Ursula von der Leyen aka Zensursula hat eine steile Karriere hinter sich, die nunmehr einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Nach der Pophymne nun auch die rockige Würdigung ihrer Verdienste um die Bekämpfung der Kinderpornographie im Netz.
posted by Stadler at 09:35
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Der frühere Kulturstaatsminister und Herausgeber der Zeit Michael Naumann hatte den damligen Berliner Generalstaatsanwalt in einer Talkshow als durchgeknallten Staatsanwalt bezeichnet und ist deshalb vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Beleidigung verurteilt worden. Das Kammergericht hat die Revision verworfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 12.05.09 (Az.: 1 BvR 2272/04)wieder aufgehoben, weil sie Michael Naumann in seinem Recht auf Meinungsfreiheit verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat – was wenig überraschend ist – darauf abgestellt, dass die Aussage im Kontext einer Sachauseinandersetzung gestanden hat und insoweit auch in dieser herabsetzenden Form zulässig ist.
Es ist immer wieder erschreckend zu sehen, wie wenig die Justiz in der Lage ist, die Grenzen der Meinungsfreiheit korrekt zu ziehen.
Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 26.06.09
posted by Stadler at 09:34
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Ein heute im Volltext veröffentlichtes Urteil des BGH zum Datenbankschutz (§§ 87a ff. UrhG) trägt folgende Leitsätze:
a) Aufwendungen für den Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer Lizenz an einer solchen Datenbank können keine Rechte als Datenbankhersteller begründen.
b) Es kann das Vervielfältigungsrecht des Datenbankherstellers verletzen, wenn eine auf CD-ROM gespeicherte Datenbank vollständig auf die Festplatte eines Computers kopiert wird, um die aufgrund eines elektronischen Datenabgleichs ermittelten Daten dazu zu verwenden, ein Wettbewerbsprodukt zu aktualisieren.
c) Schon die einmalige Entnahme aller geänderten Daten aus einer CD-ROM – durch Erstellung einer Änderungsliste oder unmittelbare Übernahme – kann das Tatbestandsmerkmal der qualitativen Wesentlichkeit der Entnahme erfüllen.
Interessant ist vor allem, dass der BGH den bloßen Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer Lizenz an einer solchen Datenbank nicht zu den schutzbegründenden wesentlichen Investitionen zählt, da § 87a Abs. 1 UrhG nur die dem Aufbau einer Datenbank gewidmeten Investitionen erfasst.
BGH, Urteil vom 30. April 2009 – I ZR 191/05
posted by Stadler at 09:26
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Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde(n) zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht technische Fragen u.a. an Sachverständige gerichtet. In Beantwortung dieser Fragen erläutert Prof. Freiling (Universität Mannheim) die technischen Grundlagen und Hintergründe der Vorratsdatenspeicherung. Äußerst lesenswert, aber 26 Seiten lang!
posted by Stadler at 08:46
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Der frühere Kulturstaatsminister und Herausgeber der Zeit Michael Naumann hatte den damligen Berliner Generalstaatsanwalt in einer Talkshow als durchgeknallten Staatsanwalt bezeichnet und ist deshalb vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Beleidigung verurteilt worden. Das Kammergericht hat die Revision verworfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 12.05.09 (Az.: 1 BvR 2272/04)wieder aufgehoben, weil sie Michael Naumann in seinem Recht auf Meinungsfreiheit verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat – was wenig überraschend ist – darauf abgestellt, dass die Aussage im Kontext einer Sachauseinandersetzung gestanden hat und insoweit auch in dieser herabsetzenden Form zulässig ist.
Es ist immer wieder erschreckend zu sehen, wie wenig die Justiz in der Lage ist, die Grenzen der Meinungsfreiheit korrekt zu ziehen.
Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 26.06.09
posted by Stadler at 08:34
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Sachsens Justizminister Geert Mackenroth hat anlässlich der Justizministerkonferenz gefordert, das Strafrecht müsse auf die Höhe der Internet-Zeit gebracht werden. Wie erfrischend.
Vorher sollte man allerdings die Gehirne verschiedenster Politiker endlich auf Höhe des Internetzeitalters bringen. Die ständige Verschärfung von Gesetzen lässt sich mämlich nur schlecht mit der Phrase rechtfertigen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe.
posted by Stadler at 15:39
Sachsens Justizminister Geert Mackenroth hat anlässlich der Justizministerkonferenz gefordert, das Strafrecht müsse auf die Höhe der Internet-Zeit gebracht werden. Wie erfrischend.
Vorher sollte man allerdings die Gehirne verschiedenster Politiker endlich auf Höhe des Internetzeitalters bringen. Die ständige Verschärfung von Gesetzen lässt sich mämlich nur schlecht mit der Phrase rechtfertigen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe.
posted by Stadler at 14:39
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Thomas Hoeren, einer der bedeutendsten Informationsrechtler dieses Landes hat die Frage aufgeworfen, ob die Übermacht der Urheberrechtslobby gegenüber den Interessen der Kreativen und Nutzern vielleicht auch an der Käuflichkeit von Abgeordneten liegt und verweist auf das Beispiel eines Europaabgeordneten.
Fakt ist in jedem Fall, dass der normale Bürger keine Vorstellung davon hat, mit welchem Aufwand verschiedenste Interessengruppen Lobbyismus betreiben, der ganz massiv direkt bei einzelnen Abgeordneten ansetzt.
posted by Stadler at 18:55
Thomas Hoeren, einer der bedeutendsten Informationsrechtler dieses Landes hat die Frage aufgeworfen, ob die Übermacht der Urheberrechtslobby gegenüber den Interessen der Kreativen und Nutzern vielleicht auch an der Käuflichkeit von Abgeordneten liegt und verweist auf das Beispiel eines Europaabgeordneten.
Fakt ist in jedem Fall, dass der normale Bürger keine Vorstellung davon hat, mit welchem Aufwand verschiedenste Interessengruppen Lobbyismus betreiben, der ganz massiv direkt bei einzelnen Abgeordneten ansetzt.
posted by Stadler at 17:55
Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des sog. Zugangserschwerungsgesetzes ein Tor geöffnet, durch das jetzt viele laufen wollen und vermutlich auch werden. Bei der Beteuerung der Politik, das Gesetz bleibe auf Kinderpornografie beschränkt, fragt man sich, ob es sich um Naivität oder Heuchelei handelt. Am Ergebnis wird dies nichts ändern, denn die Politik wird dem Druck der verschiedensten Lobbies nicht standhalten, die einmal geschaffene Infrastruktur zur „Sperrung“ von Inhalten, die aus unterschiedlichen Gründen als unerwünscht angesehen werden, zu nutzen.
Thomas Hoeren sprach diesbezüglich in der ihm eigenen drastischen Art von „bestochenen Abgeordneten und bestochenen Gutachtern„. Ich halte es hier lieber mit der alten Devise, dass man keinen bösen Willen unterstellen muss, wenn es ausreichend ist, Unfähigkeit anzunehmen. Das Ergebnis bleibt aber dasselbe.
Ein Gesetz, das kein einziges Kind schützt, sondern eher geeignet ist, die Verbreitung der Kinderpornografie zu fördern und das zudem die Gefahr beinhaltet, unzählige legale Angebote in Mitleidenschaft zu ziehen, hat das Tor für die Urheberrechtslobby weit aufgestoßen.
Wer glaubt, damit würden im Internet nur rechtsfreie Räume geschlossen, hat nicht bemerkt, dass man in Wirklichkeit online derzeit Dinge durchsetzt, die bei vergleichbaren Offline-Sachverhalten völlig undenkbar wären. Das Internet war noch nie ein rechtsfreier Raum. Dort galten seit jeher alle Gesetze ohne Einschränkung und bald gelten dort strengere Sonderregeln.
posted by Stadler at 22:08