Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.6.09

Netzsperren: Das Tor ist offen

Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des sog. Zugangserschwerungsgesetzes ein Tor geöffnet, durch das jetzt viele laufen wollen und vermutlich auch werden. Bei der Beteuerung der Politik, das Gesetz bleibe auf Kinderpornografie beschränkt, fragt man sich, ob es sich um Naivität oder Heuchelei handelt. Am Ergebnis wird dies nichts ändern, denn die Politik wird dem Druck der verschiedensten Lobbies nicht standhalten, die einmal geschaffene Infrastruktur zur „Sperrung“ von Inhalten, die aus unterschiedlichen Gründen als unerwünscht angesehen werden, zu nutzen.

Thomas Hoeren sprach diesbezüglich in der ihm eigenen drastischen Art von „bestochenen Abgeordneten und bestochenen Gutachtern„. Ich halte es hier lieber mit der alten Devise, dass man keinen bösen Willen unterstellen muss, wenn es ausreichend ist, Unfähigkeit anzunehmen. Das Ergebnis bleibt aber dasselbe.

Ein Gesetz, das kein einziges Kind schützt, sondern eher geeignet ist, die Verbreitung der Kinderpornografie zu fördern und das zudem die Gefahr beinhaltet, unzählige legale Angebote in Mitleidenschaft zu ziehen, hat das Tor für die Urheberrechtslobby weit aufgestoßen.

Wer glaubt, damit würden im Internet nur rechtsfreie Räume geschlossen, hat nicht bemerkt, dass man in Wirklichkeit online derzeit Dinge durchsetzt, die bei vergleichbaren Offline-Sachverhalten völlig undenkbar wären. Das Internet war noch nie ein rechtsfreier Raum. Dort galten seit jeher alle Gesetze ohne Einschränkung und bald gelten dort strengere Sonderregeln.

posted by Stadler at 21:08  

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