Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.6.10

Netzneutralität

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages diskutiert in ihrer heutigen Sitzung über Netzneutralität.

Netzneutralität bedeutet, dass Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt transportiert werden sollen. Das setzt voraus, dass sowohl der Staat als auch die technischen Akteure keinerlei Manipulationen technischer Abläufe und Standards veranlassen bzw. vornehmen.

Wenn man Netzneutralität gewährleisten will, darf man bei der Regulierung ausschließlich an den Endpunkten ansetzen. Der technische Prozess dazwischen, also die Ebene der Leitungsnetzbetreiber und der Access-Provider, muss tabu bleiben. Wer die Funktionsfähigkeit des Netzes dauerhaft ohne Beeinträchtigungen sicherstellen will, muss die Finger von der technischen Infrastruktur lassen. Das ist leider bei vielen Politikern noch nicht angekommen, wie man am Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes oder der parallelen Diskussion auf EU-Ebene sieht.

Es wäre ein großer Erfolg, wenn sich endlich die Erkenntnis durchsetzen würde, dass eine Regulierung, die bei technischen Mittlern wie Access-Providern ansetzt, einerseits nicht effektiv ist und andererseits immer die Notwendigkeit der Manipulation technischer Abläufe und Standards mit sich bringt, weshalb sie auch immer die Gefahr beinhaltet, die Funktionsfähigkeit des Netzes zu beeinträchtigen.

posted by Stadler at 10:06  

Ein Kommentar

  1. Manueller Trackback: http://elgraf.wordpress.com/2010/06/16/netzneutralitat-es-ist-gut-jetzt/

    Comment by ElGraf — 16.06, 2010 @ 23:33

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