Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.12.13

Wende im Streit um die Tagesschau-App?

Acht Zeitungsverlage klagen in Köln gegen die Tagesschau-App der ARD und hatten zunächst beim Landgericht Köln einen Teilerfolg erzielt, von dem sie freilich nicht viel haben. Das Landgericht hatte in seiner Entscheidung allerdings den rundfunkrechtlichen Rahmen gänzlich verkannt. In zweiter Instanz sieht es nunmehr offenbar nach einer Wende und einer vollständigen Niederlage der Verlage aus. Ein Ergebnis, das ich bereits vor zwei Jahren hier und hier prognostiziert hatte.

Das OLG Köln hat in der mündlichen Verhandlung offenbar betont, dass die App lediglich eine andere Darstellung der Inhalte von Tagesschau.de darstellt und diese Inhalte den gesetzlich vorgegebenen Drei-Stufen-Test korrekt durchlaufen haben. Ein gesetzlich vorgegebenes rundfunkrechtliches Verfahren kann aber über das Wettbewerbsrecht nicht ohne weiteres korrigiert werden.

posted by Stadler at 21:26  

3 Comments

  1. Meine Meinung. Alle offendlich rechtlichen medien raus aus dem INTERNET. Es wird ja doch nur GELOGEN.

    Comment by Ingeborg Eiden — 2.12, 2013 @ 22:21

  2. Frau Eiden, verstehe ich Sie richtig, im Internet wird nur gelogen, und deshalb sollten die öffentlich-rechtlichen Medien sich dort heraushalten, damit man deren wahrhaftigen Berichte nicht versehentlich für Lügen hält? Andererseits, Sie schreiben ja auch im Internet, sind Sie auch nur eine Lüge?
    Disclaimer: ich stamme nicht aus Kreta.

    Comment by martinf — 3.12, 2013 @ 16:19

  3. @2: naja, gelogen wird ja praktisch überall, da schadet so ein Rundumschlag samt „Kreter-Paradox“ eigentlich nicht :-).
    Ich war und bin allerdings auch der Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich im Internet durchaus auf die Darstellung der Sender, ihres Auftrags etc. beschränken könnte. Ob das den Verlegern, die sich immerhin auch auf die Produktion Rundfunk-/Fernsehen eingelassen haben, wirklich nützt, ist eine andere Frage. Der Kampf gegen eine App hatte etwas rührend hilfloses. Etwa wie ein Kind, dass mit dem Füssen auf dem Boden trampelt.

    Die Verbreitung von Rundfunksendungen via Internet, ein für Broadcast nur bedingt geeignetem Medium, hat aber seinerzeit die Gebührenpflicht für PC begründet. Bzw. man hat damit den Zugriff in die Börse von PC-Benutzern begründet und mit den so teils selbst produzierten Änderungen des Nutzerverhaltens schließlich eine Rundfunksteuer. Beim Kassieren sind die Sender deutlich kreativer als beim Programm. Dabei waren die Sendungen zur Zeit der Einführung einer PC-Gebühr gar nicht durchgängig empfangbar, der BR begrenzte die Nutzung auf 30 min je User. PC in Industrie, Handel und Verwaltung waren und sind vorwiegend nicht zum Empfang von Rundfunk bzw. Fernsehen gedacht. Die Gebühr sollte aber sogar für Server und andere PC bezahlt werden, die nicht über Multimedia-Funktionen und/oder Netzwerkanschluss verfügten. Das „Argument“: so etwas ließe sich jederzeit nachrüsten, stimmt natürlich; wobei das für Wohnungen oder KfZ ohne Radio natürlich ebenso gilt, dazu aber nicht gefordert wurde allein für die Nachrüstbarkeit eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Sonderlich viel eingebracht hat die Gebühr m. W. nie, obwohl mir sogar mal ein GEZ-Beauftragter in einer Firma über den Weg lief. Nun haben wir ja inzwischen eine Wohnungssteuer zu Gunsten der ÖR-Anstalten, die fälschlich als Demokratieabgabe bezeichnet wurde – als ob die dafür sorgt, dass hier die Demokratie lebt oder gesichert wird. Die seinerzeitige PC-Gebühr hat die Sender offenbar auf den Geschmack gebracht stärker als früher bei Firmen zu kassieren. Und so zahlen seit 01.01.2013 Firmen und Behörden in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl, der Fahrzeuge, der Standorte, der Zimmer in Hotels, ganz unabhängig davon, ob Geräte vorhanden sind oder nicht bzw. ob hören/sehen sich mit den eigentlichen Aufgaben verträgt.

    Comment by M. Boettcher — 3.12, 2013 @ 18:12

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.