Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.6.10

BGH: Preisnachlass nur für Vorratsware

Der BGH hat mit einem heute im Volltext veröffentlichten Urteil (Urt. v. 10. Dezember 2009, Az.: I ZR 195/07) entschieden, dass bei einer  Werbung  mit einem  erheblichen  Preisnachlass darauf hingewiesen werden muss, dass dieser Preisnachlass nur für die im Ladengeschäft vorrätige Ware gilt. Andernfalls wird gegen das Transparenzgebot des  § 4 Nr. 4 UWG verstoßen.

In der Sache ging es um eine Werbung des Media-Markts, der in Prospekten für einen eintägigen Preisnachlass von 19 % („ohne 19 % Mehrwertsteuer“) geworben hatte.

posted by Stadler at 11:53  

Ein Kommentar

  1. Das dürfte dann ja auch für „20% auf alles außer [$Holzbeinäquivalent] gelten oder?

    Comment by Paul — 11.06, 2010 @ 11:59

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.