Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.12.10

BVerfG: Zahnarzt darf auch über Internetportal Kostenschätzung abgeben

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08.12.2010 (Az.: 1 BvR 1287/08) erneut eine nicht nachvollziehbare Entscheidung eines Berufsgerichts kassiert.

Das Landesberufsgericht für Zahnärzte hatte schwere Geschütze aufgefahren. Die Abgabe einer Kostenschätzung – über ein Internetportal – ohne vorherige Untersuchung verstoße gegen die Pflicht des Zahnarztes, seinen Beruf nach den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit auszuüben und dem ihm im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen, so das Berufsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierin einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Zahnarztes gesehen und die Entscheidung aufgehoben. Es sind nach Ansicht des BVerfG keine Gründe des Gemeinwohls zu erkennen, nach denen eine solche Untersuchung im konkreten Fall geboten gewesen wäre.

posted by Stadler at 11:48  

Ein Kommentar

  1. Was es so alles für Gerichte in Deutschland gibt.. Warum nun gerade Heilberufe eigene Gerichte benötigen, ist mir ehrlich gesagt unklar.
    Gibt es dort dann auch eine Amts-/ Staatsanwaltschaft oder besteht deren einziger Zweck darin in Konflikten zwischen Mitgliedern recht zu sprechen?

    Comment by Christoph — 22.12, 2010 @ 23:51

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