BGH: Das bloße Halten einer Domain verletzt keine Rechte
Der Bundesgerichtshof hat seine mit Spannung erwartete Entscheidung „ahd.de“ verkündet. Interessant ist v.a., dasss der BGH anders als die Vorinstanz einen Anspruch auf Löschung der Domain verneint hat, weil das bloße Halten der Domain die Kennzeichenrechte der Klägerin nicht verletze.
Urteil vom 19. Februar 2009 – I ZR 135/06 – ahd.de
Quelle: Pressemitteilung des BGH 39/2009
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