Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.6.10

Nächste Sitzung der Internet-Enquete-Kommission ist öffentliche Anhörung

Die nächste Sitzung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages am 05. Juli 2010 berschäftigt sich mit dem Thema „Auswirkungen der Digitalisierung auf unsere Gesellschaft – Bestandsaufnahme und Zukunftsaussichten“ und wird als öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Kommission hat hierzu eine Reihe von Sachverständigen geladen.

Wer an der Anhörung teilnehmen möchte, kann sich bis zum 30. Juni 2010 anmelden.

posted by Stadler at 11:00  

28.6.10

Apple verstößt gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht

Wer unlängst für sein iPhone ein Update auf die neueste Version des Betriebssystems iPhone OS4 gemacht hat oder sonst den iTunes-Store nutzt, hat von Apple eine Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie untergeschoben bekommen, die mit deutschem und europäischem Datenschutzrecht schwerlich vereinbar ist. Neu ist in der Datenschutzrichtlinie z.B. folgende Klausel:

„Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, können Apple und unsere Partner und Lizenznehmer präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geographischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit.

Man stößt aber auch auf weitere bedenkliche Klauseln wie:

„Mitunter wird Apple bestimmte personenbezogene Daten an strategische Partner weitergeben, die mit Apple zusammenarbeiten, um Produkte und Dienste zur Verfügung zu stellen, oder die Apple beim Marketing gegenüber Kunden helfen. Wenn Sie beispielsweise Ihr iPhone kaufen und aktivieren, ermächtigen Sie Apple und seinen Mobilfunkanbieter zum Austausch der Daten, die Sie während des Aktivierungsprozesses bereitstellen, um den Dienst zu ermöglichen. Wenn Sie für den Dienst zugelassen werden, gelten die Datenschutzrichtlinien von Apple bzw. seinem Mobilfunkanbieter für Ihren Account. Die personenbezogenen Daten werden von Apple nur weitergegeben, um unsere Produkte, Dienste oder unsere Werbung zu erbringen oder zu verbessern; sie werden nicht an Dritte für deren Marketingzwecke weitergegeben.“

Apple fordert im Zuge des iPhone-Updates nur allgemein dazu auf, den neuen, geänderten Nutzungsbestimmungen zuzustimmen. Eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in die die Datenverarbeitung wird nicht eingeholt. Eine detailierte Information über den Umfang und den Zweck der Datenerhebung erfolgt ebenfalls nicht. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass hierauf in hervorgehobener Weise hingewiesen worden ist, wie § 4a Abs. 1 BDSG verlangt. Wenn man an dieser Stelle die Vorschrift des § 13 TMG für anwendbar hält, ändert dies am Ergebnis nichts, denn die Voraussetzungen dieser Norm sind ebensowenig erfüllt, wie die von § 4a BDSG.

Apple muss nach beiden Vorschriften über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informieren und die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers/Kunden einholen.

Bei Apple erfährt der Kunde allerdings den genauen Zweck der Datenerhebung nicht. Auch bleibt unklar, welche Daten im Einzelnen erhoben werden und an welche Dritte („strategische Partner“) diese Daten übermittelt werden.

Die Datenschutzrichtline von Apple verstößt damit evident gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.

posted by Stadler at 10:02  

25.6.10

Online-Werbung und Datenschutz

Die sog. „Art. 29-Gruppe“ der EU, ein Gremium von Datenschützern, hat am 22.06.2010 eine Stellungnahme zum Thema „Online Behavioural Advertising“ veröffentlicht, in der kritsiert wird, dass die Online-Werbung vielfach nicht den Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts entspricht.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar, der Mitglied der Gruppe ist, weist in einer Pressemitteilung u.a. darauf hin, dass Cookies oft ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers auf dessen Rechner abgelegt werden und auch bei der Sammlung von Nutzerdaten häufig nicht ausreichend informiert wird.

posted by Stadler at 15:01  

24.6.10

Computerverbot im Bundestag?

Auf Twitter und in verschiedenen Blogs wird gerade heftig über ein angebliches Computerverbot im Deutschen Bundestag diskutiert. Der Abgeordente Jimmy Schulz hat eine Rede im Plenum kürzlich von einem iPad abgelesen, worauf hin man ihn darauf aufmerksam gemacht haben soll, dass dies gegen die Geschäftsordnung des Bundestags verstoßen würde. Die Berliner Morgenpost schrieb daraufhin, dass Computer und Laptops im Bundestag verboten seien.

Wenn man die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags auf ein Computerverbot hin durchforstet, wird man allerdings nicht fündig. Ein solches Verbot ist dort nämlich nicht normiert.

§ 33 der GO-BT besagt lediglich, dass die Redner grundsätzlich in freiem Vortrag sprechen,  dabei aber Aufzeichnungen benutzen dürfen. An elektronische Aufzeichnungen hat man da ursprünglich vermutlich zwar nicht gedacht, andererseits schließt die Regelung aber die Benutzung von Hilfsmitteln wie Notebooks oder iPads auch nicht aus.

Ein Computerverbot, von dem gerade die Rede ist, existiert jedenfalls nicht. Die Diskussion ist wieder ein schönes Beispiel eines medialen Herdentriebs.

posted by Stadler at 18:11  

24.6.10

Amtliche Begründung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Die amtliche Begründung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, durch den u.a. der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) geändert wird, ist über den Server des Landes Rheinland-Pfalz online abrufbar.

In einer ganzen Reihe von Blogbeiträgen, habe ich mich mit der umstrittenen Novellierung des JMStV beschäftigt.

posted by Stadler at 12:29  

24.6.10

Web 2.0 und Social-Media-Marketing für Rechtsanwälte

Ein Veranstaltungshinweis in eigener Sache, der sich an interessierte Anwaltskollegen richtet. Am Freitag den  09.07.2010 referiere ich auf einer Veranstaltung des Bayerischen Anwaltverbands in Nürnberg zusammen mit dem Kollegen Michael Friedmann zum Thema Social-Media-Marketing für Rechtsanwälte.

Details zur Veranstaltung finden Sie hier

posted by Stadler at 11:34  

23.6.10

Deutliche Kritik am geplanten Arbeitnehmerdatenschutzrecht

Die geplante Regelung des Beschäftigtendatenschutzes wird von verschiedenen Seiten deutlich kritisiert, insbesondere von Datenschützern, von Gewerkschaften und auch vom Deutschen Anwaltverein (DAV).

Der vielfach geäußerte Einwand, dass der vorgelegte Entwurf weitgehend Regelungen beinhaltet, die vor allem eine stärkere Überwachung der Arbeitnehmer ermöglichen und insgesamt den Arbeitgeber deutlich bevorzugen, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Es ist jedenfalls erkennbar, dass die geplante Neuregelung Befugnisse der Arbeitgeber zur Erhebung und Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten schafft, die deutlich über das hinausgehen, was nach derzeitiger Rechtslage statthaft ist. So ist z.B. auch die Speicherung von Telekommunikationsdaten (Verkehrsdaten) zulässig, um eine stichprobenartige oder anlassbezogene Leistungs- oder Verhaltenskontrolle durchzuführen.

posted by Stadler at 15:22  

22.6.10

BGH: Sondernewsletter

Der Bundesgerichtshof hatte in der heute im Volltext veröffentlichten Entscheidung „Sondernewsletter“ (Urteil vom 10. Dezember 2009, Az.: I ZR 149/07) über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Werbung für eine Internet-Flatrate über das TV-Kabelnetz zu befinden. In der Entscheidung ging es außerdem um die Frage, inwieweit Abmahnkosten zu erstatten sind, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt war.

Die amtlichen Leitsätze des BGH lauten:

a) Wer  in  einer  an  die  Allgemeinheit  gerichteten  Werbung  für  einen  Telefon-Tarif  oder  eine  Internet-Flatrate  unter  Angabe  von  Preisen  wirbt,  muss, wenn  die  Inanspruchnahme  dieser  Leistungen  einen  Kabelanschluss  des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen.

b)  Wer  in  einer  an  die  Allgemeinheit  gerichteten  Werbung  für  einen  Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann.

c) Richtet  sich  die  Höhe  der  Abmahnkosten  nach  dem  Gegenstandswert  der Abmahnung,  sind  die  Kosten  einer  nur  teilweise  berechtigten  Abmahnung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG nur zu ersetzen, soweit die Abmahnung berechtigt war. Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des  Gegenstandswerts  des berechtigten Teils  der  Abmahnung  zum  Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen.

posted by Stadler at 12:00  

22.6.10

Auch in den USA wird gegen Google wegen Street View ermittelt

Wegen der Aufzeichnung von W-LAN-Daten durch Google im Rahmen der Street-View-Fahrten des Suchmaschinenbetreibers ermitteln auch in den USA nunmehr die Behörden.  Der „Attorney General“ des Bundesstaats Connecticut Blumenthal hat eine bundesstaatsübergreifende Untersuchung angekündigt, die die unerlaubte Sammlung personenbezogener Daten durch Google zum Gegenstand hat. Blumenthal sprach in diesem Zusammenhang wörtlich von:

„Google’s deeply disturbing invasion of personal privacy“

posted by Stadler at 10:38  

22.6.10

Perspektiven deutscher Netzpolitik

Bundesinnenminister De Maiziere will heute eine Rede zu den Perspektiven deutscher Netzpolitik halten, die manche mit Spannung erwarten und zu der es, dem Thema entsprechend, einen offiziellen Live-Stream gibt. Die Rede soll ein Fazit des sog. netzpolitischens Dialogs beinhalten, zu dem der Minister u.a. auch Netzaktivisten und Vertreter der sagenumwobenen Community eingeladen hatte.

Wer darauf hofft, dass die Bundesregierung in der Netzpolitik neue Wege einschlägt, hat vermutlich noch nicht erkannt, dass De Maiziere, zwar im Ton moderat aber in der Sache unbeirrt, lediglich die Schäuble-Linie weiterverfolgt. Dieser Kurs wird maßgeblich beeinflusst von berufsmäßigen Angstmachern wie dem BKA-Chef Ziercke, einem vehementen Fürsprecher der Vorratsdatenspeicherung und des Zugangserschwerungsgesetzes.

In diesen Kontext passt ein aufschlussreicher Bericht von Patrick Breyer zu dem letzten Treffen des sog. netzpolitischen Dialogs. Die detailreiche Schilderung von Breyer, bei der im Gegensatz zu blumigen journalistischen Darstellungen die Sachaspekte im Vordergrund stehen, macht wenig Hoffnung darauf, dass die Bundesregierung bei Themen wie der Vorratsdatenspeicherung oder den Netzsperren zu einer Haltung der Vernunft findet, obwohl genau dies verbal von De Maiziere stets postuliert wird.

Update:
Die 14 Thesen des Innenministers sind mittlerweile online, auf der Plattform „e-konsultation“ kann man als Bürger seine Meinung dazu abgeben. Bei den Thesen handelt es sich weitgehend um Allgemeinplätze, die, zumindest so wie sie formuliert sind, keine wirklich greifbaren und konkreten Strategien erkennen lassen.

Besonders fragwürdig war der Teil der Rede, in dem der Minister von einer Verkehrssicherungspflicht zum Schutz vor Viren und Schadsoftware sprach und gleichzeitig betonte, dass damit keine Kontrolle von Inhalten verbunden sei. Dass das vielleicht nicht ganz stringent ist, hat Fefe schon dargestellt.

Mich irritieren an dieser Stelle aber zwei andere Aspekte. Wenn Juristen von Verkehrsicherungspflichten sprechen, dann bedeutet dies, dass für den Fall eines Verstoßes gegen diese Pflichten eine Haftung begründet werden soll. Sollen Provider und Inhaltsanbieter also haften, wenn es ihnen nicht gelingt, Viren oder Malware von den Nutzern fernzuhalten? Das scheint dem Innenminister vorzuschweben. Damit würde man dann ein neues Kapitel der Providerhaftung aufschlagen. Ob sich dieser Regulierungsansatz nicht außerdem mit dem Gebot der Netzneutralität beißt, ist eine Frage, die ebenfalls zu diskutieren sein wird.

Update 2:

Einen guten Überblick über die Reaktionen zur Rede findet man in Stecki’s Blog

posted by Stadler at 10:11  
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