Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.5.10

Der Tauss Prozess

Zum dritten Verhandlungstag in dem Strafverfahren gegen den früheren SPD-Abgeordneten Jörg Tauss wegen des Vorwurfs des Besitzes von kinderpornografischem Bildmaterial, findet man auf „bruchsal.org“ einen sehr ausführlichen und guten Bericht von Rainer Kaufmann, der den Verlauf des Termins detailiert schildert.

posted by Stadler at 18:37  

20.5.10

Die bayerische Schülerdatenbank: Viel Lärm um nichts

Die bayersiche Staatsregierung hat sich – gegen den Widerstand der Opposition – auf die Einführung einer Schülerdatenbank verständigt. Danach sollen die Schulen vor Ort gewisse personenbezogene Daten der Schüler speichern und anschließend anonymisiert an das Landesamts für Statistik – also keineswegs an das Kultusministerium – weiterleiten.

Die Kritik, die beispielsweise von den Grünen oder der Piratenpartei geäußert wird, ist sachlich ebensowenig nachvollziehbar wie das Gerede vom gläsernen Schüler.

Wer grundsätzlich der Meinung ist, dass wir in diesem Land ein Schulsystem brauchen, in dem Kinder unterrichtet und von Lehrern bewertet und benotet werden, wird sich der Erkenntnis nicht verschließen können, dass die Schule bzw. Schulleitung vor Ort zur Erfüllung dieser Aufgaben auch gewisse personenbezogene Daten der Schüler erheben und speichern muss. Schüler stehen aus gutem Grund in einem sog. besonderen Gewaltverhältnis zum Staat. Denn wenn der Staat seinem Bildungsauftrag nachkommen will, dann muss er zwangsläufig in gewissem Umfang Grundrechte der Kinder einschränken. Die allgemeine Schulpflicht sowie die Benotung und Bewertung von Schülern sind ebenfalls Grundrechtseingriffe, die niemand in Frage stellt.

Und wer nicht will, dass die Daten, die die Lehrer für die Bewertung und Förderung der Kinder benötigen, auf Karteikarten festgehalten werden, der wird auch einsehen müssen, dass an einer EDV-technischen Verarbeitung kein Weg vorbei führt. Diese Daten werden übrigens auch jetzt bereits erhoben, weil es anders gar nicht geht.

Die Grünen haben offenbar u.a. ein Problem damit, dass ein „Migrationshintergrund“ erfasst wird. Es ist nun leider aber nicht von der Hand zu weisen, dass Kinder mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich häufig in Sprachförderunterricht müssen, weil deutsch nicht ihre tatsächliche Muttersprache ist. Die Erfassung solcher Daten muss deshalb nicht auf eine Diskriminierung abzielen, sondern kann vielmehr im Sinne einer gezielten Förderung der Kinder höchst sinnvoll sein.

Leider haben wir in diesem Land mittlerweile eine Datenschutz-Unkultur entwickelt, die dazu führt, dass auch notwendige Abläufe behindert werden. Die bayerische Schülerdatenbank in der jetzigen Form ist datenschutzrechtlich nicht bedenklich, der Widerstand gegen sie ist bildungspolitisch unvernünftig.

posted by Stadler at 15:18  

20.5.10

Nicht lustig

Der Kollege Kompa berichtet über einen Rechtsstreits zwischen einem bekannten Comedian – den manche Menschen offenbar für witzig halten – und seinem mittellosen Vater. Interessant daran finde ich eigentlich nur den Verfahrensablauf, denn die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat auf den Widerspruch des Vaters hin eine vom Kammergericht erlassene einstweilige Verfügung (wieder) aufgehoben. Das zeugt von richterlichem  Mut. Mal sehen, ob dem Komiker die Lust am Prozessieren schon vergangen ist oder ob er es mit einer Berufung erneut beim Kammergericht versucht.

posted by Stadler at 12:08  

20.5.10

Bundesregierung prüft Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands

Die SPD-Fraktion im Bundestag hat vor einigen Wochen eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Abmahnmissbrauch im Onlinehandel“ gestellt. Die Antworten liegen nun vor. Die Bundesregierung erklärt u.a., dass es derzeit zwar keine konkreten Gesetzesvorhaben gebe, dass man aber im Bereich des Wettbewerbsrechts sorgfältig und intensiv prüfe, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen sind.  Wörtlich heißt es dann u.a.:

Die Einschränkung des „fliegenden Gerichtsstands“ für den Bereich des UWG ist eine der Möglichkeiten, die von der Bundesregierung derzeit geprüft werden.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema gibt es bei Telemedicus.

posted by Stadler at 07:43  

19.5.10

Censilia im Bundestag

Der von EU-Kommissarin Malmström propagierte Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie, der das Instrument der Access-Blockaden europaweit etablieren möchte, beschäftigt jetzt auch den Bundestag.

Abgeordnete der Grünen haben im Rechtsausschuss des Bundestags den Antrag gestellt zu beschließen, dass der Richtlinienentwurf den Grundsatz der Subsidiarität verletzt und die durch den Vertrag von Lissabon neu eingeführten Subsidiaritätsrüge zu erheben.

Wie man hört, ist der Antrag schlicht von der Tagesordnung des Rechtsausschusses genommen worden. Die Subsidiaritätsrüge muss innerhalb von acht Wochen, nachdem der Richtlinienentwurf in den Amtssprachen der Union übermittelt worden ist, erhoben werden. Die Ausschussmehrheit spielt also offenbar auf Zeit und möchte diese Frist gezielt verstreichen lassen. Und wieder einmal hätte man sich, speziell von der FDP, ein anderes Vorgehen gewünscht.

Auch im Plenum wird der Richtlinienentwurf morgen Thema sein. Hierzu liegen u.a. Anträge der Grünen und der Linken vor.

Im Kontext des Richtlinienentwurfs möchte ich außerdem einmal mehr den entlarvenden Kurzfilm von Alexander Lehmann „Cleanternet“ empfehlen.

posted by Stadler at 22:14  

19.5.10

Das Strafverfahren gegen Jörg Tauss

Gestern hat die Hauptverhandlung beim Landgericht Karlsruhe gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss begonnen.  Zahlreiche Medien berichten über das Verfahren. Tauss ist wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Bilder angeklagt. Er bestreitet diese tatsächlichen Umstände nicht, sondern verteidigt sich damit, er habe als Abgeordneter, der mit den Themen Internet und Jugenschutz besonders befasst war, versucht selbst zu recherchieren, um u.a. festzustellen, ob das Internet tatsächlich ein Hauptvertriebsweg für Kinderpornografie ist oder primär andere Kanäle wie Mobilfunk benutzt werden.

Wenn man diese Einlassung als zutreffend unterstellt, dann wird sich das Gericht mit der schwierigen Rechtsfrage beschäftigen müssen, ob ein Abgeordneter des Bundestags solche Recherchen betreiben darf. Rechtsprechung existiert hierzu nicht. Meine rechtliche Einschätzung zu der Frage habe ich in einem älteren Blobeitrag unter dem Titel „Hat sich Tauss tatsächlich strafbar gemacht?“ bereits dargestellt.

posted by Stadler at 18:19  

19.5.10

Anmerkung zum Urteil des BGH zur Google-Bildersuche

Die vieldiskutierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Bildersuche von Google (Urteil vom 29. April 2010, Az.: I ZR 69/08) ist seit heute im Volltext online. Der BGH hatte entschieden, dass die Vorschaubilder (Thumbnails) bei Google die Rechte des Urhebers der Bilder bzw. der abgebildeten Werke nicht verletzen.

Den entscheidenden Leitsatz formuliert der BGH wie folgt:

Ein rechtswidriger Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse ist nicht nur dann zu verneinen, wenn der Berechtigte rechtsgeschäftlich entweder durch Einräumung entsprechender Nutzungsrechte über sein Recht verfügt oder dem Nutzer die entsprechende Werknutzung schuldrechtlich gestattet hat. Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in ein ausschließliches Verwertungsrecht auch dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte in die rechtsverletzende Handlung eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus.

Der BGH führt dann weiter aus, dass ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen muss. Hierbei kommt es nach Ansicht des BGH nur auf den objektiven Erklärungsinhalt aus der Sicht des Erklärungsempfängers an. Damit ist es unerheblich, ob dem Berechtigten überhaupt bewusst ist, welche Nutzungshandlungen im Einzelnen mit der üblichen Bildersuche durch eine Bildersuchmaschine verbunden sind.

Der BGH geht dann noch einen Schritt weiter und erläutert, dass Google das Urheberrecht auch dann nicht verletzt, wenn die Bilder nicht mit Zustimmung des Urhebers ins Netz gelangt sind, zumindest solange Google nicht auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist. Der BGH stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des EuGH zu Google-AdWords und nimmt Bezug auf Art. 14 Abs. 1 der E-Commerce-Richtlinie.

Diese Ausführungen des BGH verdienen besondere Beachtung. Letztlich hätte der BGH sich nicht nur auf Art. 14 Abs. 1 der E-Commerce-Richtlinie beziehen müssen, sondern auch auf die deutsche Umsetzung in § 10 TMG.

Der BGH hat den Anwendungsbereich von §§ 9 – 11 TMG allerdings bislang einschränkend dahingehend ausgelegt, dass die Vorschriften nicht für Unterlassungsansprüche gelten sollen. Davon ist in der hiesigen Entscheidung nicht mehr die Rede. Das ist bereits deshalb erstaunlich, weil Google ja auf Unterlassung verklagt worden war, es vorliegend also explizit um Unterlassungsansprüche ging. Hieraus muss dann wohl auch gefolgert werden, dass der BGH seine bisherige Rechtsprechung nicht aufrecht erhalten kann und Art. 14 der ECRL und damit auch § 10 TMG nunmehr auch auf Unterlassungsansprüche zur Anwendung bringen wird. Möglicherweise war dem Senat aber auch der Widerspruch zu seiner  Entscheidung „Internet-Versteigerung“ nicht bewusst.

posted by Stadler at 10:41  

19.5.10

Access-Blocking und die deutsche Kriminalstatistik

Die Forderung nach einer „Sperrung“ kinderpornografischer Webseiten durch Access-Provider, die in Deutschland schließlich in das Zugangserschwerungsgesetz mündete, wurde stets mit einem starken Anstieg der Kriminalitätsraten in diesem Bereich begründet. Dieser Begründungsansatz fand sogar Eingang in die Gesetzesbegründung.

Wenn man allerdings die aktuell vorgelegte polizeiliche Kriminalstatistik 2009 betrachtet, deren Aussagekraft man allerdings als äußerst beschränkt betrachten muss, dann ist zu konstatieren, dass dieses Argument ausgedient hat. Denn die Statistik weist einen Rückgang der Straftaten des Besitzes und der Verschaffung von Kinderpornografie um deutliche 43 % aus.

Man kann nur hoffen, dass die Populisten auch in Brüssel nicht die Oberhand gewinnen und sich die Erkenntnis durchsetzt, dass man Kinderpornografie auch im Internet effektiv bekämpfen kann, Zugangsblockaden insoweit aber kein geeignetes Mittel darstellen. Heute wird in Brüssel die European Digital Agenda vorgestellt. Man darf gespannt sein, ob das Access-Blocking darin auftaucht.

posted by Stadler at 09:49  

18.5.10

Anstieg der Computerkriminalität?

Bundesinnenminister de Maiziere hat heute die polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2009 vorgestellt und weist u.a. darauf hin, dass die Computerkriminalität deutlich zugenommen habe und hierbei der größte Anstieg beim Ausspähen und Abfangen von Daten zu verzeichnen gewesen sei. Das berichtet die FTD Deutschland.

Wenn der Staat neue Straftatbestände schafft, wie das beim sog. Abfangen von Daten (§ 202b StGB) geschehen ist, dann ist ein Anstieg der statistischen Kriminalitätsrate allerdings kaum zu vermeiden, denn schließlich wird ein Verhalten unter Strafe gestellt, das bislang straffrei war. Es wäre ein Gebot der Seriosität, solche Umstände auch bei der Präsentation der Statistik nicht unerwähnt zu lassen.

Die deutsche Kriminalitätsstatistik ist ohnehin ein Problemfall, der leider in der Presse als solcher nie thematisiert wird. Denn die Statistik erfasst keineswegs nur die Fälle erwiesener bzw. verurteilter Straftaten, sondern vielmehr alle polizeilichen Verdachtsfälle. Hier fließen deshalb auch „Taten“ ein, die keine sind. Selbst dann, wenn kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder ein solches bereits nach kurzer Zeit wegen des Fehlens eines Tatverdachts eingestellt wird,  erscheinen diese „Taten“ in der Statistik.

Es wäre sicherlich auch möglich, aussagekräftige Kriminalitätsstatistiken zu führen. Aber gerade das ist nicht erwünscht, denn die Kriminalitätsstatistik ist seit jeher ein Instrument der Innenpolitik. Liebe Qualitätsjournalisten da draußen, wäre das nicht vielleicht mal ein Thema für eine kritische Berichterstattung?

Update: Gerade so als wollte die Süddeutsche die Richtigkeit meines Blogbeitrags bestätigen, titelt das Blatt heute immerhin auf Seite 1: „Internet-Kriminalität wächst um 18 Prozent“. Erwartungsgemäß liest man allerdings kein Wort darüber, dass durch die Umsetzung der Cybercrime-Convention eine Reihe neuer Straftatbestände im Bereich der Computerkriminalität geschaffen wurden – u.a. der genannte § 202b StGB – wodurch die Strafbarkeit in diesem Bereich erheblich ausgeweitet wurde. Und das schlägt sich nunmehr eben auch in der Statistik nieder. Auch Prof. Henning Ernst Müller spricht im Beck-Blog von einem wenig überraschenden Anstieg bei  Computerdelikten.

posted by Stadler at 22:28  

18.5.10

Einstweilige Verfügung gegen Provider wegen Pirate Bay (Update)

Die einstweilige Verfügung gegen den Provider, der für Pirate Bay das Routing erledigte, ist mittlerweile bei Telemedicus online. Gleichzeitig ist „The Pirate Bay“ nach nur einem Tag Pause wieder am Netz, vermutlich über einen ukrainischen Provider.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg wäre juristisch betrachtet  nur dann gerechtfertigt, wenn der Provider über das gewöhnliche Routing hinaus agiert hätte, wie in meinem Ausgangsbeitrag dargestellt. Damit wäre aber auch der Bereich der Störerhaftung verlassen worden.

Hierauf stellt das Landgericht Hamburg allerdings nicht ab. Der eher formalistische Einwand, der Provider könne sich auf die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG nicht berufen, weil diese für Unterlassungsansprüche nicht gelte, zeigt allenfalls, dass insoweit gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Wenn die Rechtsprechung eine Störerhaftung selbst dann bejaht, wenn gleichzeitig  für andere Ansprüche die Privilegierungstatbestände der §§ 8 – 10 TMG eingreifen, so wird dadurch der Sinn der Haftungsfreistellung in Frage gestellt.

Die tatsächliche Entwicklung zeigt aber ohnehin, dass die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg praktisch wirkungslos verpufft ist.

posted by Stadler at 14:28  
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