Ilse bleib bei Deinen Melkmaschinen
Ilse Aigner von der CSU ist Landwirtschaftsministerin und manchmal offenbar auch Verbraucherschutzministerin. In Talk-Shows ist mir aufgefallen, dass es ihr schwer fällt, einen korrekten deutschen Satz zu formulieren, aber das gehört nicht hierher und steht augenscheinlich einer Berufung zur Bundesministerin auch nicht im Wege. Dass eine Landwirtschaftsministerin am IT-Gipfel der Bundesregierung teilnimmt, muss daran liegen, dass die Melkmaschinen mittlerweile auch softwaregestützt arbeiten. Aber zu den Melkmaschinen hat sich Ilse Aigner leider nicht geäußert, sondern zum Onlinebetrug. Da ist der Laie erstaunt und der Fachmann wundert sich.
Seit wann kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand des Onlinebetrugs? Wieder eine Gesetzesänderung verpasst? Nein, es gibt ihn offenbar wirklich nicht. Denn Betrug ist immer noch Betrug, ob online oder offline. Diesbezüglich gibt es leider auch im Internet keine rechtsfreien Räume, die die Bundesregierung jetzt schließen müsste.
Aber dieser nicht existierende Onlinebetrug soll laut Frau Aigner nun auch noch eine minderschwere Straftat darstellen? Das erscheint in der Tat skandalös. Was, der Strafrahmen des Betrugs ist seit mehr als 100 Jahren unverändert? Dann muss das aber wirklich schleunigst geändert werden.
Was will uns Ilse Aigner mit Ihrer Forderung also sagen? Genau! Bei schweren Straftaten gibt es die Möglichkeit der TK-Überwachung, des Lauschangriffs und der Onlinedurchsuchung. Bei (einfachem) Betrug stehen diese Instrumentarien nicht zur Verfügung und das ist auch gut und richtig so.
Der Schuster sollte schlicht bei seinen Leisten bleiben und die Ilse bei ihren Melkmaschinen. Andererseits fällt sie beim IT-Gipfel auch nicht weiter auf, denn dieser Gipfel wird auch in diesem Jahr eine Demonstration der Ahnungslosigkeit der Bundesregierung sein. Alle Jahre wieder, so heißt es kurz vor Weihnachten eben.