Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.1.11

Juristische Verbände bewerten Vorratsdatenspeicherung unterschiedlich

Die Neue Richtervereinigung spricht sich in einer aktuellen Pressemitteilung gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus und versucht damit Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den Rücken zu stärken.

Der deutlich mitgliederstärkere Deutsche Richterbund hatte sich im Dezember allerdings für eine rasche gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Demgegenüber plädiert der Deutsche Anwaltverein für eine Evaluierung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung und lehnt gleichzeitig eine verdachtslose Speicherung, wie sie bislang vorgesehen war, ab.

Dass die politische Diskussion zum Thema wieder zunimmt, zeigt auch der neuerliche, wenig überraschende Vorstoß der CSU für eine anlasslose Speicherung von TK-Daten auf Vorrat.

posted by Stadler at 13:27  

5.1.11

Zweierlei Maß

Die EU-Kommission hält Netzsperren in der Türkei – auch soweit es um die Darstellung von Kindesmissbrauch geht – für einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, während sie nunmehr im Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern dieselben Maßnahmen von den eigenen Mitgliedsstaaten fordert.

Plausibel erklären kann die Kommission das nicht, wie ihre Antwort auf eine schriftliche Anfrage von drei Abgeordneten der Liberalen Demokraten zeigt. Die Unglaubwürdigkeit und Widersprüchlichkeit der Haltung der Kommission, insbesondere von Kommissarin Malmström, könnte kaum deutlicher hervortreten.

posted by Stadler at 21:37  

5.1.11

Eiertanz um Netzsperren beenden

Bayerns Innenminister Herrmann hat im Kampf gegen Kinderpornografie wieder einmal Netzsperren gefordert. Seine Argumente sind die alten, die auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger werden. Warum solche Access-Blockaden in tatsächlicher Hinsicht nicht nur nutzlos, sondern sogar kontraproduktiv sind, habe ich in der Anhörung im Unterausschuss neue Medien des Bundestages erläutert. Während die technischen und juristischen Sachverständigen das Zugangserschwerungsgesetz fast einhellig ablehnen, machen Politiker weiterhin das, was sie am Besten können, nämlich den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Und hinterher sind manche gar erstaunt darüber, dass immer mehr Bürger dieses Schauspiel nicht länger tolerieren wollen und sich eine gewisse Politikverdrossenheit breit macht.

In einem Punkt muss man Herrmann allerdings zustimmen. Der aktuelle Eiertanz, den die Regierungskoalition aus Union und FDP aufführt, der darin besteht, ein in Kraft befindliches Gesetz auf Basis einer rechtswidrigen Verwaltungsanweisung nicht anzuwenden, ist zu beenden. Speziell die FDP sollte sich nunmehr endlich entschließen, den bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Anträgen von SPD, Grünen und Linken zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes zuzustimmen oder das Gesetz eben nunmehr zu vollziehen. Die FDP kann nicht gleichzeitig dafür und dagegen sein – das schafft allenfalls Horst Seehofer – sondern muss Farbe bekennen. Dann sind zumindest die Fronten geklärt und die rechtliche Überprüfung des verfassungswidrigen Gesetzes kann in Karlsruhe erfolgen.

posted by Stadler at 12:02  

23.12.10

Im Gleichschritt gegen die Freiheitsrechte

Vielerorts wird derzeit beklagt, dass die EU bzw. die EU-Kommission zum demokratiefeindlichen neuen Mediengesetz in Ungarn schweigt.

Das sollte allerdings niemanden wirklich überraschen, wenn man bedenkt, dass die Organe der EU gemeinsam die Vorratsdatenspeicherung und das Swift-Abkommen durchgesetzt haben und die Kommission derzeit einen Richtlinienentwurf propagiert, der das Instrument der Netzsperren enthält.

Der Abbau der Bürgerrechte wird sowohl in Brüssel als auch in den Mitgliedsstaaten betrieben. Auch wenn Italien, Ungarn und Großbritannien insoweit im negativen Sinne besonders hervorstechen, ist auch hierzulande seit mehr als zehn Jahren eine Entwicklung im Gange, die auf eine sukzessive Beschränkung der Bürgerrechte abzielt.

Man muss also insgesamt den Eindruck haben, dass die EU-Kommission und die Regierungen einzelner Mitgliedsstaaten, wie derzeit Ungarn, im Gleichschritt gegen die Freiheitsrechte marschieren. Dass die EU nicht wirklich lautstark gegen Ungarn protestiert, fügt sich in das Gesamtbild.

posted by Stadler at 12:01  

20.12.10

Steht Wikileaks in der Tradition Kants?

In der aktuellen Ausgabe der ZEIT – der Beitrag ist jetzt endlich auch online – erläutert Julian Nida-Rümelin, dass die radikale Publizität, für die Wikileaks steht, die Voraussetzung für den „demokratischen Frieden“ sei. Der Autor beruft sich dabei auf Immanuel Kant und dessen Werk „Zum Ewigen Frieden“.

Wenn Kant in seinem Werk von lichtscheuer Politik einerseits und der Publizität, ohne die es keine Gerechtigkeit gibt, andererseits spricht, erkennt man in der Tat, dass die Idee Wikileaks der Tradition der Aufklärung verpflichtet ist und die aktuelle Haltung der US-Regierung ihr entgegen steht. Die Ausführungen Kants zur Publizität stellen eine instruktive Lektüre dar.

posted by Stadler at 15:45  

16.12.10

Der einzige Kandidat

Der Posten des Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM), der bisher von Wolf-Dieter Ring bekleidet wurde, wird neu besetzt. Einziger Kandidat ist Siegfried Schneider, derzeit Chef der Bayerischen Staatskanzlei und ein getreuter CSU-Parteisoldat. Ungeachtet dessen, ist Siegfried Schneider, der in Bayern auch schon Kultusminister war, bislang nicht unbedingt als Medienpolitiker in Erscheinung getreten.

Der sog. Medienrat, der den Präsidenten wählt, hat nach dem Gesetz die Interessen der Allgemeinheit zu wahren und für Ausgewogenheit zu sorgen.

Jetzt könnte man schon auf die Idee kommen, dass es im Interesse der Allgemeinheit wäre, einen anerkannten Experten für dieses Amt vorzuschlagen, der nicht unbedingt unmittelbar aus der Staatsregierung auf den Präsidentensessel wechselt. Weit gefehlt! Die Mehrheit der Medienräte unterstützt die Kandidatur Schneiders. Nach sachlichen Kriterien dafür wird man lange suchen. Der Medienrat besteht übrigens aus Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen, wie es so schön heißt. Und das sind Gewerkschaften, Kirchen und verschiedene Verbände. Man darf gespannt sein, wie lange hier die alten verfilzten Strukturen noch Bestand haben. Vermutlich noch eine ganze Weile, so wie es aussieht.

Die Entscheidung hat durchaus auch über Bayern hinaus Bedeutung, denn der jetzige Präsident der BLM ist auch Vorsitzender der sog. Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die wiederum für die Einhaltung des JMStV zuständig ist. Da auch die KJM-Stabsstelle in München angesiedelt ist, dürfte Schneider wohl auch dieses Amt erben.

posted by Stadler at 17:53  

14.12.10

Kippt jetzt die CDU den JMStV? (Update)

Im Streit um die Frage ob der Nordrhein-Westfälische Landtag dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zustimmen soll, ereignen sich merkwürdige Dinge. Die Junge Union hat zusammen mit den Jusos und den Jungen Liberalen in einer gemeinsamen Erklärung den Landtag aufgefordert die Novellierung abzulehnen, was erstaunlich genug ist.

Aber am Abend kam dann die Meldung, die das noch toppte. Die Lantagsfraktion der CDU habe sich, so berichtet der WDR, einstimmig dazu entschlossen, die Neufassung des JMStV abzulehnen. Und dies, während sich SPD und Grüne immer noch unschlüssig hin und her winden.

Das ist nun eine Wendung, mit der niemand gerechnet hat, zumal SPD und Grüne bekanntlich keine Mehrheit im Landtag von NRW haben.

Update vom 15.12.2010:
SPD und Grüne scheinen auf die jüngsten Ereignisse zu reagieren und wollen den JMStV im Landtag nunmehr angeblich ebenfalls ablehnen. Für den 15.12.2010, 11 Uhr haben die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen eine gemeinsame Pressekonferenz anberaumt, auf der genau das (angeblich) bekannt gegeben werden soll.

posted by Stadler at 20:40  

12.12.10

JMStV: Alterskennzeichnung funktioniert offenbar auch technisch nicht

Die in der Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags vorgesehene Alterskennzeichung für Internetinhalte scheint offenbar auch in technischer Hinsicht nicht zu funktionieren. Die Alterskennzeichnung lässt sich auf sehr einfache Art und Weise umgehen, wie Alvar Freude in seinem Blog erläutert.

Das Konzept des JMStV ist also nicht nur in juristischer, sondern auch in technischer Hinsicht unausgegoren. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass die identische Übernahme von Instrumentarien aus dem Jugendschutzgesetz im Netz schlicht nicht funktioniert.

Das deckt sich mit den Ausführungen des Informatikers Prof. Johannnes Federrath in der Ausschussanhörung im  Landtag von Nordrhein-Westfalen am 04.11.2010. Federrath machte dort deutlich, dass der JMStV aus technischer Sicht keine tragfähige Grundlage für den Jugendmedienschutz darstellt. Aber auf Sachverständige geben deutsche (Jugendschutz-)Politiker bekanntlich nicht viel.

posted by Stadler at 21:32  

10.12.10

Kippt der JMStV noch?

Das Berliner Abgeordenetenhaus hat gestern mit ihrer rot-roten Mehrheit dem umstrittenen Jugendmedienschutzstaatsvertrag zugestimmt und das, obwohl sich die Linken eigentlich gegen den  Staatsvertrag ausgesprochen hatten. Aber man wollte, wie es hieß, Klaus Wowereit nicht beschädigen, der dem Staatsvertrag auf der Ministerpräsidentenkonferenz bereits zugestimmt hatte. Nach demselben Strickmuster agieren Grüne, SPD, FDP und Linke in den meisten Landesparlamenten. Dort wo sie in der Opposition sind, lehnen sie den JMStV zumeist ab, in den Ländern, in denen sie in der Regierungsverantwortung sind, stimmen sie zu. Insoweit ist die Haltung der Union wenigstens noch konsequent.

Eine kleine Überraschung gab es in Schleswig-Holstein, denn dort wurde der JMStV im federführenden Innen- und Rechtsausschuss abgelehnt. Hintergrund war der, dass offenbar ein Abgeordeneter der CDU vor der Abstimmung den Raum verlassen hatte und deshalb keine Mehrheit mehr gegeben war. Dass dasselbe bei der Abstimmung im Plenum ebenfalls passiert, muss allerdings als unwahrscheinlich gelten.

Was wir hier erleben, ist ein parteipolitisches Kasperletheater, in dem sich Fraktionszwänge immer wieder gegen die Sachargumente durchsetzen.

Meine gesammelten Blobeiträge zum Thema JMStV finden Sie hier.

posted by Stadler at 12:00  

7.12.10

Geheimnisverrat durch Wikileaks?

In der aufgeregten Diskusssion um Wikileaks und um die Festnahme seines (Mit-)Gründer Assange werden derzeit zu viele Dinge in einen Topf geworfen. Der Haftbefehl gegen Assenge beruht auf dem Vorwurf der Vergewaltigung, den die schwedische Justiz erhebt. Ob dies in Zusammenhang mit der Tätigkeit von Wikileaks steht und der Tatvorwurf politisch motiviert ist, wissen wir nicht, auch wenn es verlockend erscheint, einen solchen Zusammenhang anzunehmen.

Davon zu trennen ist der Druck auf Wikileaks, der vor dem Hintergrund speziell der jüngsten Veröffentlichungen der Plattform zu sehen ist und unmittelbar oder mittelbar von der US-Regierung ausgeht. Vor allen Dingen amerikanische Unternehmen (Amazon, PayPal, Master-Card, VISA) und Provider beenden gerade ihre Vertragsbeziehungen zu Wikileaks, ob in vorauseilendem Gehorsam oder aufgrund politischen Drucks. Dem steht aber auch eine erhebliche Welle der Solidarität gegenüber, vor allem der Netzgemeinde.

Die vielen Mirror-Sites haben die Frage aufgeworfen, ob man den Content von Wikileaks eigentlich spiegeln darf und was die Host-Provider davon halten. Hierzu werden mittlerweile die unterschiedlichsten Ansichten vertreten. Um beurteilen zu können, ob die Veröffentlichungen von Wikileaks strafbar oder rechtswidrig sind, müsste man im Grunde jedes einzelne Dokument prüfen und anschließend noch die Frage stellen, auf Grundlage welcher Rechtsordnung man die Beurteilung vornimmt.

Die Veröffentlichung der Dokumente, die ich bislang gesehen habe, sind nach meiner Einschätzung jedenfalls nicht als Geheimnisverrat i.S.v. §§ 94 ff. StGB strafbar, was ich vor einiger Zeit bereits anhand der Frage erörtert habe, ob man auf Dokumente bei Wikileaks verlinken darf. Es kann außerdem keinen Zweifel daran geben, dass das Spiegeln der Inhalte von Wikileaks grundsätzlich in den Schutzbereich von Art. 5 GG fällt und deshalb jeder Vorwurf einer Rechtsverletzung auch im Lichte der Bedeutung des Grundrechts zu bewerten ist.

Wenn Provider wie Hetzner jetzt auf ihre AGB verweisen und insbesondere darauf, dass danach die Veröffentlichung von rechtsverletzendem Content nicht möglich ist, dann läuft das auf einen Zirkelschluss hinaus. Denn es müsste zuerst festgestellt werden, dass der Content von Wikileaks rechtswidrig bzw. rechtsverletzend im Sinne des deutschen Rechts ist. Und gerade das ist vielfach nicht der Fall.

Man muss sich aber auch weiterhin die Frage stellen, ob sich Wikileaks nicht schon sehr weit von seiner ursprünglichen Idee entfernt bzw. in Widerspruch zu ihr gesetzt hat. Schließlich haben fast alle Mitstreiter Wikileaks in den letzten Monaten den Rücken gekehrt, weil sie die Marschrichtung von Assange nicht mehr mittragen wollten.

Angesichts der aktuellen Vorgehensweise der US-Regierung bin ich dennoch der Meinung, dass man Wikileaks unterstützen sollte. Denn es geht nicht um Assange, sondern um Transparenz und Informationsfreiheit. In einem älteren Blogbeitrag habe ich Initiativen wie Wikileaks als das neue „Sturmgeschütz der Demokratie“ bezeichnet. Das gilt für die Idee hinter Wikileaks nach wie vor uneingeschränkt.

posted by Stadler at 18:17  
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