Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.12.09

Die meisten Verfassungsschutzberichte sind verfassungswidrig

Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Freiburg. Damit die Verfassungsschutzbehörden über Organisationen, die sie als extremistisch einstufen, berichten dürfen, müssen bestimmte vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Kriterien beachtet werden. Und diesen Erfordernissen genügen die meisten Verfassungsschutzberichte nicht.

Wenn beispielsweise eine Organisation nicht nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, dann darf über diese Gruppierung nur dann berichtet werden, wenn gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine Verfassungsfeindlichkeit vorliegen und der Verfassungsschutzbericht unmissverständlich deutlich macht, dass nur ein Verdachtsfall gegeben ist.

Wie wenig sich die Verfassungsschützer an diese Vorgaben halten, kann man z.B. anhand des aktuellen bayerischen Verfassungsschutzberichts sehen, der den Verein a.i.d.a. (Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V.) unter „sonstige Linksextremisten“ aufführt.

posted by Stadler at 11:25  

Keine Kommentare

  1. Ich habe eh das Gefühl, das ist er ein Komödiantenverein, der für mehr Spass in und an Politik machen soll.
    Nicht nur, dass er sich auf die total veraltetete wissenschaftlich unhaltbare Extremismus-these stützt; zum Schutz der Verfassung trägt er überhaupt nix bei.

    Nach der Fremdschäm-Komödie "Andie" vom VS NRW lässt die Nachricht, dass die VS-Berichte selber verfassungsfeindlich sind diesen Verein wirklich wie ein groß angelegter Scherz erscheinen.

    Comment by Moritz — 13.12, 2009 @ 01:38

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