Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.12.09

Neues von Kornmeier

Die von der Kanzlei Kornmeier beauftragte Frankfurter Anwaltskanzlei schreibt mir gerade, dass man sich entschlossen hätte, gegen diskreditierende Äußerungen, die von mir oder Teilnehmern (!) meines Blogs verbreitet werden, nicht weiter gerichtlich vorzugehen. Das freut mich natürlich außerordentlich, wenngleich dieser Rückzug nicht ganz freiwillig erfolgt ist.

Außerdem teilt man mir mit, dass man selbst die zuständige Staatsanwaltschaft vollinhaltlich über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt hätte und die Abteilung für Wirtschaftsstrafachen hierauf aber die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt habe. Wörtlich wird hierzu angefügt: „Sobald Sie Gelegenheit hatten, dies zu verifizieren, werden Sie hierüber sicherlich in Ihrem Blog „Internet-Law“ berichten„.

Das mach ich doch gerne liebe Kollegen, wobei es mir schwer fällt, diese Information jetzt zu verifizieren, weil die fragliche Strafanzeige jedenfalls nicht von mir erstattet worden ist und ich auch nicht weiß, wie sie begründet worden ist. Es wird sich vermutlich um die Strafanzeige der Gulli-Redaktion handeln.

Wie ich aus meiner Sachbearbeitung weiß, setzt die Kanzlei Kornmeier ihre Geschäftspraxis vorerst auch unverändert fort. Die Frage wird sein, wie lange noch.

posted by Stadler at 16:10  

7.12.09

Kornmeier: Die Hunde bellen, aber die Karawane zieht weiter

Die Kanzlei Kornmeier & Partner setzt bei der Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen für ihre Mandantin DigiProtect die eingeschlagene Linie unverändert fort.

In einem Schreiben vom 03.12.2009 an mich heißt es:

„Ihre Rechtsauffassung dazu, dass wir mit unserer Mandantschaft eine unzulässige Erfolgshonorarvereinbarung abgeschlossen haben, ist unzutreffend. Unzutreffend ist weiterhin, dass wir unsere Mandantschaft „von jeglichem Kostenrisiko“ freistellen. Woher Ihre Information stammt, dass wir sämtliche unserer Mandantin im Zusammenhang mit Abmahnungen von Rechtsverletzern anfallenden Kosten übernehmen, ist nicht nachvollziehbar.“

Diese Ausführungen sind angesichts des Umstandes, dass Dr. Udo Kornmeier in einem Telefax vom 19.03.08 zum Geschäftsmodell DigiProtect u.a. ausdrücklich ausführt

„The whole project, as DigiProtect sees ist, is kind of a joint venture where no party charges the other party with any costs“

doch mehr als erstaunlich. Was dies für rechtliche Konsequenzen hat, habe ich bereits ausführlich erläutert.

Dazu passt, dass sich die Kanzlei Kornmeier offenbar entschlossen hat, ihren bisherigen Weg fortzusetzen. In dem mir vorliegenden Schreiben vom 03.12.09 wird erneut eine Kostenberechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgenommen, ein „zu erstattenden Betrag“ von EUR 651,80 errechnet und die gerichtliche Geltendmachung dieser Forderung angedroht.

In Widerspruch dazu, hat eine von Rechtsanwalt Kornmeier und der Kanzlei Kornmeier & Partner beauftragte Rechtsanwaltskanzlei mich aufgefordert, die Behauptung zu unterlassen, mir liege in einer Abmahnangelegenheit ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier vor, in welchem für DigiProtect Anwaltskosten nach dem RVG geltend gemacht werden. Dass mir nach dieser Abmahnung der Kanzlei Kornmeier vom 24.11.2009 bislang immer noch keine einstweilige Verfügung zugestellt worden ist, mag u.a. daran liegen, dass mir tatsächlich eine ganze Reihe von Schreiben in Angelegenheiten der DigiProtect vorliegen, in denen die Kanzlei Kornmeier Anwaltskosten nach dem RVG beansprucht.

Gegenüber der Financial Times Deutschland hat Kornmeier kürzlich geäußert, ein Geschäftsmodell würden eher „Opferanwälte“ betreiben, die sich in Blogs verbreiten und hierdurch auf Mandantenfang gehen. Außerdem sei es perfide, so Kornmeier, dass solche Anwälte von den abgemahnten Rechtsverletzern oftmals Honorare verlangen, die teilweise sogar höher seien als die den Abgemahnten angebotenen Vergleichszahlungen.

Soweit sich das auf meine Person beziehen sollte, sehe ich mich zu zwei Anmerkungen veranlasst. Für unsere Kanzlei spielen, anders als bei der Kanzlei Kornmeier, Filesharing-Fälle wirtschaftlich eine gänzlich untergeordnete Rolle. Für eine außergerichtliche Verteidigung gegen eine Digi-Protect Abmahnung hat bislang außerdem kein einziger von mir vertretener Mandant auch nur annähernd EUR 450,- an Honorar bezahlt.

Man wird die Reaktion von Kornmeier vor dem Hintergrund der enormen wirtschaftlichen Dimension des Geschäftskonzepts „Turn Piracy Into Profit“ als naheliegend betrachten müssen. Er wird sein Geschäftsmodell und das seiner Mandantin DigiProtect so lange fortsetzen, bis ihn die Gerichte stoppen.

posted by Stadler at 11:50  

1.12.09

Turn Piracy Into Profit

Ein ausführlicher Hintergrundbericht von Daniel Flachshaar auf der Website der Piratenpartei „Deutsches Recht gilt auch für Rechtsanwälte“ erläutert, wie das Geschäftsmodell der massenhaften Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen funktioniert.

Dass sich mittlerweile mit der Abmahnung von Rechtsverstößen mehr Geld verdienen lässt als mit der eigentlichen Vermarktung von Musik oder Texten machen sich verschiedene Anti-Piracy Unternehmen zunutze.

Einen weiteren lesenswerten Artikel von Markus Kompa, der das Geschäftsmodell der Fa. DigiProtect und der Anwaltskanzlei Kornmeier kritisch beleuchtet, findet man bei Telepolis.

posted by Stadler at 14:37  

29.11.09

Gulli erstattet Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Kornmeier

Die Redaktion des Portals „gulli“ hat Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier erstattet. Es geht um die Abmahnung von Filesharern im Auftrag der Fa. DigiProtect und um die Geltendmachung von Anwaltskosten in diesem Zusammenhang.

Man darf auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gespannt sein.

posted by Stadler at 14:56  

28.11.09

Die Abmahnbranche wird nervös

Der Kanzlei Wilde & Berger sowie Rechtsanwalt Solmecke ist es per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Köln verboten worden, bestimmte Passagen aus einem Blogeintrag, der sich mit dem Massenphänomen Filesharing-Abmahnung befasst, weiter zu publizieren. Beantragt hatte die Verfügung die in diesem Bereich nicht unbekannte Kanzlei Nümann & Lang. Es scheint Nervosität aufzukommen unter denjenigen Anwälten, die das Abmahnwesen gegen Filesharer zum Geschäftsmodell ausgebaut haben. Und dafür gibt es möglicherweise allen Grund, auch wenn sich das Augenmerk aus aktuellem Anlass vorerst auf die Fa. DigiProtect und eine der sie vertretenden Kanzleien, nämlich Kornmeier & Partner beschränkt.

Dass das Landgericht Köln den von der Meinungsfreiheit gedeckten Text des Kollegen Solmecke beanstandet hat und die Beschlussverfügung interessanter Weise mit einem Verstoß gegen anwaltliches Werberecht (§ 43b BRAO) begründet, ist zumindest im Ergebnis nicht überraschend. Es war nämlich vor allen Dingen das Landgericht Köln, das mit fragwürdigen Auskunftsbeschlüssen nach § 101 Abs. 9 UrhG die Grundlage dafür geschaffen hat, dass mittels eines einzigen Verfahrens z.T. tausende IP-Adressen den zugehörigen Anschlussinhabern zugeordnet wurden. Diese gerichtliche Praxis hat der Abmahnbranche nach der Änderung des Urheberrechtsgesetzes im September 2008 zusätzlichen Aufschwung beschert. Was rechtlich von der Praxis, gerade des Landgerichts Köln, zu halten ist, habe ich in einem aktuellen Fachaufsatz für das AnwaltszertifikatOnline dargelegt.

Die Gerichte werden sich in Zukunft verstärkt der Frage zuwenden müssen, ob das Geschäftsmodell der massenhaften Abmahnung von Filesharern wirtschaftlich überhaupt denkbar ist, wenn hierbei auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet wird und was es andererseits bedeutet, wenn dies nicht der Fall ist, aber von den Abgemahnten dennoch die Erstattung von RVG-Gebühren gefordert wird. Ob hier überhaupt Spielraum für ein nach deutschem Recht zulässiges Geschäftsmodell besteht oder aber der Rechtsmissbrauch zwangsläufig ist, wird zu hinterfragen sein. Mit Reflexen der betroffenen Abmahnanwälte ist dann natürlich zu rechnen.

posted by Stadler at 08:35  

27.11.09

Update: Kornmeier mahnt Blogbeitrag von mir ab

Nach meinem gestrigen Blogpost „Rechtsanwalt Kornmeier lässt Blogbeitrag abmahnen“ kam es zu einer beeindruckenden Welle der Unterstützung, die mich überrascht hat. Danke für den Zuspruch und die Aufmunterung!

Ich bin immer wieder gefragt worden, ob ein Spendenkonto eingerichten wird und ob man mich durch eine Spende unterstützen kann. Daran hatte ich eigentlich überhaupt nicht gedacht und plane auch weiterhin keinen Spendenaufruf. Vielleicht sollte die Gegenseite aber realisieren, dass das Vorhaben, mich mit einem hohen Kostenrisiko einzuschüchtern, dank Ihrer und Eurer Unterstützung endgültig gescheitert ist.

Mittlerweile habe ich von Anwaltskollegen und Betroffenen zahlreiche Rückmeldungen und weitere hilfreiche Informationen und Dokumente erhalten.

Ein bei DigiProtect selbst abrufbares aktuelles Urteil des AG Frankfurt vom 16.10.09, in dem es ausdrücklich heißt, die Klägerin macht die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten geltend, bestätigt meine bisherige Einschätzung und steht in Widerspruch zu den Ausführungen in der gegen mich gerichteten Abmahnung. Es stellt sich aber hier auch die Frage, wie man ernsthaft behaupten kann, dass man keine Anwaltskosten nach dem RVG geltend macht, wenn man diese angeblich nicht geforderten Gebühren dann sogar gerichtlich durchsetzt. Insoweit werden sicherlich noch weitere Fragen zu stellen sein.

Auch in anderen Abmahnschreiben der Kanzlei Kornmeier finden sich übrigens Formulierungen wie „erstattungspflichtige Kosten“ und „Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten“. Aber selbst daraus kann man, nach Ansicht der Kanzlei Kornmeier, wohl nicht schließen, dass die Erstattung solcher Kosten tatsächlich auch verlangt wird.

Diese und andere Widersprüchlichkeiten hat Udo Vetter übrigens pointiert hervorgehoben.

posted by Stadler at 11:40  

26.11.09

Rechtsanwalt Kornmeier lässt Blogbeitrag abmahnen

Bloggen in Deutschland ist gefährlich, vor allem dann, wenn man Missstände beleuchtet. Das habe ich jetzt am eigenen Leib erfahren müssen, denn vor zwei Tagen flatterte mir eine Abmahnung einer Frankfurter Anwaltskanzlei ins Haus. Ihr Auftraggeber: Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier und die Kanzlei Kornmeier & Partner. Stein des Anstoßes ist mein Blogeintrag „Filesharing-Abmahnungen: DigiProtect und Kornmeier – eine juristische Analyse“ sowie ein Interview, das ich dem Sender Radio Fritz am 21.11.09 gegeben habe.

Die Anwaltskanzlei die Kornmeier in dieser Sache vertritt, fährt schwere Geschütze auf, denn sie beziffert den Gegenstandswert auf EUR 250.000,- und fordert eine Vertragsstrafe von EUR 15.000,- für den Fall des Verstoßes. Ich soll es unterlassen zu behaupten, mir läge in einer Abmahnangelegenheit der Fa. DigiProtect ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier vor, in welchem Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend gemacht würden. Außerdem soll ich nicht weiter behaupten, dass sich die Kanzlei Kornmeier ausdrücklich darauf beruft, dass die ihrer Mandantin nach dem RVG entstandenen Kosten zu erstatten seien und man dieses Verhalten zivilrechtlich als unerlaubte Handlung und strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch qualifizieren könne. Und widerrufen soll ich das Ganze auch noch, nämlich öffentlich in diesem Blog sowie schriftlich gegenüber Radio Fritz (RBB).

Nun hoffe ich, dass alle da draußen die Botschaft verstanden haben. Rechtsanwalt Kornmeier fordert überhaupt keine Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und natürlich ist auch kein Abgemahnter verpflichtet, diese Kosten zu erstatten. In den eigenen Schreiben der Kanzlei Kornmeier liest sich das freilich geringfügig anders, nämlich im Wortlaut u.a. so:

Wir werden daher unserer Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung ihrer Forderungen empfehlen (…)
Der zu erstattende Betrag errechnet sich in diesem Fall wie folgt:
Streitwert: EUR 10.000,00
1,3 Geschäftsgebühr (gem. §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VVRVG): EUR 631,80
Auslagenpauschale (gemäß Nr. 7002 VV RVG): EUR 20,00
Gesamtsumme: EUR 651,80

Die jetzt in dem Abmahnschreiben aufgestellte Behauptung, die Kanzlei Kornmeier würde gar keine Erstattung von Anwaltskosten nach dem RVG geltend machen, kann ich deshalb – freundlich formuliert – nur als Chuzpe betrachten. Welchen Erklärungsinhalt hat dieser Wortlaut wohl?

Ich würde daher auch gerne Informationen über andere Fälle sammeln, in denen die Kanzlei Kornmeier schriftlich ganz ausdrücklich Anwaltskosten nach dem RVG berechnet und Erstattung verlangt hat und auch Informationen zu den Fällen, in denen Abgemahnte diese Kosten daraufhin vollständig oder teilweise an die Kanzlei bezahlt haben. Liebe Kollegen und Betroffene, schickt mir bitte Scans solcher Schreiben an ts@cplus.de. Das wird mir helfen, das System Kornmeier/DigiProtect besser darstellen zu können.

Und wie werde ich mich jetzt verhalten und auf die Abmahnung reagieren? Ich habe dem von Dr. Kornmeier beauftragten Rechtsanwalt mittlerweile geschrieben, dass es nicht einer gewissen Ironie entbehrt, wenn sein Mandant jetzt versucht, sein eigenes unlauteres Geschäftsmodell mit Hilfe des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu verteidigen und ihn zudem wissen lassen, dass ich mich gegen die Unterlassungs- und Widerrufsforderung zur Wehr setzen werde, notfalls auch unter Ausschöpfung des Rechtswegs.

Dass man versucht, mich mit dem Risiko von Prozesskosten, die schnell den fünfstelligen Bereich erreicht haben, einzuschüchtern und mundtot zu machen, ist klar, angesichts dessen, dass das Scheitern eines lukrativen aber unlauteren Geschäftsmodells droht.

Update vom 27.11.09:
Im Laufe des Tages sind hier eine ganze Menge an Informationen und Unterlagen eingetroffen, die die bisherige Einschätzung bestätigen und erhärten. Die Kanzlei Kornmeier hat ihre Textbausteine im Laufe des Jahres 2009 leicht abgeschwächt. Im Februar 2009 wurden Anwaltskosten nach dem RVG noch deutlicher gefordert und zwar mit folgender Formulierung:

„Ihr Mandantschaft ist daher verpflichtet, die unserer Mandantschaft entstandenen Anwaltskosten nach den einschlägigen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auf Basis eines angemessenen Streitwertes für den Unterlassungsanspruch in Höhe von EUR 10.000,00 zu übernehmen. (…) Falls dieser Betrag nicht bis zum (…) auf das folgende Konto unserer Mandantschaft (…) bezahlt wird, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ihre Zahlungsansprüche vor der zuständigen Frankfurter Gerichtsbarkeit geltend zu machen“

In der gegen mich gerichteten Abmahnung heißt es demgegenüber:

“ (…) behaupten Sie (…) Ihnen liege ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier (…) vor, in welchem Anwalstkosten nach dem RVG geltend gemacht würden, die Kanzlei Kornmeier berufe sich dabei ausdrücklich darauf, dass die ihrer Mandantschaft DigiProtect GmbH nach dem RVG entstandenen Kosten zu tragen seien (…)Diese Aussagen sind unwahr!!“

Vermutlich waren die zwei Ausrufezeichen auch dringend notwendig, um das zu unterstreichen.

posted by Stadler at 14:10  
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