Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.6.10

Amtliche Begründung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Die amtliche Begründung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, durch den u.a. der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) geändert wird, ist über den Server des Landes Rheinland-Pfalz online abrufbar.

In einer ganzen Reihe von Blogbeiträgen, habe ich mich mit der umstrittenen Novellierung des JMStV beschäftigt.

posted by Stadler at 12:29  

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