Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.1.11

Zweierlei Maß

Die EU-Kommission hält Netzsperren in der Türkei – auch soweit es um die Darstellung von Kindesmissbrauch geht – für einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, während sie nunmehr im Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern dieselben Maßnahmen von den eigenen Mitgliedsstaaten fordert.

Plausibel erklären kann die Kommission das nicht, wie ihre Antwort auf eine schriftliche Anfrage von drei Abgeordneten der Liberalen Demokraten zeigt. Die Unglaubwürdigkeit und Widersprüchlichkeit der Haltung der Kommission, insbesondere von Kommissarin Malmström, könnte kaum deutlicher hervortreten.

posted by Stadler at 21:37  

2 Comments

  1. Aber aber, das kennen wir doch schon: Wasser predigen, Wein saufen.

    Quo vadis, EU?

    Comment by Theoretiker — 6.01, 2011 @ 01:29

  2. Wenn wundert das denn wirklich, immerhin ist Zwiedenke doch in der Politik immer gerne gesehen.

    Ausserdem gibt es doch da auch eindeutige Unterschiede, ich meine die EU ist ja gut und toll und so ;)

    Comment by mandros — 6.01, 2011 @ 11:04

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