Deutliche Kritik am geplanten Arbeitnehmerdatenschutzrecht
Die geplante Regelung des Beschäftigtendatenschutzes wird von verschiedenen Seiten deutlich kritisiert, insbesondere von Datenschützern, von Gewerkschaften und auch vom Deutschen Anwaltverein (DAV).
Der vielfach geäußerte Einwand, dass der vorgelegte Entwurf weitgehend Regelungen beinhaltet, die vor allem eine stärkere Überwachung der Arbeitnehmer ermöglichen und insgesamt den Arbeitgeber deutlich bevorzugen, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Es ist jedenfalls erkennbar, dass die geplante Neuregelung Befugnisse der Arbeitgeber zur Erhebung und Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten schafft, die deutlich über das hinausgehen, was nach derzeitiger Rechtslage statthaft ist. So ist z.B. auch die Speicherung von Telekommunikationsdaten (Verkehrsdaten) zulässig, um eine stichprobenartige oder anlassbezogene Leistungs- oder Verhaltenskontrolle durchzuführen.
Wieso heißt das eigentlich „Arbeitnehmerdatenschutzrecht“? Soll das darauf hindeuten, daß Arbeitnehmer generell das Recht auf Schutz ihrer Daten haben aber niemand dafür einsteht?
gruß :)
Comment by Frank Schenk — 24.06, 2010 @ 10:49