Amtliche Begründung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Die amtliche Begründung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, durch den u.a. der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) geändert wird, ist über den Server des Landes Rheinland-Pfalz online abrufbar.
In einer ganzen Reihe von Blogbeiträgen, habe ich mich mit der umstrittenen Novellierung des JMStV beschäftigt.
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