Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.9.10

BGH: Ohne 19 % Mehrwertsteuer

Mit einem heute im Volltext veröffentlichten Urteil vom 31.03.2010 (Az.: I ZR 75/08) hat der BGH entschieden, dass eine Werbung mit der Aussage „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“ auch dann nicht als unangemessene Beeinflussung des Verbauchers wettbewerbswidrig ist, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabatts erscheint.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist die von der Werbung ausgehende Anlockwirkung als Bestandteil des Leistungswettbewerbs hinzunehmen. Die freie Entscheidung der Verbraucher wird dadurch nach Meinung des Gerichts nicht beeinträchtigt.

posted by Stadler at 10:48  

11.6.10

BGH: Preisnachlass nur für Vorratsware

Der BGH hat mit einem heute im Volltext veröffentlichten Urteil (Urt. v. 10. Dezember 2009, Az.: I ZR 195/07) entschieden, dass bei einer  Werbung  mit einem  erheblichen  Preisnachlass darauf hingewiesen werden muss, dass dieser Preisnachlass nur für die im Ladengeschäft vorrätige Ware gilt. Andernfalls wird gegen das Transparenzgebot des  § 4 Nr. 4 UWG verstoßen.

In der Sache ging es um eine Werbung des Media-Markts, der in Prospekten für einen eintägigen Preisnachlass von 19 % („ohne 19 % Mehrwertsteuer“) geworben hatte.

posted by Stadler at 11:53  

15.4.10

Folien des Vortrags Web 2.0 und Social-Media-Marketing für Rechtsanwälte

Die Power-Point Folien meines gestrigen Vortrags Web 2.0 und Social-Media-Marketing für Rechtsanwälte beim Bayerischen Anwaltverband in München sind jetzt auch online abrufbar.

posted by Stadler at 07:53  

11.2.10

Untergeschobene Zustimmung zur Zusendung von Werbung in Teilnahmeerklärung für Gewinnspiel

Nach zwei Urteilen des Landgerichts Berlin vom 18.11.2009 dürfen Teilnahmecoupons für Gewinnspiele keine Erklärungen enthalten, durch die die Teilnehmer gleichzeitig einer Werbung per Telefon oder E-Mail zustimmen.

Das Gericht hat offenbar Verstöße gegen das UWG und das Bundesdatenschutzgesetz angenommen und klargestellt, dass Einwilligungsklauseln zur Weitergabe persönlicher Daten nur zulässig sein können, wenn sie vom übrigen Text deutlich abgehoben sind. Sie müssen außerdem klar beschreiben, von wem die Daten für welche Zwecke verarbeitet und genutzt werden. Telefon- und E-Mail-Werbung ist nur dann statthaft, wenn der Kunde eine gesonderte Einwilligungserklärung unterschreibt oder durch Ankreuzen eines Kästchens aktiv zustimmt.

Urteile des LG Berlin vom 18.11.2009, Az. 4 O 89/09 (Axel-Springer-Verlag) und 4 O 90/09 (Ullstein-Verlag) – nicht rechtkskräftig

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband vom 09.02.2010

posted by Stadler at 11:30  

28.1.10

Wie und an welcher Stelle ist im Onlinehandel auf Versandkosten hinzuweisen?

Mit dieser Frage beschäftigt sich ein heute veröffentlichtes Urteil des BGH vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 50/07).

Der BGH führt in seiner Entscheidung u.a. aus:

„Es reicht nicht aus, wenn der Verbraucher erst beim Aufruf des virtuellen Warenkorbs darüber informiert wird, dass und in welcher Höhe Versandkosten anfallen und dass die Mehrwertsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist.

Die Beklagte, die Verbrauchern im Internet Waren zum Abschluss eines Fernabsatzvertrags i.S. des § 312b BGB anbietet, ist bei einer Werbung unter Angabe von Preisen verpflichtet, zusätzlich zur Angabe der Endpreise i.S. des § 1 Abs. 1 PAngV die in § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben zu machen. Sie hat deshalb anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV) und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV). Die Art und Weise, wie die Hinweise gemäß § 1 Abs. 2 PAngV zu geben sind, richtet sich nach § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV.

Hinsichtlich der Liefer- und Versandkosten ist allerdings zu beachten, dass deren Höhe häufig vom Umfang der Gesamtbestellung des Kunden (…) oder von der Art der ausgewählten Waren abhängen wird. Es reicht deshalb auch im Hinblick auf § 1 Abs. 2 Satz 2 PAngV aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis „zzgl. Versandkosten“ aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Fenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.“

Es ging in der Entscheidung außerdem darum, in welcher Form mit Testergebnissen geworben werden darf. Der Leitsatz des BGH hierzu lautet:

„Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.“

posted by Stadler at 10:07  

18.1.10

Süddeutsche zahlt für positive Blogbeiträge

Upload, das Magazin für digitales Publizieren, berichtet darüber, dass die Süddeutsche Zeitung, über den Umweg einer schweizer Werbeagentur, Blogger für lobende Beiträge über ihr iPhone-App bezahlt.

Das ist rechtlich nicht unproblematisch. Werden solche Blogbeiträge nämlich nicht ausdrücklich und deutlich als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet, sondern wird der Eindruck erweckt, es handle sich um eine unabhängige Meinungsäußerung des Bloggers, dann liegt sog. getarnte Werbung (Schleichwerbung) vor, die wettbewerbswidrig ist. Da die Vorgabe der von der SZ beauftragten Werbeagentur Trigami u.a. lautet, positive Kommentare im App Store zu verfassen, wird man allerdings kaum davon ausgehen dürfen, dass der Werbecharakter in jedem Fall offen gelegt wird.

Mit dieser Irreführung setzt die vielleicht beste Zeitung des Landes aber vor allen Dingen ihren Ruf als glaubwürdiges und kritisches Presseorgan aufs Spiel.

posted by Stadler at 11:39  

12.1.10

BGH: Zulässigkeit von E-Mail-Werbung

In einem heute veröffentlichten Beschluss vom 10.12.2009 befasst sich der BGH mit der Frage der unaufgeforderten Zusendung von Werbung per E-Mail. Die entscheidenden Aspekte habe ich in zwei eigenen Leitsätzen zusammengefasst:

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (2004) kann E-Mail-Werbung nicht durch ein mutmaßliches, sondern nur durch ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gerechtfertigt sein.

Die Angabe auf einer Homepage, dass man mit dem Betreiber der Website in Kontakt treten oder ihm etwas mitteilen kann, beinhaltet regelmäßig keine (konkludente) Einwilligung in die Zusendung beliebiger Werbung.

BGH, Beschluss vom 10.12.2009, I ZR 201/07

posted by Stadler at 15:00  

16.12.09

BGH: FIFA-WM-Gewinnspiel

Der Bundesgerichtshof hat mit einem heute veröffentlichten Urteil vom 09.07.2009 (Az.: I ZR 64/07) entschieden, dass die Vorschrfit des § 4 Nr. 5 UWG mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist. § 4 Nr. 5 UWG regelt, dass es unlauter ist, bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig anzugeben.

Nach der Entscheidung des BGH muss der Verbraucher bereits vor der Teilnahme am Gewinnspiel Gelegenheit haben, sich umfassend über die Teilnahmebedingungen zu informieren. Deshalb muss der Anbieter unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen schon unmittelbar in der Werbung offenbaren.

posted by Stadler at 11:45  

6.11.09

Deutscher Filterkaffee

Der Filtertütenhersteller Melitta stört sich daran, dass sich ein Konkurrent, ein Anbieter von Kaffeevollautomaten, in einem Video über Filtertüten lustig macht.

Das Vorgehen von Melitta ist nicht nur humorlos, sondern auch rechtlich fragwürdig. Wäre es zu beanstanden, wenn sich ein Motorradhersteller in der Werbung über Autos lustig macht? Wohl kaum. Eine Herabsetzung eines Mitbewerbers (§ 4 Nr. 7 UWG) dürfte das kaum darstellen.

Andererseits gibt es in diesem Land immer wieder Landgerichte, die einstweilige Verfügungen erlassen, bei denen man sich verwundert die Augen reibt.

Vielleicht sollte man deshalb die humorlose Abmahnung ins UWG – möglichst als Verbot ohne Wertungsmöglichkeit – aufnehmen.

posted by Stadler at 08:30  

29.10.09

Umfang des Unterlassungsanspruchs beim Spamming

Die durch den Verstoß begründete Wiederholungsgefahr wird bei unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung nach Ansicht des Landgerichts Berlin nicht dadurch beseitigt, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, die sich auf auf eine konkrete E-Mail-Adresse des Spammers beschränkt. Eine solche Unterlassungserklärung ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend.

Beschluss des Landgerichts Berlin vom 16.10.09 (Az.: Az. 15 T 7/09) – via MIR

posted by Stadler at 11:47  
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