Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.9.11

Das bayerische Stuttgart21

Der Münchener Flughafen hat unglaubliche 2,23 Milliarden Euro Schulden, Tendenz deutlich steigend, auch wenn die Flughafengesellschaft (FMG) dies mit neuen Bilanzierungregeln zu begründen versucht, wie die Süddeutsche berichtet.

Interessant daran ist vor allen Dingen, dass allein die Schulden der Flughafenbetreibergesellschaft bei ihren Gesellschaftern (Freistaat Bayern und Stadt München) innerhalb eines Jahres von ca. 10 Millionen auf 152 Millionen Euro angestiegen sind. Damit dürfte auch relativ klar sein, wer diese Schulden früher oder später abtragen wird, nämlich der (bayerische) Steuerzahler.

Heute hat die Lufthansa, die am Münchener Flughafen ein eigenes Terminal unterhält und dort die mit Abstand größte Airline ist, zudem verkündet, die Zahl der Flüge deutlich reduzieren zu wollen, weil es keinen Sinne habe, in der Krise hinterherzufliegen. Auch Air Berlin hat unlängst Einsparungen angekündigt. Die Zahl der Starts und Landungen ist in München seit 2008 ohnehin rückläufig, wie man sogar den eigenen Statistiken der FMG entnehmen kann.

Trotz dieser miserablen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird in München auf Biegen und Brechen an dem Vorhaben, eine 3. Startbahn zu bauen, festgehalten. Die Regierung von Oberbayern hat gerade die Genehmigung zum Bau dieser Startbahn erteilt und geht hierbei von unrealistischen wirtschaftlichen Annahmen aus, die freilich politisch gewollt sind.

Dabei wird täglich deutlicher, dass der Bedarf für eine weitere Start- und Landebahn nicht vorhanden ist und auch in absehbarer Zeit nicht sein wird und diese Fehlplanung außerdem einmal mehr auf Kosten des Steuerzahler durchgezogen wird.

Es geht nicht nur um die Lärmbelastung der Umlandgemeinden in den Landkreisen Freising und Erding, sondern um ein wirtschaftlich und ökölogisch unsinniges Vorhaben, das an den Menschen vorbei und über ihre Köpfe hinweg geplant wird.

Die 3. Startbahn am Münchener Flughafen könnte und sollte also tatsächlich das bayerische Stuttgart21 werden. Denn gegen die bayerische Startbahn sprechen mindestens so gute Gründe wie gegen den schwäbischen Bahnhof.

posted by Stadler at 16:13  

22.9.11

Kann ein Geschmacksmuster zitiert werden?

Das Geschmacksmuster fristet in der öffentlichen Wahrnehmung unter den gewerblichen Schutzrechten, im Vergleich zu den bekannteren Rechten wie Marken und Patente bislang eher ein Schattendasein. In das öffentliche Bewusstsein ist das Geschmacksmuster allerdings kürzlich deshalb getreten, weil sich Apple und Samsung medienwirksam vor Gericht über die Nachahmung des Designs des iPads durch Samsung gestritten haben.

Eine ganz andere, aber äußerst interessante Frage des Geschmacksmusterrechts hatte der BGH mit Urteil vom 07.04.2011 (Az.: I ZR 56/09) zu klären. Kann man ein Geschmacksmuster zitieren und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Dass eine Zitierung eines Geschmacksmusters denkbar ist, ergibt sich aus § 40 Nr. 3 GeschmMG. Welchen Voraussetzungen eine solche Zitierung unterliegt, war bislang allerdings unklar.

Der BGH hat jetzt schlicht die Grundsätze des urheberrechtlichen Zitats auf das Geschmacksmuster übertragen.

Sowohl § 40 Nr. 3 GeschmMG als auch § 51 UrhG dienen dem  Ziel, die geistige Auseinandersetzung mit fremden Gedanken bzw. schöpferischen Leistungen zu erleichtern.  Die allgemeinen Anforderungen an die Zulässigkeit eines Zitats sind deshalb nach Ansicht des BGH mit Blick auf diesen Zweck dieselben.

Ein Zitat ist nach § 51 UrhG nur zulässig, wenn eine innere Verbindung  zwischen dem verwendeten fremden Werk und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird und das Zitat als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des  Zitierenden dient.

Dementsprechend setzt auch die Zulässigkeit einer Zitierung im Sinne des § 40 Nr. 3 GeschmMG eine innere Verbindung zwischen dem wiedergegebenen Muster und eigenen Gedanken des Zitierenden voraus. Die Wiedergabe des Musters muss folglich als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für eigene Ausführungen des Zitierenden dienen.

Die Entscheidung ist auch, wenngleich die Ausführungen hierzu nicht neu sind, im Hinblick auf die Zulässigkeit urheberrechtlicher Zitate von Bedeutung.

 

posted by Stadler at 14:46  

21.9.11

Verbot eine Domain zu löschen oder zu übertragen per einstweiliger Verfügung

Das Amtsgericht Frankfurt hat eine interessante einstweilige Verfügung im Bereich des Domainrechts erlassen. Mit Beschlussverfügung vom 14.07.2011 (Az.: 30 C 1549/11) wurde es der DENIC verboten, Domains löschen zu lassen oder anderweitig zu vergeben.

Hintergrund war offenbar der, dass DENIC den bestehenden Vertrag mit dem Domaininhaber (fristlos) gekündigt und die Löschung der Domains des Kunden angedroht hatte. Nachdem das Amtsgericht diese Kündigung für unwirksam erachtet, hat es folgerichtig einen Verfügungsanspruch bejaht. Die einstweilige Verfügung wurde allerdings bis zum 31.03.2012 befristet. Der Domaininhaber ist dadurch gezwungen, die Unwirksamkeit der Kündigung in einem Hauptsacheverfahren klären zu lassen.

posted by Stadler at 11:48  

20.9.11

KJM bewertet auch Jugendschutzprogramm der Telekom positiv

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat auch das Jugendschutzprogramm der Telekom positiv bewertet, wie es in einer Pressemitteilung vom 20.09.2011 heißt.

Das Konzept des Jugendschutzfilters der Telekom entspricht nach Ansicht der KJM damit grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), womit die Software vor der behördlichen Anerkennung steht.

Die KJM hatte kürzlich bereits das Programm JusProg positiv bewertet.

posted by Stadler at 17:18  

20.9.11

Die Piraten und der Mediensprung

Die Mainstream-Medien überbieten sich plötzlich in mehr oder minder geistlosen Versuchen, Gründe für den überraschenden Wahlerfolg der Piraten in Berlin zu finden. Die meisten Rundfunk- und Print-Journalisten scheinen dabei den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen. Denn nur der Umstand, dass sie – die Vertreter der klassischen Medien – in zunehmendem Maße über die Piraten berichtet haben, hat den Wahlerfolg in Berlin überhaupt möglich gemacht.

Obwohl wir also gerade Zeugen eines medialen Lehrstücks geworden sind, das zeigt, wie sich unsere Mediendemokratie einerseits wandelt, andererseits aber weiterhin altüberkommene Mechanismen greifen, erzählen uns die Kommentatoren die Geschichte des digitalen Wutbürgers, der digitalen Boheme oder ähnlichen Unfug.

Dabei ist der mediale Aspekt, den ich hier Mediensprung nennen möchte, ausschlaggebend dafür gewesen, dass die Piraten von 4 auf 9 Prozent klettern konnten. Den Erfolg, über dessen Gründe sie noch rätseln, haben die alten Medien letztlich durch ihre eigene Berichterstattung erst ermöglicht. Es handelt sich im Grunde also um eine mediale self-fulfilling-prophecy.

Vor ein paar Wochen, als die Piratenpartei in den Umfragen oft noch unter „Sonstige“ geführt wurde, obwohl sie bereits stabil auf einem Niveau von ca. 4 % lag, konnte man beobachten, wie es ihnen mehr und mehr gelang, in den Hauptnachrichten (Tagesschau, Heute-Journal) zu landen und allmählich auch einen eigenen Balken in den Präsentationen der Umfragen zu bekommen. Parallel haben auch die Print-Ausgaben der Zeitungen vor der Berlin-Wahl begonnen, sich verstärkt mit dem Phänomen Piratenpartei zu beschäftigen.

Mit diesem Sprung raus aus den reinen Online-Medien und rein in die alte Medienwelt des Fernsehens und der Tageszeitungen wurde eine neue Zielgruppe erreicht. Die Piraten drangen erstmals in das Bewusstsein von Menschen vor, die ihre politischen Informationen immer noch primär aus den Tagesthemen und den Zeitungen beziehen.

Auch wenn mittlerweile die Mehrheit der Deutschen das Internet nutzt, sollte man sich nicht der Illusion hingeben, dass sie sich deshalb auch alternativer Informationsquellen bedienen. Für die nicht twitternde und nicht bloglesende Mehrheit ist selbst Spiegel-Online schon Avantgarde.

Das von mir als Mediensprung beschrieben Phönomen, könnte man auch unter dem Stichwort „digital divide“ diskutieren. Mich irritiert in jedem Fall aber, dass der mediale Aspekt in den Wahlanalysen kaum eine Rolle spielt, was darauf hindeutet, dass seine zentrale Bedeutung weithin verkannt wird.

Für die Piraten besteht die größte Herauforderung möglicherweise nicht (nur) in einer konstruktiven Parlamentsarbeit, sondern darin, in den Talkshows der ARD eine gute Figur abzugeben. Daran, dass sich die Piraten auf diese klassischen Formate einlassen werden, besteht kein Zweifel. Ob sie sich, wie bislang fast alle anderen, auch formatieren lassen, wird sich zeigen. Morgen soll es bei Anne Will auch bereits losgehen, wie man hört.

 

posted by Stadler at 16:01  

20.9.11

Landgerichtspräsident beschwert sich bei Anwaltskammer über bloggende Rechtsanwältin

Der Präsident des Landgerichts Köln, das offenbar nicht nur im Bereich des Medienrechts gelegentlich für seltsame Entscheidungen gut ist, hat sich bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt über die bloggende Anwältin Heidrun Jakobs beschwert und „eine berufsrechtliche Prüfung im Hinblick auf § 43a Abs. 3 BRAO bzw. die wenig klaren Grenzen anwaltlicher Internetauftritte im Hinblick auf § 43 b BRAO anheim“ gestellt.

Der Grund für das ungwöhnliche Vorgehen des Gerichtspräsidenten war ein Blogbeitrag der Kollegin über eine Entscheidung des Landgerichts Köln, die nach Ansicht der Rechtsanwältin so daneben lag, dass sie bereits strafrechtlich relevantem Verhalten Vorschub leistete. Durch diese Aussage sieht der Gerichtspräsident offenbar das Sachlichkeitsgebot des § 43a Abs. 3 BRAO verletzt.

Nach meiner Einschätzung hat der Präsident des Landgerichts allerdings eher ein fragwürdiges Verständnis von Meinungsfreiheit.

(via RA Kompa)

posted by Stadler at 11:34  

19.9.11

Die Maschinerie der Urheberrechtslobby läuft nach wie vor auf Hochtouren

Jetzt hat sich auch noch Angela Merkel zum Streit um die Tagesschau-App und auch das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse zu Wort gemeldet und zwar ganz im Sinne der Verlagslobbyisten. Denn die leisten seit einiger Zeit in Berlin harte Arbeit, um den politischen Entscheidern die sachlich nicht gerechtfertigten Forderungen ihrer Auftraggeber einzutrichtern. Auch wenn die Verlage seit längerer Zeit über wirtschaftliche Probleme klagen, ist ganz augenscheinlich noch genug Geld vorhanden, um die Maschinerie des Lobbyismus am Laufen zu halten.

Dass das geforderte Leistungsschutzrecht von Urheberrechtlern nahezu einhellig abgelehnt wird und auch die Klage der Verlage gegen die Tagesschau-App aus verfassungsrechtlichen Gründen wenig Aussicht auf Erfolg haben wird, stört die lobbygetriebene Kanzlerin offenbar wenig. Der Eindruck, dass Merkel das Gemeinwohl im Sinn haben könnte, drängt sich ohnehin nicht gerade auf.

posted by Stadler at 22:06  

19.9.11

KJM erkennt FSK.online und USK.online an

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat FSK.online und USK.online als neue Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt.

FSK.online ist ein Ableger der Freiwiligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die USK ist die freiwillige Selbstkontrolle der Computerspielewirtschaft. Damit dehnen sich zwei etablierte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle auch in den Onlinebereich aus.

Wer im Internet entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet, kann sich den Vorgaben der anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen unterwerfen. Für ihn hat das den Vorteil, dass Sanktionen durch die KJM nach § 20 Abs. 5 JMStV zunächst ausgeschlossen sind und sich zuerst die Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle mit den behaupteten Verstößen zu befassen hat. Maßnahmen sind aber auch dann nur zulässig, wenn die Entscheidung der Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreitet.

 

 

posted by Stadler at 16:02  

18.9.11

Leistungsschutzrecht für Verlage nicht verfassungskonform?

Die Initiative IGEL (Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht) hat den Göttinger Hochschulprofessor Gerald Spindler zu der Forderung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger interviewt. Wie praktisch alle renommierten Urheberrechtler kann auch Spindler, den ich für den aktuell bedeutendsten deutschen Rechtswissenschaftler im Bereich des Internetrechts halte, der Forderung der Verlage nichts abgewinnen.

Spindler hält die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht sogar für verfassungsrechtlich problematisch. Er sieht den eigentlichen Urheber (von der Verfassung) stärker geschützt als einen Leistungsschutzberechtigten. Demzufolge müsste auch der Urheber, der seine Werke ins Netz stellt, eine Vergütung erhalten und nicht vorrangig die Verleger. Wenn der Gesetzgeber nun einem Leistungsschutzberechtigten, der mit einem schwächeren Recht ausgestattet ist als der Urheber (Autor), eine Entschädigung gewährt, dies aber für den Urheber nicht vorsieht, so verstößt das nach Ansicht Spindlers gegen den Gleichheitssatz von Art. 3 GG.

Spindler wörtlich:

„Urheber und Verlage müssen gleich behandelt werden: Entweder bekommen beide eine Entschädigung, wenn sie Inhalte ins Netz stellen, oder keiner.“

posted by Stadler at 12:06  

16.9.11

Sozialdemokratische Juristen wollen Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) beschäftigt sich in ihrem Antragsbuch für den Bundesausschuss der am 24. September stattfindet, u.a. mit den Themen Vorratsdatenspeicherung und nichtindividualisierter Verkehrsdatenerhebung.

Der Antrag zur Vorratsdatenspeicherung lautet:

Der Bundesausschuss möge beschließen:
Deutschland kann und soll auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten! Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen bittet den Bundesparteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands um ein klares Nein zu jeglicher anlassunabhängigen Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten. Es darf keine neue gesetzliche Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten ohne Anfangsverdacht oder konkreter Gefahr geben. Der bislang nur unzureichend nachgewiesene Nutzen, der mit auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten verbunden sein könnte, rechtfertigt nicht die 20 damit verbundenen schweren Grundrechtseingriffe. Unstrittig ist zudem, dass die Vorratsdatenspeicherung von Kriminellen und Terroristen leicht umgangen werden könnte. Die SPD nimmt die erheblichen Ängste und Vorbehalte gegen eine so breite, weil alle Bürgerinnen und Bürger betreffende und eine so langfristige Speicherung von Kommunikationsdaten ernst und spricht sich nachdrücklich gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung aus. Das vom BMJ vorgeschlagene „Quick-Freeze Verfahren“ ist dagegen akzeptabel, weil es schon die Speicherung von Daten auf die Fälle beschränkt, in denen der konkrete Verdacht einer bestimmten, schwerwiegenden Straftat besteht.

Das ist deutlich erfreulicher als das, was man aus dem Kreis des SPD-Netzrats zuletzt zu diesem Thema gehört hat.

Außerdem wird in dem Papier, vor dem Hintergrund der massiven Abfrage von Funkzellendaten in Dresden, eine gesetzliche Begrenzung der nichtindividualisierten Verkehrsdatenerhebung gefordert. Auch das ist eine vernünftige und bürgerrechtsfreundliche Haltung.

Man darf gespannt sein, auf welche Linie sich die SPD auf ihrem Parteitag einpendelt, denn davon wird letztlich auch die künftige Akzeptanz der Partei in netzpolitischen Fragen abhängen. Gerade in diesem Bereich hat die SPD in den letzten Jahren,mit ihrer wankelmütigen Haltung zu verschiedenen Fragen einiges an Kredit verspielt.

Update:
Ich wurde gebeten zu erwähnen, dass es in der SPD auch aus Kreisverbänden Anträge zum Bundesparteitag gibt, sich gegen die Vorratsdatenspeicherung auszusprechen.

posted by Stadler at 21:03  
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