Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.6.10

Das Linkverhalten der Blogosphäre

Während gelegentlich die angebliche Selbstreferentialität der deutschen Blogosphäre kritisiert wird, stellt „netzwertig.com“ die gegenteilige These auf und meint, die einheimischen Blogs würden eher auf US-Blogs oder deutsche Mainstream-Medien verlinken als auf andere deutsche Blogs.

Und in der Tat kann man häufiger feststellen, dass ein bestimmtes Thema zuerst in einem oder mehreren Blogs auftaucht, um dann Stunden später als Schlagzeile auf dem Heise-Ticker oder Spiegel-Online zu erscheinen. Die meisten Blogger haben gar nicht die Zeit hunderte von Blogs zu verfolgen, weshalb sie von bestimmten Informationen erstmals häufig eben nicht über Blogs sondern über ein großes Nachrichtenportal erfahren. Und das hat dann zur Folge, dass nicht das Blog, das die Nachricht zuerst publiziert hat den Link bekommt, sondern im Zweifel eben doch der Heise-Newsticker.

Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, eine kleine Linkliste bekannter und weniger bekannter Qualitätsblogs zu präsentieren. Es handelt sich im Grunde um unsortierte Bookmarks. Die Auflistung ist deshalb zwangsläufig unvollständig und die Reihenfolge ist beliebig. Thematisch geht es um Medien- und Internetrecht, (Netz)-Politik, Bürgerrechte, IT und Medien. Fühlen Sie sich frei, in den Kommentaren weitere – thematisch einschlägige – Vorschläge zu unterbreiten.

Telemedicus
CARTA
netzpolitik.org
Offene Netze und Recht
…Kaffee bei mir?
Spreeblick
Jurabilis
iRights.info-Blog
Netzpiloten
law blog
Verfassungsblog
LAWgical
Die wunderbare Welt von Isotopp
KoopTech
Blog zum Medienrecht
Stefan Niggemeier
daten-speicherung.de
mediaclinique
immateriblog.de
jensscholz.com
ReH..Mo-Blog
Medial Digital
E-Comm

posted by Stadler at 12:42  

15.6.10

Ernüchternd: Die Berliner Rede zum Urheberrecht

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat gestern die angekündigte Berliner Rede zum Urheberrecht gehalten, die beim BMJ im Wortlaut hinterlegt ist.

Die Rede kann inhaltlich nicht überzeugen, ist in Teilen bedenklich und macht deutlich, dass einige Dinge im Ministerium nicht verstanden worden sind.

Wieder einmal wird der Schutz des Urhebers beschworen, um den es in der ganzen Debatte freilich allenfalls noch am Rande geht. Das Urheberrecht ist de facto längst ein gewerbliches Schutzrecht. Anstatt dies anzuerkennen, wie es das insoweit zumindest ehrlichere anglo-amerikanische Recht tut, wird von der Justizministerin weiterhin der Eindruck erweckt, es ginge in erster Linie um den Schutz der Kreativen.

Es finden sich in der Rede eine ganze Reihe von Aussagen, die aus grundsätzlichen Erwägungen Kritik verdienen.

Weshalb die Schwarmintelligenz ein in der Wissensgesellschaft verfehltes, gar gefährliches Konzept darstellen sollte, wird nur behauptet aber nicht begründet. Der Erfolg vieler Open Source Projekte belegt das Gegenteil allerdings ohnehin eindrucksvoll. Wieso anschließend Open Source und Creative Commons gleichgestellt werden, bleibt unklar. Selbst im Softwarebereich ist diese Gleichsetzung nicht gerechtfertigt. Denn unter dem Sammelbegriff Creative Commons werden eine Vielzahl von mehr oder weniger großzügigen Rechtseinräumungen zusammengefasst, die mit einer Offenlegung des Quellcodes und dem Recht, Software weiterzuentwickeln, grundsätzlich nichts zu tun haben.

Richtiggehend übel wird es aber dann, wenn die Ministerin “Open Culture” als Irrtum bezeichnet. Damit stellt sie letztlich – und das ist ihr, die sie diese Rede vermutlich nicht selbst geschrieben hat, vielleicht auch gar nicht bewusst – liberale Grundwerte in Frage.

Was bedeutet Open Culture und wofür steht der Begriff? Laut Wikipedia u.a. für freies Publizieren in Blogs, für die Forderung nach Open Access im Wissenschaftsbereich und für die Open-Source-Bewegung im Softwarebereich. Wer das als Irrtum betrachtet, stellt damit auch die freie Entscheidung der Urheber und Kreativen in Frage, die Nutzung ihres Werks durch die Allgemeinheit zu gestatten. Gerade an dieser Stelle wird deutlich, dass es dem BMJ keinesfalls um die Interessen und Anliegen der Urheber geht. Andernfalls könnte man deren selbstbestimmte Entscheidung für ein alternatives Urheberrechtsmodell kaum als Irrtum betrachten.

An dieser Stelle stoßen offenbar unterschiedliche Freiheitsbegriffe aufeinander. Der marktliberale Ansatz der FDP erweist sich als Gegenpol zu der freien Entscheidung von Urhebern, gezielt auf Teilhabe zu setzen. Es geht dabei um nicht weniger als den Konflikt zwischen dem Allgemeinwohl und den wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhaber.

Zum Abschluss redet die Ministerin noch dem Leistungsschutzrecht für Verlage das Wort, einem durch und durch illiberalen Ansatz, der im Kern eine Umverteilung zugunsten der Verleger vorsieht, die nicht der Marktentwicklung entspricht.

Weshalb gerade mit protektionistischen Mitteln, die nur die Interessen starker, altüberkommener Lobbys stützen, ein Fortschritt des Urheberrechts erreicht werden soll, wird das Geheimnis von Frau Leutheusser-Schnarrenberger bleiben.

Update: Bei IUWIS gibt es einen Überblick über die Reaktionen zu der Rede

posted by Stadler at 11:26  

14.6.10

Netzneutralität

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages diskutiert in ihrer heutigen Sitzung über Netzneutralität.

Netzneutralität bedeutet, dass Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt transportiert werden sollen. Das setzt voraus, dass sowohl der Staat als auch die technischen Akteure keinerlei Manipulationen technischer Abläufe und Standards veranlassen bzw. vornehmen.

Wenn man Netzneutralität gewährleisten will, darf man bei der Regulierung ausschließlich an den Endpunkten ansetzen. Der technische Prozess dazwischen, also die Ebene der Leitungsnetzbetreiber und der Access-Provider, muss tabu bleiben. Wer die Funktionsfähigkeit des Netzes dauerhaft ohne Beeinträchtigungen sicherstellen will, muss die Finger von der technischen Infrastruktur lassen. Das ist leider bei vielen Politikern noch nicht angekommen, wie man am Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes oder der parallelen Diskussion auf EU-Ebene sieht.

Es wäre ein großer Erfolg, wenn sich endlich die Erkenntnis durchsetzen würde, dass eine Regulierung, die bei technischen Mittlern wie Access-Providern ansetzt, einerseits nicht effektiv ist und andererseits immer die Notwendigkeit der Manipulation technischer Abläufe und Standards mit sich bringt, weshalb sie auch immer die Gefahr beinhaltet, die Funktionsfähigkeit des Netzes zu beeinträchtigen.

posted by Stadler at 10:06  

11.6.10

Time For Kids sperrt „netzpolitik.org“

„Time For Kids“ ist ein Jugendschutzfilter, der u.a. an Schulen eingesetzt wird bzw. werden soll. Speziell der Freistaat Bayern hat sich hier als sog. „Musterland“ vor den Karren eines Softwareherstellers spannen lassen und propagiert die „Initiative für ein sauberes Internet an bayerischen Schulen„.

Wie dieses saubere Internet konkret aussieht, kann man z.B. hier sehen. „Time For Kids“ sperrt bzw. filtert offenbar „netzpolitik.org“ eines der besten und renommiertesten Blogs für Netzpolitik in Deutschland. Ist die kritische Befassung mit netzpolitischen Themen an (bayerischen) Schulen etwa unerwünscht? Vielleicht sollte man sich einfach mal genauer ansehen, was Time For Kids noch so alles filtert.

posted by Stadler at 12:37  

10.6.10

Enquete-Kommission diskutiert über Netzneutralität

Die Enquete-Kommission des Bundestages „Netzpolitik und digitale Gesellschaft“ diskutiert am kommenden Montag über das Thema Netzneutralität, wie netzpolitik.org berichtet. Dort versucht sich Markus an einer Definition von Netzneutralität aus Sicht des Nutzers.

Das ist sicher kein schlechter Ansatz, denn die bisherige Diskussion um Netzneutralität war oft genug sehr einseitig auf wirtschaftliche Aspekte ausgerichtet. Aber wenn man schon vom Markt spricht, dann vielleicht auch mal vom Markt der Meinungen und Informationen. Denn den gilt es dauerhaft zu gewährleisten. Netzneutralität bedeutet deshalb, einen möglichst freien, ungehinderten Fluss der Information zu gewährleisten. Die technischen Dienstleister müssen sich neutral verhalten und haben Daten unverändert und unverfälscht weiter zu leiten. Jeder Versuch, Inhalte zu verändern, zu unterdrücken, umzuleiten oder zu blockieren, widerspricht dem Gebot der Netzneutralität.

Es ist leider oft genug der Staat selbst, der durch manipulative Eingriffe in technische Abläufe gegen das Gebot der Netzneutralität verstößt. Das Zugangserschwerungsgesetz oder die von der EU-Kommission geplanten Access-Blockaden sind ein gutes Beispiel dafür.

Es wäre ein großer Erfolg, wenn es der Enquete-Kommission gelingen würde, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass das Internet ohne eine so verstandene Netzneutralität in Zukunft nicht hinreichend funktionieren kann.

posted by Stadler at 17:48  

31.5.10

Ist das Internet ein Zoo?

Die SPD-Politikerin Barbara Kisseler – übrigens Fachfrau für Kultur in Steinmeiers grandiosem Wahlkampfteam – hat sich mit einer beachtlichen These zu Wort gemeldet. „Die freie Wildbahn im Internet kann nicht in unserem gesellschaftspolitischen Interesse sein“, sagte sie der Zeitschrift proMedia in einem Interview. Was dem Rechtspolitiker sein rechtsfreier Raum, das ist für den Kulturpolitiker offenbar die freie Wildbahn.

Entspricht es tatsächlich unserem gesellschaftspolitischen Interesse, das Internet in einen Zoo umzufunktionieren?  Und wen meint Frau Kisseler, wenn sie von wir spricht? Wohl eher die Content-Industrie als die Gesamtheit dieser Gesellschaft.

Schön ist auch folgender Satz aus dem Interview mit Kisseler:

Wenn man als Provider journalistische Inhalte benutzt, hat man davon einen direkten Vorteil und muss eine Gegenleistung erbringen.

Da kommt man aus dem Staunen gar nicht mehr raus vor lauter Expertentum, an dem bei der SPD nach wie vor kein Mangel zu herrschen scheint.

posted by Stadler at 08:00  

13.5.10

„Das Internet darf kein strafverfolgungsfreier Raum sein“

Das sagte der um keine Plattitüde verlegene BKA-Präsident Jörg Ziercke auf einer Konferenz zur IT-Sicherheit in Berlin, um damit seine Forderung nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu bekräftigen. Die alte Regelung ist Ziercke freilich nicht genug, er möchte mehr, nämlich die Erstreckung der Vorratsdatenspeicherung auf alle Fälle von Internetkriminalität. Ob Herr Ziercke die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich gelesen hat?

Ziercke spricht außerdem vom „Tatmittel Internet“, während andere das Internet als Gefahrenquelle betrachten. Wenn man sich angesichts solcher, durchaus als vorherrschend zu bezeichnender Ansichten nicht in Sarkasmus flüchten will, muss man zumindest konstatieren, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben.

posted by Stadler at 00:31  

11.5.10

Google gegen ACTA

Dass sich Google klar und deutlich gegen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) ausspricht, wird manche überrascht haben, war der Suchmachinenriese bislang doch eher für moderate Töne bekannt. Google positioniert sich vor dem Hintergrund der eigenen wirtschaftlichen Interessen. Jede andere Annahme wäre naiv. Allerdings sind diese Interessen auf einen möglichst freien und ungehinderten Fluss von Informationen und Daten gerichtet, denn genau darauf baut das Geschäftsmodell von Google auf. Bürgerrechtler können und müssen einen Giganten wie Google insoweit als Verbündeten betrachten. Nicht weil Google hehre Ziele verfolgt, sondern weil Google in diesem Punkt von einer liberalen Position profitiert. Im Gegensatz dazu, wollen Staaten und die Inhaber von Schutzrechten das Netz kontrollieren und Inhalte blockieren und sperren.

Im Bereich des Datenschutzes sind die Vorzeichen umgekehrt. Das wirtschaftliche Interesse von Google ist dort auf ein niedriges Schutzniveau gerichtet. Letztlich zeigt sich auch hier in etwas anderer Ausprägung wiederum eine Kollision von Meinungs- und Informationsfreiheit einerseits und Persönlichkeitsrecht/Datenschutz andererseits. Dieser Konflikt wird uns noch eine Weile beschäftigen und es wird eine breite Diskussion darüber notwendig sein, wo und wie wir die Grenzen ziehen wollen.

Link: Internetregulierung nach dem ACTA Entwurf

posted by Stadler at 08:33  

5.5.10

Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ konstituiert sich

Heute findet die konstituierende Sitzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages statt. 17 Abgeordnete und 17 von den Bundestagsfraktionen benannte Sachverständige sollen sich mit den mittel- und langfristigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen des Internets beschäftigen und dem Bundestag Handlungsempfehlungen unterbreiten.

Auch wenn sich die Sachverständigen zu einem beträchtlichen Teil aus der üblichen Mischung von Wirtschaftslobbyisten, Gewerkschaftern, politiknahen Wissenschaftlern und Behördenvertretern rekrutieren, sind auch einige der besten Köpfe der digitalen Bürgerrechtsbewegung vertreten. Zu nennen sind hier insbesondere padeluun (FoeBuD), Constanze Kurz (CCC) und Alvar Freude (AK Zensur) von denen man zum Thema Bürgerrechte und Datenschutz klare freiheitliche Positionen erwarten darf.

Ob die Enquete tatsächlich politische Entscheidungsprozesse in nennenswertem Umfang beinflussen wird, darf man bezweifeln. Andererseits spricht allein das mediale Interesse an der Kommission und ihren Mitgliedern dafür, dass die Positionen der „Sachverständigen“ wohl kaum gänzlich ignoriert werden können. Die Politik hat zumindest zur Kenntnis genommen, dass sich aus dem Netz heraus neue, politisch aktive Gruppierungen bilden, die zunehmend an Einfluss gewinnen und mit denen das Gespräch gesucht werden muss. Und das erscheint mir schon ein erster kleiner Erfolg zu sein, der andeutet, dass künftig auch im Spiel des politischen Lobbyismus die Karten neu gemischt werden.

posted by Stadler at 11:48  

21.4.10

Internetregulierung nach dem ACTA Entwurf

Im Hinblick auf die umstrittenen ACTA Verhandlungen ist nun erstmals ein offizieller Entwurf des beabsichtigen Vertragstextes veröffentlicht worden. Anders als die geleakten Fassungen, lässt dieser Entwurf nicht erkennen, welche Staaten und Parteien welche Positionen eingenommen haben.

Mit Blick auf die Durchsetzung des geistigen Eigentums im Internet – die Regelungen hierzu finden sich ab Seite 18  – wird allerdings der Ansatz einer stärkeren Inpflichtnahme von Internet Service Providern mehr als deutlich.

Die Definition des Begriffs „Online Service Provider“ ist dabei sehr weit gefasst:

„online service provider and provider mean a provider of online services or network access, or the operators of facilities therefore, and includes an entity offering the transmission, routing, or providing of connections for digital online communications, between or among points specified by a user, of material of the user’s choosing, without modification to the content of the material as sent or received“

Welche Maßnahmen die Provider konkret ergreifen sollen, ist nicht in allen Details hinreichend klar umrissen. U.A. Auskunftsansprüche von Rechteinhabern gegen Provider und eine Art „Notice And Take Down“ sind allerdings angedeutet. Und nachdem ein Zugangsprovider keine Inhalte löschen oder entfernen kann, er andererseits zum Kreis derjenigen gehört, die Maßnahmen ergreifen sollen, verbleiben als Handlungsoptionen eigentlich nur Access-Sperren und Filterkonzepte.

Um überhaupt zu einer halbwegs ausgewogenen Regelung zu kommen, wäre es deshalb in einem ersten Schritt nötig, Access-Provider gänzlich auszunehmen, was im übrigen auch mit Blick auf die vieldiskutierte Netzneutralität geboten ist. Und genau das sollte die EU, auch vor dem Hintergrund der E-Commerce-Richtlinie, in den weiteren Verhandlungen fordern.

posted by Stadler at 15:45  
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