Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.10.09

Kennzeichnung als Verschlusssache schließt Anspruch nach Informationsfreiheitsgesetz nicht zwingend aus

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute eine wichtige Entscheidung zugunsten des Informationszugangs nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes getroffen.

Die bloße Kennzeichnung eines Vorgangs als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ schließt nach dem Urteil den Anspruch auf Informationszugang noch nicht aus. Nach dem Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes ist ein Anspruch auf Zugang zu einer bestimmten Information vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn die Einstufung als Verschlusssache durch die dafür maßgeblichen Gründe gerechtfertigt ist.

Damit haben die Behörden nicht die Möglichkeit, bestimmte Vorgänge willkürlich als Verschlusssache zu kennzeichen, um damit Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz auszuhebeln.
BVerwG 7 C 21.08 – Urteil vom 29. Oktober 2009

posted by Stadler at 19:10  

29.10.09

Seltsame Verflechtungen bei den Filesharing-Abmahnanwälten

Die Fa. DigiProtect gehört bekanntlich zu den sehr eifrigen Filesharing Abmahnern, die zumeist einzelne Interpreten – sehr beliebt ist nach wie vor Milow – oder Komponisten vertritt und die sich ihrerseits durch verschiedene Anwaltskanzleien vertreten lässt.

Bei einer dieser Kanzleien – von Kenne & Partner – habe ich gestern angerufen, nachdem ein Kollege dieser Kanzlei hier angerufen und um Rückruf gebeten hatte. Ich wurde dann zu einem anderen Kollegen verbunden, der nicht auf dem Briefkopf der Kanzlei von Kenne, wohl aber auf dem Briefkopf der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner geführt wird. Zwei Rechtsanwälte werden übrigens auf beiden Briefköpfen geführt. Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen ist nach meiner Einschätzung als anwaltlicher Vertreter von DigiProtect relativ neu.

Beide Kanzleien habe interessanterweise eine identische Anschrift und Telefonnummer. Außerdem wird bei Eingabe von „www.vonkenne.com“ mittlerweile auf die Kanzlei Denecke umgeleitet. Es könnte also sein, dass es sich um eine Nachfolge handelt. Man sollte dann allerdings nicht noch am 22.10.09 bei Kollegen anrufen und sich als Kanzlei von Kenne melden.

Der Song Ayo Technology von Milow wurde – nach den mir vorliegenden Abmahnungen – jedenfalls noch am 18.09.09 für DigiProtect durch von Kenne abgemahnt, während dasselbe Werk dann am 18.10.09 durch die Kanzlei Denecke abgemahnt worden ist.

Sonderlich seriös und vertrauenserweckend wirken diese Umstände jedenfalls nicht. Sie verstärken vielmehr den Eindruck, dass sich das Abmahnwesen in diesem Bereich mehr und mehr zum bloßen Geschäftsmodell entwickelt.

Ach ja, und die Kanzlei Nümann und Lang evakuiert derweil immer noch den Dancefloor. Die aktuellste Abmahnung die mir hierzu vorliegt, stammt vom 22.10.09.

posted by Stadler at 12:52  

29.10.09

Umfang des Unterlassungsanspruchs beim Spamming

Die durch den Verstoß begründete Wiederholungsgefahr wird bei unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung nach Ansicht des Landgerichts Berlin nicht dadurch beseitigt, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, die sich auf auf eine konkrete E-Mail-Adresse des Spammers beschränkt. Eine solche Unterlassungserklärung ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend.

Beschluss des Landgerichts Berlin vom 16.10.09 (Az.: Az. 15 T 7/09) – via MIR

posted by Stadler at 11:47  

28.10.09

BGH: Haftung des Merchants beim Affiliate-Marketing

Der Volltext der Entscheidung des BGH zur Haftung des Merchants für Markenrechtsverletzungen auf der Website des Affiliates ist nunmehr im Volltext online. Der BGH geht davon aus, dass der Werbepartner(Affiliate) zumindest unter bestimmten Umständen als Beauftragter des werbenden Unternehmens (Merchant) im Sinne von § 14 Abs. 7 MarkenG anzusehen ist, womit ihm dann die Markenrerchtsverletzung auf der Site des Affiliates zuzurechnen wäre.

Dies gilt nach Ansicht des BGH zumindest dann, wenn nach dem Inhalt des Werbepartnerprogramms für jeden Besucher, der über den Werbelink zu dem Unternehmen gelangt und mit diesem einen Geschäftsabschluss tätigt, eine Provision gezahlt wird und der betreffende Werbepartner (Affiliate) erst nach einer Überprüfung durch den Unternehmer (Merchant) selbst in das Partnerprogramm aufgenommen wird.
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.10.2009, Az.: I ZR 109/06

posted by Stadler at 15:12  

28.10.09

SPD will Diskussion mit Netzaktivisten führen

Der Leitantrag des SPD-Vorstandes zum bevorstehenden Parteitag der SPD enthält eine interessante Passage zum Thema Bürgerrechte:

Eine zentrale Aufgabe wird es sein, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit insbesondere im Internet sicherzustellen. Die notwendige Diskussion werden wir auch mit Netzaktivistinnen und Netzaktivisten sowie der „Blogosphäre“ führen. Eine Zensur des Internets ist keine Lösung. Wo sie droht, räumen wir Datenschutz und Bürgerrechten einen höheren Stellenwert ein

Die SPD hatte bisher nicht begriffen, dass sie die Wahl gerade auch im Netz verloren hat, u.a. auch wegen ihrer wachsweichen und unglaubwürdigen Haltung zum Zugangserschwerungsgesetz.

posted by Stadler at 07:37  

27.10.09

Geniales Video zum Ergebnis der Koalitionsverhandlungen

Alexander Lehmann („Du bist Terrorist“) hat wieder zugeschlagen und das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen sehr plastisch in einem Kurzvideo festgehalten. Must See!

posted by Stadler at 17:42  

27.10.09

Auskunftsverlangen gegenüber der Postbank

Wie bereits in meinem gestrigen Blogbeitrag angekündigt, habe ich als vom Datenskandal der Postbank betroffener Kunde Auskunftsansprüche nach dem Bundesdatenschutzgesetz geltend gemacht:

Auskunftsverlangen nach § 34 BDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Kunde der Postbank habe ich mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass Sie Presseberichten zufolge, 4000 freien Handelsvertretern unmittelbaren Zugriff auf Kundenkonten ermöglicht haben. Hierbei ist der Einblick in sämtliche Kontobewegungen möglich gewesen.

Ihr Unternehmen hat dies heute im Grundsatz bestätigt und mit dem ungeheuerlichen Hinweis verbunden, dass diese Praxis bislang nicht beanstandet worden sei. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Ihr Verhalten sowohl einen eklatanten Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht darstellt, als auch eine Verletzung des bestehenden Girovertrags.

Aus diesem Grunde sehe ich mich gezwungen, von meinem Auskunftsrecht nach § 34 BDSG Gebrauch zu machen und fordere Sie auf, mir bis spätestens zum 06.11.2009 einzeln aufgeschlüsselt mitzuteilen, welche Daten zu meiner Person Sie zu welchem Zeitpunkt an freie Handelsvertreter oder andere Dritte weitergegeben haben und wer (namentlich benannt) die Empfänger dieser Daten waren. Außerdem haben Sie mitzuteilen und aufzulisten, welche Personen (vollständig namentlich benannt) die nicht Angestellte oder Arbeitnehmer der Postbank sind, Zugriff auf meine Bank- und Kontodaten hatten.

Bereits jetzt mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich eine pauschale Antwort dergestalt, dass Sie keine Daten weitergegeben haben, nicht akzeptieren werde, da meine Kontozugangsdaten an diese „freien Handelsvertreter“ in jedem Fall übermittelt worden sein müssen, weil diese andernfalls gar nicht in die Lage versetzt worden wären, auf Kundenkonten zuzugreifen.

Sollten Sie keine ausreichende Auskunft erteilen, haben Sie mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme zu rechnen.

Vorsorglich widerspreche ich einer Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte ausdrücklich.

Eine Kopie dieses Schreibens geht auch an Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Mit freundlichen Grüßen

Nachtrag:
Der Kollege Vetter hat die Postbank ebenfalls zur Auskunft aufgefordert

posted by Stadler at 17:20  

27.10.09

Hamburger Justizsenator erwartet „vollständige Verrechtlichung des Internets“

Netzpolitik.org hat ein Interview mit dem hanseatischen Justizsenator Till Steffen geführt, in dem der Politiker der Grünen interessante Ausführungen zum Internet und den Bürgerrechten macht und von seiner Erwartung einer vollständigen Verrechtlichung des Internets spricht.

Till Steffen: (…) Die Internetsperren sind jetzt erstmal um ein Jahr verschoben, können also doch noch kommen. Die dafür entworfene Kontrollarchitektur dürfte aber zur Anwendung kommen, wenn die angestrebte vollständige Verrechtlichung des Internets umgesetzt wird. Dann kommen die Netzsperren eben zur Durchsetzung von Urheberrechten.

netzpolitik.org: Was meinen Sie mit „Verrechtlichung des Internets“?

Till Steffen: Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat ja angekündigt, hier umfassende rechtliche Regelungen schaffen zu wollen. Das bedeutet auch möglicherweise eine Überregulierung. Dann gibt es für private Nutzer ganz schnell stärkere Haftungsfragen bei der Verlinkung von ihrer Homepage, auch bei der Veröffentlichung können schnell verschärfte Haftungsbedingungen entstehen.

posted by Stadler at 15:15  

27.10.09

Hamburger Justizsenator erwartet "vollständige Verrechtlichung des Internets"

Netzpolitik.org hat ein Interview mit dem hanseatischen Justizsenator Till Steffen geführt, in dem der Politiker der Grünen interessante Ausführungen zum Internet und den Bürgerrechten macht und von seiner Erwartung einer vollständigen Verrechtlichung des Internets spricht.

Till Steffen: (…) Die Internetsperren sind jetzt erstmal um ein Jahr verschoben, können also doch noch kommen. Die dafür entworfene Kontrollarchitektur dürfte aber zur Anwendung kommen, wenn die angestrebte vollständige Verrechtlichung des Internets umgesetzt wird. Dann kommen die Netzsperren eben zur Durchsetzung von Urheberrechten.

netzpolitik.org: Was meinen Sie mit „Verrechtlichung des Internets“?

Till Steffen: Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat ja angekündigt, hier umfassende rechtliche Regelungen schaffen zu wollen. Das bedeutet auch möglicherweise eine Überregulierung. Dann gibt es für private Nutzer ganz schnell stärkere Haftungsfragen bei der Verlinkung von ihrer Homepage, auch bei der Veröffentlichung können schnell verschärfte Haftungsbedingungen entstehen.

posted by Stadler at 15:15  

27.10.09

Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 über die Verfassungsbeschwerden gegen §§ 113a, 113b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in dem die sog. Vorratsdatenspeicherung geregelt ist.

Das Gericht hatte in mehreren Eilentscheidungen die Vorratsdatenspeicherung vorläufig eingeschränkt und damit bereits eine kritische Haltung zu dieser Regelung erkennen lassen.

Die vielleicht spannendste Frage wird sein, wie das Gericht das Verhältnis von europäischer Umsetzungspflicht zum deutschen Grundgesetz bewertet und inwieweit es sich durch die europarechtliche Vorgabe gebunden sieht.

posted by Stadler at 13:07  
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