Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.2.09

Sportjournalist Weinreich bittet um Spenden für Auseinandersetzung mit dem DFB

Der Sportjournalist Jens Weinreich hat den DFB-Präsidenten Theo Zwanziger im letzten Jahr im Rahmen eines polemischen, gleichwohl sachbezogenen Kommentars als „unglaublichen Demagogen“ bezeichnet.

Weinreich hat die daraufhin geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Das Landgericht Berlin und dann auch noch das Kammergericht haben Zwanzigers Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Seitdem schießen Zwanziger und vor allem auch der Deutsche Fußballbund juristisch aus allen Rohren gegen den Journalisten. Weinreich bittet nunmehr um Spenden. Den Geldbedarf begründet Weinreich u.a. damit, dass er für seine Rechtsverteidigung eine internationale Großkanzlei beauftragt hat, die offenbar Honorare verlangt, die über die gesetzlichen Gebühren hinausreichen.

Wir erleben hier die Geschichte eines dünnhäutigen Sportfunktionärs und müssen erkennen, dass dem größten deutschen Sportverband die Meinungsfreiheit offenbar nicht viel gilt.

Dass es bei Sportverbänden z.T. antidemokratisch zugeht, hat uns das IOC mehrfach deutlich vor Augen geführt. Der DFB bewegt sich offenbar auf derselben Traditionslinie. Ob die Vorwürfe von Weinreich in Richutng von Zwanziger berechtigt sind oder nicht, ist gar nicht die Frage. Der Vorsitzende des DFB muss akzeptieren, dass er als Person des öffentlichen Lebens in seiner Funktion auch scharfe und polemische Kritik zu ertragen hat. Wenn Herr Zwanziger den öffentlichen Meinungskampf scheut, sollte er zurücktreten. Seinen Versuch, mithilfe des DFB und dessen Finanzkraft solange gegen einen Sportjournalisten vorzugehen, bis dieser klein beigibt, kann man nur als schändlich bezeichnen.

posted by Stadler at 11:59  

23.2.09

Pirate-Bay Prozess: Argumentieren die Datenpiraten verlogen?

Spiegel Online wartet mit einer Story zum Pirate-Bay Prozess auf, mit dem Titel „Warum die Datenpiraten verlogen argumentieren“.

Der Autor Konrad Lischka konfrontiert seine Leser zunächst mit der These, die Webgemeinde würde nur gegen das antiquierte Urheberrecht wettern, aber nicht für eine Modernisierung kämpfen.

Manchmal scheint es offenbar schwierig zu sein, die leiseren Stimmen überhaupt noch zu hören, angesichts der Dominanz der Urheberrechtslobbyisten. Hat der SPON-Autor von den Diskussionen über die Reform des Urheberrechts, die gerade in der Netzgemeinde seit Jahren geführt werden, tatsächlich nichts mitbekommen? Was qaulifiziert ihn aber dann, solche Artikel zu schreiben?

Was mich als Jurist aber bei der Lektüre des Textes von Lischka wirklich ärgert, sind die gravierenden inhaltlichen Fehler. Der Autor spricht davon, dass das schwedische Recht so etwas wie die Störerhaftung nicht kennt.

Wir sprechen hier über einen Strafprozess! Die Störerhaftung ist ein zivilrechtliches Konstrukt, das eine verschuldensunabhängige Haftung begründet.

Im Pirate-Bay Prozess geht es allerdings um die Frage der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit, die auf ein vorsätzliches Handeln gestützt sein muss. Wer im Strafrecht mit der Störerhaftung daher konmmt, zeigt damit nur, dass er keinerlei Ahnung hat.

posted by Stadler at 09:21  

23.2.09

Auch OLG Düsseldorf verneint Haftung des Admin-C

Die Frage der Störerverantwortlichkeit des Admin-C gehört zu den derzeit umstrittensten Fragen des Internetrechts.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf, das im Onlinerecht schon öfter mit wegweisenden und innovativen Urteile aufgefallen ist, hat sich der Ansicht angeschlossen, die eine Störereigenschaft des Admin-C verneint.

Gestützt wird dies darauf, dass sich die Stellung des Admin-C allein auf das Innenverhältnis zwischen Domaininhaber und DENIC bezieht, weshalb keine Prüfplichten des Admin-C im Verhältnis zu Dritten anzunehmen sind.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 3.2.2009- 20 U 1/08
Leitsätze und Volltext (via MIR)

posted by Stadler at 09:00  

22.2.09

Wochenrückblick

BGH: Das bloße Halten einer Domain verletzt keine Rechte

Netzsperren: Fordert die Bundesregierung die Provider zur Begehung von Straftaten auf?

Haftung von „bild.de“ für Google-Suchtreffer?

Akteneinsicht als Geschäftsmodell oder Anwaltsbashing 2.0

Netzsperren: Wo stehen die zu sperrenden Server eigentlich?

Piraten vor Gericht

Abschied von der Netzneutralität?

posted by Stadler at 22:40  

20.2.09

BGH: Das bloße Halten einer Domain verletzt keine Rechte

Der Bundesgerichtshof hat seine mit Spannung erwartete Entscheidung „ahd.de“ verkündet. Interessant ist v.a., dasss der BGH anders als die Vorinstanz einen Anspruch auf Löschung der Domain verneint hat, weil das bloße Halten der Domain die Kennzeichenrechte der Klägerin nicht verletze.
Urteil vom 19. Februar 2009 – I ZR 135/06 – ahd.de
Quelle: Pressemitteilung des BGH 39/2009

posted by Stadler at 12:12  

20.2.09

Netzsperren: Fordert die Bundesregierung die Provider zur Begehung von Straftaten auf?

Die geplanten Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie greifen, auch wenn man es unter dem Deckmantel eines Vertrags versucht, in die Grundrechte der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. GG) und des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) ein. Dafür bedarf es, enteggen der eher abwegigen Rechtsansicht der Bundesregierung, einer Rechtsgrundlage, die es derzeit, zumindest für den Bund und das BKA nicht gibt.

Ob die verfassungsrechtlichen Probleme durch Schaffung einer gesetzlichen Eingriffsermächtigung beseitigt werden können, ist wiederum eine andere Frage. Ohne jede gesetzliche Grundlage verstößt das Verhalten der Bundesregierung aber in jedem Fall gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und damit gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).

Daran ändert auch die Flucht in eine vertragliche Gestaltung nichts. Die geplante vertragliche Regelung stellt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag dar, bei dem auf Seiten der Verwaltung die zuständige Verwaltungsbehörde (BKA) bzw. der zuständige Rechtsträger (Bundesrepublik) handeln muss. Derzeit gibt es aber im Bereich von Netzsperren nur Zuständigkeiten von Landesbehörden. Allein aus diesem Grund ist der Vertrag rechtswidrig und rechtswidrige öffentlich-rechtliche Verträge sind nichtig.

Das ist auch deshalb besonders pikant, weil die DNS-Manipulation durchaus auch den Straftatbestand der Datenveränderung (§ 303a StGB) erfüllen könnte. Nachdem sich die Maßnahmen derzeit auf keine gesetzliche Grundlage stützen lassen, sind sie auch im strafrechtlichen Sinne nicht gerechtfertigt.

Um es pointiert zu formulieren: Die Bundesregierung fordert die Provider zu Handlungen auf, die den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllen.

Warum das Vorhaben aber nicht nur rechtswidrig, sondern auch zur Bekämpfung der Kinderpornografie gänzlich untauglich ist, habe ich hier mehrfach erläutert.

posted by Stadler at 11:18  

20.2.09

Haftung von „bild.de“ für Google-Suchtreffer?

Mit Interesse habe ich die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 13.01.2009 (Az.: 27 O 927/08) gelesen, die von Kollegen z.T. dahingehend zusammengefast worden ist, das Landgericht hätte eine Haftung von „bild.de“ für Google-Suchtreffer bejaht, weil Bild die Suchfunktion von Google bei sich eingebunden hat.

Der Sachverhalt stellt sich freilich im entscheidenen Punkt etwas anders dar. Über die eingebundene Google-Suche war bei der auf bild.de eingeschränkten Suche der inkriminierte Beitrag immer noch als Suchtreffer sichtbar. Der Volltext war zwar gelöscht, die auf bild.de beschränkte Suche zeigte aber nach wie vor den Snipplet-Text: „Meret Becker: Ich suche einen Mann – Berlin – Bild.de“ an.

Ob dieses Treffergebnis auf dem Google-Cache oder einem weiterhin bei der Beklagten vorhandenen Inhalt beruhte, blieb streitig.

Das Landgericht Berlin meinte nun, dass es sich ja noch wie vor um eine eigene Äußerung der Beklagten handelt, die im Ergebnis weiterhin über ihre eigene Website abrufbar ist.

Die Entscheidung behandelt also einen Sonderfall, der mit der typischen Frage, ob für fremde Inhalte, die über Google Snipplets angezeigt werden, gehaftet wird, nur bedingt vergleichbar ist.

Denn das Landgericht Berlin hat natürlich Recht mit der Feststellung, dass es sich um eine eigene Äußerung von bild.de handelt, die im Ergebnis wiederum über die Website der Beklagten aufrufbar ist.

Kann man also für eigenen Content haften, den man selbst möglicherweise entfernt hat, den man aber dann über den Umweg des Treffertextes von Google doch wieder über seine eigene Wesbite anzeigt? Eine spannende Frage, die noch zu diskutieren sein wird.

posted by Stadler at 10:18  

20.2.09

Haftung von "bild.de" für Google-Suchtreffer?

Mit Interesse habe ich die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 13.01.2009 (Az.: 27 O 927/08) gelesen, die von Kollegen z.T. dahingehend zusammengefast worden ist, das Landgericht hätte eine Haftung von „bild.de“ für Google-Suchtreffer bejaht, weil Bild die Suchfunktion von Google bei sich eingebunden hat.

Der Sachverhalt stellt sich freilich im entscheidenen Punkt etwas anders dar. Über die eingebundene Google-Suche war bei der auf bild.de eingeschränkten Suche der inkriminierte Beitrag immer noch als Suchtreffer sichtbar. Der Volltext war zwar gelöscht, die auf bild.de beschränkte Suche zeigte aber nach wie vor den Snipplet-Text: „Meret Becker: Ich suche einen Mann – Berlin – Bild.de“ an.

Ob dieses Treffergebnis auf dem Google-Cache oder einem weiterhin bei der Beklagten vorhandenen Inhalt beruhte, blieb streitig.

Das Landgericht Berlin meinte nun, dass es sich ja noch wie vor um eine eigene Äußerung der Beklagten handelt, die im Ergebnis weiterhin über ihre eigene Website abrufbar ist.

Die Entscheidung behandelt also einen Sonderfall, der mit der typischen Frage, ob für fremde Inhalte, die über Google Snipplets angezeigt werden, gehaftet wird, nur bedingt vergleichbar ist.

Denn das Landgericht Berlin hat natürlich Recht mit der Feststellung, dass es sich um eine eigene Äußerung von bild.de handelt, die im Ergebnis wiederum über die Website der Beklagten aufrufbar ist.

Kann man also für eigenen Content haften, den man selbst möglicherweise entfernt hat, den man aber dann über den Umweg des Treffertextes von Google doch wieder über seine eigene Wesbite anzeigt? Eine spannende Frage, die noch zu diskutieren sein wird.

posted by Stadler at 10:18  

20.2.09

Nach einem Jahr Prozess schlägt das Gericht Mediation vor

In einem seit einem Jahr laufenden höchst streitigen IT-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt/Oder schlägt das Gericht nunmehr plötzlich, eine „alternative Streitschlichtung im Wege der Mediation“ vor, nachdem vor ca. 3 Monaten auf Wunsch des Gerichts einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt worden ist. Bin gespannt, was der Mandant dazu sagt. ;-)

posted by Stadler at 10:02  

20.2.09

Internetzensur in Itallien

In Deutschland wird seit einiger Zeit über Netzsperren diskutiert, um kinderpornografische Inhalte auszublenden.

In Italien, wen wunderts, geht man noch einen Schritt weiter. Dort sollen Internet Service Provider generell Websites mit strafbaren Inhalten blockieren und zwar auf Anordung des Innenministeriums.

Man kann sich leicht ausmalen, wozu das führt. Große Projekte und Plattformen wie Wikipedia, Wayback-Machine oder YouTube werden komplett ausgesperrt, weil man glaubt dort auf einzelne rechtswidrige Inhalte gestoßen zu sein.
Quellen:
Corinna di Gennaro
Beppe Grillo’s Blog

posted by Stadler at 09:31  
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