Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.6.15

Die Angstgesellschaft

Wir leben in einer Angstgesellschaft. Obwohl die Menschen noch nie in der Geschichte derart sicher und in relativem Wohlstand leben konnten, wie in unserem Land und der gesamten sog. westlichen Welt, haben sie, wie selten zuvor, Angst vor allen möglichen Dingen. Vor Lebensmitteln, denen ungesunde Eigenschaften zugeschrieben werden, vor einer angeblich drohenden Islamisierung des Abendlandes, vor einer vollständigen Gleichstellung Homosexueller, irgendwie vor jedweder gesellschaftlicher Veränderung. Und natürlich auch vor Terroristen und Kriminellen im Allgemeinen.

Das klingt nicht nur paradox, sondern es ist es auch. Viele Menschen sind empfänglich für einfache Antworten, die eine vermeintliche Abschwächung der allerorts lauernden Gefahren versprechen. Wer zu denen gehört, die glutenfreie Getreideprodukte kaufen, obwohl es bei ihm keinerlei Anzeichen für Zöliakie gibt, der wird auch für die Heilsversprechen der Apologeten der inneren Sicherheit empfänglich sein.

Man kann beispielsweise gegen alle Fakten glauben, dass Geheimdienste diese Welt sicherer machen, ebenso wie man glauben kann, dass Überwachungsbefugnisse wie die Vorratsdatenspeicherung ein unverzichtbares Instrument der Verbrechensbekämpfung darstellen und damit dem Schutz des Bürgers und seiner Freiheit dienen. Aber man muss es eben glauben. Und das tun nicht nur viele Bürger sondern auch Teile der Medien, obwohl die Politik zu keiner Zeit eine tragfähige Begründung angeboten hat.

Wer sich mit den Fakten beschäftigt, der wird allerdings erkennen, dass die Geheimdienste in den letzten ca. 15 Jahren weltweit sehr viel Unheil angerichtet haben und dem kein nennenswerter Positiveffekt gegenübersteht. Mit der Vorratsdatenspeicherung verhält es sich ähnlich. Wer beispielsweise die Bundesregierung nach deren Notwendigkeit fragt, bekommt seltsam ausweichende Antworten. Das Dogma von der Notwendigkeit einer weitgehenden Überwachung u.a. des Telekommunikationsverkehrs ist von pseudo-religiöser Qualität und wird von Politikern folgerichtig auch wie ein Glaubenssatz gepredigt. Das passt auch sehr gut zu dem allgemeineren Dogma von der Alternativlosigkeit merkelscher Politik. Mir kommt an dieser Stelle immer ein Titel von Tocotronic in den Sinn: Pure Vernunft darf niemals siegen, wir brauchen dringend neue Lügen.

Und zwischen den politischen Lügen, die den Bürger in die Irre führen sollen und den Angstzuständen dieser Gesellschaft besteht ein untrennbarer Zusammenhang. Am Rande des Irrtums liegt der Zustand der Angst, schreibt Carolin Emcke unter Berufung auf Anne Carson in einem Beitrag zur Gleichstellungsdebatte. Denn Angst, so Emcke, verengt den Blick und untergräbt die Vernunft. Diese Schlussfolgerung passt auf fast alle illiberalen Phänomene die unsere heutigen, an sich liberalen Gesellschaften zum Vorschein bringen.

Mit dem Trend zur Angstgesellschaft geht auch ein zunehmendes Verständnis vieler Bürger für staatliche Überwachungsmaßnahmen einher. Es wird schon irgendwie sinnvoll und notwendig sein, ist das, was viele Bürger denken. Eine konkrete und fundierte Begründung braucht die Politik da nicht mehr zu liefern, zumal es nicht genügend Bürger gibt, die eine solche Begründung vehement genug einfordern. Worin besteht also die Lösung? Es gilt die Angst zu überwinden und den Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit zu suchen. Und dieser Ausgang heißt, wie wie wir von Kant wissen, immer noch Aufklärung.

Derzeit ist die Aufklärung und damit die Mündigkeit auf dem Rückzug, während in gleichem Maße die Überwachungsgesellschaft auf dem Vormarsch ist. Wir sind bislang erst eine überwachte Gesellschaft, werden aber aktiv verhindern müssen, dass sich daraus ein Überwachungsstaat entwickelt. Sowohl in der Gesellschaft, wie auch in der Politik sind es aktuell nur Minderheiten, die diese Entwicklung, häufig auch mit Hilfe der Gerichte, bremsen.

posted by Stadler at 09:03  

17.5.15

Wie gut und gerecht ist die Strafjustiz?

Thema der Woche in der Wochenendausgabe der Süddeutschen (16./17.5.2015) ist die Frage, wie gerecht die Gerichte sind. Es geht hierbei vor allen Dingen um die nicht ganz neue, aber für die Justiz und vor allem für unsere Gesellschaft essentielle Frage, wie viele Strafurteile in Deutschland tatsächlich falsch sind. Der Beitrag der SZ nimmt die bekannte These des BGH-Richters Ralf Eschelbach auf, wonach jedes vierte Strafurteil in Deutschland ein Fehlurteil sei. Der Artikel schildert bekannte und spektakuläre Fehlurteile der neueren deutschen Rechtsgeschichte und verweist darauf, dass die meisten Fehler bereits im Ermittlungsverfahren passieren. Man zitiert einen Strafverteidiger mit der Aussage, dass Polizisten keine Zweifler sondern Jäger seien und im Ermittlungsverfahren nach Bestätigung und nicht nach Widerlegung gesucht wird, sobald man sich auf eine Tatversion und einen Täter festgelegt hat.

Als Gelegenheitsstrafverteidiger habe ich auch den Eindruck, dass die Zahl der falschen Urteile durchaus nennenswert ist, weil man vernünftige Zweifel allzu oft gar nicht aufkommen lässt. Ob der Verfassungsrang genießende Grundsatz „in dubio pro reo“ in der Strafrechtspraxis tatsächlich gilt, darf man in Frage stellen. Nach meinem Eindruck wird häufig im Zweifel verurteilt. Das liegt nicht (nur) an den Staatsanwaltschaften, sondern zu oft auch an den Gerichten. Auch die Richterschaft ist letztlich nur ein Spiegelbild der Gesellschaft. Unvoreingenommene Menschen gibt es eben kaum. Es kommen strukturelle Defizite hinzu, wie die zu große Nähe zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern aufgrund des regen Wechsels zwischen den Laufbahnen. Auch die Glaubwürdigkeit von Zeugen wird von den Gerichten nach meiner Einschätzung zu oft nicht richtig bewertet, weil es insoweit häufig an einer ausreichenden Schulung der Richter fehlt. Auch wenn mittlerweile ausreichend Literatur zu der Frage existiert, welche Kriterien eines Aussageverhaltens für eine Unglaubwürdigkeit von Zeugen sprechen, ist das bei zu vielen Richtern noch nicht angekommen. Bewusst oder unbewusst unrichtige Zeugenaussagen gehören aber zu den Hauptgründen für falsche Urteile, nicht nur im Strafrecht.

Es wäre außerdem sicherlich hilfreich, wenn die Frage der Fehlerhaftigkeit von Strafurteilen stärker wissenschaftlich untersucht würde. Daran haben aber weder Politik noch Justiz ein gesteigertes Interesse. Denn die weit verbreitete These von der hohen Qualität und der niedrigen Fehlerquote gerade der Strafjustiz könnte dadurch ins Wanken kommen.

Ein Rechtsstaat muss allerdings danach streben, dass gerade im Bereich des Strafrechts die Urteile seiner Gerichte richtig sind. Die Diskussion über die Qualität der Justiz ist daher notwendig.

posted by Stadler at 21:12  

19.4.15

Ich bin wütend

Im Verlauf von nur einer Woche sind im Mittelmeer, bei dem Versuch Europa zu erreichen, mehr als tausend Flüchtlinge umgekommen. Menschen die für uns kein Gesicht haben. Und machen wir uns nichts vor, diese humanitären Katastrophen, die sich derzeit vor der italienischen Küste abspielen, sind politisch gewollt. Prantl hat in der SZ schon sehr deutlich und sehr treffend angemerkt, dass die EU-Politik die Mittel und die Möglichkeiten hätte, die Flüchtlinge zu retten, man sich stattdessen aber dazu entschieden hat, sie ertrinken zu lassen.

Ein Tweet von @ErikMarquardt brachte es auf den Punkt:

Eine EU, die 180 Mio. € für Grenzzäune ausgibt, aber keine 9 Mio. € für Seenotrettung hat, sollte sich schämen und nicht trauern.

Ich bin wütend. Aber offenbar war ich bislang noch nicht wütend genug und es sind offenbar auch entschieden zu wenig Leute wütend genug. 

Bisher nehmen nur die Hater von Pegida und Co. mit ihrer menschenverachtenden Haltung Einfluss auf die Politik. Sollten wir das nicht endlich ändern? Es ist an der Zeit deutlich zu sagen: Frau Merkel, Herr Steinmeier und Herr De Maiziere, wir machen Sie persönlich für den immer wiederkehrenden massenhaften Tod von Flüchtlingen im Mittelmeer verantwortlich. Denn Sie tun nichts, um den vermeidbaren Tod von Menschen zu verhindern.

posted by Stadler at 21:52  

13.4.15

Das Verfahren nach dem TTIP verhandelt wird, ist rechtsstaatlich defizitär

Dieses Blog wird sich in nächster Zeit in unregelmäßigen Abständen verstärkt mit dem geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen, das unter dem Kürzel TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) bekannt ist, auseinandersetzen.

Bevor man sich bei dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP mit den zahlreichen, durchaus kritikwürdigen inhaltlichen Aspekten befasst, steht die Auseinandersetzung mit dem Verfahren.

Am Verhandlungstisch sitzen bei TTIP neben den Unterhändlern der USA und der EU vor allen Dingen Wirtschaftslobbyisten. Das Freihandelsabkommen wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, die Verträge werden ohne Beteiligung von Parlamenten und Vertretern der Zivilgesellschaft ausformuliert. Teilweise sind nicht einmal die betroffenen nationalen Regierungen über den aktuellen Verhandlungsstand informiert.

Den nationalen Parlamenten und dem EU-Parlament bleibt da nur noch die Rolle des Abnickers. Weil sie nur noch über die fertig ausgehandelten Verträge abstimmen können und der politische Druck der Regierungen und der EU-Kommission zu diesem Zeitpunkt übermächtig sein wird, verkommt die demokratische Legitimation zur Farce. Bereits jetzt versucht die Union ihre Abgeordneten auf eine Zustimmung zu TTIP förmlich einzuschwören.

Bei jedem beliebigen Gesetzgebungsverfahren, sei es national oder auf EU-Ebene, werden frühzeitig verschiedenste Gruppen und Verbände einbezogen. Auch in diesen Gesetzgebungsprozessen nutzen die Wirtschaftslobbyisten ihren großen Einfluss, aber sie haben zumindest meistens noch Gegenspieler, die sich ebenfalls Gehör verschaffen können. All das fehlt bei den Verhandlungen zu Verträgen wie dem transatlantischen Handelsabkommen TTIP. Müsste aber bei einem internationalen Abkommen, das sich u.U. noch viel stärker auf das Leben der Menschen in den beteiligten Vertragsstaaten auswirkt als einzelne nationale Gesetze, nicht erst recht versucht werden, alle gesellschaftlich relevanten Gruppen bereits im Vorfeld zu beteiligen? Warum sitzen die Wirtschaftslobbyisten am Verhandlungstisch und haben die Möglichkeit das Verhandlungsergebnis in ihrem Sinne zu beeinflussen, wenn nicht gar zu steuern, während zivilgesellschaftliche Gruppen und Verbände ausgeschlossen bleiben? Dem Verweis darauf, dass das schon immer so gemacht wurde, fehlt es an Überzeugungskraft. Die Tatsache, dass derartige Verhandlungen seit jeher in demokratisch-rechtsstaatlicher Hinsicht defizitär waren, bedeutet nicht, dass das so bleiben kann und darf.

Das Zustandekommen des Verhandlungsergebnisses bei einem Vertrag wie TTIP genügt rechtsstaatlichen Anforderungen nicht in ausreichendem Maße. Es ist allein aus diesem Grund unbedingt abzulehnen und zwar ganz unabhängig von den inhaltlichen Aspekten. Es ist zu fordern, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten ein Verhandlungsverfahren definieren, das Transparenz gewährleistet und die breite Beteiligung verschiedenster gesellschaftlicher und politischer Gruppen ermöglicht. Das aktuelle Verhandlungsprozedere stellt nichts anderes als einen Mechanismus zur Umgehung demokratischer Entscheidungsprozesse dar.

posted by Stadler at 13:57  

2.4.15

Was bedeutet die Forderung nach Ausweiskontrollen für Flüge im Schengenraum?

Bundesinnenminister De Maizière denkt über die Wiedereinführung von Ausweiskontrollen bei Flügen im Schengen-Raum nach, weil man angeblich nicht genau wusste, welche Passagiere an Bord des Germanwings-Flug waren, was nach Ansicht des Innenministers ein riesiges Sicherheitsproblem darstellt.

Wieso wird diese Forderung ausgerechnet nach einem Flugzeugabsturz erhoben, der nach bisheriger offizieller Darstellung von einem lebensmüden Piloten gezielt herbeigeführt wurde? Welchen Grund hat es, eine sicherheitspolitische Maßnahme zu fordern, die das konkrete Unglück mit Sicherheit nicht verhindert hätte?

Der Abbau von Ausweiskontrollen im Schengenraum ist einer der großen Eckpfeiler einer europäischen Integration, die ohnehin arg ins Stocken geraten ist. Warum sollte man dieses Rad zurückdrehen? Ist das nicht in etwa so, als würde Wolfgang Schäuble den Austritts Deutschlands aus der Währungsunion erwägen?

Wäre es außerdem dann nicht zwingend notwendig, auch bei allen Inlandsflügen eine Ausweiskontrolle einzuführen? Wenn der Sicherheitsaspekt das maßgebliche Kriterium ist, dann muss man Inlandsflüge ebenso bewerten wie Flüge innerhalb des Schengenraums. Und was ist mit allen anderen Massenverkehrsmitteln? Mit Zügen, U-Bahnen und Fernbussen? Sind dort die Gefahren nicht ebenso hoch oder sogar noch höher als im Flugverkehr? Wäre es da nicht logisch und konsequent, für alle Massenverkehrsmittel Listen von Fahrgästen und Passagieren einzuführen, die durch Ausweiskontrollen zu verifizieren sind?

Wenn Sie meinen, dass das nach einer Überwachungsfantasie klingt, dann können Sie vermutlich die Gedanken des Innenministers lesen. Denn es geht um Kontrolle, Macht und Überwachung.

Im Zusammenhang mit dem Schengener Abkommen wurde von der EU gerne die Phrase von Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bemüht. Vielleicht wäre es stimmiger, vom Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Überwachung zu sprechen.

posted by Stadler at 21:53  

19.3.15

Varoufake oder Varoufuckis?

Der Hashtag Varoufake trended aktuell immer noch auf Twitter. Der griechische Finanzminister Yanis Varoufakis hatte das Video mit dem Stinkefinger in der Talkshow von Günter Jauch als „doctored“ bezeichnet und dadurch eine kontroverse Diskussion ausgelöst.

Den vorläufigen Höhepunkt markierte dann TV-Moderator Jan Böhmermann mit seiner Aussage, er und seine Redaktion hätten das Video gefälscht und den Stinkefinger montiert. Das war natürlich nichts weiter als Böhmermanns Versuch, die Debatte um den Fuck-Finger endgültig ad absurdum zu führen und der Fernseh- und Medienbranche den Stinkefinger zu zeigen. Der Medienbetrieb hatte deswegen freilich kurzzeitig Schnappatmung, denn man hat Böhmermann offenbar tatsächlich zugetraut, diese Geschichte inszeniert zu haben. Das werden im Nachhinein allerdings nur ein paar ehrliche Blogger wie Stefan Niggemeier zugeben. Böhmermann führt seine Medienkollegen am Nasenring durch die Manege, um dann seine eigentliche Botschaft an die Jauch-Redaktion anzubringen, die lautet:

Ihr habt einfach das Video nur aus dem Zusammenhang gerissen und einen griechischen Politiker am Stinkefinger durchs Studio gezogen. Damit sich Mutti und Vati abends nach dem Tatort noch mal schön aufregen können: ‚Der Ausländer! Raus aus Europa mit dem! Er ist arm und nimmt uns Deutschen das Geld weg. Das gibt’s ja wohl gar nicht. Wir sind hier die Chefs! So!‘ Das habt ihr gemacht.

Oder wie Stefan Plöchinger in der SZ schreibt: „Böhmermann zeigt Erregungsdeutschland den Stinkefinger“.

Damit sind wir wieder beim eigentlichen Thema, nämlich der tendenziösen Darstellung bei Jauch. In diesem Zusammenhang fand ich beispielsweise den von Friedrich Hartmann vorgenommenen Abgleich des von der Produktionsfirma veröffentlichten Originaltranskripts mit einer eigenen Übersetzung und einer eigenen Transkription des Simultandolmetschers mit einer Rückübersetzung der simultan gedolmetschten Version, sehr instruktiv.

Möglicherweise wollte Varoufakis auch gar nicht zum Ausdruck bringen, dass der Stinkefinger montiert wurde, sondern nur, dass das Video (von Jauch) manipulativ gegen ihn verwendet wird, wie z.B. Anatol Stefanowitsch meint. Allerdings betont Varoufakis in einem aktuellen Interview nochmals deutlich, dass er niemals eine solche Geste gemacht hätte und das deutsche Volk bessere Medien verdiene.

Die ganze Sache zeigt jedenfalls sehr schön, wie einfach es ist, mit einer Nebensächlichkeit öffentliche Aufregung zu erzeugen, die Stimmung anzuheizen und damit von anderen Themen abzulenken. Bei Jauch hat man uns nicht die Wahrheit angeboten und zwar selbst dann nicht, wenn das Video kein Fake sein sollte. Böhmermann, den ich persönlich häufig kritisch sehe, hat nicht nur der Öffentlichkeit, sondern gerade auch den Medienleuten eine Lektion erteilt. Wenn man künftig über die oft beschworene Medienkompetenz spricht, wird man wohl häufig das Beispiel Varoufake nennen.

Denn es geht am Ende darum, wie die Meinung des Bürgers bewusst oder unbewusst durch eine verzerrende oder unrichtige mediale Darstellung beeinflusst wird und wie einfach und schnell sich die Maschinerie der öffentlichen Erregung in Gang setzen lässt.

posted by Stadler at 21:12  

7.3.15

Albig träumt vom öffentlich-rechtlichen Internet

Unter dem Titel „Google ist nicht zu durchschauen“ hat Torsten Albig, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, in der aktuellen Ausgabe der ZEIT (Nr. 10 vom 05.03.2015, S. 29) einen Gastbeitrag veröffentlicht, der ein gerade in der Politik recht populäres Google-Bashing enthält, das mit der Forderung einer gesetzgeberischen Regulierung von Suchmaschinen und der Schaffung einer Medienaufsichtsbehörde verbunden wird.

Einige der durchaus bemerkenswerten Aussagen und Thesen Albigs möchte ich nachfolgend einer kritischen Bewertung unterziehen.

Albig schreibt:

Eine der großen Errungenschaften, auf die wir in Deutschland mit Recht stolz sind, ist die pluralistische Medienlandschaft. Wir haben vielfältige Print-, Rundfunk- und TV-Angebote, die in ihrer Gesamtheit das komplette Meinungsspektrum abbilden und bedienen. (…) Diese Vielfalt können und dürfen wir uns nicht nehmen lassen. Momentan erleben wir aber, wie einzelne Internetunternehmen ebendieses Medienkonzept aushöhlen und unterwandern. (…) Wir finden, was die Suchmaschine uns finden lässt. (…) Wissen wir wenigstens wie Informationen identifiziert, gesichtet und eingeordnet werden? Nein ganz und gar nicht. Suchmaschinen wie Google sind ähnlich wie fast alle modernen Apparate für den Laien nicht zu durchschauen…

Drehen wir die Betrachtung doch einfach mal um. Wissen wir als Leser, Zuschauer oder Nutzer denn, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk oder eine große Tageszeitung Informationen identifiziert, sichtet und einordnet? Nein. Aus Sicht des Zuschauers oder Lesers ist das was in den Redaktionen da passiert, vollkommen intransparent. Im Ergebnis stellt man nur immer wieder fest, dass sich alle großen Medien zeitgleich fast immer mit denselben Themen beschäftigen, während andere Themen, die man durchaus für relevant halten kann, überhaupt nicht vorkommen. Davon, dass unsere Print-, Rundfunk- und TV-Angebote das komplette Meinungsspektrum abbilden, kann daher überhaupt keine Rede sein. Mir erscheint die Berichterstattung der großen Medien vielmehr häufig einseitig, unausgewogen und unvollständig. Als Leser und Zuschauer hat man von den alten Medien stets vorgefilterte Informationen erhalten, von denen eine Redaktion meint, sie seien berichterstattungsrelevant. Erst seit es das Netz gibt, bietet sich dem Bürger die Möglichkeit auf alternative Informationsquellen zurückzugreifen – von denen große Medien nicht ganz selten, dann auch wieder abschreiben – wodurch es erstmals möglich wurde, sich ein zumindest umfassenderes Informations- und Meinungsspektrum zu erschließen. Diese Quellen finde ich als Bürger/Nutzer u.a. durch eine Suchmaschien wie Google oder ein soziales Nachrichtenmedium wie Twitter.

Albig erklärt auch überhaupt nicht, wie und wodurch speziell Google das angeblich so gute, altüberkommene (deutsche) Medienkonzept unterwandert. Er behauptet dies lediglich apodiktisch.

Es gibt anders als von Albig behauptet außerdem natürlich Informationen darüber, wie Suchmaschinen grundsätzlich arbeiten und funktionieren. Dass Google selbst die Suchergebnisse manipuliert, ist eine von Albig zwar in den Raum gestellte, aber anschließend nicht untermauerte These. Die Suchergebnisse von Google werden sicherlich beeinflusst und manipuliert, allerdings vielfach von außen. Eine Heerschar von Suchmaschinenoptimierern versucht fortlaufend, die Websites ihrer Auftraggeber in den Trefferlisten nach vorne zu bringen. Gerichte und Behörden fordern von Google mittlerweile häufig, bestimmte, als rechtswidrig beanstandete Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen. Der Datenschutz, das Persönlichkeitsrecht, das Strafrecht, das Urheberrecht und der Jugendschutz bilden die juristische Grundlage dafür, dass von Google verlangt wird, bestimmte Quellen nicht mehr anzuzeigen.

Wenn man diese Aspekte berücksichtigt, wird man erkennen, dass Google als Suchmaschine immer noch einen sehr guten Job macht, wenn es darum geht, möglichst relevante Ergebnisse zu liefern.

Konkret stellt Albig dann u.a. folgende Forderungen für eine Medienregulierung auf:

Wir sollten uns darüber klar werden, ob wir eine privilegierte Auffindbarkeit im Sinne eines must be found brauchen, das hieße: Suchmaschinen würden verpflichtet, immer auch ein öffentliches Informationsangebot unter den obersten Suchergebnissen anzuzeigen. Nur so stellen wir sicher, nicht in die Falle privater medialer Manipulation zu laufen.

Albig fordert also allen Ernstes, dass Suchmaschinen verpflichtet werden sollen, ein Priorisierung von öffentlich-rechtlichen Informationsangeboten vorzunehmen. Wäre aber nicht gerade das eine Manipulation von Suchergebnissen, die auf eine verfassungsrechtlich kaum begründbare Privilegierung öffentlich-rechtlicher Inhalte hinauslaufen würde und durch die die Suchmaschine die Position des neutralen Informationsvermittlers aufgeben müsste?

Albig beschließt seinen Text mit den Worten:

Denn auch in der digitalen Welt gilt: Die freie ungefilterte Meinungsbildung ist ein unersetzliches Gut mit Verfassungsrang.

Nein. Es wird überall gefiltert, bei Google und erst recht beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Vorstellung von ungefilterter Information ist eine Illusion. Meinungsbildung setzt auch gerade beim Nutzer die Beherrschung von Filtertechniken voraus. Medienkompetenz besteht im Internetzeitalter vor allem auch darin, Filtertechniken zu erlernen und zu praktizieren. Eine Kompetenz, die bei Torsten Albig ganz offensichtlich noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist.

posted by Stadler at 12:28  

10.2.15

Berlin versteht keinen Scher(t)z

Die Abmahnung des Blogs Metronaut durch die Stadt Berlin und dessen Olympiasprecher hat selbst in der Anwaltschaft zu Unterstützungs- und Solidaritätsbekundungen geführt. Der Kollege Kompa ist Metronaut und Carsten R. Hönig dankt den Bloggern dafür, dass sie durch die Herstellung von historischen Zusammenhängen das Volk zum Nachdenken anregen.

Das Blog Metronaut hatte sich in einem durchaus als satirisch erkennbaren Beitrag mit der aktuellen Olympiabewerbung von Berlin auseinandergesetzt und die angeblich neuen Kampagnen-Motive in einer Leni-Riefenstahl-Ästhetik präsentiert, die bewusst an die Nazi-Spiele des Jahres 1936 angelehnt war. Dazu hatte man den Olympiasprecher der Stadt Berlin mit fiktiven Plattitüden zitiert. Auf die Idee, dass das nicht ernst gemeint war und vom Publikum auch als Satire erkannt werden wird, hätte man durchaus kommen können. Wenn man allerdings über wenig Humor verfügt und Kritik schlecht vertragen kann, ist es immer eine gute Idee, Rechtsanwalt Prof. Schertz mit einer Abmahnung zu beauftragen, um ihn dann u.a. folgendes schreiben zu lassen:

Sie behaupten in dem vorbezeichneten Artikel der Wahrheit zuwider, dass die in Ihrem Artikel wiedergegebenen Plakatmotive Plakatmotive der aktuellen Berliner Olympiakampagne sind.

Wird das in dem Artikel tatsächlich behauptet, oder interpretiert Schertz das Offensichtliche nur in eher abwegiger Art und Weise? Wer könnte denn so borniert sein, diese Plakatmotive gerade auch angesichts des begleitenden Texts tatsächlich für Motive der aktuellen Olympiakampagne zu halten? Die Frage, wie sich das Bild vom weltoffenen und liberalen Berlin mit der Engstirnigkeit und Kleinkariertheit der Verantwortlichen der Stadt verträgt, darf und muss gestellt werden. Die Abmahnung durch das Land Berlin ist starker Tobak, gerade in der Stadt Tucholskys.

posted by Stadler at 11:00  

6.2.15

Muss der Vergewaltigungsparagraph verschärft werden?

Derzeit tobt eine erbitterte und emotional aufgeladene Diskussion über eine Verschärfung des Strafrechts im Bereich der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung. Konkret geht es hierbei um die Forderung, nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen. Auslöser der Diskussion ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gehalt aus dem Jahr 2011 (Istanbul-Konvention), die die Vertragsstaaten verpflichtet, alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen mit einer anderen Person unter Strafe zu stellen. Der wortgewaltige Strafrechtler und Vorsitzende Richter am BGH Thomas Fischer hat sich in dieser Diskussion wiederholt zu Wort gemeldet und deutlich Position gegen eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts bezogen. In der ZEIT warf er den Abgeordneten des Bundestages zuletzt vor, nicht zu wissen wovon sie reden. Ihm widerspricht gerade drüben im Verfassungsblog Maximilian Steinbeis in einem lesenswerten Rant.

Der zentrale juristische Einwand von Thomas Fischer besteht in der Annahme, dass das geltende Strafrecht gar keine Schutzlücke aufweist und deshalb auch mit Blick auf die Istanbul-Konvention keine Veranlassung für ein Tätigwerden des Gesetzgebers besteht. Diese Ansicht wird zwar von einigen renommierten Strafrechtlern wie Monika Frommel geteilt, die Mehrheit der Wissenschaftler sieht das allerding anders, was Fischer in der ZEIT auch einräumt. Fischer konzediert außerdem, dass es (aus seiner Sicht) falsche gerichtliche Entscheidungen gegeben hat, in denen eine Strafbarkeit nach § 240 Abs. 4 StGB oder § 177 StGB zu Unrecht verneint wurde und die Angeklagten zu Unrecht freigesprochen wurden. Man könnte freilich allein diesen Umstand als legitimen Anlass für ein Tätigwerden des Gesetzgebers betrachten. Denn eine Beseitigung einer bestehenden erheblichen Rechtsunsicherheit oder auch eine Korrektur einer bestimmten Entwicklung in der Rechtsprechung, gehört natürlich auch zu den Aufgaben des Gesetzgebers.

Die unter Juristen streitige Frage, ob eine Schutzlücke existiert oder nicht, hängt letztlich auch davon ab, wie weit oder eng man die Begriffe der Gewalt und der Drohung in § 177 Abs. 1 StGB und § 240 Abs. 4 Nr. 1 StGB versteht. Und an dieser Stelle herrscht, wie so oft, kein wirklicher Konsens.

Was die Position von Bundesrichter Thomas Fischer angeht, ist außerdem seine eigene Kommentierung (Strafgesetzbuch, 62. Aufl., 2015, § 240, Rn. 59) aufschlussreich. Fischer schreibt dort nämlich, es sei unverständlich, dass die Nötigung zur Duldung sexueller Handlungen von der Norm nicht erfasst ist, denn eine Auslegung des Begriffs „Handlung“ dahingehend, dass auch das Dulden fremder Handlungen umfasst wird, würde die Wortlautgrenze überschreiten. Bei § 240 Abs. 4 StGB sieht Fischer also selbst eine Schutzlücke, die er allerdings in seinen öffentlichen Äußerungen nicht erwähnt. Der Sinn der Regelung des § 240 Abs. 4 StGB besteht aber gerade darin, eine Schutzlücke zum Tatbestand des § 177 StGB zu schließen, denn für eine sexuelle Nötigung ist nach dieser Vorschrift eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben erforderlich, während es bei § 240 Abs. 4 StGB genügt, dass mit einem empfindlichen Übel gedroht wird. Letztlich will § 240 Abs. 4 StGB also die Fälle der sexuellen Nötigung unterhalb der Schwelle des § 177 StGB erfassen.

Rechtsdogmatisch erheblich erscheint mir allerdings der Einwand Fischers, dass sowohl für die Verwirklichung von § 177 StGB als auch für § 240 Abs. 4 StGB selbst nach einer entsprechenden Änderung immer noch eine Nötigungshandlung erforderlich wäre. Und eine Nötigung ist per definitionem eine Willensbeugung durch Gewalt oder Drohung. 

Letztendlich geht es um die Frage, ob man eine Strafnorm schaffen kann und will, deren Erfüllung ausschließlich vom (inneren) Willen des Opfers abhängt oder ob man weiterhin verlangt, dass sich das Nein des Opfers auch äußerlich manifestieren muss. Das scheint mir der eigentliche (juristische) Streitpunkt zu sein. Und ich muss gestehen, ich bin in der Frage noch unentschieden.

posted by Stadler at 21:07  

16.1.15

Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit und über Pegida diskutieren

In der Talkshow von Günther Jauch wird am kommenden Sonntag über die „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) diskutiert. Erstmals ist zu einer solchen Diskussion mit Kathrin Oertel auch ein Mitglied des Organisationsteams von Pegida eingeladen.

Ob das öffentlich-rechtliche Fernsehen dieser rassistischen und fremdenfeindlichen Bewegung tatsächlich ein Forum bieten sollte, ist einer der Punkte, über die man dabei diskutieren kann.

Was mich allerdings noch stärker irritiert, ist die Zusammensetzung der Diskussionrunde, die mit der Vertreterin von Pegida, dem stellvertretender Parteichef der AfD und einem CDU-Politiker mehrheitlich eher rechtslastig erscheint. Als Pegida-Gegner soll da wohl (nur) Wolfgang Thierse dienen. Welche Position der ebenfalls eingeladene Chef der sächsischen Landeszentrale für politische Bildung Frank Richter einnimmt, ist mir unklar. Richter plädiert aktuell jedenfalls dafür, auf die Pegiada zuzugehen und organisiert Gespräche zwischen Pegida-Anhängern und ihren Gegnern. Ob das das richtige Konzept ist, kann man bezweifeln, zumal die Landeszentrale auch bislang ganz offensichtlich nicht die richtigen Rezepte gegen die starken rechten Strömungen in Sachsen gefunden hat.

Der vielleicht heikelste Punkt bei der Zusammensetzung der Diskussionsrunde ist allerdings, dass man in der ARD mit führenden Repräsentanten von Pegida und der AfD über deren Propagandathema „Islamisierung des Abendlandes“ diskutiert, ohne einen Vertreter der Muslime dazu einzuladen. Das ist an Einseitigkeit kaum mehr zu überbieten und sicher nicht das, was man vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten darf.

Ob der Unterhaltungsmoderator Günther Jauch mit dem Thema und seinen Gästen einmal mehr überfordert sein wird, ist eine Frage die sich zusätzlich stellt.

posted by Stadler at 15:37  
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