Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.11.09

Die Antwort der Postbank

Der „Zentrale Datenschutz“ der Postbank hat nunmehr doch auf mein Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG reagiert. Es dürfte sich um die Textbausteine handeln, die vermutlich allgemein versandt worden sind.

Im Fettdruck findet sich am Ende des Schreibens aber dann noch folgender Satz:

In Ihrem konkreten Fall haben unsere Ermittlungen ergeben, dass im zurückblickbaren Zeitraum keine Zugriffe auf Ihre Daten durch Finanzberater (Berater der Postbank Finanzberatung AG) stattgefunden haben.

Mit einer solchen Antwort war eigentlich zu rechnen. Denn hätte man die Auskunft verweigert, wäre das angreifbar gewesen. Die Richtigkeit dieser Auskunft ist für den Betroffenen aber nicht überprüfbar.

posted by Stadler at 08:00  

25.11.09

EU wird nun doch die Weiterleitung von Bankdaten ihrer Bürger an die USA zulassen

Es fällt mir schwer zu glauben, wie unglaublich verantwortungslos und rechtswidrig unsere Regierung sowie der gesamte Rat der EU mit Blick auf das von den USA geforderte Swift-Abkommen agiert. Aber eigentlich musste man damit rechnen, dass diese Bundesregierung einknickt. Die USA können damit – selbstverständlich nur zur Terrorbekämpfung – auf die Daten europäischer Bankkunden zugreifen. Damit ist der Datenschutz in Europa nur noch Makulatur.

posted by Stadler at 17:21  

25.11.09

Offener Brief an den ZDF-Verwaltungsrat

Telemedicus, netzpolitik.org und carta.info, haben einen offenen Brief an den ZDF-Verwaltungsrat gerichtet, den ich als Mitunterzeichner unterstütze.

Es geht hierbei um die Bestrebungen von Roland Koch, den Chefredakteur des ZDF Nikolaus Brender im Verwaltungsrat des Senders abzulösen. Diese politische Einflussnahme stellt einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Staatsferne des Rundfunks dar und rüttelt an den Grundfesten der Rundfunkfreiheit. Unterstützen Sie den Aufruf durch Ihre Unterschrift bei Telemedicus.

posted by Stadler at 08:27  

24.11.09

Weiter Streit um Google Analytics

Wie Zeit Online berichtet, wollen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern die Betreiber von Websites, notfalls auch durch Sanktionen, dazu bewegen, auf das Statistik-Tool Google Analytics zu verzichten, weil man deren Einsatz nach deutschem Recht für unzulässig hält.

Interessant hieran ist in jedem Fall, dass man sich gerade an Google Analytics festbeißt, nachdem Tracking-Technologien insgesamt weit verbreitet sind und vielfach eingesetzt werden, z.B. im Bereich des Affiliate-Marketing.

Wenn man deutsches Datenschutzrecht nach Lesart der Datenschutzbeauftragten strikt anwenden würde, dann müsste man Deutschland und vermutlich die ganze EU ohnehin vom Internet abkoppeln. Denn Daten fließen nicht innerhalb von Landesgrenzen und die Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU – auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen – geschieht laufend. Wenn Google keine Daten in den USA verarbeiten darf, dann dürfen es andere auch nicht. Man sollte sich vor Augen führen, welche Auswirkungen das – zu Ende gedacht – auf die Funktionsfähigkeit des Netzes bzw. die Nutzbarkeit in Deutschland haben müsste.

Die entscheidende Frage ist letztlich die, ob das deutsche und europäische Datenschutzrecht wirklich netzkompatibel ist bzw. ob und wie man es netzkompatibel gestalten kann, ohne das bisherige Datenschutzniveau in Frage zu stellen. Eine offene Untersuchung des status quo würde vermutlich zu interessanten Ergebnissen führen.

Die konkrete Diskussion um Analytics könnte Google selbst durch eine striktere Anonymisierung von IP-Adressen und eine Änderung der Nutzungsbedingungen entschärfen. Google sollte zudem auf eine gerichtliche Klärung der Fragen um Analytics hinwirken, damit der Nutzer weiß woran er ist.

Bei der ganzen Diskussion sollte man aber auch nicht vergessen, dass die Datenschützer häufig wenig realitätsnahe Grundsatzpositionen einnehmen, die rechtlich nicht zutreffend sein müssen.

posted by Stadler at 14:00  

24.11.09

Zensursula Is Back

Ursula von der Leyen fordert neue Wege in der Diskussion um Internet-Sperren, heißt es bei Heise. Neue Wege, die die alte und neue Familienministerin in der heißen Phase des Wahlkampfs freilich selbst überhaupt nicht beschreiten wollte. Vielleicht sollte Frau von der Leyen in einem ersten Schritt die Fachdiskussion zur Kenntnis nehmen und sich mit der Vielzahl ernstzunehmender Einwände auseinandersetzen. Nachdem dieses Thema aber eigentlich eh nicht in ihr Ressort fällt, wird es für die Netzgemeinde im Zweifel sinnvoller sein, mit den zuständigen Ministerien für Justiz und Wirtschaft über dieses Thema sprechen.

posted by Stadler at 07:52  

23.11.09

Details zur geplanten Umsetzung der Netzsperren

Sollte das Zugangserschwerungsgesetz doch noch in Kraft gesetzt werden, dann stehen die Provider offenbar Gewehr bei Fuß, um sofort loszulegen. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur schildert eine ganze Reihe von Details und Hintergründen der geplanten Umsetzung, die sich aus einem Protokoll einer mündlichen Verhandlung des Verwaltunsgerichts Wiesbaden ergeben, das bei Wikileaks aufgetaucht ist. Im Termin waren Vertreter des BKA und des beigeladenen Providers Vodafone anwesend.

posted by Stadler at 18:09  

23.11.09

BGH zur Abgrenzung von Verbraucher und Unternehmer

Ein wichtiges Urteil des BGH vom 30. September 2009 (Az.: VIII ZR 7/09), das sich mit der Frage der Abgrenzung von Verbraucher- und Unternehmereigenschaft befasst und in der Tendenz eher verbraucherfreundlich ausgefallen ist, wurde heute im Volltext veröffentlicht. Im konkreten Fall hatte sich eine Rechtsanwältin Lampen an die Kanzleianschrift liefern lassen. Die Vorinstanzen haben daraus gefolgert, dass die Anwältin als Unernehmerin gekauft hatte. Diese Entscheidung hat der BGH aufgehoben. Die Kernaussagen des Urteils des BGH sind folgende:

Aus der vom Gesetzgeber gewählten negativen Formulierung des zweiten Halbsatzes der Vorschrift des § 13 BGB wird deutlich, dass rechtsge-schäftliches Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen ist und etwa verbleibende Zweifel, welcher Sphäre das konkrete Handeln zuzuordnen ist, zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden sind. (…)

Es kann daher – entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts – nicht darauf ankommen, ob der Erklärende sich dem anderen Teil eindeutig als Verbraucher zu erkennen gibt. Vielmehr ist bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person grundsätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen. Anders ist dies nur dann, wenn Umstände vorliegen, nach denen das Handeln aus der Sicht des anderen Teils eindeutig und zweifelsfrei einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.

posted by Stadler at 14:22  

23.11.09

Die Durchsetzung wirtschaftlicher Zwecke mit Hilfe der Gesetzgebung

Politik ist die Durchsetzung wirtschaftlicher Zwecke mit Hilfe der Gesetzgebung„. Was wie ein Bezug zur aktuellen Diskussion um das Leistungschutzrecht für Verlage klingt, ist ein Zitat von Kurt Tucholsky, das aus einer anderen Zeit stammt, aber dennoch diese aktuelle Diskussion punktgenau beschreibt.

Denn wenn Verleger ein neues, im Urheberrecht anzusiedelndes Leistungsschutzrecht fordern, dann geht es dabei nicht um die Schließung rechtlicher Lücken, sondern in Wahrheit um die Umverteilung der Gewinne von Google mit Hilfe des Staates.

An dieser Stelle rufen auch gerade diejenigen nach dem Staat, die sonst gerne fordern, der Staat müsse sich raushalten. Während man ansonsten staatliche Umverteilungspolitik anprangert, fordert man sie in diesem Fall ausdrücklich, denn schließlich geht es um die Durchsetzung der eigenen Interessen.

Anders als beispielsweise der Hersteller einer Datenbank bedarf ein Verlag auch keines neuen Leistungsschutzrechts. Denn der Verleger verdient sein Geld mit urheberrechtlich geschützten Werken seiner Autoren und zu diesem Zweck kann er sich die Nutzungsrechte in ausschließlichem Umfang einräumen lassen. Juristische Schutzlücken bestehen hier nicht. Auch wenn mächtige Verleger wie Burda oder Springer eine Heerschar von Juristen beschäftigen, die öffentlich gerne das Gegenteil behaupten. Das ist nichts weiter als Lobbyismus, den man als solchen erkennen muss. Wenn der Kollege Robert Schweizer in seiner Funktion als Burda-Vorstand von einem Fair-Share spricht und u.a. versucht den Eindruck zu erwecken, es würde eine rechtliche Schutzlücke bestehen, weil die Urheberrechte der Journalisten personenbezogen sind, vergisst er zu erwähnen, dass die Nutzungsrechte gleichwohl vollständig und umfassend auf den Verleger übertragen werden können, mit Ausnahme der Urheberpersönlichkeitsrechte. Die Situation beim Schutz des Datenbankhersteller – einem klassischen Fall eines sog. Leistungsschutzrechts – ist demgegenüber eine ganz andere. Denn anders als ein Verleger arbeitet er mit Einzelteilen, die oftmals urheberrechtlich gar nicht schutzfähig sind. Ohne ein Leistungsschutzrecht könnte er sich deshalb nicht gegen die systematische Plünderung seiner Datenbank wehren. Das trifft auf den Verleger aber nicht zu.

Deshalb kann man auch nicht oft genug betonen, dass es nicht um die legitime Schließung von rechtlichen Schutzlücken geht, sondern darum, dass der Staat durch Gesetze eine wirtschaftliche Entwicklung zu Gunsten der Verlage korrigiert. Große deutsche Verlage fühlen sich durch Google bedroht und noch haben Sie genügend politischen Einfluss, um ihren Singularinteressen Gehör zu verschaffen. Dass das weder im Sinne der Allgemeinheit ist noch einem fairen Wettbewerb geschuldet ist, gilt es jetzt jenen schwarz-gelben Politikern zu erklären, die diese Forderung der Verlage in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben. Dass gerade auch FDP-Politiker diese Forderung unterstützen, die man in einem anderen Kontext vermutlich als sozialistische Umverteilungspolitik gebrandmarkt hätte, ist ohnehin bemerkenswert.

posted by Stadler at 11:45  

22.11.09

Linktipps zum Wochenende

Am Samstag dem 21.11.09 habe ich Radio Fritz zum Thema der Filesharing-Abmahnungen der Fa. DigiProtect ein ein Interview gegeben, das man online nachhören kann.

Außerdem möchte ich auf das aktuelle EDRi-gram hinweisen, das wie immer interessante aktuelle Beiträge zu den Themen Bürgerrechte und Datenschutz in Europa enthält.

posted by Stadler at 14:49  

21.11.09

Hassemer kritisiert den Gesetzgeber wegen § 130 Abs. 4 StGB

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts hat gegenüber dem Deutschlandfunk den Gesetzgeber wegen § 130 Abs. 4 StGB kritisiert, ohne diese Kritik explizit auf seine Nachfolger zu erstrecken, die die Vorschrift unlängst, mit fragwürdiger Begründung als verfassungskonform angesehen haben. Wenn Hassemer allerdings ausführt,

„Aber was ist bitte schön Störung des öffentlichen Friedens? Die Strafrechtler diskutieren seit langer Zeit darum und die allermeisten sind der Meinung, das entspricht dem Bestimmtheitsgebot der Verfassung nicht“

wird doch ziemlich deutlich, dass er Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der Norm hat. Ein weiterer früherer Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, in dem manche gar den lange Zeit wichtigsten Gegenspieler Schäubles gesehen haben, hatte sich bereits im letzten Jahr kritisch zur Strafnorm des § 130 Abs. 3 StGB geäußert. Möglicherweise wäre die Entscheidung mit ihm als Berichterstatter also anders ausgefallen.

Die neue Entscheidung des Verfassungsgerichts ist in den großen Medien kaum auf Kritik gestoßen, was vereinzelt zum Teil auf heftig Kritik gestoßen ist. Vermutlich wird die Entscheidung auch in der rechtswissenschaftlichen Diskussion ein eher geteiltes Echo finden. Möglicherweise ist sie zwar epochal, wie Steinbeiß meint, aber sie ist epochal falsch, denn sie bricht mit den Vorgaben des Art. 5 Abs. 2 GG und schafft ein Sonderrecht, das die Verfassung nicht vorsieht. Und gerade im Kontext der Volksverhetzung ist die Schaffung von Sonderrecht möglicherweise das falscheste aller Signale, das das höchste deutsche Gericht aussenden konnte.

posted by Stadler at 21:30  
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