Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.10.10

Ausschussanhörung zu Netzsperren

Am gestrigen 25.10.2010 habe ich als Sachverständiger für den FoeBud an einer Anhörung des Unterausschusses Neue Medien des Bundestages zum Thema „Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: technische und organisatorische Fragen“ teilgenommen. Meine schriftliche Stellungnahme ist online abrufbar.

Die Fraktionen von Grünen, SPD und Linken haben (jeweils eigene) Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht, die auf eine Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes gerichtet sind. Diese Gesetzesentwürfe werden nunmehr in den Ausschüssen behandelt, zuerst in dem für Neue Medien und anschließend noch im Rechtsausschuss.

In der zweieinhalbstünden Sachverständigenbefragung haben die anwesenden Experten fast einhellig die Ansicht vertreten, dass Netzsperren kein geeignetes Mittel sind, um kinderpornografische Inhalte im Netz zu bekämpfen. Weitgehend einig war man sich auch darüber, dass die Melde- und Löschkonzepte verbesserungsbedürftig sind und die direkte Kontaktaufnahme zu den hostenden Providern den größten Erfolg verspricht. Allein das BKA scheint weiterhin, allerdings nicht mehr mit derselben Vehemenz wie früher, Sperren zu befürworten. Eine gute Zusammenfassung der Anhörung findet sich bei Heise.

Als unbefangener Zuhörer konnte fast den Eindruck gewinnen, dass eigentlich alle im Bundestag vertretenen Parteien gegen Access-Sperren sind, nachdem selbst der Unionsvertreter MdB Thomas Jarzombek – der m.E. eine sehr konstruktive und kompetene Rolle gespielt hat – durchaus kritisch beim BKA nachgefragt hat und Zweifel erkennen ließ. Das sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Zugangserschwerungsgesetz im letzten Jahr mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen worden ist und in der Union nach wie vor eine Mehrheit für das Gesetz existiert.

Die schriftlichen Stellungnahmen aller Sachverständigen sind mittlerweile über den Server des Bundestages abrufbar, die Anhörung soll auch noch in Form eines Wortprotokolls und in voller Länge als Download verfügbar gemacht werden.

Update vom 27.10.10:
Die Anhörung ist jetzt über den Server des Bundestags abrufbar

posted by Stadler at 16:24  

21.10.10

BKA legt Evaluationsstatisitik zu „Löschen statt Sperren“ vor

Das Bundeskrimiminalamt hat eine „Evaluationsstatistik“ – es handelt sich bislang um eine schnöde, wenig aussagekräftiges Excel-Datei – vorgelegt, die nach Monaten aufgeschlüsselt, den Stand der Bemühungen nach dem Zugangserschwerungsgesetz darstellen soll, in anderen Staaten eine Löschung von Websites mit kinderpornografischen Inhalten herbeizuführen.

Nach der Forderung der Fraktion der Grünen sollte diese Statistik u.a. folgende Punkte beinhalten:

  • die Zahl der im Vormonat getätigten Unterrichtungen anderer Staaten
  • eine Auflistung der betroffenen Staaten (wie viele Fälle pro Staat im Monat)
  • die Zahl der erfolgten Rückmeldungen
  • der Inhalt der Rückmeldungen und Auskunft darüber, in wie vielen Fällen innerhalb welcher Frist eine Löschung geschah
  • eine Übersicht der BKA-seitig ermittelte Erkenntnisse über den weiteren Verbleib des betreffenden Materials, welche dem betroffenen Staat gemeldet wurde
  • die Zahl der monatlichen Unterrichtungen der Selbstregulierungsstellen sowie die Zahl der Rückmeldungen hierauf und deren Inhalt

Diesen Anforderungen genügt die Datei bislang nicht, es soll aber noch eine ausführliche Version geben.

Ob die Zahlen des BKA korrekt sind oder nicht, vermag ich nicht einzuschätzen. Die Zahlen machen aber einmal mehr deutlich, dass der Weg über die zuständigen ausländischen Behörden zu langwierig ist. Zielführend ist – wie zum Beispiel der AK Zensur mehrfach dargestellt hat – allein der direkte Weg über die Host-Provider.

Update vom 22.10.10:
Mittlerweile sind auch die monatlichen Evaluierungsberichte des BKA verfügbar.

posted by Stadler at 18:13  

13.8.10

Contra Netzneutralität

Hubertus Gersdorf, Mitglied der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft und Inhaber der „Gerd Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht“ an der Uni Rostock hat sich ablehnend zu der Initiative „Pro Netzneutralität“ geäußert und die Frage aufgeworfen, warum Diensteanbieter das Internet kostenfrei nutzen sollen, warum es einem ISP nicht gestattet sein soll, von demjenigen, der mehr Traffic verursacht, auch mehr zu verlangen, um schließlich noch einen – immer wieder gern genommenen – Vergleich zum Rundfunk anzustellen.

Diese Ausführungen machen mich deshalb etwas ratlos, weil sämtliche Grundthesen von Gersdorf, wenn ich sie richtig verstehe, schon im Ausgangspunkt unzutreffend sind.

Die Diensteanbieter nutzen das Internet nicht kostenlos, sondern sie zahlen im Regelfall an einen Host-Provider, also einen ISP. Und die Höhe der Kosten ist durchaus abhängig von dem Traffic auf dem Webserver. Die User zahlen für den Internetzugang. Diese Tarife sind heute zumeist pauschal, waren aber früher auch schon mal volumen- oder zeitabhängig. Dass das so ist, ist letztlich auch eine Frage von Vertragsverhältnissen. Jeder zahlt an den Dienstleister, der für ihn vertragliche Leistungen erbringt.Was Gersdorf sich offenbar vorstellt, ist, dass Content-Anbieter zusätzlich an die Leitungsnetzbetreiber zahlen sollen. Da die Carrier und der Inhaltsanbieter aber keine Vertragsbeziehung unterhalten, wäre ein solches Modell nur dann denkbar, wenn der Staat regulierend eingreift. Und genau hier kommt beim Rundfunkrechtler Gersdorf die gute alte Rundfunkregulierung ins Spiel. Nur dieses seltsame Internet ist dezentral und weltweit und eben nicht Kabel Deutschland.

Das was Gersdorf  ausführt, hat m.E. mit der Diskussion um Netzneutralität auch nicht viel zu tun. Netzneutralität bedeutet – jedenfalls nach meinem Verständnis – dass Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt transportiert werden müssen. Was Gersdorf aber fordert, ist etwas anderes, nämlich so eine Art zusätzliche Abgabe der Inhaltsanbieter zugunsten der Netzbetreiber.

Bei solchen Vorschlägen fällt mir dann auch immer wieder der Spruch ein, „die Amerikaner haben das Internet erfunden, die Deutschen regulieren es; jeder macht, was er am Besten kann„.

posted by Stadler at 19:42  

10.8.10

Veranstaltungshinweis: interdisziplinäre Tagung zum Thema “Privatheit”

Vor einiger Zeit hatte ich auf die Ankündigung einer interdisziplinäre Tagung zum Thema “Privatheit” vom 19. – 20.November 2010 an der Uni Passau hingewiesen, weil mir das Thema interessant erschien.

Nun liegt das vorläufige Programm vor, das spannende Vorträge verspricht.

posted by Stadler at 08:00  

8.8.10

Die Meinungsmacht des Internet

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat unlängst ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten zur  „Bedeutung des Internets im Rahmen der Vielfaltssicherung“ veröffentlicht. Die Studie, über die CARTA vor ein paar Tagen schon berichtet hat, beschäftigt sich vor allem mit der Frage der publizistischen Relevanz und der Meinungsbildungsrelevanz des Mediums Internet.

Das erscheint mir in etwa so wie die Frage nach der publizistischen Relevanz von Papier. Insoweit ist die Ausgangsfrage bereits ungenau gestellt, denn sie impliziert, das Internet sei ein Medium wie die Presse und der Rundfunk. Das Internet ist allerdings nur eine technische Struktur, die es erlaubt, unterschiedlichste Inhalte zu veröffentlichen. Offenbar geht es den Autoren aber darum, die Relevanz von Presse und Rundfunk der Bedeutung neuer publizistischer Erscheinungsformen (Blogs, Twitter etc.) gegenüberzustellen. Die Onlineangebote von klassischen Anbietern wie ARD, ZDF, Spiegel, ZEIT oder Süddeutsche werden dabei den klassischen Medien zugeordnet und nicht dem Internet. Dass damit möglicherweise bereits die Ausgangsfragen falsch bzw. ungenau gestellt sind, sollte man allerdings weniger den Autoren anlasten, als ihren Auftraggebern.

Dies Formulierung der Ausgangsfrage führt zu dem wenig sensationellen Ergebnis, dass die traditionellen Massenmedien und besonders das Fernsehen als journalistische und politische Medien immer noch bedeutsamer sind als das Internet. Man wird auch kaum erwarten dürfen, dass von Blogs in absehbarer Zeit eine größere Meinungsmacht ausgeht, als von allen klassischen Medien zusammen. Würde man die Online-Inhalte der traditionellen Anbieter anders zuordnen, wäre das Ergebnis sicherlich weniger eindeutig.

Eine weitere Annahme der Studie besteht darin, dass die publizistische Leistung von Blogs eher gering sei und auch bislang keinen bedeutenden Faktor für die Meinungsbildung darstellen würde. Insoweit dürfte allerdings der Umstand nicht ausreichend gewürdigt worden sein, dass gerade professionelle Journalisten vermehrt (bestimmte) Blogs verfolgen und aus diesem Grund immer öfter Themen aus den Blogs in die Mainstream-Medien überschwappen. Dass der umgekehrte Effekt, nämlich dass Blogs Themen aus traditionellen Medien aufgreifen, nach wie vor überwiegt, dürfte dennoch klar sein.

Daneben ist aber auch das Phänomen zu beobachten, dass Themen, über die zuerst in traditionellen Medien nur am Rande berichtet wird, erst über den Umweg der Blogs und mit einer Verzögerung von mehreren Tagen auf die Titelseiten der Zeitungen und in die Tagesschau gelangen. Bestes Beispiel hierfür ist das Interview von Horst Köhler zu Afghanistan und zur Rolle der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen, das letztlich zum Rücktritt des Bundespräsidenten geführt hat. Eine Passage aus einem Interview Köhlers mit dem Deutschlandradio ist zunächst in den traditionellen Medien kaum beachtet worden, wurde aber über mehrere Tage hinweg intensiv im Web 2.0 diskutiert, bis es schließlich zum Top-Thema in allen großen Medien avancierte. Diese Entwicklung wäre ohne die neuen Kommunikationsformen nicht denkbar gewesen und zeigt sehr schön den Einfluss von Blogs als Verstärker gewisser Themen, denen sich die großen Medien (zunächst) nicht annehmen.

Auch der politische Einfluss, der von neu gegründeten Bürgerrechtsbewegungen und deren Kampagnen ausgeht, wurde in der Studie nicht ausreichend berücksichtigt. Gerade bei Themen wie Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren ist der politische Einfluss aus dem Netz heraus deutlich spürbar angestiegen.

Die Autoren der Studie scheinen mir insgesamt zu stark den traditionellen Medien verbunden zu sein. Sie stützen ihre Thesen zudem häufig auf andere Studien, deren Datenmaterial zwangsläufig zumeist mehrere Jahre alt ist. Das führt gerade wegen der Geschwindigkeit mit der sich Kommunikationsprozesse verändern, zu einer verzerrten Darstellung. Nach meiner Beobachtung hat sich in Deutschland gerade in den letzten zwei bis drei Jahren hier sehr viel getan. Eine Entwicklung die diese Studie noch nicht in Gänze erfasst hat.

posted by Stadler at 15:49  

22.7.10

Die Diskussion um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag scheint noch nicht beendet

Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz – was sogar so auf seiner Vistenkarte steht – ist einer der politischen Protagonisten der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV). Stadelmaier hat der SPD-Parteizeitung „Vorwärts“ ein Interview zu netzpolitischen Themen gegeben, in dem er u.a. nochmals den neuen Jugendmedienstaatsvertrag verteidigt. Die Neufassung ist von den Ministerpräsidenten bereits beschlossen worden, es fehlt allerdings noch die Zustimmung der Landesparlamente. Stadelmaier erwartet hier aber, wie er mir selbst vor einigen Wochen am Rande einer Veranstaltung des Mainzer Medieninstituts sagte, keinen Widerstand mehr.

Den Widerstand noch nicht aufgegeben hat Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur, der sich in einem ausführllichen Blogpost an dem Interview mit Stadelmaier abarbeitet und erneut seine Argumente darlegt.

Nachdem ich zu diesem Thema auch mehrfach gebloggt und auch an Podiumsdiskussionen teilgenommen habe, hier nochmals der Hinweis auf einige meiner Beiträge:

Der Jugendmedienschutz muss generell auf den Prüfstand
JMStV: „Behüten, wo es nötig ist“
Hans-Bredow-Institut verteidigt Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

posted by Stadler at 11:16  

15.7.10

Für ein sauberes und jugendfreies Internet

Die Junge Union, na ja, zumindest ihre Berliner Ortsgruppe, möchte die Pornografie im Internet komplett verbieten. Die Erfolgsaussichten dieses Vorhabens dürften in etwa so groß sein, wie die eines Verbots der JU. Politisch korrekt wie ich nun mal bin, finde ich Verbote ja generell fragwürdig, wobei wenn ich es mir recht überlege…

Nachwuchspolitiker, die Pornografie und Kinderpornografie, und damit den sexuellen Missbrauch von Kindern, in einer Pressemitteilung auf dieselbe Stufe stellen, sind genau das, was dieser Debatte und diesem Land noch gefehlt hat.

posted by Stadler at 22:15  

6.7.10

Hoeren fordert Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands

Gestern hat die Internet-Enquete-Kommission des Bundestags verschiedene Experten angehört. Für Juristen besonders interessant dürften die Ausführungen von Thomas Hoeren sein, die es auch in schriftlicher Form gibt.

Hoeren plädiert u.a. für eine Kodifizierung der Voraussetzungen der Störerhaftung und für eine Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands in den Fällen der Verletzung von Immaterialgüterrechten.

Zum Thema Datenschutz und Internet stellt Hoeren die Frage, ob man nicht den Personenbezug als Prüfkriterium des Datenschutzrechts aufgegeben müsste und stattdessen eine übergreifende Informationsordnung schaffen sollte.

posted by Stadler at 18:24  

28.6.10

Nächste Sitzung der Internet-Enquete-Kommission ist öffentliche Anhörung

Die nächste Sitzung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages am 05. Juli 2010 berschäftigt sich mit dem Thema „Auswirkungen der Digitalisierung auf unsere Gesellschaft – Bestandsaufnahme und Zukunftsaussichten“ und wird als öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Kommission hat hierzu eine Reihe von Sachverständigen geladen.

Wer an der Anhörung teilnehmen möchte, kann sich bis zum 30. Juni 2010 anmelden.

posted by Stadler at 11:00  

22.6.10

Perspektiven deutscher Netzpolitik

Bundesinnenminister De Maiziere will heute eine Rede zu den Perspektiven deutscher Netzpolitik halten, die manche mit Spannung erwarten und zu der es, dem Thema entsprechend, einen offiziellen Live-Stream gibt. Die Rede soll ein Fazit des sog. netzpolitischens Dialogs beinhalten, zu dem der Minister u.a. auch Netzaktivisten und Vertreter der sagenumwobenen Community eingeladen hatte.

Wer darauf hofft, dass die Bundesregierung in der Netzpolitik neue Wege einschlägt, hat vermutlich noch nicht erkannt, dass De Maiziere, zwar im Ton moderat aber in der Sache unbeirrt, lediglich die Schäuble-Linie weiterverfolgt. Dieser Kurs wird maßgeblich beeinflusst von berufsmäßigen Angstmachern wie dem BKA-Chef Ziercke, einem vehementen Fürsprecher der Vorratsdatenspeicherung und des Zugangserschwerungsgesetzes.

In diesen Kontext passt ein aufschlussreicher Bericht von Patrick Breyer zu dem letzten Treffen des sog. netzpolitischen Dialogs. Die detailreiche Schilderung von Breyer, bei der im Gegensatz zu blumigen journalistischen Darstellungen die Sachaspekte im Vordergrund stehen, macht wenig Hoffnung darauf, dass die Bundesregierung bei Themen wie der Vorratsdatenspeicherung oder den Netzsperren zu einer Haltung der Vernunft findet, obwohl genau dies verbal von De Maiziere stets postuliert wird.

Update:
Die 14 Thesen des Innenministers sind mittlerweile online, auf der Plattform „e-konsultation“ kann man als Bürger seine Meinung dazu abgeben. Bei den Thesen handelt es sich weitgehend um Allgemeinplätze, die, zumindest so wie sie formuliert sind, keine wirklich greifbaren und konkreten Strategien erkennen lassen.

Besonders fragwürdig war der Teil der Rede, in dem der Minister von einer Verkehrssicherungspflicht zum Schutz vor Viren und Schadsoftware sprach und gleichzeitig betonte, dass damit keine Kontrolle von Inhalten verbunden sei. Dass das vielleicht nicht ganz stringent ist, hat Fefe schon dargestellt.

Mich irritieren an dieser Stelle aber zwei andere Aspekte. Wenn Juristen von Verkehrsicherungspflichten sprechen, dann bedeutet dies, dass für den Fall eines Verstoßes gegen diese Pflichten eine Haftung begründet werden soll. Sollen Provider und Inhaltsanbieter also haften, wenn es ihnen nicht gelingt, Viren oder Malware von den Nutzern fernzuhalten? Das scheint dem Innenminister vorzuschweben. Damit würde man dann ein neues Kapitel der Providerhaftung aufschlagen. Ob sich dieser Regulierungsansatz nicht außerdem mit dem Gebot der Netzneutralität beißt, ist eine Frage, die ebenfalls zu diskutieren sein wird.

Update 2:

Einen guten Überblick über die Reaktionen zur Rede findet man in Stecki’s Blog

posted by Stadler at 10:11  
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