Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.6.14

Verfassungsschutz liefert immer mehr Daten an US-Dienste

Nach einem Bericht der SZ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Geheimdiensten ausgeweitet und übermittelt immer mehr Daten an NSA, CIA und Co. Bereits im letzten Jahr hatte ich hier die Frage gestellt, was der deutsche Verfassungsschutz an die NSA liefert. Anlass meiner damaligen Frage war die Aussage des Präsidenten des Berliner Verfassungsschutzes Bernd Palenda auf einer Podiumsdiskussion, seine Behörde würde selbst nichts an die NSA liefern, sondern nur an das Bundesamt. Was dort mit den Daten passiert, wisse er nicht.

Art. 19 Abs. 3 BVerfSchG erlaubt die Weitergabe personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen, wenn die Übermittlung zur Erfüllung der Aufgaben des Bundesamts oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung muss aber unterbleiben, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Die Vorschrift schränkt außerdem das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG nicht ein, weshalb es sich nicht um Daten handeln darf, die aus einer TK-Überwachung stammen. Insoweit bietet die Vorschrift keine ausreichende Rechtsgrundlage.

Die Frage ist diesbezüglich dann weiterhin ob und inwieweit eine Datenübermittlung nach § 4 Abs. 4 G10-Gesetz stattfindet. Der BND und die Verfassungsschutzbehörden halten diese Vorschrift offenbar für eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Datenübermittlung an ausländische Stellen. Dem hat der Verfassungsrechtler Matthias Bäcker unlängst in einer Anhörung des NSA-Untersuchungsausschusses widersprochen und klargestellt, dass diese Vorschrift keine Datenübermittlung an ausländische Geheimdienste gestattet.

Es muss vor diesem Hintergrund davon ausgegangen werden, dass die Datenübermittlung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische Dienste in nennenswertem Umfang rechtswidrig ist. Auf Aufklärung seitens der Bundesregierung – die diese Praxis kennt und billigt – oder des Bundestages werden wir vermutlich aber erneut vergeblich warten.

posted by Stadler at 21:41  

5 Comments

  1. Was will man von einer Regierung oder einem Parlament erwarten, welche immer wieder Gesetze vorlegen und verabschieden, welche sich als grundgesetzwidrig heruasstellen, was man in den meisten Fällen schon vorher hätte klären können, ’s hat ja schließlich eine genügend große Anzahl an Juristen im Bundestag, wenn ich mich nich irre.

    Comment by JoyntSoft — 12.06, 2014 @ 07:53

  2. Da man bei Übermittlung an amerikanische Dienste immer mit der Tötung von Betroffenen auf Grund unsicherer Informationen rechnen muss, dürften der Übermittlung praktisch immer überwiegende schutzwürdige Belange (Recht auf Leben) entgegenstehen.

    Wer schützt unsere Zitrone vor den Zitronenfaltern?

    Comment by Hans — 13.06, 2014 @ 18:45

  3. Unfassbar!

    Neuerdings sind ja auch gaaaaanz viele junge Deutsche auf einmal willens in den „heiligen Krieg“ zu ziehen. Die werden sogar auf den Marktplätzen in deutschen Städten beim Koran verteilen rekrutiert…
    Woher ich das weiß?
    Kam gestern Abend in jeder öffentlich-rechtlichen (!) Nachrichtensendung in den Fußballpausen (!). Sogar mit Video“beweis“, auch wenn ich für meinen Teil da keinen gesehen habe, der sich hat anwerben lassen.
    Außerdem steht das im aktuellen Bericht des Verfassungsschutzes, also muss es ja stimmen…
    Ach so, fast vergessen: Rechts- und Linksextremismus nimmt auch extremst stark zu – wird gesagt.
    Ergo: NSA muss helfen.

    Wer kann mir freundlicherweise den kausalen Zusammenhang aufzeigen?

    Danke und Gruß, Baxter
    ——-
    P.S.: Daß sich in diesem Beitrag ne Portion Sarkasmus verstecken könnte, wird nicht extra betont.

    Comment by Baxter — 19.06, 2014 @ 07:32

  4. https://netzpolitik.org/2014/deutschland-akte-des-spiegel-wir-spiegeln-ueber-50-snowden-dokumente-mit-deutschland-bezug/

    Kartenhaus ist eingekracht!

    Den Bezug zu meinem vorherigen Beitrag zu erkennen dürfte nicht sonderlich kompliziert sein…

    Schön daß denen das „Neuland“ regelmäßig und nun auch immer schneller vor die Füße fällt.

    Totalüberwachung wegen Syrien-Heimkehrer? Also bitte…

    Bin jedenfalls mal auf die Reaktionen gespannt.

    Tschö, Baxter

    Comment by Baxter — 19.06, 2014 @ 08:03

  5. Der Verfassungsschutz beruft sich dabei vermutlich auf § 3 I Nr. 2 BVerfSchG: http://mosereien.wordpress.com/2014/06/12/verfassungsschutz-besonders-schlau/

    Comment by Andreas Moser — 30.06, 2014 @ 11:17

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