Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.10.09

BGH: Räumungsverkauf wegen Umbau

Mit Urteil vom 30.04.2009 (Az.: I ZR 66/07), das jetzt im Volltext veröffentlicht worden ist, hat der BGH entschieden, dass ein Kaufmann, der sein Lager – aus welchen Gründen auch immer – leeren will, sich weder im Blick auf das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG noch im Blick auf das Irreführungsverbot gemäß § 5 UWG von vornherein auf einen zeitlichen Rahmen festlegen muss. Damit bestätigt der BGH nochmals eine Entscheidung aus dem letzten Jahr (BGH GRUR 2008). Es kommt nach Ansicht des BGH hinzu, dass in Fällen, in denen sich der mutmaßliche Endtermin der Verkaufsförderungsmaßnahme nur einigermaßen genau abschätzen lässt, in dieser Hinsicht noch gar keine klare und eindeutige Angabe gemacht werden kann, wie sie § 4 Nr. 4 UWG voraussetzt.

posted by Stadler at 09:00  

17.6.09

BGH zur Preissenkungswerbung "20 % auf alles"

Der Bundesgerichtshof hat in einem heute im Volltext veröffentlichten Urteil vom 20.11.2008 (Az.: I ZR 122/06) eine Werbung mit Preissenkungen (20 % auf alles) für wettbewerbswidrig erklärt, in der in Wirklichkeit bei 4 Testartikeln nur eine geringfügige Ersparnis eingetreten ist, im Vergleich zu dem Preis, den der Markt eine Woche vor der Werbeaktion verlangt hatte. Der Anbieter hatte sich damit gerechtfertigt, dass der vorherige Preis bereits ein Sonderpreis gewesen sei und die 20 % auf den regulären Preis gewährt worden seien. Dem ist der BGH nicht gefolgt, zumal der alte Preis auch nicht als Sonderpreis gekennzeichnet war.

Der amtliche Leitsatz:

Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Aus-nahme einer Produktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines belie-bigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber dem vorher geltenden Preis eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt.

posted by Stadler at 10:44  

10.2.09

Bedroht C&A die Geschäftsgrundlage von Google?

Gut, wenn die Presse was zu schreiben hat. C&A hat letzte Woche das Portal „die-topnews.de“ abgemahnt, weil dort neben einem redaktionellen Bericht über C&A Google Adsense Werbung platziert war. Ich fand das zwar reichlich seltsam, aber es war nicht gerade die Meldung der Woche.

Die Welt Online meint jetzt dazu, C&A würde die Geschäftsgrundlage von Google bekämpfen, was das Aus für Googles Werbenetzwerk bedeuten könnte.

Gehts noch eine Nummer größer, fragt man sich da unweigerlich. Dass neben einem redaktionellen Artikel zu einem bestimmten Unternehmen eine Werbeanzeige eines Konkurrenten dieses Unternehmens stehen kann, ist aus dem Bereich der Print-Medien seit Jahrzehnten bekannt. Das braucht man jetzt für die Onlinewerbung nicht wieder von vorne zu diskutieren, nur weil es noch nicht alle begriffen haben.

Und das Trennungsgebot von Werbung und redaktionellem Inhalt gilt auch online. Auch diese Erkenntnis ist nicht grundsätzlich neu.

Um das Trennungsgebot wird sich voraussichtlich auch die juristisch relevante Diskussion ranken. Es könnte durchaus sein, dass Anbieter wie „die-topnews.de“ die von Google Werbung beziehen, diese Werbung optisch oder räumlich noch etwas deutlicher vom redaktionellen Content abgrenzen müssen. Damit steht aber noch lange nicht das Werbekonzept von Google in Frage.

posted by Stadler at 14:51  
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