Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.6.10

Ernüchternd: Die Berliner Rede zum Urheberrecht

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat gestern die angekündigte Berliner Rede zum Urheberrecht gehalten, die beim BMJ im Wortlaut hinterlegt ist.

Die Rede kann inhaltlich nicht überzeugen, ist in Teilen bedenklich und macht deutlich, dass einige Dinge im Ministerium nicht verstanden worden sind.

Wieder einmal wird der Schutz des Urhebers beschworen, um den es in der ganzen Debatte freilich allenfalls noch am Rande geht. Das Urheberrecht ist de facto längst ein gewerbliches Schutzrecht. Anstatt dies anzuerkennen, wie es das insoweit zumindest ehrlichere anglo-amerikanische Recht tut, wird von der Justizministerin weiterhin der Eindruck erweckt, es ginge in erster Linie um den Schutz der Kreativen.

Es finden sich in der Rede eine ganze Reihe von Aussagen, die aus grundsätzlichen Erwägungen Kritik verdienen.

Weshalb die Schwarmintelligenz ein in der Wissensgesellschaft verfehltes, gar gefährliches Konzept darstellen sollte, wird nur behauptet aber nicht begründet. Der Erfolg vieler Open Source Projekte belegt das Gegenteil allerdings ohnehin eindrucksvoll. Wieso anschließend Open Source und Creative Commons gleichgestellt werden, bleibt unklar. Selbst im Softwarebereich ist diese Gleichsetzung nicht gerechtfertigt. Denn unter dem Sammelbegriff Creative Commons werden eine Vielzahl von mehr oder weniger großzügigen Rechtseinräumungen zusammengefasst, die mit einer Offenlegung des Quellcodes und dem Recht, Software weiterzuentwickeln, grundsätzlich nichts zu tun haben.

Richtiggehend übel wird es aber dann, wenn die Ministerin “Open Culture” als Irrtum bezeichnet. Damit stellt sie letztlich – und das ist ihr, die sie diese Rede vermutlich nicht selbst geschrieben hat, vielleicht auch gar nicht bewusst – liberale Grundwerte in Frage.

Was bedeutet Open Culture und wofür steht der Begriff? Laut Wikipedia u.a. für freies Publizieren in Blogs, für die Forderung nach Open Access im Wissenschaftsbereich und für die Open-Source-Bewegung im Softwarebereich. Wer das als Irrtum betrachtet, stellt damit auch die freie Entscheidung der Urheber und Kreativen in Frage, die Nutzung ihres Werks durch die Allgemeinheit zu gestatten. Gerade an dieser Stelle wird deutlich, dass es dem BMJ keinesfalls um die Interessen und Anliegen der Urheber geht. Andernfalls könnte man deren selbstbestimmte Entscheidung für ein alternatives Urheberrechtsmodell kaum als Irrtum betrachten.

An dieser Stelle stoßen offenbar unterschiedliche Freiheitsbegriffe aufeinander. Der marktliberale Ansatz der FDP erweist sich als Gegenpol zu der freien Entscheidung von Urhebern, gezielt auf Teilhabe zu setzen. Es geht dabei um nicht weniger als den Konflikt zwischen dem Allgemeinwohl und den wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhaber.

Zum Abschluss redet die Ministerin noch dem Leistungsschutzrecht für Verlage das Wort, einem durch und durch illiberalen Ansatz, der im Kern eine Umverteilung zugunsten der Verleger vorsieht, die nicht der Marktentwicklung entspricht.

Weshalb gerade mit protektionistischen Mitteln, die nur die Interessen starker, altüberkommener Lobbys stützen, ein Fortschritt des Urheberrechts erreicht werden soll, wird das Geheimnis von Frau Leutheusser-Schnarrenberger bleiben.

Update: Bei IUWIS gibt es einen Überblick über die Reaktionen zu der Rede

posted by Stadler at 11:26  

15.6.10

Die Abmahnrepublik

Die mehrteilige Serie von Wolfgang Michal auf CARTA stellt im 5. Teil vier Anwälten, u.a. mit mir, verschiedene Fragen. Es geht um das sehr deutsche Abmahnphänomen und was dagegen getan werden könnte.

posted by Stadler at 08:00  

14.6.10

Netzneutralität

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages diskutiert in ihrer heutigen Sitzung über Netzneutralität.

Netzneutralität bedeutet, dass Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt transportiert werden sollen. Das setzt voraus, dass sowohl der Staat als auch die technischen Akteure keinerlei Manipulationen technischer Abläufe und Standards veranlassen bzw. vornehmen.

Wenn man Netzneutralität gewährleisten will, darf man bei der Regulierung ausschließlich an den Endpunkten ansetzen. Der technische Prozess dazwischen, also die Ebene der Leitungsnetzbetreiber und der Access-Provider, muss tabu bleiben. Wer die Funktionsfähigkeit des Netzes dauerhaft ohne Beeinträchtigungen sicherstellen will, muss die Finger von der technischen Infrastruktur lassen. Das ist leider bei vielen Politikern noch nicht angekommen, wie man am Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes oder der parallelen Diskussion auf EU-Ebene sieht.

Es wäre ein großer Erfolg, wenn sich endlich die Erkenntnis durchsetzen würde, dass eine Regulierung, die bei technischen Mittlern wie Access-Providern ansetzt, einerseits nicht effektiv ist und andererseits immer die Notwendigkeit der Manipulation technischer Abläufe und Standards mit sich bringt, weshalb sie auch immer die Gefahr beinhaltet, die Funktionsfähigkeit des Netzes zu beeinträchtigen.

posted by Stadler at 10:06  

11.6.10

Time For Kids sperrt „netzpolitik.org“

„Time For Kids“ ist ein Jugendschutzfilter, der u.a. an Schulen eingesetzt wird bzw. werden soll. Speziell der Freistaat Bayern hat sich hier als sog. „Musterland“ vor den Karren eines Softwareherstellers spannen lassen und propagiert die „Initiative für ein sauberes Internet an bayerischen Schulen„.

Wie dieses saubere Internet konkret aussieht, kann man z.B. hier sehen. „Time For Kids“ sperrt bzw. filtert offenbar „netzpolitik.org“ eines der besten und renommiertesten Blogs für Netzpolitik in Deutschland. Ist die kritische Befassung mit netzpolitischen Themen an (bayerischen) Schulen etwa unerwünscht? Vielleicht sollte man sich einfach mal genauer ansehen, was Time For Kids noch so alles filtert.

posted by Stadler at 12:37  

11.6.10

BGH: Preisnachlass nur für Vorratsware

Der BGH hat mit einem heute im Volltext veröffentlichten Urteil (Urt. v. 10. Dezember 2009, Az.: I ZR 195/07) entschieden, dass bei einer  Werbung  mit einem  erheblichen  Preisnachlass darauf hingewiesen werden muss, dass dieser Preisnachlass nur für die im Ladengeschäft vorrätige Ware gilt. Andernfalls wird gegen das Transparenzgebot des  § 4 Nr. 4 UWG verstoßen.

In der Sache ging es um eine Werbung des Media-Markts, der in Prospekten für einen eintägigen Preisnachlass von 19 % („ohne 19 % Mehrwertsteuer“) geworben hatte.

posted by Stadler at 11:53  

10.6.10

Enquete-Kommission diskutiert über Netzneutralität

Die Enquete-Kommission des Bundestages „Netzpolitik und digitale Gesellschaft“ diskutiert am kommenden Montag über das Thema Netzneutralität, wie netzpolitik.org berichtet. Dort versucht sich Markus an einer Definition von Netzneutralität aus Sicht des Nutzers.

Das ist sicher kein schlechter Ansatz, denn die bisherige Diskussion um Netzneutralität war oft genug sehr einseitig auf wirtschaftliche Aspekte ausgerichtet. Aber wenn man schon vom Markt spricht, dann vielleicht auch mal vom Markt der Meinungen und Informationen. Denn den gilt es dauerhaft zu gewährleisten. Netzneutralität bedeutet deshalb, einen möglichst freien, ungehinderten Fluss der Information zu gewährleisten. Die technischen Dienstleister müssen sich neutral verhalten und haben Daten unverändert und unverfälscht weiter zu leiten. Jeder Versuch, Inhalte zu verändern, zu unterdrücken, umzuleiten oder zu blockieren, widerspricht dem Gebot der Netzneutralität.

Es ist leider oft genug der Staat selbst, der durch manipulative Eingriffe in technische Abläufe gegen das Gebot der Netzneutralität verstößt. Das Zugangserschwerungsgesetz oder die von der EU-Kommission geplanten Access-Blockaden sind ein gutes Beispiel dafür.

Es wäre ein großer Erfolg, wenn es der Enquete-Kommission gelingen würde, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass das Internet ohne eine so verstandene Netzneutralität in Zukunft nicht hinreichend funktionieren kann.

posted by Stadler at 17:48  

10.6.10

eBay-Händler und die 14-tägige Widerrufsfrist

Morgen am 11.06.2010 treten Änderungen im Fernbsatzrecht in Kraft. Es wird u.a. – wieder einmal – eine neue Musterwiderrufsbelehrung geben, die nunmehr Gesetzesrang hat. Außerdem will der Gesetzgeber durch eine Änderung von § 355 BGB erreichen, dass auch eBay-Händler eine nur zweiwöchige Widerrufsfrist einräumen können und nicht die von einem Monat.

Hierbei ist allerdings vorerst noch Vorsicht geboten, denn über eine Widerrufsfrist von 14 Tagen darf nur dann belehrt werden, wenn diese Belehrung unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform erfolgt. Diese Belehrung müsste deshalb sinnvollerweise Bestandteil der E-Mail sein, die den Kauf bzw. das Auktionsende bestätigt. eBay wird, nach eigenen Angaben, die in „Mein eBay“ bzw. im Verkaufsformular im Feld „Rücknahmebedingungen“ angegebene Widerrufs- oder Rückgabebelehrung des Verkäufers voraussichtlich aber erst ab Juli 2010 in die E-Mail zum Angebotsende integrieren.

Bis dahin sollten eBay-Händler zwar zwingend die neue Musterwiderrufsbelehrung verwenden, allerdings zunächst weiterhin mit der Monatsfrist.

posted by Stadler at 12:26  

10.6.10

GEZ für alle

Die Ministerpräsidenten der Länder sollen sich bereits auf eine Reform der Rundfunkgebühren geeinigt haben, obwohl das Thema (auch) für heute auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz steht. Danach soll das bisherige Modell, das darauf abgestellt hat, dass Empfangsgeräte vorgehalten werden, durch eine Rundfunkabgabe für jeden Haushalt abgelöst werden. Man zahlt also auch dann, wenn man keinen Fernseher hat.

Die GEZ soll allerdings nicht abgeschafft werden. Die Streitigkeiten werden sich möglicherweise jetzt hin zu der Frage verlagern, was ein Haushalt ist. Es steht auch zu vermuten, dass es in Deutschland mehr Haushalte gibt als Gebührenzahler, so dass dieses Modell eine Erhöhung der Anzahl der Beitragszahler verspricht und damit höhere Einnahmen.

Vermutlich werden die ersten Verfassungsbeschwerden nicht lange auf sich warten lassen. Denn auch wenn Paul Kirchof das Modell als verfassungskonform bezeichnet hat, kann man natürlich der Auffassung sein, dass ein „Anschluss- und Benutzungzwang“ nicht so ganz in das grundgesetzliche Konzept der Meinungs- und Rundfunkfreiheit passt.

posted by Stadler at 08:00  

9.6.10

Brief an die Ministerpräsidenten zum JMStV

Zur geplanten Verabschiedung der Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV), die ich für verfehlt halte, habe ich einen Brief an die Ministerpräsidenten mitunterzeichnet, der dazu auffordert, die Beschlussfassung zu verschieben und sich nochmals in Ruhe mit den Sachargumenten zu befassen, die gegen die Novelle im Speziellen und das Konzept des deutschen Jugendmedienschutzes im Allgemeinen sprechen.

posted by Stadler at 22:42  

9.6.10

Dissertation „Unterlassungsansprüche im Internet“

Die Dissertation „Unterlassungsansprüche im Internet“ von Alexander Hartmann ist seit heute zum kostenfreien Download online. Ich finde es bemerkenswert, dass Alexander es geschafft hat, dem Beck-Verlag die Gestattung für diese Onlineveröffentlichung abzuschwätzen. Denn die Verlage sind bekanntlich keine Verfechter von Open-Access.

Damit ist eine wichtige wissenschaftliche Publikation zum Thema der Störerhaftung frei verfügbar.

posted by Stadler at 22:25  
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