Die Kanzlei Waldorf schreibt mir in einer Filesharing-Sache, dass die abgegebene Erklärung nur teilweise „die strengen Anforderungen der Gerichte an den Wortlaut einer wirksamen Unterlassungserklärung“ erfüllt. Was sie genau stört, schreiben die Kollegen freilich nicht. Dafür haben sie vermutlich keinen Textbaustein.
Die Rückmeldung ist auch insoweit erstaunlich, als gleichlautende modifizierte Unterlassungserklärungen von derselben Kanzlei bereits mehrfach akzeptiert worden sind. Bin mal gespannt, ob die Kanzlei Waldorf diese Frage tatsächlich gerichtlich klären lassen möchte.
Update:
Wie mir die Kanzlei Waldorf jetzt telefonisch mitteilt, ist die Unterlassungserklärung doch in Ordnung. Das ganze sei ein Versehen gewesen. Falschen Textbaustein angeklickt? ;-)
posted by Stadler at 16:51
Das Europaparlament hat im Februar 2010 das bereits mit den USA vereinbarte Swift-Abkommen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt und damit die Weitergabe von Bankdaten europäischer Bürger an die USA vorerst verhindert.
Nur kurze Zeit später wurde allerdings bereits über eine Neufassung verhandelt, die sich nach Aussagen der Bundesregierung durch ein hohes Datenschutzniveau auszeichnen soll.
Nunmehr liegt ein neuer Entwurf vor, der wenig greifbare Verbesserungen mit sich bringt. Die Anfrage der USA muss aber zumindest die Notwendigkeit der Übermittlung substantiiert begründen. Vor der Übermittlung soll das Gesuch durch Europol überprüft werden, was freilich den Nebeneffekt hat, dass Europol von diesen Daten vorab Kenntnis erlangt und diese Daten somit der europäischen Polizeibehörde zwangsläufig ebenfalls vorliegen und zwar selbst dann, wenn sich das Ersuchen der USA als unbegründet erweist.
Auch das Gegenseitigkeitsprinzip ist nach wie vor nicht verankert. Es ist schwer nachvollziehbar, dass Europa den USA Daten von Bürgern liefert, die im umgekehrten Fall zu US-Bürgern nicht angefordert werden können.
Die Bürgerrerchtsorganisation EDRi vertritt deshalb zu Recht die Ansicht, dass der neue Entwurf ebenso schlecht ist, wie die abgelehnte Fassung. Von dem hohen Datenschutzniveau, das Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger versprochen hatte, ist bislang wenig zu sehen.
posted by Stadler at 07:30
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Eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg (Beschluss vom 27.04.2010, Az.: 5 W 24/10) befasst sich mit den Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung.
Das Oberlandesgericht Hamburg vertritt die Ansicht, dass als rechtsverletzend beanstandete Grafiken und/oder Abbildungen konkret zu benennen und der Abmahnung regelmäßig beizufügen sind, weil eine wirksame Reaktion des Abgemahnten die Kenntnis des konkreten Erscheinungsbildes des Schutzobjekts voraussetzt.
Eine Abmahnung, die diesen Anforderungen nicht genügt, löst bei einem als Störer in Anspruch genommenen Forenbetreiber keine Prüf- und Handlungspflichten aus.
(via MIR)
posted by Stadler at 23:16
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Während gelegentlich die angebliche Selbstreferentialität der deutschen Blogosphäre kritisiert wird, stellt „netzwertig.com“ die gegenteilige These auf und meint, die einheimischen Blogs würden eher auf US-Blogs oder deutsche Mainstream-Medien verlinken als auf andere deutsche Blogs.
Und in der Tat kann man häufiger feststellen, dass ein bestimmtes Thema zuerst in einem oder mehreren Blogs auftaucht, um dann Stunden später als Schlagzeile auf dem Heise-Ticker oder Spiegel-Online zu erscheinen. Die meisten Blogger haben gar nicht die Zeit hunderte von Blogs zu verfolgen, weshalb sie von bestimmten Informationen erstmals häufig eben nicht über Blogs sondern über ein großes Nachrichtenportal erfahren. Und das hat dann zur Folge, dass nicht das Blog, das die Nachricht zuerst publiziert hat den Link bekommt, sondern im Zweifel eben doch der Heise-Newsticker.
Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, eine kleine Linkliste bekannter und weniger bekannter Qualitätsblogs zu präsentieren. Es handelt sich im Grunde um unsortierte Bookmarks. Die Auflistung ist deshalb zwangsläufig unvollständig und die Reihenfolge ist beliebig. Thematisch geht es um Medien- und Internetrecht, (Netz)-Politik, Bürgerrechte, IT und Medien. Fühlen Sie sich frei, in den Kommentaren weitere – thematisch einschlägige – Vorschläge zu unterbreiten.
Telemedicus
CARTA
netzpolitik.org
Offene Netze und Recht
…Kaffee bei mir?
Spreeblick
Jurabilis
iRights.info-Blog
Netzpiloten
law blog
Verfassungsblog
LAWgical
Die wunderbare Welt von Isotopp
KoopTech
Blog zum Medienrecht
Stefan Niggemeier
daten-speicherung.de
mediaclinique
immateriblog.de
jensscholz.com
ReH..Mo-Blog
Medial Digital
E-Comm
posted by Stadler at 12:42
Im nächsten Jahr ist es wieder so weit, der Bund versucht sich erneut an einer großen Volkszählung. Das dafür notwendige „Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011“ (ZensG 2011) ist bereits vor knapp einem Jahr in Kraft getreten. Anders als vor fast 30 Jahren werden viele Bürger von dieser Volkszählung nichts mitbekommen, da sie zumindest mehrheitlich nicht unmittelbar befragt werden. Stattdessen übermitteln verschiedenste Behörden Daten, die beim Statistischen Bundesamt zu einem kombinierten Datensatz zusammengeführt werden.
Für jede Anschrift, jedes Gebäude, jede Wohnung, jeden Haushalt und jede Person wird eine Ordnungsnummer vergeben und geführt.
Dass das für den Bürger nicht weniger grundrechtsintensiv ist als eine direkte Befragung, hat das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil bereits angedeutet. Dort heißt es:
„Auch die Übernahme sämtlicher Daten aus bereits vorhandenen Dateien der Verwaltung ist keine zulässige Alternative zu der vorgesehenen Totalzählung. Denn die Nutzung von Daten aus verschiedenen Registern und Dateien würde voraussetzen, daß technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen getroffen werden, die es erst erlauben, diese Daten, bezogen auf bestimmte Personen oder Institutionen, zusammenzuführen. Eine solche Maßnahme wäre zum Beispiel die Einführung eines einheitlichen, für alle Register und Dateien geltenden Personenkennzeichens oder dessen Substituts. Dies wäre aber gerade ein entscheidender Schritt, den einzelnen Bürger in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren. Die Verknüpfung vorhandener Dateien wäre danach auch nicht das mildere Mittel.“
Dem Konzept, das der Gesetzgeber jetzt verfolgt, stand das Verfassungsgericht also schon im Volkszählungsurteil kritisch gegenüber. Die spannende Frage wird somit sein, ob das BVerfG die jetzige Zusammenführung der Daten und Verknüpfung mit einer Personenkennziffer für mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar hält. Nach den Maßstäben des Volkszählungsurteils dürfte das ZensG durchaus problematisch sein. Mittlerweile hat das Gericht aber viele Dinge deutlich relativiert, auch wenn dies nirgends explizit so nachzulesen ist. Zum Beispiel das Urteil über die Vorratsdatenspeicherung reicht nicht mehr an das Schutzniveau heran, das das Bundesverfassungsgericht vor einem Vierteljahrhundert postuliert hat. Hierauf scheint auch der Gesetzgeber zu hoffen.
Unter dem Dach des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung hat sich gerade eine Initiative gegen die Volkszählung 2011 gebildet, die das ZensG mit einer Verfassungsbeschwerde angreifen will.
Dass bislang öffentlich kaum über diese Volkszählung gesprochen und berichtet wurde, ist überraschend, passt aber zu der Tendenz, die Dinge erst aufzugreifen, wenn es schon fast zu spät ist.
posted by Stadler at 23:47
Die „Berliner Rede zum Urheberrecht„, in der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vor einigen Tagen sehr einseitig Position zugunsten von Rechteinhabern und Content-Industrie bezogen hat, wurde von den Verlagen, die gerade ein neues eigenes Leistungsschutzrechte für Verlagsprodukte fordern, erwartungsgemäß begrüßt.
Netzpolitik.org hat einige neue Informationen zum Thema zusammengetragen und verweist insbesondere auf ein Eckpunktepapier von BDVZ und VDZ, das man dem Justizministerium offenbar demnächst präsentieren will.
Worum es bei der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht tatsächlich geht und was davon zu halten ist, habe ich bereits dargelegt.
posted by Stadler at 11:47
Beim Europäischen Gerichtshof ist derzeit ein Verfahren anhängig, in dem es um das Spannungsverhältnis von Informationsfreiheit bzw. Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten geht.
Art. 44a der Verordnung Nr. 1290/2005 (in der Fassung der Verordnung Nr. 1437/2007) über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik bestimmt, dass die Mitgliedsstaaten jedes Jahr nachträglich Informationen über die Empfänger von Agrarsubventionen zu veröffentlichen haben. Die Durchführungsbestimmungen (Verordnung Nr. 259/2008) sehen u.a. die namentliche Nennung des Zuwendungsempfängers und Angaben zum erhaltenen Betrag vor.
Hiergegen hat ein Betroffener vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geklagt und eine Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung geltend gemacht. Das VG hat die Rechtsfrage wiederum an den EuGH (Rechtssachen C?92/09 und C?93/09) vorgelegt.
Hierzu liegt nunmehr der Schlussantrag der Generalanwältin vom 17.06.2010 vor, die dem EuGH empfiehlt, Art. 44a der Verordnung Nr. 1290/2005 für ungültig zu erklären, soweit er ohne Weiteres die Veröffentlichung der Namen, Gemeinden und gegebenenfalls Postleitzahlen aller Empfänger zusammen mit den erhaltenen Beträgen, vorschreibt.
Patrick Breyer vom AK Vorrat begrüßt die Einschätzung der Generalanwältin in seinem Blog ausdrücklich.
Dem vermag ich mich nicht anzuschließen. Es geht letztlich um eine Abwägung zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit bzw. der Informationsfreiheit aller Bürger und dem Interesse von Subventionsempfängern, anonym bleiben zu können. Nur die namentliche Veröffentlichung aller Einzelempfänger, einschließlich der Höhe der jeweiligen Zuwendung, schafft die notwendige Transparenz, die es der Allgemeinheit ermöglicht, sich kritisch und im Detail mit dem System der Subventionierung auseinanderzusetzen. Wer Subventionen aus öffentlichen Mitteln in Anspruch nimmt, kann nicht erwarten, dass dieser Umstand vor der Allgemeinheit verborgen wird.
Der Datenschutz würde ansonsten, wie so häufig, dazu benutzt werden, um Informationen zu unterdrücken, an deren Veröffentlichung die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse hat.
posted by Stadler at 10:35
In den letzten Wochen ist verstärkt zu beobachten, dass Blogger das Micropayment-System „Flattr“ für sich entdecken und in ihr Blog einbinden, um ihre Leser dazu zu animieren, einen freiwilligen Obolus für die Inhalte zu entrichten. Obwohl dagegen im Prinzip gar nichts zu sagen ist, wirft die Verwedung von Flattr natürlich rechtliche Fragen auf, auf die Reto Mantz in seinem Blog hinweist.
Diesen Ausführungen kann ich mich im Grunde nur anschließen. Jeder Blogger, der Micropaymentsysteme wie Flattr benutzt, sollte sich bewusst sein, dass er damit Einnahmen erzielt, die im Grundsatz der Steuerpflicht unterliegen.
Außerdem nimmt man damit am geschäftlichen Verkehr teil, mit der Konsequenz der Anwendbarkeit des Wettbewerbs- und des Markenrechts. Und auch die Impressumspflichten nach § 5 TMG werden dadurch ausgelöst, wobei für die meisten Blogs ohnehin bereits eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem RStV besteht.
Mantz weist außerdem daraufhin, dass Konflikte entstehen können, wenn man Inhalte benutzt, die unter Creative Commons Lizenzen stehen, weshalb er empfiehlt, auf die Verwendung solcher Inhalte zu verzichten oder die ausdrückliche Gestattung des Urhebers einzuholen.
posted by Stadler at 11:10
Nachdem die Ministerpräsidenten die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) beschlossen haben, scheint die Zustimmung der Landesparlamente nur noch Formsache zu sein. Das ist auch die Einschätzung von Medienpolitikern, die ich gestern beim Mainzer Medieninstitut am Rande der Veranstaltung „Die Medienordnung der Zukunft“, mehrfach gehört habe.
Die FSM hat eine Synopse veröffentlicht, die die bislang geltende Fassung der nunmehr beschlossenen Neufassung gegenüberstellt. Die Änderungen sind hervorgehoben.
posted by Stadler at 18:45
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Die taz berichtet heute über eine Ausstellung in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main, die an den Journalisten und Rechtsanwalt Rudolf Olden erinnert, einen engagierten und mutigen NS-Gegner. Rudolf Olden hat als Anwalt u.a. den Chefredakteur der Weltbühne, Carl von Ossietzky, gegen den Vorwurf der „Beleidigung der Reichswehr“ verteidigt. Der streitbare Olden galt in der Weimarer Zeit als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens.
Leider gab es viel zu wenige Kollegen wie Olden oder Hans Litten die inmitten „schrecklicher Juristen“ Anwälte des Rechts geblieben sind.
posted by Stadler at 15:01
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