Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.9.10

Kritische Anmerkung zur W-LAN-Entscheidung des BGH

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR 2010, 592) ist eine Anmerkung von Gerald Spindler zur Entscheidung des BGH „Sommer unseres Lebens“ erschienen. Spindler, einer der bedeutendsten deutschen Rechtswissenschaftler, setzt sich in seinem Aufsatz äußerst kritisch mit der Rechtsprechung des I. Zivilsenats auseinander, die eine Haftung des Betreibers eines privaten W-LAN-Routers für Urheberrechtsverletzungen bejaht.

Spindler erachtet es zunächst als zweifelhaft, dass der BGH die IP-Adresse als ausreichenden Anknüpfungspunkt für die Annahme einer Rechtsverletzung des Anschlussinhabers genügen lässt. Spindler weist insoweit u.a. auf einen Widerspruch in der Entscheidung hin, die er in den Ausführungen des BGH sieht, wonach die IP-Adresse bestimmungsgemäß keine zuverlässige Auskunft über die Person eines Nutzers gibt. Nicht ganz zu Unrecht fragt Spindler, wie diese Feststellung mit der Annahme einer Vermutung einer Rechtsverletzung durch den Anschlussinhaber vereinbar sein soll.

Spindler ist ferner der Auffassung, dass der Betreiber eines privaten W-LANs, ebenso wie ein kommerzieller Access-Provider, in den Genuss der Haftungsprivilegierung des § 8 TMG kommen muss. Eine Ansicht, die ich auch immer wieder vertreten habe, z.B. in dem Aufsatz „Der unfreiwillige Access-Provider – Haftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen über (offene) W- LANs, AnwZert ITR 09/2010, Anm. 3“ und in diesem Blog.

Völlig zu Recht weist Spindler zudem darauf hin, dass das eventuelle Eigeninteresse an einer Verschlüsselung des W-LAN nicht per se in eine Pflicht gegenüber Dritten umschlagen muss. Spindler stellt des weiteren auch die berechtigte Frage, warum solche Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung eines W-LAN) überhaupt geeignet sein sollen, die Rechtsgüter Dritter (also die Urheberrechte der Rechteinhaber) zu schützen.

Wie in praktisch allen seinen Veröffentlichungen bietet Gerald Spindler, auch wenn man seine Ansicht nicht in jedem Punkt teilen muss, eine durchdachte und dogmatisch überzeugende Argumentation an.

posted by Stadler at 18:43  

Ein Kommentar

  1. Wenn auch in diesem Fall nicht allzu originell. Praktisch alle Aspekte gabs vorher schon hier oder anderswo (bspw. bei Reto Mantz) zu lesen.

    Comment by ElGraf — 17.09, 2010 @ 14:07

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