Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.5.10

Bundesregierung prüft Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands

Die SPD-Fraktion im Bundestag hat vor einigen Wochen eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Abmahnmissbrauch im Onlinehandel“ gestellt. Die Antworten liegen nun vor. Die Bundesregierung erklärt u.a., dass es derzeit zwar keine konkreten Gesetzesvorhaben gebe, dass man aber im Bereich des Wettbewerbsrechts sorgfältig und intensiv prüfe, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen sind.  Wörtlich heißt es dann u.a.:

Die Einschränkung des „fliegenden Gerichtsstands“ für den Bereich des UWG ist eine der Möglichkeiten, die von der Bundesregierung derzeit geprüft werden.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema gibt es bei Telemedicus.

posted by Stadler at 07:43  

4 Comments

  1. Ich finde, der gehört generell abgeschafft. In allen Bereichen juristischer Auseinandersetzungen gilt der Grundsatz des gesetzlichen Richters (den man bei ernsthaften Gründen ablehnen kann). Nur bei Internet-Sachen soll man sich plötzlich als Kläger heraussuchen dürfen, welches Gericht einem genehm ist? Das kann’s doch echt nicht sein.

    Gruß, Frosch

    Comment by Sabine Engelhardt — 20.05, 2010 @ 12:16

  2. „Bundesrgeierung“

    Typo der Woche. Da wo der Geier kreist.

    ;-)

    Comment by Blaumeise — 20.05, 2010 @ 13:05

  3. Oh ja. Danke.

    Comment by admin — 20.05, 2010 @ 14:24

  4. Das hat mit dem gesetzlichen Richter nichts zu tun. Für den Gerichtsstands des Orts der unerlaubten Handlung gibt es durchaus ein Bedürfnis. Wenn der Verkehrsunfall in Hamburg war, kann es sinnvoll sein dort zu verhandeln, auch wenn der Kläger aus München und der Beklagte aus Berlin stammt.

    Ich bin dafür gesetzlich klarzustellen, dass es einen sachlich nachvollziehbaren Grund für die Wahl eines bestimmten Gerichtsstands geben muss und dieser vom Kläger darzulegen ist.

    Comment by admin — 20.05, 2010 @ 14:29

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