Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.1.09

GEMA tickt aus

Die GEMA möchte nach einem Bericht des Handelsblatts bei Konzerten fast 600 % mehr kassieren und hat offenbar alle bestehenden Verträge mit Konzertveranstaltern gekündigt.

Ist es eigentlich die Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft, Kultur und Unterhaltung zu zerstören? Im deutschen Urheberrecht ist so vieles reformbedürftig und die Abschaffung von GEMA unf VG Wort sollte dabei eigentlich ganz oben auf der Agenda stehen, nachdem eine halbwegs faire Verteilung der Einnahmen an die Urheber und Künstler durch dieses System ohnehin nicht gewährleistet ist.

posted by Stadler at 09:45  

30.1.09

BGH: Klingeltöne und Entstellung des Werks

Das schriftliche Urteil des Bundesgerichtshof zu der Frage einer urheberrechtlichen Entstellung des Werkes durch Klingeltöne und dazu, ob der Berechtigungsvertrag mit der GEMA auch eine Rechtseinräumung für die Umgestaltung zu Klingeltönen enthält, liegt nun vor.

Die amtlichen Leitsätze:
In der Verwendung eines – nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen – Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S. des § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden.

Komponisten räumen der GEMA zwar nicht mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre 2002 oder 2005 sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung ihrer Musikwerke als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind. Wird das Musikwerk so zum Klingelton umgestaltet, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war (§ 39 UrhG), bedarf es für die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton lediglich einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers.

Die zwischen der GEMA und den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge können nicht durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung der GEMA einseitig geändert werden. Die Bestimmung des § 6 lit. a Abs. 2 des GEMA-Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996 („Beschließt die Mitgliederversammlung in Zukunft Abänderungen des Berechtigungsvertrages, so gelten auch diese Abänderungen als Bestandteil des Vertrages.“) ist unwirksam, weil sie die Berechtigten unangemessen benachteiligt.
BGH, Urteil v. 18. Dezember 2008 – I ZR 23/06 – OLG Hamburg

posted by Stadler at 09:25  

30.1.09

Nachruf auf Flume

Die heutige Ausgabe der Süddeutschen bringt einen Nachruf auf Werner Flume, der am Mittwoch im Alter von 100 Jahren verstorben ist.

Die meisten Juristen kennen den großen Zivilrechtler Flume aus dem Studium, weil es in Urteilen und Lehrbüchern nach der Angabe der herrschenden Meinung sehr oft hieß: A.A. Flume.

Flume war ein eigenständiger juristischer Geist, der die Kraft hatte zu widersprechen und für seine abweichende Ansicht auch zumeist die besseren Argumente anbieten konnte. Viele seiner z.T. belächelten Gegenauffassungen haben sich deshalb irgendwann durchgesetzt.

Der Nachruf von Heribert Prantl in der SZ trägt den Titel „Feuerkopf senior“ und beschreibt Flume als Großmeister seines Faches, als juristischen Entdecker und klassischen Liberalen.

Die Botschaft von Flume lautete, nicht blindlinks dem Mainstream hinterherzulaufen, sondern selbständiges juristisches Denken zu entwickeln. Eine Haltung an der man sich orientieren kann.

posted by Stadler at 08:50  

29.1.09

Doch kein Three-Strikes-Out in Deutschland?

Das Handelsblatt schreibt heute unter dem Titel „Internet-Anbieter bleiben ungeschoren“, dass das Justizministerium eine Lösung wie in Frankreich (Three-Strikes-Out) für nicht mit dem Datenschutzrecht und dem Fernmeldegeheimnis vereinbar hält.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries – die ohnehin nicht weiß, was ein Browser ist – setzt stattdessen auf freiwillige Lösungen, so das Blatt.

posted by Stadler at 21:06  

29.1.09

Cyberwar: Kirgisistan vom Internet abgeschnitten

Der ehemalige GUS-Staat Kirgisistan ist offenbar durch gezielte massive Denial-of-Service-Attacken vom Internet abgeschnitten worden.

Nach Informationen des Wall Street Journal soll die Aktion politisch motiviert sein und von russischen Crackern ausgehen.

Ob tatsächlich die russische Regierung dahinter steckt, wird sich wie so vieles nie aufklären. In dieser Region wundert mich andererseits gar nichts mehr.

posted by Stadler at 18:56  

29.1.09

Werbung mit Zensur

Der Freistaat Bayern hält die Bürger bekanntlich nach wie vor für unmündig und beschlagnahmt gerade die Zeitschrift „Zeitungszeugen“ wegen einer Wiederveröffentlichung des beigelegten NS-Propagandablattes „Völkischer Beobachter“. Davon war hier schon die Rede.

Der britische Verleger Peter McGee nutzt diesen Umstand nunmehr dazu, auf dem Titel der nächsten Ausgabe in roten Lettern das Wort „zensiert“ anzubringen. Warum auch nicht. Die Beschlagnahme und die jetzt notwendige juristische Auseinandersetzung dürfte den Verleger einiges Geld kosten.
Quelle: sueddeutsche.de

posted by Stadler at 17:43  

29.1.09

Podiumsdiskussion zum Arbeitnehmerdatenschutz

Anlässlich des gestrigen 3. Europäischen Datenschutztages fand in Berlin eine Tagung von Datenschutzexperten, Politikern und Vertretern von Verbänden zum Arbeitnehmerdatenschutz statt.

Das BLOG BesideTheStreet fasst die Redebeiträge zusammen.

posted by Stadler at 10:50  

29.1.09

WIPO-Entscheidung zur Domain „batteryfillingsystem.com“

Das amerikanische Unternehmen BFS of the Americas, LLC, das nach eigener Angabe auch als „Battery Filling Systems“ auftritt, kann von einem deutschen Domaininhaber nicht die Übertragung der Domain „batteryfillingsystem.com“ verlangen.

Das hat das WIPO Arbitration and Mediation Center (Fall-Nr. Case No. D2008-1786) am 21.01.2009 entschieden.

Der Schiedsspruch stützt sich u.a. darauf, dass die Beschwerdeführerin keine Markenrechte darlegen konnte und der Begriff zudem zumindest beschreibend oder sogar generisch sei.

posted by Stadler at 09:57  

29.1.09

WIPO-Entscheidung zur Domain "batteryfillingsystem.com"

Das amerikanische Unternehmen BFS of the Americas, LLC, das nach eigener Angabe auch als „Battery Filling Systems“ auftritt, kann von einem deutschen Domaininhaber nicht die Übertragung der Domain „batteryfillingsystem.com“ verlangen.

Das hat das WIPO Arbitration and Mediation Center (Fall-Nr. Case No. D2008-1786) am 21.01.2009 entschieden.

Der Schiedsspruch stützt sich u.a. darauf, dass die Beschwerdeführerin keine Markenrechte darlegen konnte und der Begriff zudem zumindest beschreibend oder sogar generisch sei.

posted by Stadler at 09:57  

29.1.09

Große US-Provider kooperieren mit Musikindustrie im Kampf gegen das Filesharing

Einige der großen amerikanischen Internetzugangsprovider wollen offenbar mit der RIAA (Recording Industry Association Of Aermica) im Kampf gegen das Filesahring zusammenarbeiten.

Geplant ist in den USA offenbar keine Umsetzung des sog. Three-Strikes-Out Konzepts, sondern vielmehr sollen die ISPs dort Aufforderungen der Musikindustrie, illegalen Content vom Netz zu nehmen, per E-Mail an als Filesharer identifizierte Nutzer weiterleiten.
Quelle: CNet News vom 28.01.09

posted by Stadler at 09:05  
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