Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.3.13

Fragwürdige Berichterstattung zur Bestandsdatenauskunft

In der Diskussion um die Neuregelung der sog. Bestandsdatenauskunft nach dem TKG nimmt die fragwürdige und falsche Berichterstattung leider zu.

Das Portal netzpolitik.org behauptet zum wiederholten Mal, dass eine Abhörschnittstelle geschaffen werden soll, die dafür sorgt, dass „die Identifizierung von Personen anhand ihrer IP-Adresse im Internet zukünftig für deutsche Behörden per Knopfdruck“ möglich werden soll. Das suggeriert, die Ermittlungsbehörden könnten künftig automatisiert und direkt Bestandsdaten bei den TK-Providern abrufen.

Das ist aber nicht der Fall. Richtig ist vielmehr, dass das Gesetz eine vollautomatisierte Abfrage nicht ermöglicht. Jedes Auskunftsverlangen muss vom Provider durch eine verantwortliche Fachkraft einzeln darauf geprüft werden, ob die Anfrage von einer zuständigen Stelle unter Berufung auf eine einschlägige gesetzliche Befugnisnorm erfolgt.

Noch absurder ist leider die Berichterstattung, dass sich der Staat mit der Neuregelung Zugriff auf Banking-PINs verschaffen würde. Offenbar hat man hierbei die Begriffe PIN (und PUK) dahingend missverstanden, dass es sich hierbei um Zugangsdaten zum Online-Banking handeln würde.

Das Gesetzesvorhaben ist nach wie vor kritikwürdig, aber haarsträubende Falschbehauptungen wie die oben geschilderten, tragen nur zur Desinformation bei.

posted by Stadler at 15:04  

21 Comments

  1. Ich habe erlebt wie diese Überprüfung bei ISPs aussieht:
    „Da steht Polizei drauf, und da ist ein Wappen, das ist legitim“.

    Und das war schon bei einem der vertrauenswürdigeren ISPs.

    Comment by SunTsu — 21.03, 2013 @ 15:13

  2. Wie gestern schon auf Twitter diskutiert:

    Natürlich fordern die Behörden die Daten per Knopfdruck an, sonst wäre es keine „elektronische Schnittstelle“, die das Gesetz erstmalig einführt.

    „Vollautomatisch“ sage ich nirgendwo. Die Anbieter müssen die Anfragen zwar prüfen, aber nur formal und nicht inhaltlich. Und wie die Prüfung in der Praxis aussieht, ist auch noch unklar.

    Thilo Weichert der sagt:

    > Die Einrichtung einer elektronischen Schnittstelle, die eine massenhafte Verarbeitung der Daten erheblich vereinfacht, ist geeignet, nicht nur für Einzelfälle genutzt zu werden.

    Welcher Punkt davon stimmt denn nicht?

    Ein Richtervorbehalt ist ja wohl nicht zu viel verlangt in einem Rechtsstaat.

    Und statt zu sagen „Wir haben den gefordert, aber der ist nicht durchzusetzen“, eiert die FDP lieber rum und redet sich raus, dass das BVerfG den ja nicht vorgeschrieben hat.

    Was nichts daran ändert, den politisch zu fordern.

    Comment by Andre Meister — 21.03, 2013 @ 15:21

  3. Ach Herr Stadler, seien Sie doch nicht so kleinlich. Wenn die Gegenseite permanent mit Propaganda und Desinformation arbeitet, wird sich die hoffnungslos unterlegene Bürgerrechtsszene doch noch die eine oder andere aufbauschende Desinformation erlauben dürfen.

    Schon mal von PsyOps gehört?

    Comment by Cigar — 21.03, 2013 @ 16:47

  4. @Andre Meister:
    Du schreibst: „Die Identifizierung von Personen anhand ihrer IP-Adresse im Internet soll zukünftig für deutsche Behörden per Knopfdruck möglich sein.“

    Das ist falsch, die Identifizierung erfolgt nicht per Knopfdruck.

    Dass eine Schnittstelle für Auskunftsanfragen geschaffen werden soll, ist richtig. Eine solche Schnittstelle für Polizeibehörden bietet z.B. Facebook längst an.

    Darin allein besteht aber noch kein rechtsstaatliches Problem.

    Comment by Stadler — 21.03, 2013 @ 16:48

  5. Was für PINs, und Passwörter werden davon eigentlich betroffen sein? Nur PINs und PUKs für Mobilfunk-SIM-Karten, oder ist das weiterreichend?
    Was wäre z.B. mit SIM-Karten-PINs, die man ändern kann, ohne dass der Netzbetreiber etwas davon merkt; oder mit Passwörtern, die beim jeweiligen Diensteanbieter wie üblich nur als Hash gespeichert werden? In beiden Fällen wäre die Herausgabe nutzlos.
    Hier trägt die allgemeine Desinformation dazu bei, dass man nirgendwo mehr überhaupt eine sinnvolle Antwort findet…

    Comment by mk — 21.03, 2013 @ 17:57

  6. „Jedes Auskunftsverlangen muss […] durch eine verantwortliche Fachkraft […] geprüft werden“

    Merkste selbst… oder?

    …nagut wohl eher nicht

    Comment by Heinz — 22.03, 2013 @ 05:47

  7. Die Formulierung „Identifizierung von Personen anhand IP Adressen per Knopfdruck“ mag vielleicht nicht 100% korrekt sein. Umschreibt aber schön bildlich, wie das Verfahren am Ende ablaufen wird.

    Die Behörde fordert per Knopfdruck die Daten einer Person an, der Provider simuliert eine Prüfung indem er das von einem Mitarbeiter durchlesen lässt bevor dieser den OK Knopf drückt und dann hat die Behörde die Daten.

    Besteht ernsthaft der Verdacht, dass die Provider regelmäßig die Anfragen der Behörden hinterfragen oder gar ablehnen werden?

    Comment by xaan — 22.03, 2013 @ 07:54

  8. Das gibt es doch schon alles prinzipiell.

    Alle großen Internetanbieter bieten elektronische Anfragemöglichkeiten für zuständige Behörden an.
    Amazon, Facebook, Ebay et. al haben doch selbst ein großes Interesse daran, dass keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auf ihren Portalen und Angeboten stattfinden.
    Genauso liefern Mobilfunkanbieter vorhandene Daten, wenn es um Gefahrenabwehr (angekündigte Straftaten oder Suizide bspw.) oder andere Dinge geht.

    Wo liegt jetzt das genaue Problem?

    Und was würde ein Richter an der Datenübermittlung ändern?
    Weiß der Richter schon vorher, was an einem Verdacht dran ist oder nicht??

    Und was würden die Kunden sagen, wenn der Ebayhändler xyz sie betrügt, die Polizei aber nicht ermitteln kann, weil man nicht zeitnah oder gar nicht an die Daten herankommen würde…

    Comment by schnorri — 22.03, 2013 @ 10:43

  9. Wer der Ansicht ist, daß immer alles so abläuft, wie es uns die Politik verkaufen will, der ist einfach nur naiv, wenn nicht sogar dumm.

    Auf dem Papier mag die Regelung rechtskonform aussehen. Da muß eine „verantwortliche Fachkraft“ (Was ist das eigentlich? Wie lautet die genaue Definition? Was sind die Anforderungen?) die Anfragen einzeln prüfen. Klar, jeder große Provider wird jetzt dafür einen eigenen Juristen einstellen, der sich mit Internetrecht, Strafrecht, usw. auskennt, um die Anfrage auf ihre Rechtmäßigkeit bewerten zu können. Wie, das ist unrealistisch? Ach so, wenn auf eine unrechtmäßige Anfrage Daten von einer „Fachkraft“ herausgegeben werden, dann droht weder der Fachkraft noch der anfragenden Stelle irgendeine Strafe? Na, das nenne ich doch mal eine Abschreckung!

    Wo keine Strafe droht, da wird es den Mißbrauch geben – und zwar massenhaft. Das sieht man ja schon an unseren Politikern, die reihenweise verfassungswidrige Gesetze erlassen. Denen droht dafür auch keine Bestrafung und daher hören die auch nicht auf.

    Welche Strafe droht eigentlich der Polizei oder dem Amtsrichter, die die Augsburger Allgemeine zur Herausgabe von Angaben eines Forumsnutzers gezwungen haben wegen einer angeblichen Beleidigung? Das Landgericht hat entschieden, diese Vorgehensweise war nicht rechtmäßig. Ich wette, es wird deswegen niemand bestraft, ja, noch nicht einmal gerügt!

    Comment by Robert Federle — 22.03, 2013 @ 11:50

  10. @schnorri: Wenn eBay es zuläßt, daß jemand Waren verkaufen kann, ohne die Identität der Verkäufer vorher zu prüfen (z.B. mittels PostIdent), dann macht sich eBay in meinen Augen mitschuldig. Betrügern würde das Leben schwerer gemacht, wenn man auf eine Identitätsprüfung Wert legen würde. Dann bräuchte man auch später keine IP-Adressen-Abfrage, die eh nur einen Anschlußinhaber ergibt, aber nicht den tatsächlichen Täter, denn eine IP-Adresse ist niemals personenbezogen!

    Es ist diese unglaubliche Naivität, die einen erschecken läßt, nämlich daß man meint, eine IP-Adresse könnte man ja einfach so einem Nutzer zuordnen. Wozu das führt, sieht man doch am Urheberrecht. Wenn man den Täter einer Urheberrechtsverletzung nicht ermitteln kann, läßt man den Anschlußinhaber dafür blechen. Wozu überhaupt noch den wahren Täter ermitteln, wenn es viel einfacher und billiger ist, irgend jemand zu bestrafen? Man ist schließlich selber schuld, wenn man sein WLAN nicht richtig absichern kann. Das kann zwar auch kein einziger Richter in diesem Land, aber das ist diesen oberschlauen Herrschaften sowieso egal, die sogar eine Rentnerin ohne Computer und ohne WLAN-Router bestrafen, nur weil ein angeblicher Experte ihnen versicherte, daß ein absolut unfehlbares Computerprogramm eines fragwürdigen Unternehmens ermittelt habe, daß die Rentnerin einen Hooligan-Film(!) mittels P2P verbreitet hat.

    Der Staat ist inzwischen nur noch auf Rache und nicht auf Gerechtigkeit aus und in der Statistik zählt nur die Zahl der verurteilten Personen, nicht deren Identität.

    Comment by Robert Federle — 22.03, 2013 @ 12:29

  11. Natürlich kontrollieren und überprüfen die Unternehmen Behördenanfragen.
    Im Zweifel machten sie sich bei unbefugter Herausgabe ja selbst „mitschuldig“.
    Man darf doch nicht so tun, als ob nun anlasslos sämtliche irgendwie erdenkbaren Daten einfach per Klick abgerufen werden (können), nur weil den Strafverfolgungsbehörden gerade langweilig ist oder sie mal schauen wollen, hinter welchem Chatbeitrag welcher Mensch steckt.

    Wenn eine Durchsuchung unrechtmäßig erklärt wird, dann darf das gewonnene Material idR nicht mehr genutzt werden.
    Das dürfte für das Verfahren ja schon „Strafe“ genug sein.
    Welchen Sinn sollte es machen, die Ermittlungsbeamten noch zusätzlich persönlich zu betrafen?
    Wer würde diesen Job denn noch machen wollen, wenn jede erst bei Gericht als fehlerhaft erklärte Maßnahme sofort zu Knast und /oder Geldstrafe führen würde?

    Welche Rache betreibt der Staat?
    Was bedeuten in diesem Zusammenhang die zahllosen Urteile zur Meinungsfreiheit des BVerfG?

    Auf der Straße darf die Polizei Zeugen/Verdächtige ohne weiteres namentlich feststellen, auch wenn am Ende nichts dabei herauskommt.
    Im Internet soll das grundsätzlich anders aussehen?

    Comment by schnorri — 22.03, 2013 @ 12:49

  12. @Robert Federle
    Wo im normalen Internethandel gibt es beim Käufer oder Verkäufer eine verbindliche Identitätskontrolle?
    Wieso erwartet man das aber von Ebay?

    Da wären also wieder die Argumente für den elektronischen Personalausweis.
    Meines Erachtens überwiegen da aber die Gefahren die Vorteile, weshalb ich den Ausweis ablehne.

    Comment by Ingo — 22.03, 2013 @ 13:32

  13. @schnorri

    „Wenn eine Durchsuchung unrechtmäßig erklärt wird, dann darf das gewonnene Material idR nicht mehr genutzt werden.“

    Das Umgekehrte ist der Fall…

    Comment by Heinz — 22.03, 2013 @ 16:19

  14. @ schnorri

    „Und was würden die Kunden sagen, wenn der Ebayhändler xyz sie betrügt, die Polizei aber nicht ermitteln kann, weil man nicht zeitnah oder gar nicht an die Daten herankommen würde…“

    –> Und was würden die Eltern sagen, wenn der Kinderschänder abc ihr Kind entführt und missbraucht hat, die Polizei den Aufenthaltsort des Kindes aber nicht ermitteln kann, weil man diese Informationen nicht druckvoll aus dem Kinderschänder herausfoltern kann?

    „Natürlich kontrollieren und überprüfen die Unternehmen Behördenanfragen.“

    –> Falsch. Die Unternehmen kontrollieren und überprüfen gar nichts. Kostet nur Zeit und Geld. Bringt nur Ärger. Wenn Vater Staat befiehlt, gehorcht auch ein Weltkonzern. Wappen und Siegel sind der Persilschein. Da fragt keiner mehr kritisch nach.

    „Im Zweifel machten sie sich bei unbefugter Herausgabe ja selbst “mitschuldig”.“

    –> Schau mal ins Geldwäschegesetz. Da steht explizit drin, dass das denunzierende Unternehmen inklusive Mitarbeitern keinerlei Verantwortung tragen müssen, wenn sie Kunden als Schwerverbrecher verdächtigen. Das ist vom Staat so gewollt. Überall.

    „Man darf doch nicht so tun, als ob nun anlasslos sämtliche irgendwie erdenkbaren Daten einfach per Klick abgerufen werden (können), nur weil den Strafverfolgungsbehörden gerade langweilig ist oder sie mal schauen wollen, hinter welchem Chatbeitrag welcher Mensch steckt.“

    –> Falsch. Genau das ist die tägliche Arbeit von Geheimdiensten. Es ist seit Jahren erkennbar, dass auch die Polizeiarbeit immer weiter vergeheimdienstlicht wird.

    „Wenn eine Durchsuchung unrechtmäßig erklärt wird, dann darf das gewonnene Material idR nicht mehr genutzt werden.“

    –> Falsch. Alles wird gegen dich verwendet werden. Zufallsfunde. Illegal erlangtes Material. Alles. Die Polizei macht dich fertig. Dafür ist sie da. Auch Ermittlungsmaßnahmen können Existenzen zerstören. Nicht nur Richter können das Leben Unschuldiger ruinieren.

    „Welchen Sinn sollte es machen, die Ermittlungsbeamten noch zusätzlich persönlich zu betrafen?“

    –> Es hätte den selben Sinn wie beim einfachen Urnenpöbel. Wer sich falsch verhält, muss dafür auch bestraft werden. Warum sollten Polizisten, Staatsanwälte und Richter sich im rechtsfreien Raum wie Götter aufführen dürfen?

    „Wer würde diesen Job denn noch machen wollen, wenn jede erst bei Gericht als fehlerhaft erklärte Maßnahme sofort zu Knast und /oder Geldstrafe führen würde?“

    –> Wer würde noch Arzt werden wollen, wenn jeder Fall von Ärztepfusch zu Jobverlust, Geldstrafe oder Knast führen würde?

    „Auf der Straße darf die Polizei Zeugen/Verdächtige ohne weiteres namentlich feststellen, auch wenn am Ende nichts dabei herauskommt.
    Im Internet soll das grundsätzlich anders aussehen?“

    –> Das Internet ist eine Straße? Das Internet ist ein Auto? Ein Telefon?
    Kennt die Polizei nach einer Identitätsfeststellung auf der Straße auch das Interessens-, Konsum- und Bewegungsprofil der letzten Jahre?

    Comment by Klara — 22.03, 2013 @ 23:12

  15. @ schnorri

    „Und was würden die Kunden sagen, wenn der Ebayhändler xyz sie betrügt, die Polizei aber nicht ermitteln kann, weil man nicht zeitnah oder gar nicht an die Daten herankommen würde…“

    –> Und was würden die Eltern sagen, wenn der Kinderschänder abc ihr Kind entführt und missbraucht hat, die Polizei den Aufenthaltsort des Kindes aber nicht ermitteln kann, weil man diese Informationen nicht druckvoll aus dem Kinderschänder herausfoltern kann?

    „Natürlich kontrollieren und überprüfen die Unternehmen Behördenanfragen.“

    –> Falsch. Die Unternehmen kontrollieren und überprüfen gar nichts. Kostet nur Zeit und Geld. Bringt nur Ärger. Wenn Vater Staat befiehlt, gehorcht auch ein Weltkonzern. Wappen und Siegel sind der Persilschein. Da fragt keiner mehr kritisch nach.

    „Im Zweifel machten sie sich bei unbefugter Herausgabe ja selbst “mitschuldig”.“

    –> Schau mal ins Geldwäschegesetz. Da steht explizit drin, dass das denunzierende Unternehmen inklusive Mitarbeitern keinerlei Verantwortung tragen müssen, wenn sie Kunden als Schwerverbrecher verdächtigen. Das ist vom Staat so gewollt. Überall.

    „Man darf doch nicht so tun, als ob nun anlasslos sämtliche irgendwie erdenkbaren Daten einfach per Klick abgerufen werden (können), nur weil den Strafverfolgungsbehörden gerade langweilig ist oder sie mal schauen wollen, hinter welchem Chatbeitrag welcher Mensch steckt.“

    –> Falsch. Genau das ist die tägliche Arbeit von Geheimdiensten. Es ist seit Jahren erkennbar, dass auch die Polizeiarbeit immer weiter vergeheimdienstlicht wird.

    „Wenn eine Durchsuchung unrechtmäßig erklärt wird, dann darf das gewonnene Material idR nicht mehr genutzt werden.“

    –> Falsch. Alles wird gegen dich verwendet werden. Zufallsfunde. Illegal erlangtes Material. Alles. Die Polizei macht dich fertig. Dafür ist sie da. Auch Ermittlungsmaßnahmen können Existenzen zerstören. Nicht nur Richter können das Leben Unschuldiger ruinieren.

    „Welchen Sinn sollte es machen, die Ermittlungsbeamten noch zusätzlich persönlich zu betrafen?“

    –> Es hätte den selben Sinn wie beim einfachen Urnenpöbel. Wer sich falsch verhält, muss dafür auch bestraft werden. Warum sollten Polizisten, Staatsanwälte und Richter sich im rechtsfreien Raum wie Götter aufführen dürfen?

    „Wer würde diesen Job denn noch machen wollen, wenn jede erst bei Gericht als fehlerhaft erklärte Maßnahme sofort zu Knast und /oder Geldstrafe führen würde?“

    –> Wer würde noch Arzt werden wollen, wenn jeder Fall von Ärztepfusch zu Jobverlust, Geldstrafe oder Knast führen würde?

    „Auf der Straße darf die Polizei Zeugen/Verdächtige ohne weiteres namentlich feststellen, auch wenn am Ende nichts dabei herauskommt.
    Im Internet soll das grundsätzlich anders aussehen?“

    –> Das Internet ist eine Straße? Das Internet ist ein Auto? Ein Telefon?
    Kennt die Polizei nach einer Identitätsfeststellung auf der Straße auch das Interessens-, Konsum- und Bewegungsprofil der letzten Jahre?

    Comment by Marianne — 22.03, 2013 @ 23:13

  16. In dieser Diskussion sind mehrere verwirrende Fakten.

    1) Zunächst einmal die Frage nach Passworten. Die sind zwar in der Regel als Hash gespeichert, aber ein Gericht wird im Zweifelsfall immer auch ‚gleichwertige‘ Mechanismen erlauben. Mit anderen Worten: Die Ermittlungsbehörde kann sich als X oder Y einloggen, was so ziemlich bei jedem Dienst mit einem kleinen Patch zu erledigen ist.

    2) Automatisierte Anfragen. Ob nun vollautomatisch oder nicht, heute zum Beispiel gehört die Abfrage von Bankkonten zum Null-Acht-Fuffzehn Verfahren in nahezu jeder Ermittlung. Als ehemalige Betreiberin einer Onlineplattform mit 800,000 Teilnehmern und aus vielen Gesprächen mit anderen Online-Dienste Betreibern weiss ich nur zu gut, wie dass heute schon abgeht.

    3) Ich persönlich finde es besonders bedauerlich/bedenklich, dass der ganze Abfrageprozess bereits bei Ordnungswidrigkeiten einsetzt. Das hätte man unbedingt deutlich konkreter beschreiben müssen. Was man aber wohl nicht wollte, denn, machen wir uns doch nichts vor, das Ziel ist der Filesharer dieses ganzen Prozesses ist eindeutig der kleine Filesharer, dem man nun endlich an’s Leder will. Denn, liebe Freunde, ein EBay-Schummler ist ein Betrüger. Betrug ist eine Straftat.

    4) Und wenn dann die Online-Cloud durchsucht wird, findet man (fast) immer irgend etwas, was dann als ‚Zufallsfund‘ gewertet wird und im Zweifelsfall für ein Verfahren ausreicht.

    5) Selbst wenn die Online-Durchsuchung eines Cloud-Speichers unrechtmässig war, ist das in Deutschland noch lange kein Grund, die u.U. gefundenen Beweise nicht verwerten zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in 2009 klargestellt, dass auch Beweismittel aus einer illegalen Wohnungsdurchsuchung verwendet werden dürfen (2 BvR 2225/08) – entsprechendes wird dann wohl auch für Clouds oder andere Onlinedienste gelten.

    Fazit: Das Gesetz macht jeden Onlineuser dem Staat gegenüber völlig transparent. Sie haben einen Politiker beleidigt? Bäm! Verdacht des Verstoßes gegen das Leistungsschutzrecht? Bäm! File geshared? Bäm! Freie Meinungsäusserung wird damit relativ. Anonymität abgeschafft. Bäm! Das ausgerechnet eine liberale Partei hier den Nagel in den Sarg schlägt, hätte ich nicht erwartet.

    zielt auf kleine Filesharer und wird in der Zukunft viel Freude bereiten. Hier

    Comment by Michaela Merz — 22.03, 2013 @ 23:19

  17. …Zitat Stadler: „Das ist aber nicht der Fall. Richtig ist vielmehr, dass das Gesetz eine vollautomatisierte Abfrage nicht ermöglicht. Jedes Auskunftsverlangen muss vom Provider durch eine verantwortliche Fachkraft einzeln darauf geprüft werden, ob die Anfrage von einer zuständigen Stelle unter Berufung auf eine einschlägige gesetzliche Befugnisnorm erfolgt.“

    Anscheinend ist Herrn Stadler nicht bekannt, daß es bei den Providern keine Juristen oder ähnlich hierzu gibt, sondern Hilfsarbeiter ohne jede Ausbildung, 1-Euro-Jobber, Praktikanten, geldmotivierte Studenten und so weiter.

    …Zitat Stadler: „verantwortliche Fachkraft“

    Selten so gelacht!!!

    Null Ahnung vom Tagesgeschäft der Provider.

    Comment by Ines — 26.03, 2013 @ 12:15

  18. Nachtrag:

    Wenn jemand glaubt, ein richterlicher Vorbehalt könnte schützen (der in obiger Sache nicht angedacht ist), so schreibe ich ganz allgemein:

    Viele Richter prüfen gar nichts mehr, sondern unterschreiben nur noch. In einer Stunde ca. 80 Vorgänge! Lesen?? Pah!

    Fesselung von Alten im Heim, unterschrieben. Entmündigung, unterschrieben,Durchsuchungsbefehle, unterschrieben. Datenweitergabe, unterschrieben. Es wird alles ohne Prüfung unterschrieben, es sei denn, es sind Haftbefehle, da liest man etwas länger. Drei Minuten länger.

    Weder Richter noch deren Angestellte haben Zeit, sich mit irgendeinem „untergeordneten“ Sachverhalt länger als eine Minute zu befassen. Es wird durchgewunken.

    Wer das bestreitet, hat keine Ahnung! Selbstkritische Richter haben das schon längst publik gemacht. Was geschieht? Stellenabbau!

    Comment by Ines — 26.03, 2013 @ 12:24

  19. Pps:

    78% aller Strafverfolgungen bezüglich Bagatell-Delikten werden eingestellt, weil Staatsanwaltschaften keine Zeit haben, sich damit zu befassen, selbst wenn der Vedächtige bekannt ist, aber schweigt.

    Man stelle sich vor, es gäbe noch mehr Arbeit durch obige Maßnahmen?? Wer soll das schaffen? Die Verfahren werden sowieso eingestellt.

    Schnarch!!!!!!!!!!!!!!!

    Comment by Ines — 26.03, 2013 @ 12:31

  20. „Wer würde diesen Job denn noch machen wollen, wenn jede erst bei Gericht als fehlerhaft erklärte Maßnahme sofort zu Knast und /oder Geldstrafe führen würde?“

    Ja das wäre ja schrecklich, da kämen ja nur noch gesetzestreue Bürger für den Polizeidienst in Frage.

    Comment by Brick — 27.03, 2013 @ 22:16

  21. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten werden Halternachfragen auch nicht dadurch gelöst, dass man persönlich in den Keller der Zulassungsbehörde stapft und nach staubigen Ordnern sucht.

    Nein, das geschieht alles vollautomatisch, ohne dass ein Richter das genehmigen muss.

    Im Internet ist aber jede Feststellung dessen, wer wann was gemacht hat die Böse Handlung eines Überwachungsstaates.

    Comment by schnorri — 30.03, 2013 @ 15:29

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