Gesetzlicher Anspruch auf Rufnummernmitnahme? Nicht bei O2!
Seit dem letzten Jahr regelt § 46 Abs. 4 TKG, dass Kunden von Mobilfunkanbietern nicht nur bei Vertragsende, sondern jederzeit verlangen können, dass ihre Rufnummer auf einen anderen Anbieter übertragen wird.
Da mich die Qualität von o2 schon seit längerer Zeit, vor allen Dingen beim Datendienst, nicht mehr überzeugt, habe ich mich entschlossen mobil zur Telekom zu wechseln. Deshalb habe ich zunächst den bestehenden Vertrag gegenüber O2 schriftlich gekündigt und gleichzeitig ausdrücklich darum gebeten, meine Rufnummer bereits vor Vertragsende zu portieren. Anschließend habe ich der Telekom einen neuen Auftrag erteilt und die Mitnahme meiner Rufnummer dort in Auftrag gegeben.
Kurze Zeit später erhalte ich von der Telekom dann die Rückmeldung, dass der abgebende Anbieter (o2) die Freigabe der Rufnummer verweigert. Angeblich wegen nicht übereinstimmender Daten. Da der Vertrag in beiden Fällen auf mich läuft, kann es da allerdings keine Diskrepanzen geben. O2 hüllt sich derweil in Schweigen, beantwortet E-Mails und SMS nicht. Stattdessen bekomme ich von O2 – wie auch schon bisher in schöner Regelmäßigkeit – unerlaubte Werbung per SMS und am 28.03.13 dann noch die Nachfrage, wie zufrieden ich mit dem Service des letzten Kontakts (vom 26.03.2013) war. Am 26.03.2013 habe ich mich über die Verweigerung der Rufnummernübertragung beschwert. Die SMS blieb wie gesagt unbeantwortet.
Zwischenzeitlich habe ich O2 per Anwaltsschreiben zur Mitwirkung an der Rufnummernübertragung aufgefordert. Mal sehen, ob das reicht, oder ob ich sie wirklich gerichtlich in Anspruch genommen werden wollen. Die Art und Weise, wie hier – offenbar gezielt – gegen gesetzliche Pflichten verstoßen wird, ist jedenfalls skandalös.
Ich würde mich über Rückmeldungen freuen, wenn Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Denn derartiges Verhalten verlangt nach Öffentlichkeit.
Update vom 15.04.2013:
Nachdem ich O2 per Anwaltsschreiben und unter Klageandrohung zur Rufnummernübertragung aufgefordert habe, schien sich tatsächlich etwas zu tun. O2 teilt mir am 03.04.2013 per SMS mit, dass eine bis zum 02.06.2013 gültige Portierungserklärung vermerkt sei. Also erneut bei der Telekom nachgehakt und wieder um eine Portierung gebeten. Dort wiederholt sich daselbe Schauspiel allerdings erneut. Die Telekom teilt mir mit, dass der Import der Rufnummer nicht durchgeführt werden kann, weil der abgebende Diensteanbieter (O2) die Portierung ablehnt. Ich versuche es nochmals über die sehr hilfsbereiten Twitterer von O2, die intern offenbar auch nochmals nachhaken. Am 10.04.2013 teilt mir die Telekom schließlich mit, dass O2 dem Import meiner Rufnummer zugestimmt hat und die Übertragung am 17.04.2013 stattfinden soll.
Fazit:
Auch wenn das Gesetz in § 46 Abs. 4 TKG mittlerweile eine jederzeitige Rufnummernmitnahme zu einem neuen Anbieter ermöglicht, funktioniert das in der Praxis alles andere als problemlos und wohl auch nur dann, wenn man sehr hartnäckig dran bleibt und immer wieder nachhakt.