Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.6.09

Jörg Tauss und die SPD

„Tauss rechnet mit der SPD ab“ titelt nun sogar „tagesschau.de“ nachdem der zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete in einem Beitrag auf „abgeordnetenwatch.de“ mit der Partei der er fast 40 Jahre lang angehört hatte, hart ins Gericht gegangen war.

Tauss wörtlich:

„Diese Mischung aus Borniertheit, Uninformiertheit, technischem Desinteresse, der guten Absicht, wenigstens „etwas“ zu tun, Angst vor der BILD- Zeitung etc. führte dazu, dass man weder die Expertenmeinungen noch die Meinungen von 134.000 Petentinnen und Petenten wenigstens in ihrer Mischung zur Kenntnis nahm oder nimmt. Weil es aber doch irgendwie seit ein paar Tagen komisch läuft, gründet man jetzt mit Brigitte Zypries wenigstens nachträglich noch einen Arbeitskreis.“

Die Zustandsbeschreibung seiner Ex-Partei könnte kaum treffender sein. Und die breite Ablehnung die der SPD mittlerweile aus der Netz-Community entgegenschlägt, dürfte diese Partei ungleich härter treffen als die Union. Denn es gab nicht wenige, die sich von der SPD schlicht mehr erwartet und erhofft hatten.

Jörg Tauss war einer der wenigen Abgeordneten, bei denen man den Eindruck hatte, dass sie im Internetzeitalter angekommen sind. Tauss wurde allerdings aufgrund des gegen ihn erhobenen Verdachts des Besitzes und des Sichverschaffens von kinderpornograpfischen Schriften sowohl innerhalb der SPD als auch von den Medien stigmatisiert. Viele vermuten dahinter auch weiterhin eine politische Intrige, was mir nicht abwegig erscheint.

Tauss gibt an, er hätte selbst recherchiert, weil er den offiziellen Angaben des BKA und anderer Behörden nicht getraut hat.

Eine erhebliche Portion Misstrauen gegenüber dem BKA ist sicherlich angebracht, wenn man sich vor Augen führt, mit welch tendenziösem Zahlenmaterial z.B. die Gesetzesbegründung zum Zugangserschwerungsgesetz arbeitet. Und um beim Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes zu bleiben. Wie wäre denn beispielsweise der Fall zu bewerten, in dem ein Abgeordneter geleakte ausländische Sperrlisten absurft, um sich ein Bild davon zu machen, wieviele der dort gesperrten Inhalte tatsächlich kinderpornografischer Natur sind und iwe hoch die Quote zu Unrecht gesperrter Sites ist? Nach der Einschätzung deutscher Staatsanwälte wäre das vermutlich strafbar. Aber ist diese Einschätzung korrekt? Kann es nicht vielmehr notwendig sein, dass sich ein Abgeordneter auch aus illegalen Quellen informiert, um sich zu bestimmten Fragen und Themen eine unabhängige Einschätzung bilden zu können?

Wenn die Angaben von Jörg Tauss sachlich zutreffend sind, dann gibt es Grund darüber zu diksutieren, ob dieses Verhalten einem Abgeordneten nicht erlaubt sein muss.

posted by Stadler at 15:10  

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