit viel Applaus bedachten Vortrag vor Ort miterleben zu dürfen.

posted by Stadler at 13:42  
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