Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.6.14

Keine doppelte Vertragsstrafe wenn GmbH und Geschäftsführer Vertragsstrafe versprochen haben

Wenn eine GmbH und ihr Geschäftsführer eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, wird im Falle eines Verstoßes gerne versucht, die Vertragsstrafe doppelt zu kassieren, nämlich von der Gesellschaft und dem Geschäftsführer.

Dieser Praxis hat der BGH nunmehr eine Absage erteilt. Nach einer neuen Entscheidung (Urteil vom 08.05.2014, Az.: I ZR 210/12) fällt bei Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch eine Gesellschaft und ihr Organ bei einem Verstoß, der der Gesellschaft nach § 31 BGB zuzurechnen ist, nur eine Vertragsstrafe an, für die Gesellschaft und Organ als Gesamtschuldner haften.

posted by Stadler at 15:10  

24.6.14

Pläne der Kommission zur Reform des Urheberrechts

Ein (internes) Papier das geleakt wurde, skizziert erste Vorstellungen der EU-Kommission zur Änderung des Urheberrechts.

Zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet möchte die Kommission Intermediäre, also Provider und Portalbetreiber, stärker in die Verantwortung nehmen, wobei die konkrete Ausgestaltung offen ist. In diesem Zusammenhang wird zudem der Ansatz „Follow The Money“ angesprochen, der darauf hinausläuft, Werbung und Dienstleistungen auf oder für Portale, die urheberrechtsverletzenden Content anbieten, zu verbieten bzw. einzuschränken.

Die Kommission denkt offenbar auch über eine Ausweitung der Schranken- und Ausnahmebestimmungen nach, u.a. im Bereich des E-Learnings.

Außerdem möchte man sich des Problems annehmen, dass Urheber für die Onlineverwertung ihrer Werke oftmals nicht angemessen bezahlt werden. Wobei es hierzu ebenfalls noch keine konkreten Regelungsvorstellungen gibt. Vielmehr soll zunächst die wirtschaftliche und rechtliche Situation in den Mitgliedsstaaten analysiert werden und die Positionen der Mitgliedsstaaten und Rechteinhaber ausgetauscht werden. Ob sich hieran dann tatsächlich europäische Regelungen eines Urhebervertragsrechts anschließen werden, bleibt abzuwarten.

Das Papier skizziert zunächst nur, in welchen Bereichen die Kommission Handlungs- bzw. Gesprächsbedarf sieht.

posted by Stadler at 10:01  

23.6.14

Leistungsschutzrecht: Die VG Media will Geld von Google

Die VG Media hat am 13.06.2014 einen „Tarif Presseverleger für die öffentliche Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen zu gewerblichen Zwecken gem. § 87f Abs. 1 S. 1 UrhG“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Dieser Tarif dient der Umsetzung des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse. Danach sollen Suchmaschinen und Dienste die Inhalte entsprechend aufbereiten bis zu 11% ihrer Brutto-Umsätze, einschließlich der Auslandsumsätze, die sie „unmittelbar und mittelbar mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen erzielen“ an die Verwertungsgeselllschaft und damit an die Verlage abführen.

Dieser Tarif gilt „für die öffentliche Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen zu gewerblichen Zwecken gem. § 87f Abs. 1 S. 1 UrhG durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten„.

Den für die Vergütungspflicht maßgeblichen Ausschnitt aus Presseerzeugnissen definiert das Tarifwerk folgendermaßen:

Als Ausschnitt im Sinne dieses Tarifs gelten solche Teile von Online-Presseerzeugnissen i. S. des § 87f Abs. 2 S. 1 UrhG, wie sie im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Tarifs verkehrsüblich in Ergebnislisten von Suchmaschinen und von News-Aggregatoren angezeigt werden.

Bereits das ist eine Gesetzesauslegung, die schwerlich mit dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung vereinbar ist. Denn das Gesetz nimmt kleinste Textausschnitte ausdrücklich vom Schutzbereich des Leistungsschutzrechts aus. Diese wesentliche Einschränkung, die zum Schutz der normalen Suchmaschinenfunktionalität in das Gesetz aufgenommen wurde, findet sich im Tarifwerk der VG Media nicht.

Die von mir in einem früheren Blogbeitrag gestellte Frage: „VG Media will das Leistungsschutzrecht wahrnehmen, nur wie?“ bleibt damit offen.

Die VG Media hat letzte Woche mitgeteilt, dass sie Klage gegen Google auf Zahlung erhoben hat. Ob diese Klage die klassische Suchmaschinenfunktion betrifft und/oder Google News, ergibt sich aus der Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft leider nicht.

Der allerdings auch als Google-freundlich bekannte Journalist Jeff Jarvis spricht gar von einem „German war against the link„.

posted by Stadler at 17:28  

23.6.14

Filesharing: Hotelier als Access-Provider?

Das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 10.06.2014 (Az.: 25b C 431/13)  entschieden, dass ein Hotelier nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste haftet, die das W-LAN des Hotels zum Filesharing benutzen. Das Gericht vertritt insoweit die Ansicht, dass der Hotelier der seinen Gästen die Nutzung eines W-LAN-Netzes anbietet, als Access-Provider anzusehen ist und sich auf die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG berufen kann. Diese Ansicht, die in der Rechtsprechung bislang wenig Anklang gefunden hat, habe ich in der Vergangenheit sowohl in diesem Blog als auch in juristischen Fachpublikationen (vgl. Roggenkamp/Stadler in: Heckmann, juris-PK Internetrecht, 4. Aufl., Kapitel 10, Rn. 139 ff.) vertreten.

Das Gericht stützt seine Entscheidung zudem darauf, dass auch eine Störerhaftung des Hotelbetreibers ausscheidet, weil ihm die Auferlegung von Prüfpflichten nicht zumutbar ist. Insoweit stellt das Amtsgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH u.a. darauf ab, dass dem Betreiber eines Hotels keine Pflichten und Maßnahmen auferlegt werden dürfen, die sein Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährden könnten.

posted by Stadler at 14:30  

22.6.14

Nutzt Google seine Marktmacht aus um Indie-Labels zu benachteiligen?

Nach einem Bericht der SPEX sollen Musiklabels, die sich nicht mit Google auf einen Tarif für dessen Musikstreamingdienst einigen konnten, auch bei YouTube – einer Google-Tochter – gesperrt bzw. ausgelistet werden.

Von diesem Vorgehen sind laut SPEX vor allen Dingen Independant-Labels betroffen, weil Google mit den großen Major-Labels Universal, Sony und Warner bereits eine Einigung über die Konditionen für den Streaming-Dienst erzielt haben soll. Laut SPEX habe Google den Major-Labels insoweit Konditionen eingeräumt, die man den Indie-Labels verweigert.

Wenn die Berichterstattung der SPEX in dieser Form stimmt, dann müsste man das Vorgehen von Google als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB betrachten. Ein Fall für die Kartellbehörden.

posted by Stadler at 13:26  

11.6.14

Verfassungsschutz liefert immer mehr Daten an US-Dienste

Nach einem Bericht der SZ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Geheimdiensten ausgeweitet und übermittelt immer mehr Daten an NSA, CIA und Co. Bereits im letzten Jahr hatte ich hier die Frage gestellt, was der deutsche Verfassungsschutz an die NSA liefert. Anlass meiner damaligen Frage war die Aussage des Präsidenten des Berliner Verfassungsschutzes Bernd Palenda auf einer Podiumsdiskussion, seine Behörde würde selbst nichts an die NSA liefern, sondern nur an das Bundesamt. Was dort mit den Daten passiert, wisse er nicht.

Art. 19 Abs. 3 BVerfSchG erlaubt die Weitergabe personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen, wenn die Übermittlung zur Erfüllung der Aufgaben des Bundesamts oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung muss aber unterbleiben, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Die Vorschrift schränkt außerdem das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG nicht ein, weshalb es sich nicht um Daten handeln darf, die aus einer TK-Überwachung stammen. Insoweit bietet die Vorschrift keine ausreichende Rechtsgrundlage.

Die Frage ist diesbezüglich dann weiterhin ob und inwieweit eine Datenübermittlung nach § 4 Abs. 4 G10-Gesetz stattfindet. Der BND und die Verfassungsschutzbehörden halten diese Vorschrift offenbar für eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Datenübermittlung an ausländische Stellen. Dem hat der Verfassungsrechtler Matthias Bäcker unlängst in einer Anhörung des NSA-Untersuchungsausschusses widersprochen und klargestellt, dass diese Vorschrift keine Datenübermittlung an ausländische Geheimdienste gestattet.

Es muss vor diesem Hintergrund davon ausgegangen werden, dass die Datenübermittlung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische Dienste in nennenswertem Umfang rechtswidrig ist. Auf Aufklärung seitens der Bundesregierung – die diese Praxis kennt und billigt – oder des Bundestages werden wir vermutlich aber erneut vergeblich warten.

posted by Stadler at 21:41  

11.6.14

Neue Informationspflichten für den E-Commerce ab dem 13.06.2014

In zwei Tagen tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Die wesentlichen Änderungen speziell aus der Sicht von Webshopbetreibern habe ich in zwei Blogbeiträgen zusammengefasst, die Sie hier und hier finden.

Es besteht Handlungsbedarf, weil die Nichtumsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen kann.

posted by Stadler at 15:33  

8.6.14

EuGH: Caching beeinträchtigt die Rechte des Urhebers nicht

Die lange schwelende Streitfrage, ob das Caching, als die technisch bedingte Zwischenspeicherung, eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, hat der EuGH nunmehr mit Urteil vom 05.06.2014 (Az.:C?360/13) dahingehend entschieden, dass sowohl das Caching als auch die Darstellung einer Website auf dem Bildschirm des Nutzers, die Rechte der Urheber nicht beeinträchtigt. Nach Ansicht des EuGH handelt es sich hierbei um Nutzungshandlungen, die nach Art. 5 der Infosoc-Richtlinie privilegiert sind. Nach dieser Vorschrift werden vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen, deren alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben, vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen.

Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass das bloße Betrachten einer Website oder auch das Streaming von Musik- oder Filmdateien keine urheberrechtlich relevante Vervielfältigungshandlungen darstellen. Auf die Rechtmäßigkeit der Quelle kommt es  dabei nicht entscheidend an, da das Caching nach der Richtlinie bereits dann privilegiert wird, wenn es allein dem Zweck dient, eine Übertragung in einem Netz zu ermöglichen.

posted by Stadler at 22:18  

7.6.14

Snowden und der heilige Geist der Freiheit

Heribert Prantl meldet sich in der heutigen Ausgabe der SZ (Süddeutsche Nr. 130, Pfingsten, 7./8./9.Juni 2014, S. 11) mit einer Pfingstbotschaft der anderen Art zu Wort. Er schreibt über Edward Snowden, dessen Outing am Pfingstmontag des vergangenen Jahres ein Akt pfingstlicher Freiheit gewesen sei. Der Text Prantls ist eine Lobeshymne auf Snowden, der angetreten sei, gegen die antischöpferische und geistlose Überwachungslogik. Prantl bringt die Auswirkungen einer globalen Überwachung mit deutlichen Worten auf den Punkt. Die eigentliche Gefahr der Massenüberwachung sei die Erziehung zur Konformität. Sie kultiviere, so Prantl vorauseilenden Gehorsam und züchte Selbstzensur.

Die Botschaft von Prantl ist klar: Die Kraft des Geistes muss die Logik der Massenüberwachung durchbrechen. Die globale Überwachungstechnik spiegelt laut Prantl ebenso wie einst die Folter das Unvermögen und den Unwillen wider, auf rechtsstaatliche Weise zur Wahrheitsfindung zu gelangen. Überwachung sei daher eine subtile Vorform der Folter, die geächtet werden muss.

Der großartige Text des wortgewaltigen Heribert Prantl erläutert in viel eindringlicher Art und Weise das, was ich in meinen Text ebenfalls versucht habe zum Ausdruck zu bringen. Dass Snowden in der Tradition der Aufklärung steht und die aktuelle Praxis der Geheimdienste unsere Demokratie gefährdet. Es ist unsere Aufgabe dieser Praxis entgegenzutreten.

posted by Stadler at 13:48  

6.6.14

Vodafone und die Überwachung: the more you know, the less you are allowed to say

Vodafone hat heute einen „Law Enforcement Disclosure Report“ vorgestellt, über den u.a. die Süddeutsche und die Wirtschaftswoche berichten.

Der Inhalt ist ernüchternd bis schockierend, obwohl nach den Snowden-Enthüllungen im Grunde gar nichts mehr geeignet ist, Überraschung auszulösen.

Vodafone betont fast beschwörend, dass eine Verweigerung der Zusammenarbeit mit nationalen Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten für das Unternehmen keine Option darstellt, weil dies den Entzug von Lizenzen zur Folge hätte. Vodafone erklärt, dass es in 29 Staaten, in denen das Unternehmen tätig ist, zwischen dem 01.04.2013 und dem 31.03.2014 zu Aufforderungen der Behörden gekommen sei, sie mit Informationen zu unterstützen. Es geht hierbei um die Telekommunkationsüberwachung sowie den Zugang zu Telekommunikationsdaten. Sehr bezeichnend finde ich die Aussage von Vodafone: „the more you know, the less you are allowed to say“. Vodafone betont zwar, mit diesem Bericht ein gewisses Risiko einzugehen, man darf andererseits aber davon ausgehen, dass Vodafone nur das mitteilt, was man rechtlich noch als vertretbar betrachtet und das dürfte nur ein Bruchteil sein.

Spektakulär ist insbesondere die Aussage, dass es den Behörden in einigen Ländern möglich ist, sich über eigens eingerichtete geheime Zugänge zum Vodafone-Netz, permanent und direkt in die Kommunikation der Nutzer einzuklinken. Im Bericht heißt es hierzu u.a.:

However, in a small number of countries the law dictates that specific agencies and authorities must have direct access to an operator’s network, bypassing any form of operational control over lawful interception on the part of the operator. In those countries, Vodafone will not receive any form of demand for lawful interception access as the relevant agencies and authorities already have permanent access to customer communications via their own direct link.

Dieselbe Aussage trifft Vodafone auch im Hinblick auf Metadaten:

In a small number of countries, agencies and authorities have direct access to communications data stored within an operator’s network. In those countries, Vodafone will not receive any form of demand for communications data access as the relevant agencies and authorities already have permanent access to customer communications via their own direct link.

Zur Situation in Deutschland und zur Überwachung nach § 5 des G-10-Gesetzes findet sich ebenfalls eine recht interessante Passage in dem Bericht:

The telecommunication service provider must allow the Intelligence Service to install the relevant technical capabilities on its premises and must grant access to the relevant employees of the Federal Intelligence Service as well as the G10 Commission (Sec. 110(1) No. 5 TKG and Sec. 27 TKÜV). The measures to be taken are further specified by the TKÜV/TR-TKÜV.

However, these technical capabilities do not constitute “interception capabilities” in the direct sense of the term. Rather, the interception itself still has to be performed by the telecommunication provider which then (electronically) hands over a so-called “interception copy” (Überwachungskopie) of the communication to the equipment of the Federal Intelligence Service. The communication is filtered by this equipment with the help of pre-defined search terms and the irrelevant part of the interception copy has to be deleted before the relevant part is passed on to the Federal Intelligence Service.

posted by Stadler at 15:12  
« Vorherige Seite — Nächste Seite »