Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 über die Verfassungsbeschwerden gegen §§ 113a, 113b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in dem die sog. Vorratsdatenspeicherung geregelt ist.
Das Gericht hatte in mehreren Eilentscheidungen die Vorratsdatenspeicherung vorläufig eingeschränkt und damit bereits eine kritische Haltung zu dieser Regelung erkennen lassen.
Die vielleicht spannendste Frage wird sein, wie das Gericht das Verhältnis von europäischer Umsetzungspflicht zum deutschen Grundgesetz bewertet und inwieweit es sich durch die europarechtliche Vorgabe gebunden sieht.
Rumänien ist uns ja schon einen Schritt voraus. Die Ablehnung der Speicherung müsste wohl schon in Brüssel vorliegen. Insofern steht eine Äusserung in den nächsten Wochen(?)bevor.
Comment by GustavMahler — 27.10, 2009 @ 15:52