Argumentationspapier zur Bestandsdatenauskunft
Zu der geplanten Neuregelung der Bestandsdatenauskunft, die die Bundesregierung letzte Woche beschlossen hat, wurde mir ein aktuelles Argumentationsapier aus dem Bundesjustizministerium zugespielt, das mir authentisch erscheint und das ich deswegen veröffentliche.
Das BMJ sieht in dem Vorhaben einen rechtsstaatlichen Zugewinn im Vergleich zur bisherigen Rechtslage, weil überhaupt erstmalig ausdrückliche und transparente Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Schließlich wurden die Daten ja auch bisher schon erhoben, allerdings ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Wenn man allein in der Legalisierung einer rechtswidrigen Praxis einen rechtsstaatlichen Zugewinn sieht, erscheint mir das aber eher rabulistisch.
Das Papier weist außerdem darauf hin, dass es bislang keine kritischen Stellungnahmen der Provider gab und derzeit lediglich die sog. Schnittstellenklausel in der Kritik stehe. Es wird dazu auch angemerkt, dass diese Schnittstelle der elektronischen Entgegennahme von Auskunftsverlangen dient und keine eigenständige Recherche der Behörden ermöglichen soll. Interessant ist auch der Hinweis, dass die Regelung nach Einschätzung des BMJ ca. 30 Unternehmen betreffen soll, von denen bereits jetzt fünf eine entsprechende Schnittstelle vorhalten.
Und welche „fünf“ sind es? Bitte namentliche Nennung, damit wir wissen, mit wem wir es zutun haben.
Comment by Tim — 2.11, 2012 @ 11:38