Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.10.13

Filesharing: Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken läuft leer

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist am 09.10.2013 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es,  die Massenabmahnungen im Bereich des Filesharing eindämmen. Dies sollte durch eine Deckelung der Abmahnkosten erreicht werden.

Nach noch nicht einmal zwei Wochen ist bereits erkennbar, dass dieses Ziel wohl nicht erreicht werden wird. Dies möchte ich anhand einer aktuellen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer – der mittlerweile wohl größte Player im Bereich der Filesharing-Abmahnungen – näher erläutern. Die Kanzlei Waldorf Frommer hat vor Inkrafttreten des Gesetzes in sehr vielen Fällen Anwaltskosten in Höhe von 506 EUR und Schadensersatz in Höhe von 450 EUR geltend gemacht, was einem Gesamtforderungsbetrag von 956 EUR entsprach.

Nach der Neuregelung wird der Schadensersatz, jedenfalls in mir vorliegenden Abmahnungen, auf 600 EUR beziffert. Man hat also bei Waldorf Frommer zunächst mit einer Erhöhung der Schadensersatzforderung auf das Gesetz reagiert. Anwaltskosten werden nunmehr in Höhe von EUR 215 geltend gemacht. Hierzu nimmt man einen Gegenstandswert für die Unterlassung von EUR 1.000 und addiert den Gegenstandswert für den Schadensersatz von EUR 600 – der bislang nicht in Ansatz gebracht worden war – hinzu, was einen Gesamtgegenstandswert von 1.600 EUR ergibt. Eine 1,3-Geschäftsgebühr hieraus ergibt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes dann den Betrag von 215 EUR für die Anwaltskosten. Man hat die Anwaltskosten nach dieser Berechnung also im Vergleich zu früher um knapp 300 EUR reduziert, aber gleichzeitig den Schadensersatzbetrag um EUR 150,- erhöht, woraus sich nur eine Reduzierung der Gesamtforderung um 141 EUR ergibt.

Waldorf Frommer hat allerdings textbausteinartig die Formulierung aufgenommen, dass man für den Fall einer gerichtlichen Geltendmachung darlegen und beweisen werde, dass ein Streitwert von 1.000 EUR unbillig sei. Wie man das machen will, ist zwar unklar, aber die Drohung mit einem deutlich höheren Aufwendungsersatzanspruch steht damit im Raum.

Meine Vermutung, dass die Abmahnkanzleien versuchen werden, die Reduzierung der Anwaltskosten durch eine Erhöhung der Schadensbeträge (teilweise) zu kompensieren hat sich also sehr schnell als zutreffend erwiesen. Dass das Gesetz nicht wirklich geeignet ist, die Massenabmahnungen im Bereich des Filesharing einzudämmen, war leider im Grunde von vornherein klar.

posted by Stadler at 11:55  

27 Comments

  1. Siehe hierzu auch die Darstellung unter:

    http://www.iggdaw.de/filesharing-abmahnungen/waldorf-frommer-abmahnungen-waldorf-stellt-sich-auf-anti-abzock-gesetz-ein-und-erhhoht-teilweise-die-preise

    Comment by RA Michael Seidlitz — 21.10, 2013 @ 12:01

  2. Am Hungertuch nagende Armwälte sind der Schwarzkittelbande peinlich, also dürfen sie weitermachen und die Politclowns können sagen:“wir haben doch…“

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 21.10, 2013 @ 12:44

  3. Also wenn das wirklich so ist, dann kann man den Politikern nur noch bewusste Verarschung oder Inkompetenz unterstellen. Dazu kommt, dass unabhängig davon, was das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nun wirklich bewirkt, gar nichts am Urheberrecht verbessert wurde.

    Urheber bekommen keinen Euro mehr. Die Rechtssituation der Nutzer im Internet wird auch nicht besser. Nur Anwälte und möglicherweise Rechteinhaber profitieren weiterhin.

    Die Regierung hat hier demnach nur schädliche Symbolpolitik betrieben.

    Comment by Joachim — 21.10, 2013 @ 13:36

  4. „bewusste Verarschung oder Inkompetenz“
    wieso oder? UND!
    Wer es immer ncoh nicht bemerkt hat: Wir leben in einer Bananenrepublik.

    Comment by Banane — 21.10, 2013 @ 13:44

  5. „bewusste Verarschung oder Inkompetenz“
    wieso oder? UND!
    Wer es immer noch nicht bemerkt hat: Wir leben in einer Bananenrepublik.

    Comment by Banane — 21.10, 2013 @ 13:44

  6. Herr Kollege Stadler, was wollen Sie denn? Die meisten unserer Mandanten bezahlen nie etwas an Waldorf, viele geben überhaupt keine Unterlassungserklärung ab, weil der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet.

    Das Gejammere der Anti-Abmahnanwälte ist doch lächerlich. Wenn man seine Mandanten richtig verteidigt, braucht man überhaupt kein solches Gesetz. Die Rechtsprechung erlaubt doch seit Jahren eine solche Verteidigung.

    Comment by RA Hechler — 21.10, 2013 @ 15:44

  7. @Hechler:
    Wieviele Verfahren haben Sie in den letzten Jahren erfolgreich beim Amtsgericht München vertreten? Warum lese ich, von atypischen Fällen abgesehen, so selten etwas von Klageabweisungen?

    Comment by Stadler — 21.10, 2013 @ 16:50

  8. @Stadler
    Wir veröffentlichen unsere Urteile nicht. Im Übrigen werden meine Mandanten kaum verklagt, wenn, dann oft Täter ohne Mitbewohner. Da ich keinen Prozessbetrug mache, enden derartige Verfahren mit einem Vergleich.
    Täter haften eben, es wird niemals ein Gesetz geben, wonach Täter von jedweden Ansprüchen freigestellt werden.

    Comment by RA Hechler — 21.10, 2013 @ 17:02

  9. @Hechler

    Das ist schade, dass Sie Ihre Urteile nicht veröffentlichen. Gibt es dafür einen Grund?

    Und dass nur alleinlebende Täter tatsächlich verklagt werden, halte ich für bereits statistisch ausgeschlossen.

    Comment by Chris — 21.10, 2013 @ 17:17

  10. @RA Hechler

    Genau diese Einstellung kritisiere ich bei Juristen. Es geht hier darum, dass ein Gesetz offensichtlich schlecht und schädlich ist. Das sich Juristen an Recht halten, das ist so unstrittig.

    (Anmerkung: das soll sich der Rechtsschutzversicherte einmal auf der Zunge zergehen lassen, wenn das Beratungsgespräch die Selbstbeteiligung aufgefressen hat und der Anwalt dann der Versicherung weitere Kosten erspart – nicht jeder Anwalt verwendet immer die Strategie für den Klienten…)

    So könnte man fragen, ob die Täter nach Gesetz mit wenig Sinn nur zu Tätern gemacht werden. Die Frage ist, ob ein Gesetz seinen Zweck erfüllt.

    Es geht um die Vermutung, dass wirklich niemand, außer Rechteinhaber und Anwälte, von diesem Gesetz etwas hat. Sondergesetze dieser Art sind schädlich. Sie gehören abgeschafft, ersetzt oder so korrigiert, dass sie einen gesellschaftlich und demokratisch sinnvollen Zweck erfüllen.

    Es existieren ernsthafte Zweifel, ob dieses Gesetz sinnvoll ist.

    Comment by Joachim — 21.10, 2013 @ 17:35

  11. @9, Chris
    Abgesehen davon, dass ich Herrn Hechler sicher missverstanden habe, meint ein anderer beliebiger Advokat möglicherweise etwas Anderes. Er meint, Singles könnten ihre Unschuld nicht beweisen weil sie nichts auf Mitbewohner abschieben können. Weil so ein Advokat aber immer gewinnt, niemals fehlt, muss ohne Beweis der Single schuldig sein. Sonst würde er ja nicht verlieren können. Weil, normalerweise kennt er alle Tricks. Die Welt ist also genau richtig für derartige Winkeladvokaten. Das Gesetz generiert deren Einnahmen.

    Leier ist die Welt so böse. Und leider sind einige Anwälte vielleicht nicht so kompetent wie Herr Hechler.

    Comment by Joachim — 21.10, 2013 @ 17:50

  12. Dabei wäre es so einfach. Man bräuchte nur keine Raubkopien filesharen, und schon wäre alles gut und wir bräuchten diesen ganzen Mist nicht, weder die Gesetze noch die Abmahnungen noch deren Missbrauch. Die Welt wäre ein besserer Ort.

    Comment by Downloader — 21.10, 2013 @ 18:36

  13. @12 Downloader
    Irone? Oder was hast Du daran nicht verstanden, dass meine Musik und meine Werke getauscht werden sollen? Oder daran, dass es nahezu kriminell ist mich mit dem Gedudel im Radio, Kaufhaus, sogar beim Zahnarzt zu belästigen und dann Downloads zu kriminalisieren.

    Anders gesagt: es geht um die Rechte und die Existenz der Urheber, um Kultur und nicht um eine Industrie. Ohne Kultur wäre die Welt sicher kein besserer Ort.

    Comment by Joachim — 21.10, 2013 @ 19:30

  14. Nabend @RA Hechler
    > Die meisten unserer Mandanten bezahlen nie etwas an Waldorf, viele geben überhaupt keine Unterlassungserklärung ab, weil der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet. Was Anrufe wegen Filesharing-Abmahnungen betrifft, herrscht bei den Anti-Abmahnanwälten eine gespenstische Stille.Das ist das Ende der massenhaften Abmahnungen wegen Filesharing-Urheberrechtsverletzungen, das von vielen Anti-Abmahnanwälten und insbesondere auch den Filesharern seit Jahren herbeigesehnt wurde.Täter haften eben, es wird niemals ein Gesetz geben, wonach Täter von jedweden Ansprüchen freigestellt werden.Filesharing mit Liedern, Filmen etc. bleibt zwar illegal. Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass derartige Urheberrechtsverletzungen überhaupt noch verfolgt werden.<
    Haben Sie Kinder? Sagen Sie Denen genau das? Wahrscheinlich mit dem Nachsatz: "Lass mal deinen Kumpel über unseren Anschluß sharen, weil der Papa als AI weder als Täter noch als Störer haftet".

    Comment by kersare — 21.10, 2013 @ 20:41

  15. Nabend @RA Hechler
    Die meisten unserer Mandanten bezahlen nie etwas an Waldorf, viele geben überhaupt keine Unterlassungserklärung ab, weil der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet.
    Gehen Ihnen die Mandanten aus? Plumpe Werbung
    Vor wenigen Tagen noch tönten Sie

    http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/das-ende-der-filesharing-abmahnungen-ist-endlich-da

    Was Anrufe wegen Filesharing-Abmahnungen betrifft, herrscht bei den Anti-Abmahnanwälten eine gespenstische Stille.

    Damit meinten Sie sicher Ihre Kanzlei?

    Auf div. Anwaltblogs kann man jedenfalls das Gegenteil lesen.

    Und weiter
    Das ist das Ende der massenhaften Abmahnungen wegen Filesharing-Urheberrechtsverletzungen, das von vielen Anti-Abmahnanwälten und insbesondere auch den Filesharern seit Jahren herbeigesehnt wurde.
    Beißt sich irgendwie mit Ihrer heutigen Aussage
    Täter haften eben, es wird niemals ein Gesetz geben, wonach Täter von jedweden Ansprüchen freigestellt werden.
    Dann frage ich mich noch, was dieses von Ihnen soll
    Filesharing mit Liedern, Filmen etc. bleibt zwar illegal. Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass derartige Urheberrechtsverletzungen überhaupt noch verfolgt werden.
    Haben Sie Kinder? Sagen Sie Denen genau das? Wahrscheinlich mit dem Nachsatz: „Lass mal deinen Kumpel über unseren Anschluß sharen, weil der Papa als AI weder als Täter noch als Störer haftet“.

    Comment by kersare — 21.10, 2013 @ 20:46

  16. @Downloader

    Man bräuchte nur keine Raubkopien filesharen, und schon wäre alles gut und wir bräuchten diesen ganzen Mist nicht

    Tatsache? Es kann also nicht vorkommen, dass ich online gehe und eben die dynamische IP zugeteilt bekomme, mit der ein anderer User gerade noch am Torrent-Schwarm teilgenommen hat. Fehler bei der Zuordnung passieren unseren tollen ISPs/RAs nie?

    Comment by Moon — 22.10, 2013 @ 10:05

  17. Einen Schadensersatzanspruch wird der Abmahner in 99% der Fälle sowieso nicht durchsetzen können, weil der Anschlußinhaber als Mitstörer gerade nicht auf SE (sondern nur auf Unterlassung) haftet.

    Die Täterschaft des Anschlußinhabers zu beweisen dürfte den Serienabmahnern das Risiko nicht wert sein, weil sie dann mehr als 3/4 solcher Prozesse gewinnen müßten und die Abgemahnten auch noch pfändungsfähiges Einkommen haben müßten.

    Also wird es auch weiterhin so sein, daß man auf Abmahnerseite auf den Prozentsatz baut, der eingeschüchtert zahlt.

    @7: > Warum lese ich, von atypischen Fällen abgesehen, so selten etwas von Klageabweisungen?

    Umgekehrt liest man doch praktisch nur von atypischen Fällen, in denen der Klage stattgegeben wurde (etwa weil der Abgemahnte bereits zugegeben hatte, daß die Tat über seinen Anschluß erfolgte und sich auf „da hat man mein WLAN mißbraucht“ berufen hat).

    Ansonsten wären die Seiten der Serienabmahner doch voll mit Urteilen, in denen sie gewonnen haben. Stattdessen wird immer auf dieselben paar Urteile verwiesen, deren Inaugenscheinnahme dann offenbart, welche Klöpse die Abgemahnten sich da erlaubt haben.

    Comment by M.A.S. — 22.10, 2013 @ 16:48

  18. Warum sollten die Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs zu ersetzen sein?

    Verzug liegt offenbar nicht vor. Der Schadensersatz wird ja mit der Abmahnung überhaupt zum ersten Mal verlangt?!

    M.E. kann der Streitwert (und dementsprechend die Anwaltsgebühren) so nicht in die Höhe getrieben werden.

    @RA Hechler:

    „Im Übrigen werden meine Mandanten kaum verklagt, wenn, dann oft Täter ohne Mitbewohner. Da ich keinen Prozessbetrug mache, enden derartige Verfahren mit einem Vergleich.
    Täter haften eben, es wird niemals ein Gesetz geben, wonach Täter von jedweden Ansprüchen freigestellt werden.“

    Entgegen Ihrer Implikation behauptet auch (fast) niemand, dass Täter nicht haften sollen. Es geht nicht um das ob, sondern um das wie viel. Die Höhe der Forderung (Abmahnkosten, Schadensersatz) ist der Stein des Anstoßes, nicht die Existenz einer Forderung.

    Comment by Anonymous — 23.10, 2013 @ 11:42

  19. @Anonymous: Selbes Problem wie bei Verkehrsunfällen beispielsweise. Ist ein deliktischer Anspruch. Rechtsprechung stellt m.W. dort aber darauf ab, ob die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig war.

    Comment by Stadler — 23.10, 2013 @ 16:58

  20. Warum werden hier ständig in den Blogs Kanzleien namentlich genannt und diskreditiert? Lust auf Unterlassungsklagen?

    Comment by Kollege — 23.10, 2013 @ 21:02

  21. Sollen wir uns mal mit Ihnen beschäftigen?

    Alavi, Frösner, Stadler?

    Comment by Kollege — 23.10, 2013 @ 21:10

  22. Jetzt habe ich die gesammelten Werke Ihrer Schaffenskraft kopiert und durchgelesen.

    Was glauben Sie eigentlich, wer Sie sind? Was fällt Ihnen ein, in Ihren Blogs unzählige Kanzleien in dieser Weise darzustellen?

    Die Betroffenen werden informiert und beraten gemeinsam, welche Schritte einzuleiten sind.

    Sie sind zu weit gegangen.

    Comment by Kollege — 23.10, 2013 @ 21:25

  23. Wird das genauso eine Lachnummer wie bei dieser Abmahnkanzlei, die sich nicht als solche bezeichnen lassen wollte? Seit wann sind Fakten diskreditierend? Man fragt sich ja schon, was diejenigen eigentlich zu verbergen haben, wenn sie partout nicht genannt werden möchten. Wir sind jedenfalls schon mal gespannt…

    Comment by Interessierter Beobachter — 24.10, 2013 @ 09:00

  24. Wahrscheinlich reicht der „Kollege“ eine Eidesstattliche Versicherung, darüber das er diskreditiert wurde, ein, und hofft auch hierbei damit durchzukommen…

    Comment by ronjaRT — 24.10, 2013 @ 09:36

  25. @ Kollege

    Ärgerlich am Ärger ist, dass man sich selbst schadet, ohne etwas an dem zu ändern, worüber man sich ärgert.

    http://www.psychotipps.com/Aerger.html

    Comment by Franzy — 24.10, 2013 @ 11:50

  26. Weil die Lobby wieder mitgemischt hat!!

    Man denke an die Telefonverträge. Mit einem Bußgeld wollte man die unerwünschten Anrufe eindämmen, daß das nichts nutzt, war vorher klar. Man wollte aber nicht von den telef. geschlossenen Verträgen absehen, weil sich die Wirtschaftslobby massiv dagegen gewehrt hat.

    Erst jetzt ist ein Gesetz durchgewunken worden, daß der telef. vereinbarte Vertrag (Vertragsvorsatz) einer Unterschrift bedarf, um gültig zu werden.

    Das wußte man schon vor ein paar Jahren, hat sich aber der Lobby unterworfen.

    Daher wird das obige Gesetz nachgebessert, aber auch erst in ein paar Jahren, weil die Lobby nicht mitspielt. Juristen sind Politiker, Politiker sind Juristen. Da reicht man sich gerne die feuchte Hand, an der ein paar Scheine kleben.

    Comment by Degenhardt — 27.10, 2013 @ 11:42

  27. Ich finde Filesharing und Streaming sind Themen, bei denen man sich wirklich nie so sicher ist, ob man sich nun im legalen oder illegalen Bereich befindet. Die Seiten preisen immer an sie seien so legal, und am Ende kommt heraus, dass sie es doch nicht sind. Ich habe mal eine Seite eines Rechtsanwaltes gefunden, der nochmal genau darüber berichtet, was nun legal und was illegal ist. Hier ist mal der Link: https://www.aid24.de/rechtsblog/streaming-und-filesharing-was-ist-legal-was-nicht

    Comment by Paul Baummann — 28.11, 2014 @ 10:46

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