Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.5.10

Haftung bei der Einbindung von Feeds

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 27.04.2010 (Az.: 27 O 190/10) entschieden, dass derjenige, der RSS-Feeds in seine eigene Website einbindet – die im konkreten Fall von einer Tageszeitung stammten – dafür wie für eigene Inhalte haftet und auf Unterlassung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann. Das Landgericht benmüht hierfür das altbekannte Argument des Zueigenmachens fremder Inhalte.

Es ist also stets riskant, fremden Content den man nicht im Einzelfall überprüft hat, automatisiert einzubeziehen.

(via RA Dramburg)

posted by Stadler at 12:46  

25.5.10

Filesharing-Abmahner bestreiten Deckelung der Abmahnkosten weiterhin

In der Entscheidung des BGH zur Haftung des Betreibers eines W-LANs wurde in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs auf die Deckelung der Abmahnkosten auf EUR 100,- in einfach gelagerten Fällen hingewiesen. Solange das Urteil nicht im Volltext vorliegt, darf aber weiterhin darüber spekuliert und gestritten werden, ob die Vorschrift des § 97a Abs. 2 UrhG  in den Fällen typischer One-Song-Abmahnungen, wie sie z.B. von den Kanzleien Kornmeier oder Nümann & Lang regelmäßig verschickt werden, zur Anwendung kommen kann.

Die Abmahnkanzleien wehren sich derzeit aber noch mit Händen und Füßen gegen die Anwendung der Vorschrift, weil dadurch ihr Geschäftsmodell erheblich gefährdet wäre. Und sie kommen dabei immer auf neue und interessante Ideen.

So schreibt mir Rechtsanwalt Dr. Kornmeier am 21.05.2010, dass eine Anwendung von § 97a Abs. 2 UrhG vorliegend schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil meine Mandantschaft nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegebeben hat, was eine gesonderte anwaltliche Prüfung erfordert. Und aus diesem Grunde sei es eben auch kein einfach gelagerter Fall mehr gegeben.

Nachdem niemand die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben muss, sondern nur gehalten ist, eine rechtswirksame Erklärung abzugeben, kann das wohl kaum ein Argument sein.

posted by Stadler at 11:38  

24.5.10

Datenschutz an der Supermarktkasse

Datenschützer und Verbraucherschützer beklagen nach einer Meldung der Nachrichtenagentur ddp Datenschutzverstöße des Handelskonzerns Rewe in seinen Supermarktketten.

Kunden unterschreiben dort bei einer EC-Kartenzahlung mit Unterschrift, also beim Lastschriftverfahren, angeblich gleichzeitig eine Erklärung über die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen und an zwei Wirtschaftsauskunfteien.

Wer im Supermarkt öfter per EC-Karte bezahlt, der weiß, dass man den Begleittext auf dem Unterschriftsbeleg nicht nur wegen des Zeitdrucks nicht liest, sondern auch wegen der fehlenden Vorlage einer Lupe durch die Verkäuferin.

Nach § 4a BDSG ist eine datenschutzrechtliche Einwilligung allerdings nur dann wirksam, wenn auf den Zweck der Datenverarbeitung hingewiesen wird und die Einwilligung besonders hervorgehoben ist, sofern sie zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt wird. Ungeachtet dessen, wird die Klausel auch AGB-rechtlich wohl schwerlich wirksam einbezogen. Die Praxis von Rewe ist deshalb in der Tat rechtswidrig.

posted by Stadler at 22:10  

23.5.10

Warum löscht die ARD ihre Onlinearchive?

In den letzten Wochen gab es mehrfach Pressemeldungen, wonach die Rundfunkanstalten der ARD ihre Onlinearchive und damit ca. 100.000 Dokumente löschen werden bzw. bereits damit begonnen haben. Das hat zu Unverständnis geführt, weil man Inhalte, für die man als Bürger schließlich Rundfunkgebühren bezahlt hat, gerne auch noch nach längerer Zeit abrufen möchte.

Das hat die private Konkurrenz der öffentlich-rechtlichen Sender freilich schon immer anders gesehen, die Internetauftritte von ARD und ZDF sind ihr ein Dorn im Auge. Der Gesetzgeber hat deshalb – auch unter dem Druck der Lobbyisten – vor einem Jahr im Rundfunkstaatsvertrag die Vorschrift des § 11d (Telemedien) so ausgestaltet, dass Internetangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio aktuell zu sein haben und sendungsbezogene Inhalte nach sieben Tagen wieder gelöscht werden müssen.

Das System des gebührenfinanzierten Rundfunks stößt hier endgültig an seine Grenzen. Denn entweder bekommt der Bürger für seine Zwangsgebühren auch die größtmögliche Leistung oder man schafft den öffentlich-rechtlichen Rundfunk demnächst doch ab. Denn das politische Geschacher, das zu Regelungen wie in § 11d RStV führt, berücksichtigt nämlich eines überhaupt nicht und das sind die Interessen der Zuschauer bzw. Bürger für die diese Inhalte eigentlich produziert werden sollten.

posted by Stadler at 14:14  

21.5.10

Bayern will Fahrten für Google Street View notfalls per Verwaltungsakt untersagen

Der bayerische Innenminister Herrmann möchte offenbar zumindest gelegentlich die etwas härtere Gangart, die man früheren bayerischen Innenpolitikern stets nachgesagt hat, ebenfalls praktizieren.

Herrmann hat Google aufgefordert, die Aufnahmefahrten für den umstrittenen Dienst Street View vorläufig einzustellen und hat vorsorglich schon mal angedroht, ansonsten mit einer behördlichen Untersagungsverfügung vorzugehen. So viel Entschlossenheit würde man sich als besorgter Bürger von Herrmann auch bei Themen wie der Vorratsdatenspeicherung wünschen. ;-)

Update: Die angekündigte Verfügung wurde offenbar tatsächlich erlassen.

posted by Stadler at 18:51  

21.5.10

Der Tauss Prozess

Zum dritten Verhandlungstag in dem Strafverfahren gegen den früheren SPD-Abgeordneten Jörg Tauss wegen des Vorwurfs des Besitzes von kinderpornografischem Bildmaterial, findet man auf „bruchsal.org“ einen sehr ausführlichen und guten Bericht von Rainer Kaufmann, der den Verlauf des Termins detailiert schildert.

posted by Stadler at 18:37  

20.5.10

Die bayerische Schülerdatenbank: Viel Lärm um nichts

Die bayersiche Staatsregierung hat sich – gegen den Widerstand der Opposition – auf die Einführung einer Schülerdatenbank verständigt. Danach sollen die Schulen vor Ort gewisse personenbezogene Daten der Schüler speichern und anschließend anonymisiert an das Landesamts für Statistik – also keineswegs an das Kultusministerium – weiterleiten.

Die Kritik, die beispielsweise von den Grünen oder der Piratenpartei geäußert wird, ist sachlich ebensowenig nachvollziehbar wie das Gerede vom gläsernen Schüler.

Wer grundsätzlich der Meinung ist, dass wir in diesem Land ein Schulsystem brauchen, in dem Kinder unterrichtet und von Lehrern bewertet und benotet werden, wird sich der Erkenntnis nicht verschließen können, dass die Schule bzw. Schulleitung vor Ort zur Erfüllung dieser Aufgaben auch gewisse personenbezogene Daten der Schüler erheben und speichern muss. Schüler stehen aus gutem Grund in einem sog. besonderen Gewaltverhältnis zum Staat. Denn wenn der Staat seinem Bildungsauftrag nachkommen will, dann muss er zwangsläufig in gewissem Umfang Grundrechte der Kinder einschränken. Die allgemeine Schulpflicht sowie die Benotung und Bewertung von Schülern sind ebenfalls Grundrechtseingriffe, die niemand in Frage stellt.

Und wer nicht will, dass die Daten, die die Lehrer für die Bewertung und Förderung der Kinder benötigen, auf Karteikarten festgehalten werden, der wird auch einsehen müssen, dass an einer EDV-technischen Verarbeitung kein Weg vorbei führt. Diese Daten werden übrigens auch jetzt bereits erhoben, weil es anders gar nicht geht.

Die Grünen haben offenbar u.a. ein Problem damit, dass ein „Migrationshintergrund“ erfasst wird. Es ist nun leider aber nicht von der Hand zu weisen, dass Kinder mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich häufig in Sprachförderunterricht müssen, weil deutsch nicht ihre tatsächliche Muttersprache ist. Die Erfassung solcher Daten muss deshalb nicht auf eine Diskriminierung abzielen, sondern kann vielmehr im Sinne einer gezielten Förderung der Kinder höchst sinnvoll sein.

Leider haben wir in diesem Land mittlerweile eine Datenschutz-Unkultur entwickelt, die dazu führt, dass auch notwendige Abläufe behindert werden. Die bayerische Schülerdatenbank in der jetzigen Form ist datenschutzrechtlich nicht bedenklich, der Widerstand gegen sie ist bildungspolitisch unvernünftig.

posted by Stadler at 15:18  

20.5.10

Nicht lustig

Der Kollege Kompa berichtet über einen Rechtsstreits zwischen einem bekannten Comedian – den manche Menschen offenbar für witzig halten – und seinem mittellosen Vater. Interessant daran finde ich eigentlich nur den Verfahrensablauf, denn die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat auf den Widerspruch des Vaters hin eine vom Kammergericht erlassene einstweilige Verfügung (wieder) aufgehoben. Das zeugt von richterlichem  Mut. Mal sehen, ob dem Komiker die Lust am Prozessieren schon vergangen ist oder ob er es mit einer Berufung erneut beim Kammergericht versucht.

posted by Stadler at 12:08  

20.5.10

Bundesregierung prüft Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands

Die SPD-Fraktion im Bundestag hat vor einigen Wochen eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Abmahnmissbrauch im Onlinehandel“ gestellt. Die Antworten liegen nun vor. Die Bundesregierung erklärt u.a., dass es derzeit zwar keine konkreten Gesetzesvorhaben gebe, dass man aber im Bereich des Wettbewerbsrechts sorgfältig und intensiv prüfe, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen sind.  Wörtlich heißt es dann u.a.:

Die Einschränkung des „fliegenden Gerichtsstands“ für den Bereich des UWG ist eine der Möglichkeiten, die von der Bundesregierung derzeit geprüft werden.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema gibt es bei Telemedicus.

posted by Stadler at 07:43  

19.5.10

Censilia im Bundestag

Der von EU-Kommissarin Malmström propagierte Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie, der das Instrument der Access-Blockaden europaweit etablieren möchte, beschäftigt jetzt auch den Bundestag.

Abgeordnete der Grünen haben im Rechtsausschuss des Bundestags den Antrag gestellt zu beschließen, dass der Richtlinienentwurf den Grundsatz der Subsidiarität verletzt und die durch den Vertrag von Lissabon neu eingeführten Subsidiaritätsrüge zu erheben.

Wie man hört, ist der Antrag schlicht von der Tagesordnung des Rechtsausschusses genommen worden. Die Subsidiaritätsrüge muss innerhalb von acht Wochen, nachdem der Richtlinienentwurf in den Amtssprachen der Union übermittelt worden ist, erhoben werden. Die Ausschussmehrheit spielt also offenbar auf Zeit und möchte diese Frist gezielt verstreichen lassen. Und wieder einmal hätte man sich, speziell von der FDP, ein anderes Vorgehen gewünscht.

Auch im Plenum wird der Richtlinienentwurf morgen Thema sein. Hierzu liegen u.a. Anträge der Grünen und der Linken vor.

Im Kontext des Richtlinienentwurfs möchte ich außerdem einmal mehr den entlarvenden Kurzfilm von Alexander Lehmann „Cleanternet“ empfehlen.

posted by Stadler at 22:14  
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