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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.12.12

Metall auf Metall II: Moses Pelham unterliegt Kraftwerk beim BGH

Die Auseinandersetzung zwischen der deutschen Kultband Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham über ein Sample aus dem Kraftwerkstück „Metall auf Metall“ für einen Song von Sabrina Setlur hat den Bundesgerichtshof mittlerweile zum zweiten mal beschäftigt. In der ersten Entscheidung – die übrigens in der Diskussion über ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse eine entscheidende Rolle spielt – hatte der BGH entschieden, dass bereits die Entnahme kleinster Tonfetzen einen Eingriff in das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers darstellt. Dieser Eingriff kann nach Ansicht des BGH aber u.U. als sog. freie Benutzung gerechtfertigt sein, wenn es nicht möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen und es sich bei der entnommenen Tonfolge nicht um eine Melodie handelt. Weil diese Frage von den Vorinstanzen nicht geklärt worden war, hatte der BGH an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der Fall ist jetzt nochmals beim BGH gelandet (Urteil vom 13.12.2012, Az.: I ZR 182/11 – Metall auf Metall II) der nunmehr abschließend entschieden hat, dass sich die Beklagten (u.a. Moses Pelham) nicht mit Erfolg auf das Recht zur freien Benutzung (§ 24 Abs. 1 UrhG) berufen können. Das Sample verstößt damit gegen das Leistungsschutzrecht, das in diesem Fall bei den Mitgliedern der Band selbst liegt. In der Pressemitteilung des BGH heißt es hierzu:

Zwar kann in entsprechender Anwendung dieser Bestimmung auch die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tönen oder Klängen einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist. Eine freie Benutzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings ausgeschlossen, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen. In diesem Fall gibt es für einen Eingriff in die unternehmerische Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung. Auch aus der von Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Kunstfreiheit lässt sich in einem solchen Fall kein Recht ableiten, die Tonaufnahme ohne Einwilligung des Tonträgerherstellers zu nutzen. Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass zur Beurteilung der Frage, ob es möglich ist, eine Tonfolge selbst einzuspielen; darauf abzustellen ist, ob es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist. Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler angenommen, dass die Beklagten nach diesen Maßstäben in der Lage gewesen wären, die aus „Metall auf Metall“ entnommene Sequenz selbst einzuspielen.

posted by Stadler at 09:20  

3 Comments

  1. Schön, gerade wenn man bedenkt, das Pelham einer der Gründer von DigiProtect ist.

    Comment by Mike — 14.12, 2012 @ 12:48

  2. Der Pressemitteilung lässt sich entnehmen, dass das Gericht kein größeres Verständnis für Sampling als künstlerisches Stilmittel aufbringen kann, wenn verlangt wird, dass eine interpolierte Tonfolge einem Sample vorgezogen werden solle.

    Aus der Perspektive eines Musikschaffenden möchte ich an dieser Stelle betonen, dass u.a. gesamplet wird, um eine direkte Referenz zum Originalstück herzustellen. Der Klangcharakter des Samples spielt für das Endprodukt i.d.R. eine entscheidende Rolle. Es klingt wie ein sehr schwacher Trost, wenn die Justiz hier den Eindruck erweckt, dass Samples und Interpolationen beliebig austauschbar seien.

    Wenn man das auf Bilder-Collagen überträgt, hieße das, dass der Künstler – insofern möglich – doch besser die Originalmotive nachzeichnen solle. Eine Bilder-Montage könne ansonsten ja das LSR verletzen.

    Comment by SC — 14.12, 2012 @ 19:55

  3. Es ist jedenfalls offensichtlich, daß die angeblich so darbende Künstler-Branche noch genug Kohle verdient. Jedenfalls genug, um sich durch alle Instanzen zu klagen.

    Wenn ich mal Zeit habe, presse ich mir ein Tränchen des Mitleides ab.

    Da hat sich ein Kurt mal die Knarre in den Mund gehalten, weil er das alles nicht mehr ertragen konnte. Heute ist das leider aus der Mode gekommen. Schade aber auch.

    Gott zum Gruße und schönen Sonntag! *g*

    Comment by Flavius — 15.12, 2012 @ 11:57

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