Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.6.14

Filesharing: Hotelier als Access-Provider?

Das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 10.06.2014 (Az.: 25b C 431/13)  entschieden, dass ein Hotelier nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste haftet, die das W-LAN des Hotels zum Filesharing benutzen. Das Gericht vertritt insoweit die Ansicht, dass der Hotelier der seinen Gästen die Nutzung eines W-LAN-Netzes anbietet, als Access-Provider anzusehen ist und sich auf die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG berufen kann. Diese Ansicht, die in der Rechtsprechung bislang wenig Anklang gefunden hat, habe ich in der Vergangenheit sowohl in diesem Blog als auch in juristischen Fachpublikationen (vgl. Roggenkamp/Stadler in: Heckmann, juris-PK Internetrecht, 4. Aufl., Kapitel 10, Rn. 139 ff.) vertreten.

Das Gericht stützt seine Entscheidung zudem darauf, dass auch eine Störerhaftung des Hotelbetreibers ausscheidet, weil ihm die Auferlegung von Prüfpflichten nicht zumutbar ist. Insoweit stellt das Amtsgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH u.a. darauf ab, dass dem Betreiber eines Hotels keine Pflichten und Maßnahmen auferlegt werden dürfen, die sein Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährden könnten.

posted by Stadler at 14:30  

3 Comments

  1. Jetzt fehlt ja nur noch das man sich als Privatperson auf § 8 TMG berufen kann.

    Comment by Philipp — 23.06, 2014 @ 15:22

  2. Wäre es nicht einfacher (und ehrlicher) gleich das UrhG abzuschaffen? Dann wären wir endlich all diese Möchtegern-Musiker und -Schauspieler los…

    Und wo wir schon mal dabei sind, Rechtsanwaltsgebühren gleich auch. Rechtsanwälte sollten doch froh sein, dass sie ihren Senf überall zu geben können. Warum die Geld für etwas bekommen, was jeder Blogger oder Kommentator auch so kann ist mir sowieso ein Rätsel.

    Ach, und Politikergehälter natürlich auch.

    Wäre es nicht schön, wenn der Stammtisch endlich darüber bestimmen dürfte, wer Geld verdient und wer nicht?

    Comment by Jens — 24.06, 2014 @ 08:13

  3. Grunsatzlich kann man dem Tenor nur zustimmen.

    Denn das ist ein Service des Hotelsd und die Gäste müssen sich darauf verlassen, dass der Besitzer des Hotels darin nicht rumschnüffelt.

    Frage ist natürlich die Haftpflicht.

    Comment by Anonymous — 28.06, 2014 @ 19:46

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