Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.12.10

BVerfG: Zahnarzt darf auch über Internetportal Kostenschätzung abgeben

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08.12.2010 (Az.: 1 BvR 1287/08) erneut eine nicht nachvollziehbare Entscheidung eines Berufsgerichts kassiert.

Das Landesberufsgericht für Zahnärzte hatte schwere Geschütze aufgefahren. Die Abgabe einer Kostenschätzung – über ein Internetportal – ohne vorherige Untersuchung verstoße gegen die Pflicht des Zahnarztes, seinen Beruf nach den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit auszuüben und dem ihm im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen, so das Berufsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierin einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Zahnarztes gesehen und die Entscheidung aufgehoben. Es sind nach Ansicht des BVerfG keine Gründe des Gemeinwohls zu erkennen, nach denen eine solche Untersuchung im konkreten Fall geboten gewesen wäre.

posted by Stadler at 11:48  

21.12.10

Zensurdiskussion: Was passiert in Ungarn wirklich?

Eine alarmistische Berichterstattung informiert uns derzeit darüber, dass Ungarn mit einem neuen Mediengesetz die Zensur einführt bzw. die Pressefreiheit außer Kraft setzt. Man muss also annehmen, dass dort Dinge im Gang sind, die sich deutlich von dem abheben, was in anderen EU-Staaten passiert. Die aufgeregte deutsche Berichterstattung ist inhaltlich leider äußerst vage und lässt kaum erkennen, was die wirklich kritischen Aspekte dieses neuen Gesetzes sind. Schließlich gibt es Medienaufsicht auch hierzulande und wenn man sich beispielsweise die deutschen Landesmedienanstalten anschaut, dann sind die politisch auch nicht wirklich neutral. Was ist also in Ungarn jetzt anders und schlimmer als in anderen europäischen Staaten?

Die dortige Aufsichtsbehörde scheint für alle Arten von Medien zuständig zu sein und  ist offenbar politisch nicht unabhängig. Welche konkreten materiellen Befugnisse ihr zustehen, besagt die deutsche Berichterstattung aber nicht. Bekannt ist allerdings, dass die OSZE das Gesetz scharf kritisiert hat und Parallelen zu totalitären Staaten zieht. Das Mediengesetz sieht offenbar außerdem auch keinen hinreichenden Schutz journalistischer Quellen vor. Wenn nur solche Quellen geschützt werden, die keine vertraulichen Informationen enthalten, ist ein Quellenschutz faktisch wertlos.

Trotz dieser Fragmente sind für mich bislang Umfang und Ausmaß der ungarischen Regelung nicht deutlich genug erkennbar. Sollte jemand Links auf eine (übersetzte) Textfassung des neuen ungarischen Mediengesetzes kennen, wäre ich deshalb für Hinweise dankbar.

posted by Stadler at 20:57  

21.12.10

BGH: eBay muss Rechtsverstöße nicht manuell überprüfen

Mit Urteil vom 22. Juli 2010 (Az.: I ZR 139/08), das jetzt im Volltext veröffentlicht wurde,  hat der BGH entschieden, dass eBay nicht verpflichtet ist, manuelle Kontrollen durchzuführen, um Markenrechtsverletzungen zu ermitteln.

Der BGH stützt sich hierbei – übrigens auch in Bezug auf Unterlassungsansprüche – auf § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG, der vorsieht, dass Diensteanbieter i.S. der §§ 8 bis 10 TMG nicht aktiv nach Umständen forschen müssen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Nicht mehr zumutbar sind nach Ansicht des BGH in jedem Fall Kontrollmaßnahmen, bei denen durch eine Filtersoftware Verdachtsfälle von Markenverletzungen nicht aufgespürt werden können, sondern vielmehr abschließend jedes Angebot, das die Klagemarken enthält, einer manuellen Kontrolle unterzogen werden muss.

Eine Störerhaftung scheidet nach Ansicht des BGH deshalb aus, weil eBay nicht verpflichtet ist, im Einzelfall die komplizierte Beurteilung vorzunehmen, ob ein als rechtsverletzend beanstandetes Angebot ein Schutzrecht tatsächlich verletzt oder sich als wettbewerbswidrig erweist. Dies würde ansonsten die Hinzuziehung eines mit der Materie vertrauten Juristen erfordern, was eBay nicht zuzumuten ist.

Die Leitsätze des BGH lauten:

a) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob unter den Marken von den Originalerzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden.

b) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet regelmäßig nicht nach §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1 UWG als Täter oder Teilnehmer, wenn in Angeboten mit Formulierungen „ähnlich“ oder „wie“ auf Marken eines Markeninhabers Bezug genommen wird.

c) Die Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB sind auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar.

posted by Stadler at 12:01  

20.12.10

Steht Wikileaks in der Tradition Kants?

In der aktuellen Ausgabe der ZEIT – der Beitrag ist jetzt endlich auch online – erläutert Julian Nida-Rümelin, dass die radikale Publizität, für die Wikileaks steht, die Voraussetzung für den „demokratischen Frieden“ sei. Der Autor beruft sich dabei auf Immanuel Kant und dessen Werk „Zum Ewigen Frieden“.

Wenn Kant in seinem Werk von lichtscheuer Politik einerseits und der Publizität, ohne die es keine Gerechtigkeit gibt, andererseits spricht, erkennt man in der Tat, dass die Idee Wikileaks der Tradition der Aufklärung verpflichtet ist und die aktuelle Haltung der US-Regierung ihr entgegen steht. Die Ausführungen Kants zur Publizität stellen eine instruktive Lektüre dar.

posted by Stadler at 15:45  

20.12.10

Weihnachtspost von DigiProtect

Die Kanzlei Schalast & Partner verschickt dieser Tage eine Vielzahl gleichlautender Schreiben in Abmahnangelegenheiten der Fa. DigiProtect, die bisher von den Rechtsanwälten Denecke, von Haxthausen & Partner betreut worden sind, und zeigt einen Anwaltswechsel an.

In einem Teil der Fälle wird ein vorweihnachtlich „einmaliges Angebot“ zur einvernehmlichen Beendigung der Angelegenheit gegen Zahlung eines Betrags von EUR 99,- unterbreitet. So billig haben es die Filesharing-Abmahner noch nie gemacht und 99 EUR klingt irgendwie auch nach Discounter-Preisen. Das wäre freilich angesichts der Massenhaftigkeit dieser Abmahnungen letztlich doch eine konsequente Entwicklung. Ich bin gespannt, ob man nach Weihnachten wieder mehr fordert.

posted by Stadler at 13:54  

17.12.10

BGH: Unzulässige Fotos von Schlössern und Gärten

Der Bundesgerichtshof hat mit drei Urteilen vom 17. Dezember 2010  (Az.: V ZR 44/10, 45/10 und 46/10) entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin  ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind.

Entschieden hat bedauerlicher Weise der für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat und nicht der für das Urheberrecht zuständige I. Senat.

Der BGH hat zwei der drei Urteile des OLG Brandenburg aufgehoben. In einem Fall wurde zurückverwiesen und in einem anderen Fall der Klage stattgegeben. In dem dritten Fall ist die Klage abgewiesen worden.

In dem Verfahren, das zurückverwiesen wurde, war nicht klar, ob die Fotos vom Grundstück der Stiftung aus gemacht wurden, was das Berufungsgericht nunmehr klären muss.

In dem dritten Verfahren (Az.: V ZR 44/10) lag die Besonderheit darin, dass die Beklagte selbst keine Foto- oder Filmaufnahmen von Gebäuden und Gartenanlagen der Klägerin angefertigt hatte, sondern nur einen virtuellen Marktplatz zur eigenständigen Verwertung durch die Fotografen und Fotoagenturen bereitstellt. Der Betreiber eines virtuellen Marktplatzes muss die dort angebotenen Fotos nur überprüfen, wenn er eine Verletzung von Immaterialgüterrechten und Eigentumsrechten oder andere Rechtsverletzungen erkennen kann. Daran fehlt es hier aber, weil den Bildern von Gebäuden und Gartenanlagen der Klägerin nicht anzusehen ist, ob sie ohne Genehmigung aufgenommen wurden oder nicht.

Die Entscheidungen halte ich insgesamt für falsch, weil ihnen eine unzutreffende Auslegung der Vorschrift des § 59 UrhG zugrunde liegt. Es kann nicht allein darauf ankommen, wer Eigentümer eines Grundstücks ist, weil das Gesetz nur darauf abstellt, ob eine Lage an einem öffentlichen Weg oder Platz gegeben ist. Maßgeblich ist mithin die Widmung für die Allgemeinheit und nicht die Frage der Eigentumsverhältnisse.

posted by Stadler at 16:01  

17.12.10

Hape Kerkeling und das Urheberrecht

Schon seit einigen Tagen wird im Netz darüber diskutiert, dass Hape Kerkeling für ein neues Album einen Songtext der großartigen Kölner Band Erdmöbel 1:1 kopiert hat. Es handelt sich um eine deutsche Version des Hits „Last Christmas“, wobei der Text von Erdmöbel von einem enormen Sprachwitz geprägt ist und fraglos ein eigenständiges Werk darstellt.

Christian Geller, der Texter von Hape Kerkeling, der für die Urheberrechtsverletzung offenbar verantwortlich ist, rechtfertigt sich in einem Kommentar bei Amazon nunmehr mit folgender Aussage:

Es handelt sich bei unserer Version um eine 1 zu 1 Coverversion, die sich mit keinem Wort von der Version von Erdmöbel unterscheidet. Rechtlich ist es dann so, dass man keine Anfrage stellen muss, da es sich um allgemeines Kulturgut handelt. Hier wurde also NICHT geklaut!

Mir fällt es schwer, derartigen Unfug auch noch zu kommentieren. Natürlich ist die Veröffentlichung einer 1:1 Kopie eines urheberrechtlich geschützten Songtexts eine Urheberrechtsverletzung, wenn man sich nicht vorher entsprechende Nutzungsrechte hat einräumen lassen.

Bleibt zu hoffen, dass die Band Erdmöbel den guten Hape zur Kasse bitten und ihre Schadensersatzansprüche auch geltend machen wird. Zumal Hape Kerkeling heute Abend auf RTL in der Sendung „Hapes zauberhafte Weihnachten“ u.a. diesen Song präsentieren wird. Süßer die Kassen nie klingeln, lieber Hape.

posted by Stadler at 10:14  

16.12.10

Der einzige Kandidat

Der Posten des Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM), der bisher von Wolf-Dieter Ring bekleidet wurde, wird neu besetzt. Einziger Kandidat ist Siegfried Schneider, derzeit Chef der Bayerischen Staatskanzlei und ein getreuter CSU-Parteisoldat. Ungeachtet dessen, ist Siegfried Schneider, der in Bayern auch schon Kultusminister war, bislang nicht unbedingt als Medienpolitiker in Erscheinung getreten.

Der sog. Medienrat, der den Präsidenten wählt, hat nach dem Gesetz die Interessen der Allgemeinheit zu wahren und für Ausgewogenheit zu sorgen.

Jetzt könnte man schon auf die Idee kommen, dass es im Interesse der Allgemeinheit wäre, einen anerkannten Experten für dieses Amt vorzuschlagen, der nicht unbedingt unmittelbar aus der Staatsregierung auf den Präsidentensessel wechselt. Weit gefehlt! Die Mehrheit der Medienräte unterstützt die Kandidatur Schneiders. Nach sachlichen Kriterien dafür wird man lange suchen. Der Medienrat besteht übrigens aus Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen, wie es so schön heißt. Und das sind Gewerkschaften, Kirchen und verschiedene Verbände. Man darf gespannt sein, wie lange hier die alten verfilzten Strukturen noch Bestand haben. Vermutlich noch eine ganze Weile, so wie es aussieht.

Die Entscheidung hat durchaus auch über Bayern hinaus Bedeutung, denn der jetzige Präsident der BLM ist auch Vorsitzender der sog. Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die wiederum für die Einhaltung des JMStV zuständig ist. Da auch die KJM-Stabsstelle in München angesiedelt ist, dürfte Schneider wohl auch dieses Amt erben.

posted by Stadler at 17:53  

15.12.10

Was passiert, wenn NRW den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag tatsächlich ablehnt?

Es sieht mittlwerweile ganz danach aus, als würde der Landtag von Nordrhein-Westfalen die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ablehnen, nachdem nunmehr alle im Landtag vertretenen Parteien ihre Zustimmung verweigern wollen. Das halte ich zunächst für eine mittlere politische Sensation und einen Beleg dafür, dass sich mittlerweile aus der Netzgemeinde heraus wirklich etwas bewegen lässt. Speziell der AK Zensur hat damit eindrucksvoll demonstriert, dass es möglich ist, den Lobbyisten Paroli zu bieten und Einfluss auf den politischen Prozess zu nehmen. Natürlich freue ich mich als einer der Mitunterzeichner eines offenen Briefs an die SPD-Fraktion über diesen Erfolg und sehe dies auch als Bestätigung meiner These, dass sich die politischen Spielregeln gerade spürbar verändern.

Wie geht es allerdings weiter, sollte der Landtag von Nordrhein-Westfalen den JMStV morgen tatsächlich ablehnen? Ein Staatsvertrag hat den Charakter eines Landesgesetzes, der in allen Bundesländern gilt, weil alle 16 Landesparlamente diesem Staatsvertrag zugestimmt haben. Stimmt ein Landtag nicht zu, kann der Staatsvertrag nicht in Kraft treten.

Im Falle des JMStV bedeutet das aber, dass die bisherige Fassung des JMStV weiterhin gilt und über die Neufassung neu verhandelt werden muss. Das Ergebnis dieser Neuverhandlungen muss also nicht zwingend einen Fortschritt beinhalten.

Bereits die geltende Fassung des JMStV muss man als verfehlt betrachten. In einem älteren Beitrag hatte ich deshalb schon die Forderung aufgestellt, den Jugendmedienschutz generell auf den Prüfstand zu stellen.

Insgesamt plädiere ich dafür, eine etwas entspanntere Haltung zu dem Thema einzunehmen. Man muss zunächst sehen, dass bereits das Strafrecht Jugendschutz in erheblichem Umfang bewirkt, weil die Verbreitung und Zugänglichmachung von pornografischen, gewaltverherrlichenden und volksverhetzenden Inhalten, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen, bereits nach dem StGB verboten ist. Es ist m.E. ausreichend, den Jugendmedienschutz auf diese Verbote zu beschränken.

Es mag zwar weiterhin so sein, dass man bestimmte Inhalte, die die Grenzen zur Strafbarkeit nicht erreichen, dennnoch als für Kinder ungeeignet betrachtet. Hier sind aber vor allen Dingen die Eltern gefragt. Speziell im Bereich der Pornografie und der Gewaltdarstellung ist der deutsche Jugendmedienschutz ohnehin machtlos gegenüber den allermeisten Angeboten, die formal aus dem Ausland kommen. Zumal die Konzepte des JMStV auch in technischer Hinsicht nicht funktionieren.

Auch die Politik sollte sich deshalb stärker mit den tatsächlichen Gegebenheiten beschäftigen und auf Medienerziehung setzen, anstatt auf formelle Verbote, die faktisch ohnehin  leer laufen und allenfalls geeignet sind, inländische Anbieter von nicht einschlägigem Content mit überflüssigen Pflichten zu belasten.

posted by Stadler at 14:29  

14.12.10

Kippt jetzt die CDU den JMStV? (Update)

Im Streit um die Frage ob der Nordrhein-Westfälische Landtag dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zustimmen soll, ereignen sich merkwürdige Dinge. Die Junge Union hat zusammen mit den Jusos und den Jungen Liberalen in einer gemeinsamen Erklärung den Landtag aufgefordert die Novellierung abzulehnen, was erstaunlich genug ist.

Aber am Abend kam dann die Meldung, die das noch toppte. Die Lantagsfraktion der CDU habe sich, so berichtet der WDR, einstimmig dazu entschlossen, die Neufassung des JMStV abzulehnen. Und dies, während sich SPD und Grüne immer noch unschlüssig hin und her winden.

Das ist nun eine Wendung, mit der niemand gerechnet hat, zumal SPD und Grüne bekanntlich keine Mehrheit im Landtag von NRW haben.

Update vom 15.12.2010:
SPD und Grüne scheinen auf die jüngsten Ereignisse zu reagieren und wollen den JMStV im Landtag nunmehr angeblich ebenfalls ablehnen. Für den 15.12.2010, 11 Uhr haben die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen eine gemeinsame Pressekonferenz anberaumt, auf der genau das (angeblich) bekannt gegeben werden soll.

posted by Stadler at 20:40  
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