Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.12.09

Neues von Kornmeier

Die von der Kanzlei Kornmeier beauftragte Frankfurter Anwaltskanzlei schreibt mir gerade, dass man sich entschlossen hätte, gegen diskreditierende Äußerungen, die von mir oder Teilnehmern (!) meines Blogs verbreitet werden, nicht weiter gerichtlich vorzugehen. Das freut mich natürlich außerordentlich, wenngleich dieser Rückzug nicht ganz freiwillig erfolgt ist.

Außerdem teilt man mir mit, dass man selbst die zuständige Staatsanwaltschaft vollinhaltlich über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt hätte und die Abteilung für Wirtschaftsstrafachen hierauf aber die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt habe. Wörtlich wird hierzu angefügt: „Sobald Sie Gelegenheit hatten, dies zu verifizieren, werden Sie hierüber sicherlich in Ihrem Blog „Internet-Law“ berichten„.

Das mach ich doch gerne liebe Kollegen, wobei es mir schwer fällt, diese Information jetzt zu verifizieren, weil die fragliche Strafanzeige jedenfalls nicht von mir erstattet worden ist und ich auch nicht weiß, wie sie begründet worden ist. Es wird sich vermutlich um die Strafanzeige der Gulli-Redaktion handeln.

Wie ich aus meiner Sachbearbeitung weiß, setzt die Kanzlei Kornmeier ihre Geschäftspraxis vorerst auch unverändert fort. Die Frage wird sein, wie lange noch.

posted by Stadler at 16:10  

Keine Kommentare

  1. Bislang ist nur die Strafanzeige des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V. negativ beschieden worden.

    Jedoch zeigt der von Dr. Wachs
    http://www.dr-wachs.de/
    veröffentlichte Auszug des Text der STA Frankfurt das diese (piiiiep) und (piiiiep) , so daß ich davon ausgehe, dass (piiiiiep). (§ 253StGB?) (PIIIIIEP!)

    Andere berichten noch nichts von solchen Schreiben.

    Und andere haben noch gar nicht bestrafanzeigt.

    Comment by Shual — 18.12, 2009 @ 17:39

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