Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.4.10

Rat der EU will Notice And Take Down Verfahren einführen

Eine neue Entwurfsempfehlung des Rates plädiert für die Einführung eines Notice And Take Down Verfahrens zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Netz, aber auch zur Bekämpfung von rassistischen und ausländerfeindlichen Inhalten und solchen mit terroristischem Hintergrund. Andererseits stellt die Empfehlung klar, dass eine Erstreckung auf sonstigen unrechtmäßigen oder unerwünschten Content nicht beabsichtigt ist. Klargestellt wird zudem, dass die Empfehlung nicht auf die Filterung oder Bloackade von Netzinhalten abzielt. Äußerst problematisch ist allerdings das Vorhaben der EU, alle Personen unter 18 Jahren als Kinder zu definieren und damit den Anwendungsbereich der Strafvorschriften auch auf sog. Jugendpornografie zu erweitern. Dieser Gleichsetzung tatsächlich nicht vergleichbarer Phänomene muss entgegen getreten werden.

Kernstück der Empfehlung ist die Einführung eines Notice And Take Down Verfahrens. (Host-)Provider sollen auf Anweisung der zuständigen (nationalen) Behörden illegalen Content entfernen oder den Zugang zu solchen Inhalten beseitigen.

Der Entwurf weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortlichkeitsregeln der E-Commerce-Richtlinie nicht angetastet werden und die Provider auch weiterhin nicht verpflichtet werden sollen, aktiv nach illegalen Inhalten zu forschen.

Den gegen das Vorhaben erhobenen Einwand, dass ein derartiges Verfahren fundamental gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im Internet verstoßen würde, kann ich nicht ohne weiteres nachvollziehen. Eine solche Regelung bedarf einer sauberen Umsetzung in nationales Recht, in der die Befugnisse der Polizei- und Sicherheitsbehörden ausreichend konkret umrissen sind. Der Ansatz ist aber keinesfalls von Vornherein mit Grundrechten unvereinbar. Die Möglichkeit der kurzfristigen Unterbindung der Verbreitung von illegalen Inhalten durch sofort vollziehbare Verwaltungsakte – ohne vorhergehende richterliche Anordnung und Anhörung des Betroffenen – ist nicht grundsätzlich neu. In gewissem Umfang besteht auch eine tatsächliche Notwendigkeit für derartige Anordnungen. Die behördliche Maßnahme muss aber in jedem Fall einer vollständigen gerichtlichen Nachprüfbarkeit unterliegen.

Wer Löschen statt Sperren fordert, kann derartige Konzepte nicht per se ablehnen. Es kommt vielmehr auf die konkrete gesetzliche Ausgestaltung an.

posted by Stadler at 09:57  

25.3.10

Nachbetrachtung zum eco-Kongress "Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?"

Während ich in Tegel auf meinen Rückflug nach München warte, ist noch ein bisschen Zeit für eine kurze Zusammenfassung des gestrigen Kongresses von eco und MMR der im Bundesministerium der Justiz stattfand.

Die Frage „Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?“ stellt mittlerweile eigentlich eine Platitüde dar. Als erster Redner betonte Michael Rotert vom Providerverband eco dann auch zu Recht, dass das Internet noch nie ein rechtsfreier Raum gewesen ist.

Anschließend sprach Irene Pakuscher vom BMJ und positionierte sich deutlich gegen das Modell einer Kulturflatrate. Sie bezeichnete die Idee gar als Zwangskollektivierung. Während des Vortrags von Frau Pakuscher nahm dann Markus Beckedahl von netzpolitik.org neben mir Platz und tippte sogleich ersten Blogbeitrag zur laufenden Veranstaltung auf seinem MacBook.

Als nächster Referent beschäftigte sich Rechtsanwalt Dieter Frey mit dem Thema Leistungsschutzrechte für Verlage. Frey warf die Frage auf, ob die Verlage zunächst alle Nutzer als Rechtsverletzer qualifizieren lassen wollen, um diese Rechtsverletzung anschließend über eine Zahlung an eine neu zu gründende Verwertungsgesellschaft wieder zu beseitigen. Zu diesem Thema gibt es bereits Folien eines anderen Vortrags von Dr. Frey.

Der Vortrag von Arnd Haller, Justitiar bei Google Deutschland, war pointiert und klang fast ein bisschen wütend. Haller sagte, dass Google nur die Wahl hätte zwischen Zensur und Gefängnis und spielte damit auf eine strafrechtliche Verurteilung von Google Managern in Italien wegen eines Videos auf YouTube an. Haller vertrat außerdem die Ansicht, die jetzigen Haftungsregelungen würden der Zensur Vorschub leisten. Seines Erachtens wird derzeit aus Angst vor Haftung insgesamt zu schnell gelöscht.

Haller sprach sich ferner für einen Vorrang der Inanspruchnahme des unmittelbaren Rechtsverletzers aus und damit für die Einführung einer Subsidiaritätsregelung im deutschen Recht.

Staatssekretär Max Stadler (FDP) betonte in seiner Rede, dass das BMJ Netzsperren ablehnt, aber für ein Leistungsschutzrecht zugunsten von Verlagen eintritt.

In der abschließenden Diskussion entspann sich ein interessantes Rededuell zwischen Gerhart Baum und dem früheren Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem. Baum warf dem Bundesverfassungsgericht vor, bei der Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung nicht den Mut gehabt zu haben, die Speicherung als solche in Zweifel zu ziehen und das Verfahren dem EuGH vorzulegen. Hoffmann-Riem antwortete mit der Frage, ob Baum denn ernsthaft glauben würde, der EuGH hätte die Richtlinie zur VDS dann tatsächlich gekippt. Ein sehr aufschlussreicher Wortwechsel wie ich finde.

posted by Stadler at 13:15  

10.3.10

Vorratsdatenspeicherung 2.0

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der das bestehende Gesetz gerade in Karlsruhe zu Fall gebracht hat, ruft dazu auf, Bundestagsabgeordnete anzuschreiben und sie davon zu überzeugen, eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und sich für eine Abschaffung der EU-Pflicht zur anlasslosen Datensammlung einzusetzen.

Man muss vermutlich auch kein Prophet sein, um vorhersagen zu können, dass es in absehbarer Zeit einen neuen gesetzgeberischen Anlauf geben wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nicht per se in Zweifel gezogen hat.

Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung und auch der gegen das Zugangserschwerungsgesetz haben aber gezeigt, dass vernetzte Bürger Einfluss nehmen und die Politik unter Druck setzen können. Das sollte man die Politiker weiterhin und in vertärktem Maße spüren lassen.

posted by Stadler at 08:38  

4.3.10

Bundestag setzt Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" ein

Auf Grundlage eines interfraktionellen Antrags von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wird der Bundestag heute eine Internet-Enquete-Kommission einsetzen.

Ziel der Kommission soll es nach der Pressemitteilung des Bundestages sein, politische Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft in Deutschland dienen. Die Enquete-Kommission soll auf Basis ihrer Untersuchungsergebnisse den staatlichen Handlungsbedarf benennen.

Zusammensetzen soll sich das Gremium aus 17 Mitglieder des Bundestages und 17 Sachverständigen. Was den politischen Teil angeht, stehen die Mitglieder offenbar bereits fest. Wer die Sachverständigen sind, dürfte vermutlich die sogar spannendere Frage sein.

Der Kommission gehören allerdings auch Abgeordnete wie Ansgar Heveling (CDU) und Martin Dörmann (SPD) an, bei denen, wenn man sich ihre Äußerungen zu Netzthemen ansieht, selbt noch erheblicher Nachholbedarf in Sachen Medienkompetenz besteht. Handelt es sich am Ende gar um ein Schulungsprogramm für Abgeordnete?

posted by Stadler at 13:48  

1.3.10

Ilse, Angie und das Netz

Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner gibt sich in ihrer Warnung vor Google, Apple und Microsoft gewohnt kompetent und differenziert. Die Bundeskanzlerin hat demgegenüber endlich erkannt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Aber das wissen wir doch längst Angie. Ach und übrigens liebe Ilse, Orwell hätte sich vermutlich so einiges nicht träumen lassen, einschließlich der Überwachungsgesetze die die Union in den letzten 10 – 15 Jahren so mitgetragen hat.

Vielleicht sitzen die beiden jetzt bei einer Tasse Tee im Kanzleramt und machen sich Gedanken über das GBI (große, böse Internet).

posted by Stadler at 20:55  

23.2.10

Grundrecht auf Netzneutralität?

Kristian Köhntopp – kein Jurist, dafür ein Mensch mit einem klaren Blick – wirft in seinem Blog die Frage auf, ob es ein Grundrecht auf Netzneutralität gibt und ob man ein solches Recht einfordern kann.

Köhntopp stellt die Frage, ob der Bürger ein Recht auf mittlerfreie Kommunikation hat, weil nur so seine Meinungs- und Informationsfreiheit künftig gewährleistet werden kann.

Die Regulierungsbemühungen des Staates setzen nämlich bislang gerade bei den technischen Mittlern – also vor allem den Internet Service Providern – an. Zugangserschwerungsgesetz, JMStV, Deep Packet Inspection oder Three-Strikes-Out sind Modelle, die den Provider ins Visier genommen haben und von ihm verlangen, technische Abläufe und Standards zu manipulieren, um so Einfluss auf die Inhalte nehmen zu können.

Die Diskussion der Frage, ob der Bürger von seinem Staat verlangen kann, die Finger von der Kommunikationsinfrastruktur zu lassen, ist nicht nur etwas für Nerds und Freaks. Mit dieser Thematik werden sich vielmehr gerade auch die Juristen beschäftigen müssen. Das vom Verfassungsgericht neu geschaffene Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme zeigt möglicherweise auch für das Netz schon auf, wohin der Weg führen muss. Auch wenn die Brücke zur Netzneutralität bislang noch nicht geschlagen worden ist.

Neben der Frage nach dem Grundrecht, die Köhntopp stellt, muss auch die Frage nach einer institutionellen Garantie von Netzneutralität aufgeworfen werden. Muss der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat gewährleisten, dass die technischen Kommunikationsstrukturen von jeglicher staatlicher Einflussnahme freibleiben und muss er stattdessen nach Wegen suchen, rechtswidrige Inhalte ausschließlich an den Endpunkten, bei den Sendern und Empfängern zu bekämpfen?

Das ist in der Tat die eigentliche Diskussion, die in der Auseinandersetzung mit den derzeit stattfindenden konservativen Regulierungsbemühungen zu führen ist.

posted by Stadler at 15:36  

13.1.10

Die CDU hat viel Lehrgeld bezahlt

Die Union will angeblich Konsequenzen aus dem „Zensursula“-Theater ziehen, weil sie nach Aussage von CDU-Fraktionsvize Kretschmer ziemlich viel Lehrgeld bezahlen musste. Jetzt heißt es, man wolle das Internet als „Raum der Freiheit“ erhalten, wie SPON berichtet. Das was ich in den letzten Monaten immer wieder mal aus den Reihen der Union gehört habe, deutet aber zumindest nicht auf einen deutlichen Lerneffekt hin.

Man könnte in einem ersten Schritt ja den Antrag in den Bundestag einbringen, das Zugangserschwerungsgesetz wieder aufzuheben und dies dann mit den Stimmen der SPD beschließen. ;-)

posted by Stadler at 18:00  

10.1.10

Wie verändert das Internet unser Denken?

„HOW IS THE INTERNET CHANGING THE WAY YOU THINK?“ lautet für das Onlinemagazin für Wissenschaftskultur „Edge.org“ die Frage des Jahres 2010. Diese Frage stellt Edge an Wissenschaftler und Denker, wie es auf der Site heißt, und veröffentlicht die eingehenden Antworten. Unter den Befragten befinden sich natürlich eine ganze Menge der üblichen Verdächtigen, u.a. auch Frank Schirrmacher und Nicolas Carr mit ihren kulturpessimistischen Ansätzen. Die FAZ hat sich des Themas angenommen und einige der ersten Antworten ins Deutsche übersetzt.

Die hiesige Debatte war in den letzten Wochen und Monaten sehr stark von Frank Schirrmachers Texten geprägt, die sich in Buchform auch ganz vorne in den Bestsellerlisten wiederfinden. Der These Schirrmachers, dass wir aufgrund einer Überforderung im Informationszeitalter gezwungen werden, Dinge zu tun, die wir nicht wollen, widersprach in erstaunlich überzeugender Art und Weise Sascha Lobo, der im Spiegel den Kulturpessimismus Schirrmachers offen legt.

Auch die Süddeutsche Zeitung hat sich in ihrer Wochenendausgabe („Die Zweimilliardenfrage“ von Johannes Boie) des Themas angenommen und berichtet über das Projekt des Onlinemagazins Edge.

Die Debatte ist wichtig und interessant. Man wird allerdings zu berücksichtigen haben, dass konservative Stimmen wie die Frank Schirrmachers naturgemäß zunächst die Oberhand behalten werden und die Deutungshoheit für sich beanspruchen. Das ist der menschlichen Neigung zum Kulturpessimismus geschuldet, die Karl Valentin mit dem Satz „Früher war sogar die Zukunft besser“ trefflich umschrieben hat.

Dass das Internet das Denken der Menschen verändert, ist dabei vielleicht gar nicht mehr die zentrale Frage. Das menschliche Denken hinkt der technologischen Entwicklung allerdings deutlich hinterher. Wer deshalb mit Schirrmacher glaubt, dass der Mensch dem Internet und seiner Dynamik generell nicht gewachsen wäre, der unterschätzt möglicherweise die menschliche Fähigkeit zur Veränderung und Weiterentwicklung. Schirrmacher ist einer, der derzeit viele Bücher verkauft, weil er den Zeitgeist getroffen hat. Als Vordenker wird er mit seinen vielfach rückwärtsgewandten Thesen deshalb wohl kaum in die Geschichte eingehen. Er liefert dennoch einige wichtige Denkanstöße. Mit seiner Forderung nach einem notwendigen Bildungswandel, weg vom Wissenslernen, hin zu einem „informellen Lernen“, beschreibt Schirrmacher eine der großen Herausforderungen dieser Wissens- und Bildungsgesellschaft.

Wenn das Grundprinzip des Netzes, das in der Verlinkung von Informationen und Inhalten besteht, sich auch als Bildungsprinzip durchsetzen könnte, wäre bereits viel gewonnen. Denn gerade das Erlernen eines verknüpfenden, strukturierenden Denkens stellt neben der Fähigkeit Informationen zu filtern und zu bewerten, das maßgebliche Rüstzeug dar, um sich in der Informationsgesellschaft behaupten zu können. Ob staatliche Bildungsvorgaben wie der Bologna-Prozess, der auf eine stärkere Verschulung des Hochschulwesens setzt, dem nicht eher im Weg stehen, muss kritisch hinterfragt werden.

posted by Stadler at 12:25  

13.9.09

Nachbetrachtung: Freiheit statt Angst

Auch wenn die Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 12.09.2009 in Berlin von zumindest einem Übergriff der Polizei überschattet wurde, fällt meine Nachbetrachtung positiv aus.

Die Besucherzahlen werden vielleicht nicht die Erwartung von allen erfüllt haben, aber sie dürften ordentlich gewesen sein. Die Angaben schwankten zwischen 10.000 und 25.000. Die Stimmung auf dem Potsdamer Platz war eigentlich sehr entspannt und es gab einige begeisternde Reden zu belauschen, zum Beispiel die von Franziska Heine vom AK Zensur.

Besonders erfreulich finde ich, dass auch die Hauptnachrichtensendungen berichtet haben, denn es ist wichtig, das Thema in die Wohnzimmer derjenigen zu tragen, die sich bislang nicht mit dem Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter beschäftigt haben und dennen möglicherweise entgangen ist, dass die Bürgerrechte schleichend immer weiter beschränkt werden, weil der Staat schweibchenweise seine Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse ausbaut.

posted by Stadler at 07:55  

10.9.09

Zypries erklärt der Piratenpartei das Internet

Wenn Sommerloch, Wahlkampf und eine Portion Borniertheit zusammenkommen, dann kann das in solche Interviews münden, wie Justizministerin Zypries der taz gerade eines gegeben hat.

Die Ministerin läuft zu ungeahnter Form auf und erklärt der Piratenpartei sogar die Zukunft des Internets:

„Die technische Entwicklung geht mit Rasanz voran, wer weiß, ob wir nicht in fünf Jahren eine neue Generation des Internets haben. Vielleicht hat dann jeder Mensch eine individuelle IP-Adresse, die so unverwechselbar ist wie seine Telefonnummer? Was hieße das denn für die Anonymität des Netzes? Aber von solchen Entwicklungen wissen viele Piraten offenbar gar nichts – jedenfalls diskutieren sie nicht darüber.
(…)
Nun, wenn sich das Internet so entwickelte, hätten wir zum Beispiel viele Probleme bei der Verfolgung von Straftaten im Internet nicht mehr, weil die IP-Adresse wie ein Fingerabdruck zum Aufspüren von Kriminellen genutzt werden könnte. Wahrscheinlich gefällt das den Piraten nicht.“

In Bed With Schäuble? Zu solchen Überwachungsfantasien fällt mir nur ihr Parteifreund Helmut Schmidt ein. „Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen.“

Ach ja Frau Zypries, was sind denn jetzt nochmal Browser?

posted by Stadler at 14:50  
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