Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.6.09

Netzsperren: Das Tor ist offen

Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des sog. Zugangserschwerungsgesetzes ein Tor geöffnet, durch das jetzt viele laufen wollen und vermutlich auch werden. Bei der Beteuerung der Politik, das Gesetz bleibe auf Kinderpornografie beschränkt, fragt man sich, ob es sich um Naivität oder Heuchelei handelt. Am Ergebnis wird dies nichts ändern, denn die Politik wird dem Druck der verschiedensten Lobbies nicht standhalten, die einmal geschaffene Infrastruktur zur „Sperrung“ von Inhalten, die aus unterschiedlichen Gründen als unerwünscht angesehen werden, zu nutzen.

Thomas Hoeren sprach diesbezüglich in der ihm eigenen drastischen Art von „bestochenen Abgeordneten und bestochenen Gutachtern„. Ich halte es hier lieber mit der alten Devise, dass man keinen bösen Willen unterstellen muss, wenn es ausreichend ist, Unfähigkeit anzunehmen. Das Ergebnis bleibt aber dasselbe.

Ein Gesetz, das kein einziges Kind schützt, sondern eher geeignet ist, die Verbreitung der Kinderpornografie zu fördern und das zudem die Gefahr beinhaltet, unzählige legale Angebote in Mitleidenschaft zu ziehen, hat das Tor für die Urheberrechtslobby weit aufgestoßen.

Wer glaubt, damit würden im Internet nur rechtsfreie Räume geschlossen, hat nicht bemerkt, dass man in Wirklichkeit online derzeit Dinge durchsetzt, die bei vergleichbaren Offline-Sachverhalten völlig undenkbar wären. Das Internet war noch nie ein rechtsfreier Raum. Dort galten seit jeher alle Gesetze ohne Einschränkung und bald gelten dort strengere Sonderregeln.

posted by Stadler at 22:08  

25.6.09

Netzsperren: Das Tor ist offen

Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des sog. Zugangserschwerungsgesetzes ein Tor geöffnet, durch das jetzt viele laufen wollen und vermutlich auch werden. Bei der Beteuerung der Politik, das Gesetz bleibe auf Kinderpornografie beschränkt, fragt man sich, ob es sich um Naivität oder Heuchelei handelt. Am Ergebnis wird dies nichts ändern, denn die Politik wird dem Druck der verschiedensten Lobbies nicht standhalten, die einmal geschaffene Infrastruktur zur „Sperrung“ von Inhalten, die aus unterschiedlichen Gründen als unerwünscht angesehen werden, zu nutzen.

Thomas Hoeren sprach diesbezüglich in der ihm eigenen drastischen Art von „bestochenen Abgeordneten und bestochenen Gutachtern„. Ich halte es hier lieber mit der alten Devise, dass man keinen bösen Willen unterstellen muss, wenn es ausreichend ist, Unfähigkeit anzunehmen. Das Ergebnis bleibt aber dasselbe.

Ein Gesetz, das kein einziges Kind schützt, sondern eher geeignet ist, die Verbreitung der Kinderpornografie zu fördern und das zudem die Gefahr beinhaltet, unzählige legale Angebote in Mitleidenschaft zu ziehen, hat das Tor für die Urheberrechtslobby weit aufgestoßen.

Wer glaubt, damit würden im Internet nur rechtsfreie Räume geschlossen, hat nicht bemerkt, dass man in Wirklichkeit online derzeit Dinge durchsetzt, die bei vergleichbaren Offline-Sachverhalten völlig undenkbar wären. Das Internet war noch nie ein rechtsfreier Raum. Dort galten seit jeher alle Gesetze ohne Einschränkung und bald gelten dort strengere Sonderregeln.

posted by Stadler at 21:08  

24.6.09

Jörg Tauss und die SPD

„Tauss rechnet mit der SPD ab“ titelt nun sogar „tagesschau.de“ nachdem der zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete in einem Beitrag auf „abgeordnetenwatch.de“ mit der Partei der er fast 40 Jahre lang angehört hatte, hart ins Gericht gegangen war.

Tauss wörtlich:

„Diese Mischung aus Borniertheit, Uninformiertheit, technischem Desinteresse, der guten Absicht, wenigstens „etwas“ zu tun, Angst vor der BILD- Zeitung etc. führte dazu, dass man weder die Expertenmeinungen noch die Meinungen von 134.000 Petentinnen und Petenten wenigstens in ihrer Mischung zur Kenntnis nahm oder nimmt. Weil es aber doch irgendwie seit ein paar Tagen komisch läuft, gründet man jetzt mit Brigitte Zypries wenigstens nachträglich noch einen Arbeitskreis.“

Die Zustandsbeschreibung seiner Ex-Partei könnte kaum treffender sein. Und die breite Ablehnung die der SPD mittlerweile aus der Netz-Community entgegenschlägt, dürfte diese Partei ungleich härter treffen als die Union. Denn es gab nicht wenige, die sich von der SPD schlicht mehr erwartet und erhofft hatten.

Jörg Tauss war einer der wenigen Abgeordneten, bei denen man den Eindruck hatte, dass sie im Internetzeitalter angekommen sind. Tauss wurde allerdings aufgrund des gegen ihn erhobenen Verdachts des Besitzes und des Sichverschaffens von kinderpornograpfischen Schriften sowohl innerhalb der SPD als auch von den Medien stigmatisiert. Viele vermuten dahinter auch weiterhin eine politische Intrige, was mir nicht abwegig erscheint.

Tauss gibt an, er hätte selbst recherchiert, weil er den offiziellen Angaben des BKA und anderer Behörden nicht getraut hat.

Eine erhebliche Portion Misstrauen gegenüber dem BKA ist sicherlich angebracht, wenn man sich vor Augen führt, mit welch tendenziösem Zahlenmaterial z.B. die Gesetzesbegründung zum Zugangserschwerungsgesetz arbeitet. Und um beim Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes zu bleiben. Wie wäre denn beispielsweise der Fall zu bewerten, in dem ein Abgeordneter geleakte ausländische Sperrlisten absurft, um sich ein Bild davon zu machen, wieviele der dort gesperrten Inhalte tatsächlich kinderpornografischer Natur sind und iwe hoch die Quote zu Unrecht gesperrter Sites ist? Nach der Einschätzung deutscher Staatsanwälte wäre das vermutlich strafbar. Aber ist diese Einschätzung korrekt? Kann es nicht vielmehr notwendig sein, dass sich ein Abgeordneter auch aus illegalen Quellen informiert, um sich zu bestimmten Fragen und Themen eine unabhängige Einschätzung bilden zu können?

Wenn die Angaben von Jörg Tauss sachlich zutreffend sind, dann gibt es Grund darüber zu diksutieren, ob dieses Verhalten einem Abgeordneten nicht erlaubt sein muss.

posted by Stadler at 16:10  

24.6.09

Jörg Tauss und die SPD

„Tauss rechnet mit der SPD ab“ titelt nun sogar „tagesschau.de“ nachdem der zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete in einem Beitrag auf „abgeordnetenwatch.de“ mit der Partei der er fast 40 Jahre lang angehört hatte, hart ins Gericht gegangen war.

Tauss wörtlich:

„Diese Mischung aus Borniertheit, Uninformiertheit, technischem Desinteresse, der guten Absicht, wenigstens „etwas“ zu tun, Angst vor der BILD- Zeitung etc. führte dazu, dass man weder die Expertenmeinungen noch die Meinungen von 134.000 Petentinnen und Petenten wenigstens in ihrer Mischung zur Kenntnis nahm oder nimmt. Weil es aber doch irgendwie seit ein paar Tagen komisch läuft, gründet man jetzt mit Brigitte Zypries wenigstens nachträglich noch einen Arbeitskreis.“

Die Zustandsbeschreibung seiner Ex-Partei könnte kaum treffender sein. Und die breite Ablehnung die der SPD mittlerweile aus der Netz-Community entgegenschlägt, dürfte diese Partei ungleich härter treffen als die Union. Denn es gab nicht wenige, die sich von der SPD schlicht mehr erwartet und erhofft hatten.

Jörg Tauss war einer der wenigen Abgeordneten, bei denen man den Eindruck hatte, dass sie im Internetzeitalter angekommen sind. Tauss wurde allerdings aufgrund des gegen ihn erhobenen Verdachts des Besitzes und des Sichverschaffens von kinderpornograpfischen Schriften sowohl innerhalb der SPD als auch von den Medien stigmatisiert. Viele vermuten dahinter auch weiterhin eine politische Intrige, was mir nicht abwegig erscheint.

Tauss gibt an, er hätte selbst recherchiert, weil er den offiziellen Angaben des BKA und anderer Behörden nicht getraut hat.

Eine erhebliche Portion Misstrauen gegenüber dem BKA ist sicherlich angebracht, wenn man sich vor Augen führt, mit welch tendenziösem Zahlenmaterial z.B. die Gesetzesbegründung zum Zugangserschwerungsgesetz arbeitet. Und um beim Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes zu bleiben. Wie wäre denn beispielsweise der Fall zu bewerten, in dem ein Abgeordneter geleakte ausländische Sperrlisten absurft, um sich ein Bild davon zu machen, wieviele der dort gesperrten Inhalte tatsächlich kinderpornografischer Natur sind und iwe hoch die Quote zu Unrecht gesperrter Sites ist? Nach der Einschätzung deutscher Staatsanwälte wäre das vermutlich strafbar. Aber ist diese Einschätzung korrekt? Kann es nicht vielmehr notwendig sein, dass sich ein Abgeordneter auch aus illegalen Quellen informiert, um sich zu bestimmten Fragen und Themen eine unabhängige Einschätzung bilden zu können?

Wenn die Angaben von Jörg Tauss sachlich zutreffend sind, dann gibt es Grund darüber zu diksutieren, ob dieses Verhalten einem Abgeordneten nicht erlaubt sein muss.

posted by Stadler at 15:10  

24.6.09

Anzeigepflicht für Internet-Radios

Wer Hörfunkprogramme ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf keiner Zulassung, muss sich aber bei seiner zuständigen Landesmedienanstalt anzeigen. Das besagt § 20b des Rundfunkstaatsvertrags.

Und genau für diese Anzeige gibt es jetzt auch ein Formular, worauf Telemedicus in einem lesenswerten Beitrag hinweist.

posted by Stadler at 12:36  

24.6.09

Anzeigepflicht für Internet-Radios

Wer Hörfunkprogramme ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf keiner Zulassung, muss sich aber bei seiner zuständigen Landesmedienanstalt anzeigen. Das besagt § 20b des Rundfunkstaatsvertrags.

Und genau für diese Anzeige gibt es jetzt auch ein Formular, worauf Telemedicus in einem lesenswerten Beitrag hinweist.

posted by Stadler at 11:36  

24.6.09

Über das Internet und andere rechtsfreie Räume

Die mantraartig – gerade von Politikern – wiederholte Floskel, wonach das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe, entbehrt nicht einer gewissen inhaltlichen Leere. Und genau dieser Leere nimmt sich Jens Ferner an und hat einen offenen Brief gegen den rechtsfreien Raum im Allgemeinen verfasst. Es würde mich betroffen machen, wenn irgendjemand da draußen das jetzt nicht versteht.

posted by Stadler at 10:15  

24.6.09

Über das Internet und andere rechtsfreie Räume

Die mantraartig – gerade von Politikern – wiederholte Floskel, wonach das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe, entbehrt nicht einer gewissen inhaltlichen Leere. Und genau dieser Leere nimmt sich Jens Ferner an und hat einen offenen Brief gegen den rechtsfreien Raum im Allgemeinen verfasst. Es würde mich betroffen machen, wenn irgendjemand da draußen das jetzt nicht versteht.

posted by Stadler at 09:15  

23.6.09

ICANN kritisiert DNS-Sperren

Das ICANN-Sicherheitskomitee kristisiert die sog. DNS-Sperren, wie sie in Deutschland durch das Zugangserschwerungsgesetz jetzt auch eingeführt werden, vehement. Die Sicherheitsexperten der ICANN sehen darin eine Beeinträchtigung der Integrität des Domain Name Systems die u.a. die Gefahr der Störung von E-Mail und Internettelefonie mit sich bringt.

Dass es sich bei DNS-Sperren um die Manipulation technischer Standards handelt, ist in der kontroversen Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz, das der Bundestag letzte Woche verabschiedet hat, kaum thematisiert worden.

posted by Stadler at 16:09  

23.6.09

BGH: Bewertungsportal „spickmich.de“ ist zulässig

Der BGH hat mit Urteil vom 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08) die Revision gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen und die grundsätzliche Zulässigkeit der Bewertung von Lehrern über das Internet bestätigt. Ein Sieg der Meinungsfreiheit.
Quelle: Pressemitteulung des BGH vom 23.06.09

posted by Stadler at 15:51  
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